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DIN- und Normstühle als Risikofaktor im Arbeitsplatz im Büro, oder im Homeoffice

Normen und Verordnungen sind nur Mindeststandards, die uns nicht vor Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen am Arbeitsplatz schützen. Der „DIN- und Einheits-Bürostuhl“ ist der Hauptverursacher für Bewegungsmangel, Zwangshaltungen und chronische Erkrankungen.

Der „Einheits-Bürodrehstuhl“ nach EU- und DIN-Norm für Menschen mit einer Körpergröße von 165 cm bis 178 cm ist der Hauptverursacher für Bewegungsmangel, Zwangshaltungen und chronische Erkrankungen am Arbeitsplatz.

Der Einheits-Bürostuhl, der DIN-Sessel und EU-Schreibtischstuhl werden zum „Sitz-Problem“ und zum gesundheitlichen und kollektiven „Sitz-Risiko“

Die neue ergonomische „Sitz-Lösung“ lautet: Dynamisches, ergonomisches und bewegtes 3D-ErgoSWOP® Sitzen auf einem Bürostuhl aus der SITWELL® STEIFENSAND AG. Ein ergonomischer BürostuhlBürostuhl-Ergonomisch hat viele ergonomische Vorteile

✅ Der Bürostuhl passt sich individuell an Deinen Körper und Deine Sitzhaltung an
✅ Der Bürostuhl unterstützt Deinen Rücken- und Nackenbereich
✅ Der Bürostuhl steigert Deine Konzentration und Produktivität

Der Körper ist das Haus, in dem wir alle leben und unsere Gesundheit ist das Wertvollste, was wir in
unserem Leben haben. Die SITWELL – Sitzforschung und das internationale Ärzteteam haben sich
zur Aufgabe gemacht, der Ursache der Volkskrankheit Nr. 1 – Rückenschmerzen – und anderen
Bürokrankheiten auf den Grund zu gehen.

Der Kauf von Bürostühlen, Stühlen und anderen Sitzmöbeln ist Vertrauenssache.

„Sitz-Krankheiten“ entstehen schleichend und fallen erst dann auf, wenn der Rücken, Nacken und die Schultern schmerzen!

Jeder Mensch sitzt anders. Frauen sind aufgrund ihrer biologischen
Voraussetzungen und ihrer Atmung beim Sitzen auf dem Norm- und
Einheits-Bürodrehstuhl besonders benachteiligt.

Wir sitzen zu viel und werden immer bequemer, unser Körper ist dafür nicht geschaffen. Tipps vom Bürostuhl-Experten.com kann dabei helfen.

Normen und Verordnungen sind nur Mindeststandards, die uns nicht vor Rücken-, Schulter- Nackenschmerzen und anderen Bürokrankheiten am Arbeitsplatz schützen.

Frauen atmen anders – Frauen atmen 4 bis 6 Mal mehr in der Minute als Männer. Frauen haben neben vielen kleinen biologischen und anatomischen Unterschieden ein anderes Bindegewebe. Frauen haben ein geringeres Herzminutenvolumen was sich negativ auf die Durchblutung der Beine und der Nährstoffversorgung der Bandscheiben beim Dauersitzen auswirkt.

Frauen sitzen anders – Frauen haben aufgrund Ihres Beckens einen stärkeren Bewegungsdrang aus den Beinen und der Hüfte und müssen aufgrund der Anatomie weicher und bewegter sitzen. 90 % aller Frauen haben ein Hohlkreuz und müssen beim Sitzen anders gestützt werden.

Männer sind anders – Längeres Sitzen auf herkömmlichen DIN und Einheits-Bürostühlen kann auch die männliche Potenz und die Samenqualität schädigen.

Ein unpassender Sitz kann schnell unangenehm heiß werden, wenn der Druck des Körpergewichts falsch verteilt wird und beim Stuhlnutzer zu viel Last des hinteren Sitzbereiches, auf dem die Sitzbeinhöcker ruhen, nach vorne verlagert wird – also in den Genitalbereich.

Entsprechend medizinischen Testreihen kann bereits nach
einer halben Stunde Sitzen die Durchblutung im
Genitalbereich um bis zu 70 % abnehmen.

Risikofaktor Sitzen – Monotone Stereotype führen zu feinmotorischen Störungen und chronischen Erkrankungen des Organismus, besonders betroffen sind die Sehnenscheiden und Muskelansätze. Die Folgen sind Durchblutungsstörungen der Beine, Rückenschmerzen, Rückenbrand und Nackenschmerzen. Statisches Sitzen und einseitige Beanspruchung der Muskulatur ist Gift.

Professor Ingo Froböse und Dr. Birgit Wallmann vom Zentrum für Gesundheit an der Sporthochschule Köln ermittelte unlängst, dass der Mensch ca. 322 Minuten am Tag sitzt. Männer sitzen pro Tag 45 Minuten länger als Frauen, nämlich 347 statt 302 Minuten, die 18- bis 29-Jährigen sitzen mit 376 Minuten deutlich länger als die über 66-Jährigen mit nur 269 Minuten. Ingo Froböse:

Sitzen auf DIN- und Einheitsstühlen ist ein richtiger Risikofaktor. Man schraubt dabei alle körperlichen Reaktionen herunter. Die Folgen sind Muskelschwund, eine reduzierte Stoffwechselaktivität und eine Unterversorgung mit Sauerstoff.

Statistik – Bis zum Erreichen des Rentenalters haben wir ca. 80.000 Stunden sitzend nur an unserem Arbeitsplatz verbracht. Dazu kommen die täglichen Stunden in unserer Freizeit, so kommen 12 bis 14 Stunden des Tages „sitzende Körperhaltung“ zustande.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt regelmäßig ein volkswirtschaftliches Präventionspotential und mögliches Nutzenpotential an.

Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 12,8 Tagen je Arbeitnehmer ergaben sich im Jahr 2009 insgesamt 437,7 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und damit Produktionsausfälle von insgesamt einem Ausfall an Bruttowertschöpfung von 75 Milliarden Euro. Von allen krankheitsbedingten Fehltagen 2007 entfielen 23,7 Prozent! auf Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Die Lösung: Sitzen nach Maß mit den Gender Seating Sitzlösungen – Die neuen ergonomischen 3D-PENDING Bürostühle und 3D-ErgoSWOP Sitzlösungen nach Maß für Sie und Ihn wirken wie Medizin für Körper, Geist und Seele und verbessern das seelische und physische Wohlergehen an allen Arbeitsplätzen.

Gesundheit und Wellness am Arbeitsplatz ist das Wichtigste, um den Leistungsträger Mensch fit und gesund zu halten. Gesundheit ist Kapital und das Ziel der Gender – Seating Sitzforschung ist es, moderne geschlechtsgerechte Sitzlösungen zu entwickeln und zu produzieren, die Schmerzen im Sitzen vermeiden, die Energie der Mitarbeiter freisetzen und die Leistungsfähigkeit fördern.

Gender Seating – Sitzlösungen für Frauen – Bewegt und optimiert für das Hohlkreuz

  • Zur Stärkung des Bindegewebes und der Muskulatur
  • Für eine bessere Durchblutung der Beine
  • Für eine bessere Nährstoffversorgung der Bandscheiben

Gender Seating Sitzlösungen für  Männer – Korrigiert und optimiert für den Rundrücken

  • Für beste Druckentlastung und Sitzklimatisierung
  • Für optimale Stützung der Wirbelsäule
  • Aktivierung der Muskulatur

Sitzlösungen in XS bis XXL – für kleine und große Menschen

Sitzlösungen für Hoch – Sitzer – Die neue Sitzfreiheit am Arbeitsplatz

Sitzlösungen für Niedrig – Sitzer – Die Sitzlösung des letzten Jahrhunderts

Die Auswahl eines geeigneten Bürodrehstuhls beeinflusst maßgeblich die Gesunderhaltung der Mitarbeiter. Die Anschaffungskosten sind ehr zweitrangig zu betrachten wenn man langfristig von einer Reduzierung des Krankenstandes ausgehen kann.

Mit den ergonomischen und patentierten Sitzlösungen von Gernot Steifensand entscheiden Sie sich für Bürodrehstühle und Wohnsessel in höchster Qualität.

Die Auswahl ist groß und es gibt für jeden Benutzer seinen „persönlichen“ Gesundheits- und Wohlfühlstuhl. Alle Produkte werden „fix und fertig“ montiert geliefert. Einfach auspacken, hinstellen, reinsetzen und sich wohlfühlen – Unsere Werks- und Fabrikpartner in Deutschland, Österreich und in der Schweiz beraten Sie gerne in unseren Ausstellungsräumen – Ihr Gernot Steifensand


Corona Baden Württemberg

Das Coronavirus legt Bad Württemberg lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice in Baden Württemberg von Zuhause arbeiten müssen.

Pendeln war gestern – HomeOffice (Heimbüro) in Baden Württemberg ist heute‎! Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice in Baden Württemberg erledigt werden kann?

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Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen mit Rückenpatienten und Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Sitz-Krise sind.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise empfehlen.

Starten Sie noch heute mit dem unverbindlichen 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitztest für Ihr neues HomeOffice / Heimbüro. 100% kostenlos, 0% Risiko. Für Chefs und Angestellte. Einfach bestellen, auspacken und gesund Sitzen und Arbeiten. Nur wenn Menschen sich isolieren, lässt sich das Coronavirus aufhalten. Das betrifft auch die Angestellten. Firmen sollten sie jetzt zum Arbeiten nach Hause schicken.

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird.

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen.

Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.
ÜBERTRAGUNG

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen.

Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg

Weitreichende Maßnahmen in Baden Württemberg Das Corona-Virus breitet sich auch in Baden-Württemberg schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen

Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Ministerium für Soziales und Integration auf die Bewertung des Robert Koch-Institutes. Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. 

Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein.

Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. Am 11. März 2020 wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt.

In Baden-Württemberg wurde – wie in weiteren deutschen Bundesländern auch – bei einigen Reiserückkehrern vorsorglich eine Diagnostik veranlasst. Bisher gibt es in Baden-Württemberg 2.184 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis und acht Todesfälle.

Wichtige Hinweise zu Karte und Tabelle: Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt, welches die Fälle aus ganz Baden-Württemberg gebündelt an das Ministerium für Soziales und Integration meldet, kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen sowie zeitliche Verzögerungen geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Informationen für Bürgerinnen
und Bürger in Baden Württemberg

Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Website des Kultusministeriums. 

Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bzw. die entsprechende Rechtsverordnung: Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (PDF)

Wie wird das Coronavirus in Baden Württemberg übertragen? Wie kann man sich schützen?

Eine Übertragung über importierte Lebensmittel und andere importierte Waren wie beispielsweise Spielzeug ist bisher nicht dokumentiert. Das für diese Frage zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung kommt zu der Auffassung: Nach derzeitigem Wissensstand ist es unwahrscheinlich, dass importierte Waren Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann das Coronavirus auch nicht von Haustieren auf Menschen oder umgekehrt von Menschen auf Haustieren übertragen werden.

Welche Krankheitszeichen löst das neuartige Virus in Baden Württemberg aus?

Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber: Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann – wie bei anderen Atemwegserkrankungen auch – zu diesen Krankheitszeichen führen. Einige Betroffene klagen auch über Durchfall. Bei einem Teil der Patienten geht das Virus mit einem schwereren Verlauf einher und kann zu Atemproblemen und Lungenentzündung führen.

Für welche Personengruppen ist eine Infektion mit dem Virus in Baden Württemberg besonders gefährlich?

Auch in Baden-Württemberg verlaufen die Krankheitsverläufe bislang weit überwiegend mild. Bei einem Teil der Patienten kann das Virus aber zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. Wie groß der Anteil derjenigen ist, die aufgrund des Virus sterben werden, lässt sich derzeit nicht eindeutig prognostizieren.

Welche Personen zählen zu den Risikogruppen in Baden Württemberg für einen schweren Krankheitsverlauf?

Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) besteht für Menschen, die 60 Jahre und älter sind. Das Risiko an der Krankheit zu versterben steigt ebenfalls mit dem Alter. Besonders betroffen sind Menschen, die 80 Jahre und älter sind. Hintergrund hierfür ist, dass das Immunsystem mit zunehmendem Alter auf Infektionen weniger gut reagiert als bei Jüngeren.

Unabhängig vom Alter besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Menschen mit Grunderkrankungen in Baden Württemberg

Dazu zählen vor allem:

  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Bluthochdruck 
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen 
  • Diabetes
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Krebs

Wie können sich Risikopersonen in Baden Württemberg schützen?

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten für Risikopersonen in besonderem Maße:

  • Gute Händehygiene: häufiges Händewaschen mit Seife
  • Abstand halten zu Menschen, die niesen oder husten
  • Einwegtaschentücher benutzen
  • Nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen
  • Auf Händeschütteln und engen Körperkontakt wie Umarmung zur Begrüßung verzichten

Bei Auftreten einer durch Viren verursachten Lungenentzündung können zusätzliche Infektionen durch Bakterien begünstigt werden, daher gilt für Personen die 60 Jahre oder älter sind und für Personen die an bestimmten Grunderkrankungen leiden:

  • Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Pneumokokken-Impfung an, sofern Sie nicht schon einen Impfschutz haben. 

Im Alltag sollten soziale Kontakte so weit als möglich in Baden Württemberg reduziert werden. Dabei sollten folgende Tipps beachtet werden:

  • Einkäufe außerhalb der Haupteinkaufszeiten erledigen oder Einkäufe vor die Wohnungstür liefern lassen (zum Beispiel von Familienangehörigen, Nachbarn)
  • Öffentliche Nahverkehrsmittel möglichst außerhalb der Stoßzeiten nutzen und Handschuhe tragen, um Erregerübertragung über die Hände zu vermeiden
  • Geschäftliche und private Treffen meiden, die nicht unbedingt notwendig sind
  • Auf Familienfeiern verzichten, Einzelbesuche bevorzugen
  • Größere Menschenansammlungen vermeiden 
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind nur noch in Ausnahmen gestattet (Kinder, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden)

Welche Aktivitäten sind ohne Risiko in Baden Württemberg möglich?

Freizeit- oder Sportaktivitäten an der frischen Luft, sofern man dabei keinen engen Kontakt zu anderen Personen hat (zum Beispiel Spaziergang, Fahrradfahren)

Welche speziellen Maßnahmen gelten für Kinder und/oder Schwangere in Baden Württemberg?

Jüngere Menschen unter 20 Jahren können sich mit SARS-CoV-2 infizieren, entwickeln aber im Vergleich zu Erwachsenen häufig nur schwache Symptome einer milden Erkältungskrankheit. Inwieweit jüngere Menschen als schwach symptomatische Virusausscheider möglicherweise eine besondere Rolle im Infektionsgeschehen spielen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Schwangere scheinen der WHO und deren Daten aus China zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass COVID-19 auf das Kind im Mutterleib übertragbar ist. Eine Übertragung auf das neugeborene Kind ist über den engen Kontakt und eine Tröpfcheninfektion möglich, bisher gibt es jedoch keine Nachweise von SARS-CoV-2 in der Muttermilch. Die Datenlage ist derzeit aber noch nicht ausreichend, um diese und andere Fragen zu COVID-19 in der Schwangerschaft sicher zu beantworten.

Was muss im Umgang miteinander grundsätzlich Baden Württemberg beachtet werden?

Aufgrund des starken Anstieges der Fallzahlen und der zunehmenden Zahl von COVID Erkrankten in Deutschland ist es sehr wichtig, die sozialen Kontakte deutlich zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Es wird zu einer gesamtgesellschaftlichen, gemeinsamen Aufgabe, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 zu verlangsamen. In der Praxis heißt dies, dass jeder Bürger und jede Bürgerin seine Kontakte zu Mitmenschen, insbesondere zu besonders gefährdeten Personen mit Immunschwäche und Grundleiden, deutlich reduzieren sollte. Daher wurde nun auch die Empfehlung ausgesprochen, dass Reiserückkehrer aus Frankreich, Österreich und Schweiz auch dann freiwillig 14 Tage daheimbleiben sollen, wenn es sich nicht um durch das RKI ausgewiesene Risikogebiete handelt. 

Beschwerdefreie Kontaktpersonen können Tätigkeiten ausüben, bei denen kein oder sehr wenig direkter Personenkontakt zustande kommt. Grundsätzlich wäre auch spazieren gehen möglich, größere Menschengruppen sind jedoch zu meiden, vor allem, in geschlossenen Räumen (Stichwort soziale Distanz). Notwendige Einkäufe sollten, wenn möglich, von Bekannten oder Hilfssystemen übernommen werden. Wenn das nicht möglich ist, sollten allerdings die Kontakte während des Einkaufs minimiert werden.
 
Gesunde Kontaktpersonen, die in Berufen arbeiten, die für die Versorgungssicherheit wichtig sind, können in der Regel mit Auflagen weiterarbeiten, solange keine Symptome auftreten und keine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.
  
Enger Körperkontakt, beispielsweise mit Familienangehörigen, sollte vermieden werden. Wichtig ist es auch, für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu sorgen und auf regelmäßige Händehygiene zu achten. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Was muss bei einer häuslichen Quarantäne in Baden Württemberg beachtet werden?

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, ist die Anordnung einer Quarantäne möglich. Das ist bei Menschen möglich, die engen Kontakt zu einem mit dem Virus Infizierten hatten oder die aus einer Risikoregion zurückkehren. Die Quarantäne anordnen dürfen die Gesundheitsämter für Einzelpersonen oder für Gruppen. 

Auch wenn keine Symptome spürbar sind, muss man bei amtlich angeordneter Quarantäne 14 Tage lang zu Hause bleiben. In dieser Zeit dürfen Betroffene auf keinen Fall die Wohnung verlassen oder Besuch empfangen. Soweit es geht, muss der Kontakt zu anderen im Haushalt lebenden Personen verhindert werden. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall, ob auch diese Personen unter Quarantäne gestellt werden. 

Wer sich nicht an die Auflagen des Gesundheitsamtes hält, kann laut Infektionsschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße belegt werden.

Wie verhalte ich mich in Baden Württemberg nach einer Auslandsreise, beispielsweise nach der Rückkehr aus dem Skiurlaub?

Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder in Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, sollten unnötige Kontakte vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Entwickeln sich innerhalb von 14 Tagen Symptome, sollte – nach telefonischer Anmeldung – ein Arzt aufgesucht werden.

Besonders Reisende und Ski-Urlauber, die aus der Schweiz, Italien und Österreich zurückkehren, sollten soweit möglich bis zu zwei Wochen zu Hause bleiben, auch ohne Symptome. Wer arbeiten muss, kann durch einfache und bekannte Verhaltensweisen das Risiko reduzieren. Man sollte sich im Alltag so verhalten, als wolle man sich und andere vor einer Grippeansteckung schützen.

Was ist beim Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen in Baden Württemberg zu beachten?

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt.

Welche Regeln gelten für Veranstaltungen in Baden Württemberg?

  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  • Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Wie sieht es mit privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Trauerfeiern oder Geburtstagen in Baden Württemberg aus?

Auch private Veranstaltungen, Feste und Treffen mit über 100 Teilnehmenden sind verboten. Auch kleinere private Veranstaltungen und Treffen sollten abgesagt werden. Alle nicht notwendigen sozialen Kontakte müssen auf ein Minimum reduziert werden. Grundsätzlich gilt: Nur noch das unternehmen, was unbedingt notwendig ist. Ziehen Sie sich in den kommenden Wochen zurück. Verschaffen Sie sich räumliche Distanz, halten Sie Abstand zu Mitmenschen.

Auch bei Bestattungen und Trauerfeiern sollten die üblichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie Abstandsregeln eingehalten werden. Verzichten Sie auf Umarmungen und Handschläge.

Welche Regeln gelten für
öffentliche Verkehrsmittel in Baden Württemberg?

Hinweise dazu finden Sie auf der Website des Verkehrsministeriums: Verhalten bei Fahrten mit Bussen und Bahnen zur Verringerung des Infektionsrisikos

Welche Einrichtungen des öffentlichen Lebens werden in Baden-Württemberg geschlossen?

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen.
  • Kinos.
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen.
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen.
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser.
  • öffentliche Bibliotheken.
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen.
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen.
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte.
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
  • Beabsichtigt ist, dass für Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen sowie Schulen zur Ausbildung von medizinisch-technischen Assistenten und pharmazeutisch-technischen Assistenten eine Ausnahme von der Schließung erfolgt, soweit dort Schülerinnen und Schüler geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll.

    Das bedeutet, dass die anstehenden entsprechenden Prüfungen grundsätzlich stattfinden könnten. Entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmen müssen dabei eingehalten werden.

Kann ich weiter Gaststätten und
Restaurants in Baden Württemberg besuchen?

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.  Vom diesem Verbot ausgenommen sind Schank- und Speisegaststätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass 

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
  • Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet haben dürfen und spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen.

Muss ich mit leichten Atemwegserkrankungen für eine Krankschreibung in die Arztpraxis in Baden Württemberg gehen?

Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Diese Vereinbarung gilt seit 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen.

Werden in Baden-Württemberg ganze Orte abgeriegelt?

Das ist bislang keine Überlegung der Bundesregierung. Bisher werden die Infizierten in Deutschland isoliert und behandelt. Ihre Kontaktpersonen werden so weit möglich identifiziert und in häuslicher Quarantäne betreut. Dieses Vorgehen bleibt weiterhin das Ziel der Bundesregierung.

Wie viele Intensivbetten stehen aktuell in Baden-Württemberg zur Verfügung?

In Baden-Württemberg stehen etwa 3.246 Intensivbetten zur Verfügung. Davon haben rund 2.000 Betten eine Beatmungsmöglichkeit. Darüber hinaus hat der Bund 10.000 Beatmungsgeräte bestellt, die nach und nach an die Länder ausgeliefert werden sollen.

Ist die Lebensmittelversorgung in Baden-Württemberg gefährdet?

Auch wenn in dem ein oder anderen Fall ein Produkt in den Lebensmittelgeschäften vergriffen ist: Die Handelsketten versichern, dass dies an noch nicht angepassten logistischen Abläufen liegt. Es liegen explizit keine Versorgungsprobleme vor, die Versorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert. Der Handel hat zugesichert, auf die verstärkte Nachfrage zu reagieren und das Sortiment aufzustocken.

Wie sieht es bei geplanten Reisen in Baden Württemberg aus?

Wer jetzt zwingend ins Ausland reisen muss, sollte sich unbedingt vorab informieren, ob wegen der Ausbreitung des Coronavirus Einreisesperren oder Sonderkontrollen für das Reiseziel gelten. Das Auswärtige Amt hat eine eigene Webseite zum Coronavirus eingerichtet, auf der sich alle wichtigen Informationen finden lassen. Kundig machen kann man sich vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes in Deutschland. Das Auswärtige Amt hat auf seiner Website Reise- und Sicherheitshinweise zu allen Ländern. Wer vereisen muss, kann hier aktuelle und zuverlässige Informationen zur Situation im Zielland finden – Länderinfos genauso wie beispielsweise Sicherheitshinweise, Zollbestimmungen oder Impfempfehlungen.

Informationen darüber, welche Rechte Urlauber haben, die ihre Reise nicht antreten oder abbrechen wollen, finden sich auf den Seiten der Verbraucherzentrale und des Europäisches Verbraucherszentrums Deutschland.

Weitreichende Maßnahmen in Baden-Württemberg

Die Landesregierung hatte am Freitag (13. März) weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Aufgrund des sehr dynamischen Geschehens haben wir in Absprache mit Virologen und Infektionsschutzexperten einen grundlegenden Strategiewechsel eingeleitet. Die Krankheitsfälle werden weiter zunehmen, unser wichtigstes Ziel muss es deshalb jetzt sein, unsere medizinische Infrastruktur und unser Gesundheitswesen in die Lage zu versetzen, eine große Zahl an schwer Erkrankten adäquat zu versorgen. Konkret heißt das: Wir werden das öffentliche Leben auf ein Minimum beschränken, um unserem Gesundheitssystem die Zeit zu geben, sich bestmöglich für die Behandlung einer höheren Zahl von schwer erkrankten Personen einzustellen.“

Zu den wichtigsten Maßnahmen, um diese Ziel zu erreichen, gehören:

  • Kindergärten, Kindertagespflege und Schulen sollen bis zu den Osterferien geschlossen werden (Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des hierfür zuständigen Kultusministeriums.)
  • Keine Besuche in Krankenhäusern bis auf unabdingbare Ausnahmen  / Besuche in Alten- und Pflegeheimen werden auf ein Mindestmaß heruntergefahren und limitiert
  • Öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen werden untersagt. Darüber hinaus gilt die Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen
  • Alle nicht notwendigen sozialen Kontakte müssen auf ein Minimum reduziert werden / Wenn jeder nur die Hälfte seiner sonst üblichen Kontakte pflegt, ist schon viel erreicht 
  • Großeltern sollten nicht zur Kinderbetreuung herangezogen werden, da Kinder häufig Überträger des Virus sind, auch wenn sie selbst nur selten Symptome haben
  • Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitenden Homeoffice bzw. Überstundenabbau ermöglichen
  • Grundsätzlich gilt: Nur noch das unternehmen, was unbedingt notwendig ist. Ziehen Sie sich in den kommenden Wochen zurück.

Lucha appellierte in diesem Zusammenhang an die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger. „Organisieren Sie Nachbarschaftshilfen, unterstützen Sie die Menschen in Ihrem Viertel, die Hilfe brauchen, gehen Sie für sie einkaufen.“ Tipps, wie jeder vor Ort einfach Hilfe für besonders betroffene Personen organisieren kann, haben wir in einer kurzen Liste zusammengefasst.

Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger in Baden Württemberg

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die vom Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium fachlich unterstützt wird. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Informationen in Leichter Sprache

Das Bundesgesundheitsministerium stellt Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache bereit. 

Informationen zum Coronavirus in Gebärdensprache hat der Norddeutscher Rundfunk (NDR) zusammengestellt.

In Eigeninitiative hat die Grafikern Annette Kitzinger aus Schleswig-Holstein – vielen bekannt durch die von ihr entwickelten Metacom-Symbole für unterstützte Kommunikation – grafische Materialien zum Infektionsschutz gestaltet und diese kostenlos zum Download bereitgestellt. 

Informationen in mehreren Sprachen

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Handzettel „Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?“ auf seiner Website auch in Englisch und Türkisch zum Download bereitgestellt.  

Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Bildungseinrichtungen können in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch heruntergeladen werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet auf der Internetseite infektionsschutz.de mehrere Publikationen in verschiedenen Sprachen zum Download an: zum Beispiel das Merkblatt „Virusinfektionen – Hygiene schützt!“ in Englisch und Türkisch und das Plakat „Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ in Englisch, Türkisch, Russisch, Spanisch, Arabisch.

Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Personen, die sich in Risikogebieten (Liste auf Website des Robert Koch-Instituts) aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten einen Arzt aufsuchen. Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt in einem Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf. Aus Vorsichtsgründen sollten Erkrankte die Kontakte zu Mitmenschen so weit wie möglich einschränken.

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln,

  • vermeiden Sie unnötige Kontakte.
  • bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
  • halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen (Husten- und Niesetiquette).
  • waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund (Händehygiene).
  • suchen Sie nach telefonischer Anmeldung, unter Hinweis auf Ihre Reise, einen Arzt auf. 

Statistisch verbringen die meisten Menschen mehr als sieben Stunden im Sitzen – täglich. Zu viel Zeit, um auf ergonomische Sitzmöbel zu verzichten! Mit ihnen reduzieren Sie das Risiko, unter Nacken- oder Rückenschmerzen zu leiden. Und: Wer gesund lebt, arbeitet erfolgreicher.

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Beim Sitzen ist das Beste gerade gut genug.

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1000 STÜHLE STEIFENSAND SITWELL AG 
Sperbersloher Str. 118
90530 Wendelstein (bei Nürnberg) 
Deutschland 

Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.

Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre. Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zuständigen Behörde auf Antrag gewährt.

(6) Bei Arbeitnehmern richtet sich die Fälligkeit der Entschädigungsleistungen nach der Fälligkeit des aus der bisherigen Tätigkeit erzielten Arbeitsentgelts. Bei sonstigen Entschädigungsberechtigten ist die Entschädigung jeweils zum Ersten eines Monats für den abgelaufenen Monat zu gewähren.

(7) Wird der Entschädigungsberechtigte arbeitsunfähig, so bleibt der Entschädigungsanspruch in Höhe des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten auszuzahlen war, bestehen. Ansprüche, die Berechtigten nach Absatz 1 Satz 2 wegen des durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Verdienstausfalls auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften oder eines privaten Versicherungsverhältnisses zustehen, gehen insoweit auf das entschädigungspflichtige Land über.

(8) Auf die Entschädigung sind anzurechnen

1.
Zuschüsse des Arbeitgebers, soweit sie zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigen,
2.
das Netto-Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen nach Absatz 3 aus einer Tätigkeit, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
3.
der Wert desjenigen, das der Entschädigungsberechtigte durch Ausübung einer anderen als der verbotenen Tätigkeit zu erwerben böswillig unterlässt, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
4.
das Arbeitslosengeld in der Höhe, in der diese Leistung dem Entschädigungsberechtigten ohne Anwendung der Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung hätten gewährt werden müssen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Anrechnung sowohl nach Nummer 3 als auch nach Nummer 4 vor, so ist der höhere Betrag anzurechnen.

(9) Der Anspruch auf Entschädigung geht insoweit, als dem Entschädigungsberechtigten Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für die gleiche Zeit zu gewähren ist, auf die Bundesagentur für Arbeit über.

(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat.

(11) Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag ist von Arbeitnehmern eine Bescheinigung des Arbeitgebers und von den in Heimarbeit Beschäftigten eine Bescheinigung des Auftraggebers über die Höhe des in dem nach Absatz 3 für sie maßgeblichen Zeitraum verdienten Arbeitsentgelts und der gesetzlichen Abzüge, von Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen. Ist ein solches Arbeitseinkommen noch nicht nachgewiesen oder ist ein Unterschiedsbetrag nach Absatz 3 zu errechnen, so kann die zuständige Behörde die Vorlage anderer oder weiterer Nachweise verlangen.

(12) Die zuständige Behörde hat auf Antrag dem Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages, den in Heimarbeit Beschäftigten und Selbständigen in der voraussichtlichen Höhe der Entschädigung zu gewähren.

Gesundheit und Arbeitsplatzergonomie

Gesundheit_am_ergonomischen_Arbeitsplatz_neueste_Wissenschaften_aus_der_Arbeitsmedizin_der_Bundesrepublik_DetuschlandEin auf den „Be-Sitzer“ zugeschnittener orthopädischer Bürostuhl aus der Ergonomie- und Sitzmanaufktur SITWELL G. STEIFENSAND und ein wissenschaftlich optimierter Arbeitsplatz aus der Bürostuhlfabrik 1000 STÜHLE GERNOT-M. STEIFESNAND ist für die Gesundheit und Vitalität Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz wichtig.

 

Die SITWELL G. STEIFENSAND Sattel Stühle verbessern aktiv die Sitzhaltung und fördern Kommunikation und Kollaboration. Der Arzt und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle bestätigt auf dem SITWELL Gender Seating Kongress 2016 in Wendelstein dem gesunderhaltenden „Sitz-Effekt“ des aufrecht balanziertem Sitzens.

Ergonomie_im_Beruo_nach_Dr_med_Peter_StehleDer neue Schmerz lass nach Bürostuhl bietet viele „Ergonomie-Vorteile“.
In Kombination mit einem in der Höhe verstellbaren ergonomischen Schreibtisch, können die Zusammenarbeit und Kommunikation am Arbeitsplatz in einem Büro, oder Zuhause deutlich verbessert werden. Die Teamarbeit und emotionalen Qualitäten innerhalb der Unternehmenskultur wird gefördert.

Zusätzlich wird die Sitz-Dynamik im Büro erhöht, da die Mitarbeiter leichter und häufig aufstehen, im Stehen arbeiten und mit Kollegen kommunizieren oder sich einfach mehr bewegen.

Die neuen ergonomischen Sitzlösungen aus der Ergonomie- und Sitzmanufaktur SITWELL G. STEIFENSAND basiert auf dem Grundgesetz der Ergonomie.

Ergonomie ist die Wissenschaft von der menschlichen Arbeit. Der Begriff Ergonomie setzt sich aus den griechischen Wörtern „ergon“ (Arbeit) und „nomos“ (Gesetz, Regel) zusammen.

 

Man versteht darunter die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen und nicht umgekehrt. Ziel ist es eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen und die Bedingungen so zu gestalten, dass möglichst geringe gesundheitliche Belastung entsteht.

Während des (Tiefsitzens) niedrigen Sitzens, sind Ihre Bein-, Hüft- und Wirbelsäulen-Muskeln falsch angespannt. Um Aufzustehen müssen diese alle für Stehen aktiviert werden. Zudem müssen Sie sich von einer vergleichbar niedrigen Sitz-Position auf eine hohe Stehposition erheben.

Aktives Hochsitzen ist die ergonomsiche und orthopädische Sitzlösung des 21. Jahrhunderts. Mit dem neuen SITWELL Sattelstuhl „Schmerz lass nach“ und in Kombination mit einem höhenverstellbaren Vital-Office Schreibtisch sitzen Sie bereits in einer viel höheren Position (ca. 80-90cm). Die Tischhöhe ist in der Regel auf 800-900 mm Höhe, je nach Größe der Person ergonomisch korrekt eingestellt. Der Bürostuhl Schmerz lass nach besitzt eine höhere Gasfeder und einen vorwärts geneigten Sitz mit sattelähnlichem Sitzkissen, worauf selbst in dieser höheren Position bequem zu sitzen ist. Der Sitz-Mehrwert ist, Sie können leichter und dynamischer aufstehen.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Der Gesetzgeber empfiehlt:

Gesundheitsschutz am „Büro-Arbeitsplatz“ Der Mensch steht als Leistungsträger im Mittelpunkt und sollte Drehstühle und Arbeitsplätze einsetzen, die über die gewohnten DIN- und EU- Gesundheitsvorschriften hinausgehen.

 

 

Durch Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften in Verbindung mit DIN-, EN-oder  ISO-Normen sind nur Mindeststandards geregelt.

Deshalb fordern namhafte und anerkannte Wissenschaftler wie Dr. med. Peter Stehle und Dr. med. Michael Sababi noch stärker auf das neue Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG der Bundesrepublik Deutschland einzugehen, um typische Bürokrankheiten, besonders die Muskel- und Skeletterkankungen, u. a. Rückenbrand, Rückenschmerzen und Rückenleiden, die fast ein Drittel aller Arbeitszeitausfälle verursachen, noch stärker zu bekämpfen.

Mit der gewichtseinstellbaren  Sitz-Mechanik können Sie, wie auf einem Schaukelstuhl bewegungsaktiv „schaukeln“. Diese Funktion bedingt, dass Sie aktiv mit den Füßen die Wippbewegung ausführen und somit die  Wadenmuskulatur aktivieren. Ärzte beschreiben die Wadenmuskeln als periphere Herz. Sie unterstützen Ihre Herz-Kreislauf-Funktion deutlich.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).

§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.

(3) Pflichten, die die Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit nach sonstigen Rechtsvorschriften haben, bleiben unberührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Unberührt bleiben Gesetze, die andere Personen als Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichten.

(4) Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften treten an die Stelle der Betriebs- oder Personalräte die Mitarbeitervertretungen entsprechend dem kirchlichen Recht.

 

Bueromoebel und Buerostuehle ab Fabrik kaufen Vor allem im Bürobereich, bei überwiegend sitzender Tätigkeit vor dem Bildschirm, ist die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes von zunehmender Bedeutung. Das beinhaltet eine Anpassung der Stühle, Tische, Tastaturen und Bildschirme an den Menschen.

Durch eine fehlerhafte Haltung können erhebliche gesundheitliche Schäden entstehen. Ergonomisches Sitzen bedeutet einen optimal angepassten Bürostuhl und einen Tisch, der auf die richtige Höhe eingestellt werden kann, zur Verfügung zu haben.

Es beinhaltet aber auch, dass man mindestens einmal pro Stunde aufsteht, selbst wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt. Viele Menschen wissen das instinktiv und gehen deshalb häufig zum Nachbartisch oder zum Drucker.

Andere wiederum bleiben den ganzen Tag sitzen und wundern sich abends über Verspannungen und Schmerzen im Nackenbereich. Der beste ergonomische Stuhl kann ein Aufstehen zwischendurch nicht ersetzen.

Die Ergonomie hat allerdings auch in andere Bereiche Einzug erhalten. Das beinhaltet eine Anpassung der Stühle, Tische, Tastaturen und Bildschirme an den Menschen. Durch eine fehlerhafte Haltung können erhebliche gesundheitliche Schäden entstehen.

Ergonomisches Sitzen auf den neuen SITWELL G. STEIFENSAND Bandscheiben Drehstühlen Nr. 1 bedeutet einen optimal angepassten Bürostuhl.

 

 

Testen Sie jetzt die neuen Schmerz lass nach, Bandscheibenstühle Nr. 1 oder die einmaligen Ledersessel Sitwell Dream und Sitwell Design bei Ihrem Fabrik-Partner oder Fabrik-Outlet Frankfurt, Berlin, oder in Wuerzburg, oder kontaktieren Sie uns in der 1000 Stühle Bürostuhlfabrik, in Wendelstein bei Nürnberg.

1000 STÜHLE
GERNOT-M. STEIFESNAND GmbH
Sperbersloher Straße 118
90530 Wendelstein/Nuernberg

Telefon: 09129/40679-0
Telefax: 09129/27 06 41
Internet: www.1000-stuehle-shop.de
E-Mail: info@1000-stuehle.de

 

 

 

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