3 Schritte zu Ihrem Bandscheiben-Drehstuhl Nr. 1

Leitfaden zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung)

  • 80% der deutschen Bevölkerung leiden zumindest gelegentlich unter Rückenbeschwerden.
  • 30% haben chronische Rückenschmerzen.
  • Rückenschmerzen sind damit eine häufige Ursache von Arbeitsunfähigkeit.
  • Neben dem volkswirtschaftlichen Schaden treten auch andere Probleme dadurch auf, wie Missempfindungen, Arbeitsunzufriedenheit und vorzeitige Ermüdung.

Zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes werden ergonomische Hilfen als so genannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gefördert. Ziel dieser Förderung ist es, Ihre dauerhafte Erwerbstätigkeit zu sichern bzw. Sie wieder in das Arbeitsleben einzugliedern. Seit dem 01.01.2007 sind die Fördersummen jedoch stark gesunken. Es wird also mehr und mehr jeder Arbeitnehmer und vor allem jeder Arbeitgeber gefordert, schon präventiv rückengerechte Arbeitsplätze zu beschaffen.

3 Schritte zum orthopädischen Bandscheibendrehstuhl – Für jede staatliche Förderung muss ein Antrag ausgefüllt werden und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer kann einen Antrag stellen:

  • Jeder Versicherte, der wiederholt arbeitsunfähig ist auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden.
  • Jeder Versicherte, bei dem eine Rehamaßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation erfolgt ist.
  • Jeder Versicherte, bei dem der orthopädische Bürostuhl dazu dient, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Was sind die Voraussetzungen

  • 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder
  • 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB)

3 Schritte zum staatlich geförderten orthopädischen Bandscheibendrehstuhl

Rentenversicherung_Buerostuhl

1.    Wo kann ein Antrag gestellt werden und wer ist bei der Antragstellung behilflich? 

  1. Deutsche Rentenversicherung Bund
    Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
    Knappschaft Bahn See
    Die Reha-/Sozialberater in der Klinik
    Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger
    Die technischen Berater der Arbeitsagenturen
    Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte
    • Die zuständige Krankenkassen

2. Wer kann einen Antrag stellen? 

• Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient. Das heißt, ein orthopädischer Bürostuhl muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. Dies dient gleichzeitig der Sicherung des Arbeitsplatzes.
• Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden liegt vor und/oder eine Rehamaßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt.
• Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu können.
• Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden.

3 Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl empfehlenswert:
(Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit) Nach Bandscheibenoperation, Beckenvenenthrombosen, Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung), Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz, Facettensyndrom, Lumbalgien, Lumboischialgie, Lymphstau im Bein- Beckenbereich, Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule), Morbus Scheuermann, Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper), Pseudospondylolisthesis, Spondylarthrose, Spondylitis, Spondylolyse, Statische Wirbelsäuleninsuffizienz, Flachrücken, Hohlkreuz, Rundrücken, Skoliose, Systemische Skeletterkrankungen, Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln, Wirbelgleiten Spondylolisthesis.

4. Was benötige ich zur Antragstellung?
• Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebögen (erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger s.)
• Das ärztliche Attest vom Facharzt (z.B. Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik mit dem spezifischen Hinweis für einen orthopädischen Stuhl oder ein anderes behindertengerechtes Hilfsmittel
• Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
• wenn möglich, eigener Brief mit hinreichender Begründung der Notwendigkeit einer behindertengerechten Ausstattung
• Kostenvoranschlag des qualifizierten Fachhändlers

5. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?
• Stehpulte, Sitz-/ Stehtische
• Bürostühle
• Arthrodesenstühle
• Autositze
• LKW-/Bussitze
• technische Arbeitshilfen und
• Transporthilfen im Betrieb

6. Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag muss vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden!
Diese sind:
• Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB)
• Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit.
• Hauptfürsorgestellen: Studenten, Beamte oder Sonderfälle

Ihr Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

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