Trinkwasserverordnung 2011 – neue Pflichten und Risiken

Um unser Trinkwasser noch sicherer zu machen, enthält die Novelle der Trinkwasserverordnung 2011 speziell für Hauseigentümer und Verwalter neue Regelungen. So muss der Eigentümer von Immobilien und Einrichtungen, die Trinkwasser der Allgemeinheit bereit stellen einiges beachten.

Lesen Sie die Ausführungen von Rüdiger Fritsch:

Trinkwasser ist ein unverzichtbares, aber auch empfindliches Lebensmittel. Durch verunreinigtes Wasser können nicht nur Krankheiten übertragen werden, gesundheitlich bedenklich können auch im Trinkwasser gelöste Stoffe sein. Nach mehrjähriger Anwendung in der Praxis wird die Trinkwasserverordnung aktuell novelliert, um diese den gestiegenen Anforderungen an Wassergüte und Gesundheitsschutz anzupassen.

Dem erforderlichen Schutz der Bevölkerung vor verunreinigtem Wasser trägt die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) auf der Grundlage der in Paragraf 38 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthaltenen Verordnungsermächtigung Rechnung. Zurzeit wird die TrinkwV novelliert, um sie den gestiegenen Anforderungen an Wassergüte und Gesundheitsschutz anzupassen. Auf der Grundlage des vom zuständigen Gesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurfs zur Novellierung der Trinkwasserverordnung5 hat der Bundesrat am 26. November 2010 die Novellierung der TrinkwV (TrinkwV 2011) beschlossen6.

Dabei ist der Bundesrat allerdings verschärfend vom vorgelegten Entwurf abgewichen, weshalb das BMG den vom Bundesrat vorgenommenen Änderungen noch zustimmen muss. Es ist aber davon auszugehen, dass die Zustimmung und die Verkündung der Novelle im Bundesgesetzblatt im Laufe des ersten Quartals 2011 erfolgte, weshalb die geänderte Verordnung voraussichtlich im Herbst 2011 in Kraft treten wird.

Anlass genug, sich rechtzeitig auf die mit der TrinkwV 2011 geschaffenen neuen Anforderungen einzustellen. Kernpunkte der Novellierung sind nämlich neben der Beseitigung von Unklarheiten durch begriffliche Neudefinitionen und der Einführung von Parametern für Radioaktivität und Uran eine Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich einer Legionellenbelastung des Trinkwassers. Dabei werden die bislang nicht hinreichend eindeutig gefassten Anforderungen insbesondere gegenüber gewerblichen Vermietern (und deren Verwaltern) erheblich ausgeweitet.

Weitere Punke im Originaltext:
Der Regelungsgegenstand der Trinkwasserverordnung
Relevanz für Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter
Anzeige-, Dokumentations- und Informationspflichten
Untersuchungen der Wassergüte
Haftungsrisiko und die Rolle des Immobilienverwalters

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