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Büromöbel in Berlin und beste Beratung
Hochwertige SITWELL G. STEIFENSAND Büromöbel in Berlin
Sie stellen neue Mitarbeiter ein und brauchen Drehstühle, Chefsessel und Bürostühle für Ihre neuen Arbeitsplätze? Suchen Sie einen ergonomischen Chefsessel für das Management oder möchten einfach einen neuen Büroschrank besorgen?
Dann sehen Sie sich gerne in unserem online Fachgeschäft www.Buerostuhl-Berlin-kaufen.de und in unserem Fachgeschäft in der Uhlandstraße 190 in 10623 Berlin um:
Ob Sie einen Bürostuhl in unserer digitalen Welt kaufen oder einen Computertisch, Rollcontainer oder Büroschrank in unserem Fabrikverkauf in der Uhlandstraße 190 mitnehmen, bei uns sind Sie immer an der richtigen Adresse.
Bürostühle und Büroausstattung für ein ansprechendes Ambiente
Sie haben häufig Kundenbesuche? Umso besser, wenn Ihre ergonomischen Bürostühle und Ihre Büroeinrichtung top und einlandend aussieht. Unsere SITWELL Marken Büromöbel sind zudem ergonomisch an ihren Nutzer angepasst, ob Büro Schreibtisch, Bürosessel – oder Bürodrehstuhl für Bewegungsfreudige. Besonders edel sind unsere Chefsessel aus Leder.
DIN-Drehstühle und Arbeitstische für jeden Sitz-Bedarf
Haben Sie für Ihren orthopädischen Bürostuhl oder für Ihren Bürotisch besondere Wünsche? Hier führen wir eine besonders große Auswahl der Marke SITWELL G. STEIFENSAND. Sagt Ihnen ein höhenverstellbarer Schreibtisch zu, soll es lieber ein PC Schreibtisch sein oder passen Eckschreibtische besser in Ihr Büro? All das und noch viel mehr finden Sie in unserem Sortiment: Wir führen sogar E2 Tischgestelle.
Sie suchen einen ergonomisch passenden Bürostuhl für Ihren Computertisch? Wir beraten Sie gerne! Mit einem praktischen Rollcontainer ist zudem für eine bequeme Ablage gesorgt.
Schmerz-Frei der neue Bandscheiben-Drehstuhl Nr. 1
Der neue „Schmerz-Frei“ Bandscheiben Drehstuhl SITWELLVITAL mit dem neuen „Schmerz-Frei“ Hüftsitz-Kissen mit Krankenkassen Hilfsmittel Nr. 26.46.01.0002 kann von jedem Hausarzt verschrieben werden.
Der neue „Krankenkassen-Wunderstuhl“ aus dem Hause GERNOT-M. STEIFENSAND vereinigt die Vorteile eines Sattel- und Keilkissen in einer einzigartigen Weise. Es ermöglicht ein dauerhaft ermüdungs- und beschwerdereduziertes Sitzen. Sie werden begeistert sein!
Der Schmerz-Frei Bürostuhl mit schmerz lass nach Hüftkissen kann angewendet werden vor und nach Hüftoperationen. Bei Arthrose, Rheuma, Bandscheibenvorfall, Rückenproblemen, Morbus Bechterew.
Empfohlen auch zur Anwendung nach Gelenkersatz durch ein künstliches Gelenk.
- Hilft einseitige Belastung –beim sitzen- zu verringern
- Kann die Gefahr einer Hüftluxation abschwächen
- Eine vermehrte Flexion im Hüftgelenk kann vermieden werden
Ideal auch zur Prophylaxe bei der Verwendung auf allen Sitzmöbeln, z.B. zur Aufwertung des Bürostuhls.
Machen Sie den SITWELL Ergonomie und Schmerz-Frei Test in in Ihrem Fabrik-Partner Testcenter vor Ort.
Wiederholdt in der Prinzenstrasse GmbH
Prinzenstr. 14
37073 Göttingen
Germany
Telefon: 0551-384811 0
Fax: 0551-384811 11
Zuschüsse für orthopädische Bürostühle und ergonomische Chefsessel von der Deutsche Rentenversicherung
So bekommen ich den staatlich geförderten orthopädischen Bandscheibendrehstuhl
Es liest sich amtlich, schrecklich trocken: Leitfaden zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung). Dabei ist es doch so einfach. Zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes werden ergonomische Hilfen als so genannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gefördert. Ziel dieser Förderung ist es, Ihre dauerhafte Erwerbstätigkeit zu sichern bzw. Sie wieder in das Arbeitsleben einzugliedern.
Seit dem 01.01.2007 sind die Fördersummen jedoch stark gesunken. Es wird also mehr und mehr jeder Arbeitnehmer und vor allem jeder Arbeitgeber gefordert, schon präventiv rückengerechte Arbeitsplätze zu beschaffen. Für jede staatliche Förderung muss ein Antrag ausgefüllt werden und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer darf ?
Jeder Versicherte, der wiederholt arbeitsunfähig ist auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden. Jeder Versicherte, bei dem eine Reha-Maßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation erfolgt ist.
Jeder Versicherte, bei dem der orthopädische Bürostuhl dazu dient, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden oder einer Bandscheibenoperation. Oder es soll eine Einschränkung und Behinderungen ausgeglichen werden.
Was benötige ich?
Ich habe 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB). Ich benötige einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebögen vom Rentenversicherungsträger
Ich brauche ein ärztliches Attest vom Facharzt (z.B. Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik mit dem spezifischen Hinweis für einen orthopädischen Stuhl oder ein anderes behindertengerechtes Hilfsmittel. Dann benötige ich eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, wenn möglich, einen Brief mit hinreichender Begründung der Notwendigkeit einer behindertengerechten Ausstattung vom Arbeitgeber und einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers.
Wie geht es?
Das finden Sie bei Ihrem behandelnden Hausarzt oder Orthopäden.
Senden Sie die von Ihnen ausgefüllten Formulare zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht und einem Kostenvoranschlag an die Deutsche Rentenversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die• Knappschaft Bahn See, die Reha-/Sozialberater in der Klinik, die Reha-Berater der Rentenversicherungsträger, die technischen Berater der Arbeitsagenturen, die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte oder die zuständige Krankenkasse.
Was wird bezahlt?
(Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit) Nach Bandscheibenoperation, Beckenvenenthrombosen, Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung), Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz, Facettensyndrom, Lumbalgien, Lumboischialgie, Lymphstau im Bein- Beckenbereich, Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule), Morbus Scheuermann, Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper), Pseudospondylolisthesis, Spondylarthrose, Spondylitis, Spondylolyse, Statische Wirbelsäuleninsuffizienz, Flachrücken, Hohlkreuz, Rundrücken, Skoliose, Systemische Skeletterkrankungen, Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln, Wirbelgleiten Spondylolisthesis.
Krankenkassen – Gelegentlich gibt es auch positive Übernahmebescheide von Krankenkassen von einem SITWELL GERNOT STEIFENSAND Bürostuhl. Dazu waren bisher immer die Verordnung eines Arztes über einen dreidimensional beweglichen Bürostuhl zur Therapie sowie ein weitsichtiger Sachbearbeiter bei der Krankenkasse erforderlich.
Deutsche Rentenversicherung – Unter exakt definierten Voraussetzungen übernimmt oder bezuschusst auch die Deutsche Rentenversicherung die Anschaffung eines „orthopädischen Bürostuhls“. In unserem Wegweiser zur Bewilligung können Sie überprüfen, ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören und erfahren, was Sie tun müssen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmer – entweder als Werbungskosten: Dazu gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind als „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Voraussetzung:
Der privat angeschaffte Bürostuhl muss beruflich genutzt werden, z.B. im Home Office oder im Rahmen einer außerbetrieblichen beruflichen Fortbildung, für die sich der Arbeitnehmer vor allem zuhause vorbereitet. oder als Sonderausgaben:
Sofern ein Bürostuhl für eine Aus- oder Fortbildung angeschafft wird, die nicht in einem „hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen steht“, können diese Kosten gegebenenfalls als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sonderausgaben für Aus- oder Fortbildungskosten sind pro Jahr auf einen Höchstbetrag von 6.000 € begrenzt.
Wird ein Bürostuhl, oder ein Chefsessel sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, müssen die Kosten aufgeteilt werden.
Außergewöhnliche Belastung: Bei privaten Käufern ist auch die steuerliche Absetzbarkeit des Gesundheitsstuhls SitWell aus gesundheitlichen Gründen möglich. Krankheitsbedingte Anschaffungen können dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie der „Heilung dienen oder den Zweck verfolgen, die Krankheit erträglich zu machen“. Dies muss dem Finanzamt im Einzelfall glaubhaft gemacht werden.
Hier gibt es jedoch eine vom Einkommen und den persönlichen Verhältnissen abhängige Betragsgrenze, die mit den Anschaffungskosten des Bürostuhls überschritten werden müsste, damit die Kosten steuerwirksam werden können. Diese Grenze liegt relativ hoch – in der Regel wirken sich Krankheitskosten deshalb steuerlich nur selten aus.
WICHTIG: In allen Fällen müssen Sie selbstverständlich die Belege über den Kauf Ihres Bürostuhls vorliegen haben. Falls das Finanzamt Rückfragen zu den Ausgaben hat, kann es diese Rechnungen jederzeit nachfordern.
3 Schritte zu Ihrem Bandscheiben-Drehstuhl Nr. 1
Leitfaden zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung)
- 80% der deutschen Bevölkerung leiden zumindest gelegentlich unter Rückenbeschwerden.
- 30% haben chronische Rückenschmerzen.
- Rückenschmerzen sind damit eine häufige Ursache von Arbeitsunfähigkeit.
- Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden treten auch andere Probleme dadurch auf, wie Missempfindungen, Arbeitsunzufriedenheit und vorzeitige Ermüdung.
Zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes werden ergonomische Hilfen als so genannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gefördert. Ziel dieser Förderung ist es, Ihre dauerhafte Erwerbstätigkeit zu sichern bzw. Sie wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Seit dem 01.01.2007 sind die Fördersummen jedoch stark gesunken. Es wird also mehr und mehr jeder Arbeitnehmer und vor allem jeder Arbeitgeber gefordert, schon präventiv rückengerechte Arbeitsplätze zu beschaffen.
3 Schritte zum orthopädischen Bandscheibendrehstuhl – Für jede staatliche Förderung muss ein Antrag ausgefüllt werden und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer kann einen Antrag stellen:
- Jeder Versicherte, der wiederholt arbeitsunfähig ist auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden.
- Jeder Versicherte, bei dem eine Rehamaßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation erfolgt ist.
- Jeder Versicherte, bei dem der orthopädische Bürostuhl dazu dient, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Was sind die Voraussetzungen
- 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder
- 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB)
3 Schritte zum staatlich geförderten orthopädischen Bandscheibendrehstuhl
- Füllen Sie das Formular G 100 und die Anlagen G 130 und G 3143 der Deutschen Rentenversicherung aus (siehe Informationsblatt G103).
- Kontaktieren Sie Ihren behandelnden Hausarzt oder Orthopäden und bitten Sie ihn, die Formulare G 3004/3005 und G1206 für die ärztliche Stellungnahme auszufüllen (siehe Informationsblatt G 3002 und G 3003).
- Senden Sie die von Ihnen ausgefüllten Formulare zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht und einem Kostenvoranschlag an die Deutsche Rentenversicherung.
1. Wo kann ein Antrag gestellt werden und wer ist bei der Antragstellung behilflich?
- • Deutsche Rentenversicherung Bund
• Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
• Knappschaft Bahn See
• Die Reha-/Sozialberater in der Klinik
• Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger
• Die technischen Berater der Arbeitsagenturen
• Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte
• Die zuständige Krankenkassen
2. Wer kann einen Antrag stellen?
• Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient. Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes.
• Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden liegt vor und/oder eine Rehamaßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt.
• Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu können.
• Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden.
3 Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl empfehlenswert:
(Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit) Nach Bandscheibenoperation, Beckenvenenthrombosen, Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung), Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz, Facettensyndrom, Lumbalgien, Lumboischialgie, Lymphstau im Bein- Beckenbereich, Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule), Morbus Scheuermann, Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper), Pseudospondylolisthesis, Spondylarthrose, Spondylitis, Spondylolyse, Statische Wirbelsäuleninsuffizienz, Flachrücken, Hohlkreuz, Rundrücken, Skoliose, Systemische Skeletterkrankungen, Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln, Wirbelgleiten Spondylolisthesis.
4. Was benötige ich zur Antragstellung?
• Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebögen (erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger s.)
• Das ärztliche Attest vom Facharzt (z.B. Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik mit dem spezifischen Hinweis für einen orthopädischen Stuhl oder ein anderes behindertengerechtes Hilfsmittel
• Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
• wenn möglich, eigener Brief mit hinreichender Begründung der Notwendigkeit einer behindertengerechten Ausstattung
• Kostenvoranschlag des qualifizierten Fachhändlers
5. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?
• Stehpulte, Sitz-/ Stehtische
• Bürostühle
• Arthrodesenstühle
• Autositze
• LKW-/Bussitze
• technische Arbeitshilfen und
• Transporthilfen im Betrieb
6. Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag muss vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden!
Diese sind:
• Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB)
• Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit.
• Hauptfürsorgestellen: Studenten, Beamte oder Sonderfälle