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Prävention am Arbeitsplatz

Verhältnisprävention und Verhaltensprävention am Arbeitsplatz sollte einen höheren Stellenwert in Unternehmen einnehmen.

Der Gesetzgeber empfiehlt: Gesundheitsschutz am „Büro-Arbeitsplatz“

Der Mensch steht als Leistungsträger im Mittelpunkt und sollte Produkte und Dienstleistungen einsetzen, die über die gewohnten Vorschriften und Normen hinausgehen. Durch Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften in Verbindung mit DIN-, EN- oder ISO-Normen sind nur Mindeststandards geregelt.

Deshalb fordern namhafte und anerkannte Wissenschaftler und Arbeitsmediziner noch stärker auf das neue Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Bundesrepublik Deutschland einzugehen, um typische Bürokrankheiten, besonders die Muskel- und Skeletterkrankungen, u.a. Rückenleiden und Rückenbrand, die fast ein Drittel aller Arbeitsausfälle verursachen, noch stärker zu bekämpfen.

Im milliardenschweren deutschen Gesundheitswesen, das auf den Schadensfall und nicht auf das Verhindern von Krankheiten ausgerichtet ist, fließen weiterhin nur wenige Promille des elfstelligen Beitragsaufkommens in die Vorbeugung.

Prof. Dr. Klaus-Michael Braumann, langjähriger Leiter des sportmedizinischen Instituts an der Universität Hamburg und Ehrenpräsident der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention, hält Sportangebote im und über den Betrieb für unverzichtbar, im Interesse der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und  Arbeitnehmer. Wer fit und gesund ist, sei stressresistenter und zu besseren kognitiven Leistungen fähig. „Bewegung macht auch schlau.

Das haben wissenschaftliche Studien bewiesen“, sagt Braumann. Investitionen in diesem Bereich würden für die Firmen hohe Renditen abwerfen, nicht nur weil der Krankenstand merklich sinke. Motivation, Belastbarkeit, Energie steigen signifikant. „Fitte Arbeitnehmer sind die besten Kapitalanlage für ein Unternehmen“, sagt der Wissenschaftler.

„Firmen sollten ihre Belegschaften bei der notwendigen Änderung ihres Lebensstils unterstützen“, sagt Braumann.

„Wenn Unternehmen hier sparen, sparen sie ganz sicher an der falschen Stelle“, sagt Braumann. „Dass Maschinen ständig geartet werden, ist selbstverständlich. Genauso selbstverständlich sollte es für jeden Betrieb sein, sich um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Angestellten zu sorgen.“

Quelle: Ein Plädoyer für Prävention: Hamburger Abendblatt Special vom 03.04.2019, S.2

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Gesundes Sitzen wird staatlich gefördert.


Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt mitunter die Kosten für einen neuen Bürodrehstuhl. Mitarbeiter müssen diese Erstattung selbst beantragen. Antragsteller sollten bereits 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben.


Und so können Sie vorgehen: Konsultieren Sie einen Orthopäden. Dieser sollte ein Attest ausstellen mit dem Hinweis, dass ein entsprechendes Hilfsmittel benötigt wird. Der Orthopäde sollte das Produkt direkt benennen, so ist die Wahrscheinlichkeit der hundertprozentigen Bezuschussung am höchsten.

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