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AKTUELLES: CORONAVIRUS Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?

Corona – Schließung von Geschäften und Betrieben

Die Staatsregierung hat durch Allgemeinverfügungen die Öffnung von Einzelhandel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen stark eingeschränkt.

Einzelhandel

  • Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art sind zunächst bis einschließlich 3. April 2020 geschlossen. Ausgenommen davon sind z. B. der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Reinigungen. Sonstige Dienstleistungen, etwa Friseurbetriebe, sind nicht zulässig.
  • Ob Ihr Betrieb für Kunden geöffnet sein darf, entnehmen Sie im Zweifelsfall bitte den FAQ des Gesundheitsministeriums(PDF auf externem Server).
  • Für die Geschäfte, die öffnen dürfen, wurden die zulässigen Ladenöffnungszeiten verlängert. Geöffnet werden darf werktags von 6 bis 22 Uhr, sonntags von 12 bis 18 Uhr. Diese Regelung gilt zunächst bis 30. März 2020.

Hotel- und Gastgewerbe

  • Sämtliche gastronomische Betriebe müssen zunächst bis 3. April 2020 geschlossen bleiben. Erlaubt bleiben Angebote „to go“ und die Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke.
  • Hotels und weitere Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Diese Regelung gilt bis zunächst 30. März 2020.

Freizeiteinrichtungen

  • Alle Freizeiteinrichtungen (u. a. Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Veranstaltungs- und Tagungsräume, Clubs, Bars, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendhäuser) müssen bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen bleiben.

Allgemeinverfügungen

Grundlage der oben beschriebenen Regelungen sind die folgenden Allgemeinverfügungen der Bayerischen Staatsregierung:

Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 (Ausgangsbeschränkung)(PDF auf externem Server)
Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 (Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen)(PDF auf externem Server)

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind per Allgemeinverfügung(PDF auf externem Server) generell bis Ende der Osterferien untersagt.

Zuständig für behördliche Untersagungen von Veranstaltungen ist das Gesundheitsamt Ihrer Kreisverwaltungsbehörde. Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie auf der folgenden Seite des Robert-Koch-Instituts.

Gesundheits- und Arbeitsschutz

Zu Gesundheitsfragen können Sie sich über die Telefon-Hotline des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel­sicher­heit unter 09131 68085101 oder über folgende Seiten informieren:

Arbeitszeit

Die Bezirksregierungen haben Allgemeinverfügungen erlassen, um in der Produktion von existenziellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. In diesen Bereichen gelten folgende Regelungen bis einschließlich 30. Juni 2020:

  • Beschäftigte dürfen über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden hinaus und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
  • Ruhepausen dürfen verkürzt werden auf mind. 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden, mind. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Ruhepausen dürfen auf mehrere Kurzpausen verteilt werden.
  • Die Ruhezeit darf um bis zu zwei Stunden verkürzt werden.

Die (gleichlautenden) Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Bezirksregierung:

Service der Kammern und Verbände

Informationen für Arbeitgeber (z. B. Arbeitsausfall, Arbeitsschutz, Dienstreisen, Förderungen und Reiserecht) finden Sie auf den Seiten der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) und den zuständigen Kammern.

Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw)

Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat auf Ihren Internetseiten ein ServiceCenter Corona-Pandemie eingerichtet:

Industrie- und Handelskammern

Die bayerischen IHKs bieten auf Ihren Seiten umfangreiche Informationen:

Handwerkskammern

Die bayerischen HWKs stellen auf Ihren Internetseiten umfangreiche Informationen bereit:

DEHOGA Bayern

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. stellt umfangreiche Informationen, Formulare und Checklisten für Betriebe der Branche bereit:

Kinderbetreuung

Von 16. März 2020 bis 19. April 2020 besteht ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten.

Informationen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen, wenn Eltern wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht zur Arbeit erscheinen können, sind dem Informationsblatt des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales(PDF auf externem Server) zu entnehmen.

Der Unterrichtsbetrieb an Schulen ist in dieser Zeit eingestellt. Weitere Informationen zu den Schulschließungen bietet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Handel mit China

Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten Antworten rund um Fragen zur Auswirkung des Coronavirus auf das Geschäft in und mit China auf der Seite der Deutschen Auslandshandels­kammern in China. Coronavirus-Hotline der Deutschen Auslandshandels­kammern in China per E-Mail: infocenter@bj.china.ahk.de.

Auch die Deutsche Botschaft in Beijing bietet bei dringenden Fragen eine Telefon-Hotline an: +86 10 8532 9202 (Bereitschaftsdienst). Die Deutschen Auslandsvertretungen in China weisen auch darauf hin, dass sich Deutsche, die in China leben, in der Krisenvorsorgeliste registrieren lassen sollten.

Aufhebung Sonntagsfahrverbot

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen komplett aufgehoben. Die Regelung gilt ab sofort für alle Güter inklusive Leerfahrten bis einschließlich 29. März 2020. Ziel ist, dass Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden können.

Grenzkontrollen

Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur Eindämmung der Infektionsgefahren vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen ab 16. März 2020, 8:00 Uhr. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen.

Die Bundespolizei hat eine Bescheinigung für grenzüberschreitende Berufspendler(PDF auf externem Server) zur Verfügung gestellt, die vom Arbeitgeber unterzeichnet werden muss. Die Pendlerkarte kann zur Beschleunigung der Kontrolle in die Windschutzscheibe gelegt werden.

Weitere Informationen bietet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Grenzverkehr Österreich-Italien

Österreich hat den Personenverkehr zu den Nachbarländern Italien, Schweiz, Tschechien, Slowakei und Ungarn stark eingeschränkt. Der Warenverkehr auf Schiene und Straße soll gewährleistet werden. Im Straßen-Güterverkehr werden die Lkw-Fahrer an der Grenze Italien/Österreich jedoch Gesundheitskontrollen unterzogen. Es ist daher mit längeren Wartezeiten bei der Einreise zu rechnen

Informationen hierzu bietet die Deutsche Handelskammer in Österreich.

Grenzverkehr Tschechien

Tschechien hat angekündigt, keine Einreisen mehr u. a. für deutsche Staatsbürger zuzulassen. Tschechischen Staatsbürgern ist es verboten, in Risikoländer – darunter Deutschland – zu reisen. Ausnahmen werden Lkw-Fahrern, Piloten und anderen Personen gewährt, die Lebensmitteln liefern. Der internationale Warenverkehr ist bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung weiterhin möglich.

Umfassende Informationen und Formulare zum Grenzverkehr mit Tschechien bietet die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim.

Die Geschichte von F. Martin Steifensand

Seine Heimat Pommern, die Vertreibung und der Neuanfang. Vom Schreiner, Klinkenputzer bis zum Bürostuhl-Fabrikanten mit internationalem Erfolg ist es ein langer und spannender Weg.

Das ganz persönliche Markenzeichen von
F.-Martin Steifensand war immer …just sit well und beim Sitzen ist das Beste gerade gut genug.

Einen kurzen, persönlichen Eindruck von F.-Martin Steifensand und seiner Geschichte sehen Sie in diesem Video:

F. Martin Steifensand schreibt in seinem Buch – Die Storry von F. Martin Steifensand, die lehrreichen und die spannenden Geschichten quer durch alle politischen und wirtschaftlichen Veränderungen.

F. Martin Steifensand schreibt in seinem Buch die lehrreiche und spannende Geschichte quer durch alle politischen und wirtschaftlichen Veränderungen. Seine Heimat, die Vertreibung und der Neuanfang. Vom Schreiner, Klinkenputzer bis zum Bürostuhl-Fabrikanten mit internationalem Erfolg ist es ein langer und spannender Weg.

Was hier mit ehrlicher Sprache und schnörkellos berichtet wird, kann sicherlich als beispielhaft gelten für eine ganze Generation, die sich von einem Tag zum anderen auf der Landstraße wiederfindet, ständig in Angst lebend vor den Übergriffen der Russen und Polen, vor Krankheit und Hunger.

Zum anderen ist dieser interessante Lebensbericht auch die Dokumentation eines ganz individuellen Schicksals, die Biographie eines Mannes, der sich mit einer bedrückenden Lebenssituation nicht abfinden will, sondern aus Not eine Tugend machend – sehr schnell unternehmerisch tätig wird und das Handwerk des Geschäftsmannes erlernt.

Dabei kann es in den wirren Nachkriegszeiten nicht immer ganz lupenrein solide zugehen, was der Lektüre ebenso informative wie vergnügliche Akzente verleiht.

Eine Familienstory von F.-Martin Steifensand mit dem exemplarischen Charakter.

F. Martin Steifensand zeichnet seinen beschwerlichen Weg vom heimatlosen halbwüchsigen zum erfolgreichen Möbelfabrikanten nach.

Mit Mut, Findigkeit und Fleiß behauptet sich ein Unternehmer, der aus dem Nichts ein Imperium schuf. Auch nach Jahrzehnten kehr er in Gedanken zurück nach Pommern, aufs elterliche Gut.

Die Entwicklung des weltweit ersten Bandscheibendrehstuhls und die Gesundheit im Berufsleben, die Ergonomie,  sind seine berufliche Lebensaufgabe – dieser widmet er sich als engagierter Berater und Ergonomie-Experte für seinen Sohn Gernot Steifensand noch heute.

Gernot Steifensand lebt die Tradition mit seinen individuellen und ergonomischen Bürodrehstühlen nach Maß für Frauen LADYSITWELL® und Männer MISTERSITWELL® mit der Marken SITWELL weiter.

Lesen sie die persönliche und unterhaltsame Lebensgeschichte von
F.-Martin Steifensand, eines Lebenskünstlers und erfahrenen Individualisten. Oft lernt man mehr aus diesen Erfahrungen und der Historie als in der Schule.

Erfolg im Sitzen – 1 000 Stühle Gernot-M. Steifensand

Über das gesunde Sitzen ist alles gesagt?

Weit gefehlt, sagt Bürodrehstuhl-Fabrikant Gernot-M. Steifensand. Sein in Wendelstein bei Nürnberg in Bayern ansässiges Unternehmen „1 000 Stühle“ ist für Überraschungen gut – zuletzt im Jahr 2004, als die neue Männerstuhl-Linie „Mister Sitwell“ mit eingebauter Hodenkühlung frischen Wind auf den Markt der normierten Bürodrehstühle brachte.

Das passende Gegenstück, die Kollektion „Lady Sitwell“ mit einer Venen schonenden Sitzauflage speziell für Frauen, gibt es schon einige Jahre länger.

IHK Nürnberg für Mittelfranken – Hauptmarkt 25/27 – 90331 Nürnberg

SITWELL STEIFENSAND AG

Sperbersloher Str. 124
90530 Wendelstein
Germany


Telefon: 09129-40679-0
Fax: 09129-270641
Website:

 www.1000-stuehle.de
E-Mail: info@1000-stuehle.de

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