Artikel Tags Home-Office

Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung in Bayern?

Die weltweite Ausbreitung des in China erstmals aufgetretenen Coronavirus (2019-nCoV) führt auch bei Unternehmen in Bayern zu zahlreichen Fragen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Folgenden wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt.

Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

Bitte beachten Sie: Alle relevanten Informationen finden Sie fortlaufend aktualisiert zentral an dieser Stelle.

Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

Bitte beachten Sie, dass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 20. März 2020 mit einer Allgemeinverfügung(PDF auf externem Server) eine grundlegende Ausgangsbeschränkung erlassen hat. Die eigene Wohnung darf nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen werden. Dazu gehören u. a. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie Versorgungs­gänge des täglichen Bedarfs. Die Auswirkungen für den Einzelhandel werden auf dieser Seite dargestellt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Ausgangs­beschränkungen.

Informationen zur Ausgangsbeschränkung in deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache(PDF auf externem Server).

Unterstützung für betroffene Unternehmen – Soforthilfe Corona in Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden.

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Beantragung: Alle Informationen zur Förderung und das Antragsformular finden Sie hier.

Auch die Bundesregierung hat ein Soforthilfe-Programm für kleine Betriebe angekündigt. Eckpunkte(PDF auf externem Server) sind bereits bekannt, eine Antragstellung ist derzeit aber noch nicht möglich. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Finanzielle Unterstützungsangebote in Bayern

Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Der Freistaat Bayern stellt mit einer Erhöhung der Rückbürgschaften sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann.

Ziel der Finanzierungshilfen: Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.

Finanzierungsvoraussetzung: Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Ihr Weg zu den Finanzierungshilfen: Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank – sie berät und beantragt die finanziellen Hilfen bei LfA und BBB. Bitte sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Hausbank.

Darlehensprogramme in Bayern

Mit den Darlehensprogrammen der LfA Förderbank Bayern, insbesondere dem Universalkredit der LfA, können u. a. der allgemeine Betriebsmittelbedarf oder die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten finanziert werden. Die Darlehensprogramme können mit Haftungsfreistellungen kombiniert werden, die die Hausbanken von Ausfallrisiken entlasten und so die Kreditvergabe erleichtern. Tilgungsfreijahre sind möglich.

Fragen zu den Darlehensprogrammen der LfA beantworten Mitarbeiter der Task Force der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000. Alle wichtigen Informationen finden Sie darüber hinaus auch unter lfa.de.

Auch die KfW weitet die bestehenden Programme aus, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Instrumente für mehr Unternehmen verfügbar zu machen. Insbesondere werden die Bedingungen für den KfW-Unternehmer­kredit, den ERP-Gründerkredit – Universell sowie den KfW Kredit für Wachstum angepasst.

Nähere Informationen zu den Programmen der KfW finden Sie unter kfw.de oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539-9001.

Bürgschaftsprogramme in Bayern

Bei nicht ausreichenden Sicherheiten können Darlehen der Banken verbürgt werden:

  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB): Die BBB übernimmt Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern, die den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau zuzuordnen sind. Die Bürgschafts­obergrenze beträgt 2,5 Millionen Euro. Die maximale Bürgschaftsquote für Betriebs­mittel­finanzierungen beträgt 80 Prozent.

    Weitere Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Telefonnummer 089 545857-0.
  • Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern: Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Millionen Euro möglich. Darüber hinaus können auch Staatsbürgschaften übernommen werden. Für Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (s. o.) zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt die Förder­beratung der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000.

Schutzschirm zur Krisenunterstützung in Bayern

Wir haben das Förderinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern für alle Anträge, die ab dem 17. März 2020 gestellt werden, bis auf Weiteres geändert:

  • LfA-Bürgschaften
    Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie Konsolidierungsdarlehen wird von 50 Prozent auf 80 Prozent angehoben.
    Zudem genügt es als Voraussetzung für eine Betriebs­mittel­bürgschaft, dass ein mittelständisches Unternehmen aktuelle Liquiditätsprobleme hat (bislang konnten Betriebsmittelkredite nur in besonderen Fällen z. B. bei erhöhtem Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit Konsolidierungen verbürgt werden).

  • Universalkredit mit Haftungsfreistellung
    Der Haftungsfreistellungssatz beim Universalkredit wird von 60 Prozent auf 80 Prozent angehoben.
    Zudem werden die Haftungsfreistellungen beim Universalkredit für größere Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Konzern­umsatz (bisher können nur kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler eine Haftungsfreistellung erhalten) sowie für haftungsfreizustellende Darlehensbeträge bis zu 4 Millionen Euro (bisher bis zu 2 Millionen Euro) geöffnet.

  • Akutkredit
    Auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts wird verzichtet, unabhängig von der Höhe des beantragten Akutkredits, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten infolge der Corona-Auswirkungen und damit ein akzeptierbarer Konsolidierungsanlass vorliegen und sie die eingeleiteten bzw. geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt.

  • Ausweitung des vereinfachten Verfahrens für alle Haftungsfreistellungen sowie neu auch für Bürgschaften
    Um die Antragsprozesse bei den Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften zu beschleunigen und diese damit für Unternehmen und Freiberufler schneller zugänglich zu machen, wird bis auf Weiteres der Schwellenwert, bis zu dem ein vereinfachtes Verfahren der Risikoprüfung angewendet wird, von derzeit 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Dadurch müssen für diese Fälle weniger Unterlagen eingereicht werden, z. B. wird auf die Bilanzeinreichung sowie die Anlagen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse verzichte

Kurzarbeit in Bayern

Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.

Darüber hinaus werden – wie von Bayern gefordert – erweiterte Kurzarbeitsregelungen umgesetzt. Im Einzelnen gibt es folgende Erleichterungen:

  • Das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden.

Diese erweiterten Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Informationen zum Kurzarbeitergeld sowie ihre zuständige Arbeitsagentur finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) bietet in ihrem ServiceCenter zur Kurzarbeit umfangreiche Informationen und eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Kurzarbeitergeld.

Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Bayern

Steuern in Bayern

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.

Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Den Antrag zur Steuerstundung(PDF auf externem Server) finden Sie hier. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.

Weitere Informationen zu den bestehenden Möglichkeiten bietet das Bundesministerium der Finanzen.

Sozialversicherungsbeiträge in Bayern

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter extremen Einnahmeausfällen leiden, können bei den zuständigen Krankenkassen eine zinsfreie Stundung von Sozial­versicherungsbeiträgen beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass vorrangig bereits die anderen Unterstützungs­möglichkeiten vergeblich versucht wurden (Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und/oder Krediten) und die glaubhafte Erklärung, dass der Arbeitgeber einen erheblichen finanziellen Schaden durch die Corona-Pandemie erlitten hat.

Bitte denken Sie daran, dass für eine Stundung der Beiträge für den Monat März eine formlose Antragstellung bis spätestens 26. März 2020 erfolgen muss.

Informationen zu den Möglichkeiten und zum Verfahren bietet das Infoblatt des GKV-Spitzenverbands(PDF auf externem Server).

SITWELL Home-Office CORONA

HomeOffice = Heimbüro Definition: Eine kurze Abgrenzung der Arbeitsformen

Jobs im Homeoffice erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und immer mehr Arbeitnehmer geben an, dass sie sich eine SITWELL HomeOffice CORONA -Regelung wünschen, die eine regelmäßige Nutzung der Arbeitsform ermöglicht und zusichert.

Was genau aber ist gemeint, wenn jemand SITWELL HomeOffice CORONA macht?

Keine sozialen Kontakte Eine weitere Umstellung, gerade für Arbeitnehmer, die lange Zeit mit Kollegen im Büro gearbeitet haben: Im HomeOffice gibt es nur selten jemanden zum Quatschen. Klar, Sie können (und sollten) Kollegen anrufen.

Keine gewohnten Strukturen im SITWELL STEIFENSAND Home-Office

Aber der übliche (und durchaus kreative) Plausch in der Kantine oder
Kaffeeküche von Angesicht zu Angesicht fehlt – und damit auch manch soziale Bindung. Manche leiden dann unter der sozialen Isolation im Homeoffice und die fehlende Abwechslung in den eigenen vier Wänden kann zum Lagerkoller führen.

Der englische Begriff lässt sich mit „Büro im eigenen Zuhause“ übersetzen. Neben home office wird im Englischen auch von small office, telecommuting, telework(ing) oder working from home gesprochen.

Ähnlichen Durcheinander gibt es im Deutschen: HomeOffice (auch in der Schreibweise Home-Office, seltener: Home Office) wird teilweise auch als Heimarbeit oder Telearbeit bezeichnet. Allen drei Arbeitsformen gemeinsam ist, dass die Arbeit nicht im Gebäude des Arbeitgebers stattfindet.

Meist werden die Begriffe synonym verwendet, es bestehen jedoch einige Unterschiede. Home-Office bezieht sich meist auf ein Angestelltenverhältnis; das heißt, ein Arbeitnehmer arbeitet in Festanstellung und verrichtet seine Tätigkeit teilweise oder komplett vom heimischen Büro aus.

Im Gegensatz dazu sind in Heimarbeit Beschäftigte zwar ebenfalls von zuhause aus tätig, oft aber auf Honora beschäftigte Selbständige.

Telearbeit muss im Gegensatz zum HomeOffice nicht im heimischen Umfeld stattfinden, sondern bezeichnet die Arbeit außerhalb des zentralen Arbeitsplatzes über verschiedene (Tele-)Kommunikationskanäle. Das kann aber auch im Park, in einem netten Cafe oder unterwegs im Zug passieren.

Bayern verhängt Ausgangsbeschränkungen

In manchen Orten in Bayern darf man bereits nur unter Auflagen das Haus verlassen – nun werden die Maßnahmen auf das gesamte Bundesland ausgeweitet. Das gab Ministerpräsident Söder bekannt.20.03.2020, 12:35 Uhr

Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu aufgerufen habe, zu Hause zu bleiben, seien die Ergebnisse leider nicht so ermutigend.

Zwar verhielten sich viele Menschen vorbildlich, aber es gebe auch viele, die den Ernst der Lage noch nicht verstanden hätten. Es gebe immer noch Corona-Partys, junge Menschen, die ältere aus Spaß anhusteten, Grüppchenbildung an der frischen Luft. „Unser oberstes Gebot ist, die Menschen zu schützen“, sagte Söder, „teilweise auch vor sich selbst.“ Es dürfe keine Menschenansammlungen mehr geben.

Mit der Entscheidung steht Bayern bislang allein da. Es sei keine Zeit mehr für langwierige Abstimmungsprozesse und halbherziges Handeln, sagte Söder. Er behielt sich vor, weitergehende Maßnahmen zu verhängen.

Weitreichende Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern

20. März 2020, 12:44 Uhr – Coronavirus in Bayern: 

  • In Bayern gelten für das öffentliche Leben immer mehr Beschränkungen. Doch viele Menschen halten sich nicht an die Empfehlung, Kontakte zu anderen einzuschränken.
  • Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher ab Samstag nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche.
  • Um vor allem die Wirtschaft zu stützen, hat der Landtag den Plan gebilligt, bis zu zehn Milliarden Euro an neuen Staatsschulden aufzunehmen.
  • Nach offiziellen Angaben sind inzwischen 15 Menschen in Bayern an den Folgen einer Coronavirus-Infektion gestorben. 

Ab Freitagnacht, 0 Uhr, gelten in ganz Bayern wegen des Coronavirus Ausgangsbeschränkungen. Das hat die Regierung des Bundeslandes einstimmig beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei einer Pressekonferenz in München mitteilte. Die neuen Regeln gelten vorerst für zwei Wochen. „Wir fahren das öffentliche Leben nahezu vollständig herunter“, sagte Söder.

Er begründete den Schritt zum einen mit einem massiven Anstieg der Corona-Fallzahlen in Bayern – allein von Donnerstag zu Freitag habe es einen Zuwachs von 35 Prozent gegeben, die Zahl der Toten sei von 10 auf 15 gestiegen. Zum anderen sagte Söder, die Appelle der vergangenen Tage hätten nicht ausreichend gewirkt.

Es gebe trotz der bereits verhängten Maßnahmen nach wie vor noch sehr viele Gruppenbildungen. „Wir können das nicht mehr akzeptieren“, sagte der CSU-Chef. Es gehe der Landesregierung aber nicht darum, jetzt alles zuzusperren und einen „Lagerkoller“ zu verursachen. „Frische Luft tut gut“, sagte Söder. Sport im Freien und Spaziergänge seien erlaubt. Söder mahnte aber, dass dies nur allein oder in der Familie möglich sei. Die Polizei werde dies kontrollieren. Wer gegen die Vorgaben verstoße, müsse mit hohen Bußgeldern rechnen.

Markus Söder gibt um 12.30 Uhr weitere Corona-Maßnahmen bekannt

Ministerpräsident Markus Söder will um 12:30 Uhr weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verkünden. Pressekonferenz aus der Staatskanzlei.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus stehen in Bayern möglicherweise weitere Beschränkungen und Auflagen kurz bevor.

Die Staatskanzlei hat kurzfristig „aus aktuellem Anlass“ eine Pressekonferenz um 12.30 Uhr angekündigt, an der neben Ministerpräsident Söder auch sein Stellvertreter Hubert Aiwanger, Innenminister Joachim Herrmann und Gesundheitsministerin Melanie Huml teilnehmen werden.

Die Pressekonferenz wird wie schon zuletzt praktiziert lediglich im Internet gestreamt.

Der BR überträgt die Pressekonferenz live auf BR24, im Bayerischen Fernsehen
und auf Bayern 3 – Markus Söder schließt Ausgangssperren nicht aus

Welche Maßnahmen Söder verkünden wird, war zunächst unklar. Er hatte am Donnerstag aber bereits landesweite Ausgangsbeschränkung ins Spiel gebracht., wenn sich die Menschen in Bayern nicht an bereits geltende Beschränkungen und Auflagen halten:

„Wenn sich viele Menschen nicht freiwillig beschränken, dann bleibt am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre als einziges Instrumentarium“, sagte Söder in einer Regierungserklärung. Man werde dem „nicht endlos zusehen“.

Es gelte ein ganz einfacher Grundsatz, sagte Söder: Menschen sollten nur noch zur Arbeit, für Arztbesuche, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere das Haus verlassen.

Man könne auch nach draußen gehen – aber allein. Eine Ausgangssperre gilt seit Mittwoch für eine Gemeinde in der Oberpfalz und seit Donnerstag für zwei Gemeinden in Oberfranken, jeweils wegen schnell steigender Corona-Zahlen.

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die ergonomische
Virus-Sitzkrise.

Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise fa­vo­ri­sie­ren.

Starten Sie noch heute mit dem unverbindlichen 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitztest für Ihr neues Home-Office / Heimbüro. 100% kostenlos, 0% Risiko. Für Chefs und Angestellte. Einfach bestellen, auspacken und gesund sitzen. Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im Home-Office in Bayern erledigt werden kann?

Isolation ist das Mittel der Wahl gegen das Coronavirus. Ganze Länder riegeln sich ab, nach innen und außen. Hauptsache, es kommen nicht mehr so viele Menschen an einem Ort zusammen und die Übertragung des Virus wird aufgehalten, wenn nicht gar gestoppt.

Auch jedes Unternehmen sollte sich jetzt fragen, was sein Beitrag sein kann, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Reicht es, wenn das Reinigungspersonal die Tastaturen nun häufiger als sonst abwischt?

Genügt es, die Angestellten aufzufordern, bei Halskratzen zu Hause zu bleiben? Oder gibt es womöglich drastischere Maßnahmen, um sie zu schützen? Können nicht einfach alle von zu Hause aus arbeiten?

Wenn es um individuelle Büroausstattungen geht, sind wir Ihr kompetente 1000 Stühle Steifensand Sitwell Werks- und Fabrikpartner in Bayern:

MünchenNürnberg, AugsburgRegensburgIngolstadt, WürzburgFürthErlangen

Bamberg, Bayreuth, Landshut, AschaffenburgKempten (Allgäu)Rosenheim, StraubingDachau

Hof (Saale)Neu-Ulm, Schweinfurt, PassauFreising.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.

Markus Söder konkretisierte die Ausgangsbeschränkungen in einigen Punkten:

  • Es sei weiter erlaubt, zur Arbeit zu gehen, insofern dies notwendig sei und nicht von zu Hause aus gemacht werden könne
  • Auch Restaurants und Gaststätten sollen schließen. Zunächst für die kommenden 14 Tage wird es laut Söder nur noch „to go, Drive-in und Lieferungen“ geben
  • Friseure und Baumärkte dürfen nicht mehr öffnen
  • Die medizinische Versorgung der Bürger sei weiterhin gesichert, dennoch gebe es Einschränkungen
  • Nur im Palliativfall sei der Besuch im Pflegeheim und Krankenhaus erlaubt
  • Bei Geburten sei der Besuch im Krankenhaus ebenso gestattet

„Wir sperren Bayern nicht zu, wir sperren Bayern nicht ein“, sagte Söder.

In einzelnen bayerischen Kommunen bestehen wegen hoher Corona-Fallzahlen bereits Ausgangssperren. Als erster Ort war Mitterteich im Landkreis Tirschenreuth betroffen (lesen Sie hier mehr über die Situation vor Ort). Am Donnerstag verkündete Söder dann entsprechende Maßnahmen für zwei Gemeinden im Kreis Wunsiedel, der an den Kreis Tirschenreuth angrenzt.

Inwieweit der Bund oder andere Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen werden, ist offen. In ihrer TV-Ansprache hatte Merkel keine neuen Einschränkungen verkündet, sich aber weitere Maßnahmen offengelassen: „Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch was womöglich noch nötig ist.“

Laut Regierungssprecher Steffen Seibert wird die Kanzlerin am Sonntagabend mit den Ministerpräsidenten der Länder beraten. Es werde eine ernste und schonungslose Analyse über die notwendigen Instrumente, sagte Seibert.

Innenminister Horst Seehofer äußerte sich ähnlich. „Wenn die Menschen sich nicht an die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen zur Kontaktvermeidung halten und die Zahl der Infizierten in Deutschland weiter deutlich steigt, halte ich Ausgehverbote für unumgänglich“,

Pages:  1 2 3
WordPress › Fehler

Es gab einen kritischen Fehler auf deiner Website.

Erfahre mehr über die Problembehandlung in WordPress.