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Four Seasons Resort Bali
Experience the island’s cultural attractions or enjoy a day of diving, surfing, golf or trekking. Steep yourself in island traditions, tour villages and explore stunning coastal and mountain landscapes. On the island’s southern coast, Four Seasons Resort Bali at Jimbaran Bay commands a wide stretch of oceanfront, and the adjacent Jimbaran Beach offers a long tree-lined curve of white sand for swimming and water sports.
The Resort’s location also puts you close to southern Bali’s diverse cultural and historic attractions. Bali is home to approximately three million people. The vast majority of Balinese are Hindu and assume a spiritual approach to life – the island has nearly 20,000 temples.
Known for its lush landscapes and relaxed pace, Bali is also famous for its artistic traditions, including dance, sculpture, painting, leather, metalworking and music. Our guests immerse themselves in the local culture by visiting nearby attractions such as the Uluwatu Temple and the early 18th-century Puru Ulun Siwi Temple at Jimbaran’s main village crossroad.
Garuda Wisnu Kencana Cultural Park is nearby, as is Museum Pasifika Art Gallery, which features more than 600 artworks in 11 separate galleries. Turtle Island is where Bali’s green turtle population is being conserved through hatcheries, and the Devdan Treasures of the Archipelago show features a fusion of traditional Indonesian dances from Bali to Borneo.
Note: To enter Indonesia, you will need a passport that remains valid for at least six months after your date of arrival and has a minumum of two blank consecutive pages available when entering. Check with your local Indonesian government representative for visa requirements.
Seasonal highlights
Bali celebrates all Hindu, Islamic, Christian, and national holidays, but since the majority of Balinese follow a special version of Hinduism, the religious highlights of the island are unique. At Four Seasons Resort Bali at Jimbaran Bay, we abide by many of these religious guidelines.
Galungan is celebrated every 210 days to commemorate the triumph of good over evil, and also to be thankful for prosperity. The holiday lasts for 10 days and includes ritualistic dances and offerings at temples. On the last day of the holiday, known as Kuningan Day, villagers dress in traditional clothes and carry offerings of fruits, flowers, leaves and food on their heads to the temples.
Nyepi is celebrated during either March or April, depending on the lunar calendar. Nyepi is the Hindu New Year in Bali and the community conducts its ceremonies a day beforehand to drive out evil spirits. Rituals include firecrackers, drums and traditional music, along with a parade in which symbolic images of evildoers are burned at midnight. On Nyepi Day, no cars are allowed on the roads, and no lights or noise are permitted in the community.
At Four Seasons Resort Bali at Jimbaran Bay, experience an authentically Balinese luxury resort nestled right on the oceanfront. Traditional, timeless and totally romantic, this legendary hideaway was listed among Travel + Leisure’s 500 Best Hotels in the World 2014 and Conde Nast Traveler, Readers Choice Awards 2013.
Inspired by traditional Balinese architecture, the Resort’s 147 villas are housed within a private stone-walled courtyard featuring separate thatched-roof pavilions. Each villa includes oversized indoor and outdoor living areas, lush gardens, a private pool and a sun terrace. The Resort’s nine residence villas are grand-scale homes located in an adjoining enclave just steps from Jimbaran Beach. For help planning your perfect stay, view our special offers and guest reviews.
At the Spa at Four Seasons Resort Bali at Jimbaran Bay, our spa treatments blend elements from traditional recipes with modern-day beauty rituals.
Reflecting our beach-side garden setting, the Spa at Four Seasons Resort Bali at Jimbaran Bay celebrates the healing and cleansing powers of water. In an atmosphere that feels fresh, open and uplifting, intuitive Four Seasons care brings you to a state of deep relaxation while guiding you towards lasting wellness.
Discover Balinese and Indonesian specialties, along with dishes that reflect Eastern and Western traditions.
At Four Seasons Resort Bali and Jimbaran Bay, savour world-class cuisine and spectacular Bali views. Enjoy Indonesian, and global fare in our range of tropical open-air settings. Private In-Villa Dining and our Epic Dining Experiences offer intimate options for romantic occasions.
Enjoy a menu of eclectic international cuisine at Sundara, our spectacular new beachfront restaurant. The name is the Sanskrit word for “beautiful” and pays tribute to the glowing sun that warms this Indian Ocean hotspot.
Helmed by Executive Chef Liam Nealon, Sundara offers the perfect mix of five-star flair and relaxed beach-club vibe. The expansive indoor-outdoor design combines a restaurant, bar, patio and a row of day beds for lounging by the Infinity Edge.The focus is always on views of the beach and the wide curve of Jimbaran Bay.
Specialties
For a casual lunch, choose from pizzas and burgers, sushi and salads, along with Indonesian specialties. For dinner, Sundara transforms into one of Bali’s most sophisticated dining experiences, focusing on steak and seafood. After dark, the beachside mood becomes candlelit and sexy with a variety of cocktail and wine selections.

Celebrating the beauty of our Resort’s oceanfront location, Taman Wantilan welcomes you to two Balinese-style pavilions, open to natural breezes and featuring soaring views over the gentle curve of Jimbaran Bay.
The word taman means “garden,” while Wantilan means “outdoor gathering place.” Every Balinese village features its own wantilan, and this lovely restaurant provides a friendly meeting place for our guests. The menu showcases authentic Indonesian cuisine, and each dish is lovingly prepared and elegantly served.
Chef Made Widana and his team prepare authentic, home-style Indonesian cuisine. Learn the secrets of mixing deliciously innovative drinks at our weekly cocktail classes.
For drinks and relaxation, come to our open-air lounge, where two Balinese-style pavilions welcome you with comfortable seating and uninterrupted views of Jimbaran Bay. With a location adjoining Taman Wantilan restaurant, this is the perfect spot for pre- or post-dinner cocktails. Enjoy a refreshing passion fruit martini or toast the end of a perfect day with a delicious sundowner. Choose from a menu of light snacks, pizzas and desserts, all ideal for sharing over drinks.
Der Bandscheibenstuhl Nr. 1 aus der SITWELL STEIFENSAND AG
SITWELL PROFI – Der Bandscheiben Drehstuhl Nr. 1 mit orthopädischer Rückenlehne!
Der Bandscheiben Drehstuhl SITWELLPROFI mit dem orthopädischen Bandscheiben-Sitz und der medizinischen PROFI Bandscheiben-Rückenlehne verhindert feinmotorische Störungen und kann chronischen Erkrankungen vorbeugen. Schulter- und Nackenschmerzen sowie Skoliose können aktiv durch den orthopädischen Bandscheibensitz gelindert werden.
Testen Sie jetzt den neuen Bandscheiben-Drehstuhl SITWELLPROFI bei Ihren regionalen FABRIK-PARTNER in Baden.
Die Wirbelsäule wird mit dem Bandscheiben-Drehstuhl SITWELLPROFI in die natürliche S-Form gebracht und der Haltungsapperat wird entlastet. Sie steigern Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz Zuhause, oder im Büro.
Der ergonomische Bandscheiben-Drehstuhl nach Maß
Die SITWELLPROFI – Rückenlehne nach Prof. Dr. med. habil Peters stützt den lumbo-sacralen Übergang. Die Ausformung der oberen Rückenlehne sichert den vollen Erhalt der Schulterbeweglichkeit in alle Bewegungsrichtungen, besonders auch seitlich. Die optimale und besondere Abstimmung von Sitzfläche und Feng-Shui Rückenlehne gewährleistet immer eine richtige orthopädische Sitzhaltung und maximale Entlastung beim Sitzen.
Der orthopädischer Bandscheiben-Drehstuhl SITWELLPROF mit der ergonomischen Synchron-Mechanik mit individueller Gewichtseinstellung passt wie ein Maßanzug für Menschen bis 150 Kg Körpergewicht.
Die orthopädische SITWELL G. STEIFENSAND Synchron-Mechanik für das dynamische Sitzen gehört zu den Besten unter den Verstellmöglichkeiten.
Sie bewirkt einen synchronen Bewegungsablauf von Sitz und Rückenlehne und passt sich dynamisch den individuellen Körperhaltungen an.
Häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Sitzhaltungen entspannt die Muskulatur, entlastet die Bandscheiben und verbessert die Durchblutung.
Synchron-Mechanik mit Gewichtseinstellung für das ergonomische und dynamische Sitzen – Empfohlene Sitzzeit 4 bis 8 Stunden
Kostenloses Probe-und Testsitzen bei Ihren regionalen FABRIK-PARTNER www.Bürostuhl-Baden.de
Synchron-Technik mit Gewichtseinstellung
Eine der Besten unter den Verstellmöglichkeiten. Sie bewirkt einen synchronen Bewegungsablauf von Sitz und Rückenlehne und passt sich den individuellen Körperhaltungen an. Häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Sitzhaltungen entspannt die Muskulatur, entlastet die Bandscheiben und verbessert die Durchblutung.
Die ergonomische SITWELL G. STEIFENSAND Synchron-Mechanik für das dynamische Sitzen gehört zu den Besten unter den Verstellmöglichkeiten. Sie bewirkt einen synchronen Bewegungsablauf von Sitz und Rückenlehne und passt sich dynamisch den individuellen Körperhaltungen an.
Häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Sitzhaltungen entspannt die Muskulatur, entlastet die Bandscheiben und verbessert die Durchblutung.
Prof. Dr. Ing. habil. Helmut Strasser
Universität Siegen
Arbeitswissenschaft/Ergonomie
Paul-Bonatz-Str. 9-11
D-57068 Siegen
Der richtige Bandscheiben-Sitz für Ihre individuellen Sitzbedürfnisse
Nicht das Kurieren an den Symptomen erhält den Menschen gesund, sondern aktives Bewegungstraining und ergonomisch optimierte Sitzlösungen am Arbeitsplatz. Deshalb empfehle ich Ihnen aus jahrzehntelanger Erfahrung mit unseren Kunden und Entwicklungsarbeiten namhafter Ärzte und Orthopäden den orthopädischen Bandscheibensitz für Menschen mit einem Rundrücken oder Flachrücken für maximale Entlastung der Bandscheiben.
Orthopädischer Bandscheiben/Keilsitz
Diesen empfehlen wir besonders für Menschen mit einem Flach- oder Rundrücken. Der Bandscheiben/Keilsitz verhindert das Abkippen des Beckens und bringt die Wirbelsäule in die natürliche und stützende Doppel-S-Form, welche die Lendenwirbelsäule entlastet.
Bandscheibensitz nach Prof. Dr. med. habil. Peters
Die Sitzlast wird durch den Bandscheibensitz verteilt, dadurch entstehen keine unangenehmen Pressungen. Eine Beckenrückdrehung wird durch Ausformung des Sitzkissens vermieden.
Orthopädischer Bandscheiben/Keilsitz
Diesen empfehlen wir besonders für Menschen mit einem Flach- oder Rundrücken. Der Bandscheiben/Keilsitz verhindert das Abkippen des Beckens und bringt die Wirbelsäule in die natürliche und stützende Doppel-S-Form, welche die Lendenwirbelsäule entlastet.
Der Bandscheibensitz verteilt die Sitzlast, dadurch entstehen keine unangenehmen Pressungen. Eine Beckenrückdrehung wird durch Ausformung des Sitzkissens vermieden. Das tägliche, lange Sitzen im Arbeitsalltag der Angestellten im
Der PROFI Bandscheiben Bürostuhl ist stufenlos und individuell auf alle persönlichen und individuellen Sitz-Bedürfnisse einstellbar. Das robuste Gestell und die hochqualitative, deutsche Verarbeitung machen den Profi-Bandscheiben Drehstuhl zu einem Freund an jedem ergonomischen Arbeitsplatz.
Bürojob kann zu einer Überbelastung der Wirbelsäule und der Bandscheiben durch passives Sitzen führen.
Richtiges Sitzen braucht Halt und Bewegungsfreiheit für die richtige Balance, so können Sie durch falsche Sitzhaltung verursachte Haltungsschäden, Wirbelsäulenprobleme, Verspannungen und Rückenschmerzen vermeiden.
Prävention und Vorbeugung liefert ein Bandscheiben- oder Gesundheitsstuhl, immer mehr von Ärzten, vor allem Orthopäden empfohlen. Dieser bietet dank ihrer optimalen, ergonomischen Form die richtige Unterstützung für den Rücken-, Hals- und Schulterbereich, sorgen für Ergonomie, richtige Haltung am Arbeitsplatz und Balance.
Sie fördern natürliche Bewegungsabläufe durch aktives, dynamisches, komfortables Sitzen und wirken einer falschen Sitzhaltung optimal entgegen.
Bandscheiben- und Gesundheitsstühle bieten hohen Sitzkomfort sowie die korrekte Einstellung für Ihren Rücken und ihre Wirbelsäule. So wird durch Qualität ein wertvoller Beitrag zu Ihrer Gesunderhaltung und Lebensqualität geliefert, beschwerdefreies Arbeiten gefördert die Arbeitsproduktivität gesteigert.
Ausstattung:
- Sitz und Rückenlehne gepolstert
- hohe orthopädische Rückenlehne mit integrierter Lordosenstütze
- Die Rückenlehne läst sich optimal auf Ihr individuelles Körpergewicht einstellen
- Rückenlehne höhenverstellbar 8 cm
- Spezieller Bandscheibensitz nach Dr. med. Michael Sababi. Das Becken wird aufgerichtet, der Haltungsapparat wird entlastet und die Wirbelsäule wird in die natürliche doppel S-Form gebracht.
- ergonomische SITWELL G. STEIFENSAND Synchron-Mechanik mit unterschiedlichen Sitz-Konfektionen in S bis XL für den perfekten Halt und optimale Entlastung der Bandscheiben.
- Stufenlose Sitzhöhenverstellung mittels modernster Sicherheitsgasfeder
- Bezug: 100 % Polyolefin – Jahre Garantie auf durchscheuern
- robustes Kunststoff-Fußkreuz Fabre schwarz mit glasfaserverstärkten Metallkonus gegen das durchrutschen
- Rollen: wahlweise für Teppich, oder für harte Böden wie Pakett, Linolium ect.
- Armlehnen wahlweise fest oder höhenverstellbar
Konzept 150 – just sit well
www.Bürostuhl-Baden.de präsentiert das neue 3D-Wasser-Sitzkissen für Bürostühle, Chefsessel und Bandscheiben-Drehstühle. Das neue und ergonomische 3D-Wasser Sitzkissen aus dem Hause SITWELL für „Designer-Ledersessel“, orthopädische Bürostühle, Schmerz Akut Bürostühle und ergonomische Chefsessel vermindert den Sitzdruck auf Po und Oberschenkel und entlasten das Becken im Sitzen im Büro, oder Zuhause. Das 3D-Wasser-Sitzkissen ist eine Weiterentwicklung aus dem bekannten amerikanischen Wasserbetten KNOW-HOW.
Stühle müssen zur Bewegung animieren – Das muss auch bei Besucher- und Konferenzstühlen Standard werden, sagt Dr. med. Michael Sababi von der SITWELL G. STEIFENSAND AG in Wendelstein bei Nürnberg. Nach dem Prinzip der Verdrängung macht ein Wasserkissen Druckpunkte am Körper unmöglich. Das Sitzen auf einem SITWELL-3D Wassersitzkissen ist das lebendige Sitzgefühl und ein unvergleichliches Sitzerlebnis für Körper, Geist und Seele.
Bürostühle und Chefsessel aus dem Hause SITWELL werden genau diesem Anspruch gerecht. Wer lange sitzt, braucht immer wieder einen Impuls zur Bewegung. Der SITWELL G. STEIFENSAND Fabrik-Partner in Baden Bürostuhl-Baden.de präsentiert die neue Bürosuthl-und Sitz-Kollektion mit dem 3D-Wasser-Sitzkissen.


Bleiben Sie in Bewegung und entlasten Sie Ihr Gesäß und Po mit dem neuen SITWELL 3D-Wasser-Sitzkissen. Denn richtig ergonomische Sitzen heißt bewegt, und druckentlastet Sitzen. Mit den 3D-SITWELL Wasser-Sitzkissen für Bürostühle und Chefsessel kommt mehr Bewegung ins tägliche Sitzen.
Das integriertes Wasserkissen im Wechselpolster schaft Entlastung des Beckens- und der Wirbelsäule, sowie des gesamten Haltungsapperates. Der SITWELL 3D-Wasser-Sitz fördert mehrdimensionale Mikrobewegungen und trainiert durch häufige Spannungswechsel die tiefliegende Rückenmuskulatur.
Das Ausbalancieren des 3D- Wassersitzes aktiviert die Muskulatur und optimiert die Haltung.

BESSER FÜR GESUNDHEIT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Der 3D-SITWELL Wasser-Sitz für Bürostühlen fördert die Gesundheit, verbessert das Wohlbefinden und steigert die Leistungsfähigkeit im Sitzen. Durch einen regelmäßigen, automatischen Haltungswechsel wird die Nährstoffversorgung der Bandscheiben verbessert und der Haltungapperat entlastet. Das 3D-SITWELLWasser-Sitzkissen fördert das dynamisches und sensomotorische Sitzen und animiert zu wechselnden Sitzhaltungen. Das revolutionäre Sitzsystem aus dem Hause SITWELL G. STEIFENSAND trainiert und stimuliert die Rückenmuskulatur.
Die Bandscheiben werden besser mit Nährstoffen versorgt und fördert die Durchblutung und Sauerstoffversorgung. Bürostuhl-Baden.de präsentiert die neuen SITWELL Wasser-Sitzkissen für Bürostühle und Chefsessel. Das dynamisches Sitzen auf ergonomischen Drehstühlen verbessert Ihre Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und Sie können Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, sowie Bandscheibenoperationen vorbeugen.
Der neue 3D-Wasser-Sitz ist ein Bürostuhl – Wechselpolster und kann nachträglich und werkzeugfrei in vorhandene SITWELL G. STEIFENSAND Sitzlösungen ausgetauscht werden. Der 3D-Wasser-Sitz hat im Kern eine Vinylhülle in der sich ein mit konditioniertem Wasser aufgefüllter, formgeschnittener Schaumkern befindet. Für die vollständige Polsterung der Sitzfläche werden atmungsaktive Schäume verarbeitet, die Polsterstoffe sind unverklebt.
Nach dem Prinzip der Verdrängung macht ein Wasserkissen Druckpunkte am Körper unmöglich. Der Druck wird gleichmäßig über die gesamte Sitzfläche verteilt. Drehstuhl für gesundes Sitzen mit perfekter Druckverteilung.
Durch Fehlhaltungen und einseitige Belastungen am Arbeitsplatz oder zu Hause kommt es zu Belastungen und Überbelastungen des Stützapparats und Bewegungsapparats. Besonders , wenn eine körperliche Einschränkung oder eine krankhafte Dauerbelastung vorliegt. SITWELL G. STEIFENSAND bietet individuelle Drehstuhl Sonderanfertigungen für Menschen mit unterschiedlichen gesundheitlichen Einschränkungen an.
Bürostuhl-Baden.de, der SITWELL G. STEIFENSAND Bürostuhl Fabrik-Partner hat 1972 mit dem Verkauf von Schreibmaschinen in Karlsruhe begonnen und ist seit vielen Jahren als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner rund um das Büro in ganz Baden und südliche Pfalz bekannt. www.Bürostuhl-Baden.de bietet Ergonomie am Arbeitsplatz und orthopädische Sitzlösungen nach Maß.
Im Bürostuhl-Abholmarkt in Rheinstetten, nähe Karlsruhe finden Sie eine große Auswahl an ergonomischen Bürostühle, Designer-Chefsessel, Arbeitsdrehstühlen, Orthopädische Sitzlösungen und Büroverbrauchsmaterialen, Tinte & Toner sofort zum mitnehmen.
In unserer SITWELL G. STEIFENSAND Bürostuhl Fabrik-Partner – Büromömöbelabteilung zeigen wir ergonomische Bürostühle für Frauen und urologische Drehstühle für Männer in den Sitzkonfektionen S bis XXL. Bürostuhl-Baden berät individuell und plant Ihr Büro, kommen Vor – Ort zum Aufmaß und bieten Ihnen dann die optimale Lösung an.
Bürostuhl-Baden.de ist auf keinen Bürostuhl, Chefsessel und Besucherstuhl besonders fixiert. Wir können den individuellen ergonomischen und orthopädischen Vorteil jeder einzelnen Sitzlösung für Sie nutzen und damit die optimalen Preise und Produkte für Sie empfehlen. Bürostuhl-Baden.de liefert, montieren und bietet eine kostenlose Sitzeinweisung. Im Beratungsgespräch werden auch Sie feststellen, dass unsere langjährig erfahrenen Mitarbeiter wissen, worauf es ankommt !
Nach langjähriger Erfahrung und vielen Kundenkontakten wissen wir vom Team der RBI RITTERSHOFER GmbH mit mehr als 20 Mitarbeitern, worauf es ankommt und haben uns zum Ziel gesetzt, jeden Kundenwunsch zur vollsten Zufriedenheit umzusetzen, getreu unserem Slogan : RBI – the best for your office & IT.
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Bürostühle – online bei Bürostuhl-Baden.de ausprobieren, vor Ort in Reihnstetten unverbindlich testen und bequem im Internet bestellen. Qualität – 100 % Made in Franken mit einem perfekten SITWELL G. STEIFENSAND Preis-und Leistungsverhältnis.
Ihr Fabrik-Verkauf Nutzen und Vorteil ist:
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1.2. Sie erhalten die Lieferung mit ergonomischer Einweisung von unserem „Fabrik-Partner“ vor Ort.
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3. Die Lieferung erfolgt frei Haus und komplett montiert. Einfach auspacken, hinstellen, reinsetzen und wohlfühlen
4. Die meisten unserer Bürostühle, Möbel und Relax-Sessel sind sofort ab Lager lieferbar
RBI RITTERSHOFER GmbH
Büro – IT u. Konferenzsysteme
Industriestr. 7 ( an der B 36 )
76287 Rheinstetten bei KA
Tel. 07242 / 9353-0 Fax – 28
Unsere Öffnungszeiten : Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 und Sa. 9.00 – 12.00 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Haus.
Orthopädischer Feng-Shui Bürostuhl
SITWELL Feng-Shui ist der neue Profi-Bürostuhl für alle Arbeitsplätze!
Dynamisch und gesundes Sitzen mit dem neuen Feng-Shui Bürostuhl von SITWELL G. STEIFENSAND. Der neue SITWELL Feng-Shui Bürostuhl mit spezieller Feng-Shui Rückenlehne kann feinmotorische Störungen verhindern und beugt chronischen Erkrankungen im Rücken, Nacken und dem gesamten Haltungsapparat vor. www.buerostuhl-frankfurt.de bietet Rücken-Wellness auf Rezept.
Schulter- und Nackenschmerzen sowie Skoliose können aktiv durch die medizinische Feng-Shui Rückenlehne mit Lordosenstütze gelindert werden. Die Wirbelsäule wird in die natürliche S-Form gebracht und entlastet. Sie steigern Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Die Feng-Shui Sacral – Rückenlehne nach Prof. Dr. med. habil Peters stützt den lumbo-sacralen Übergang. Die Ausformung der oberen Rückenlehne sichert den vollen Erhalt der Schulterbeweglichkeit in alle Bewegungrichtungen, besonders auch seitlich.
Die optimale und besondere Abstimmung von Sitzfläche und Rückenlehne gewährleistet Ihnen immer eine bandscheibengerechte Sitzhaltung und maximale Entlastung des Haltungsapparates.
Ausstattung:
- Ergonomischer Wohlfühlsitz nach Dr. med. Michael Sababi
- Orthopädischer Wohlfühlsitz nach Dr. med. Peter Stehle
- RE-Mechanik – Rückenlehne- und Sitz sind individuell und stufenlos in Höhe und Neigung
- SY-Mechanik – Synchrone Bewegungsablauf von Sitz und Rückenlehne
- Orthopädische Feng-Shui Rückenlehne mit integrierter Lordosenstütze
- Stufenlose Sitzhöhenverstellung
- Gestellfarbe – schwarz
- Formschönes und stabiles Polyamid-Fußkreuz, schwarz . oder Alu-Fußkreuz polliert
- Besonders strapazierfähiger, abriebfester Stoffbezug
- Ausgestattet mit lastabhängig gebremsten Sicherheitsdoppelrollen für Teppichböden, oder mit lastenabhängigen gebremsten Rollen für Pakett und harte Böden
Ergonomische Relax-Mechanik
Die ergonomische SITWELL G. STEIFENSAND Relax-Mechanik ist eine der individuellsten Sitz-Mechaniken. Die Sitzflächen- und Rückenlehnen-Neigung sind stufenlos und individuell voneinander auf das persönliche „Sitz-Bedürfnis“ einstellbar. Vorteil: Der „Be-Sitzer kann immer seine individuelle und persönliche Sitzeinstellung wählen und die ergonomisch richtige Sitzhaltung kann immer eingenommen werden.
Ergonomische Synchron-Mechanik
Die ergonomische SITWELL G. STEIFENSAND Synchron-Mechanik ist eine der Besten unter den Verstellmöglichkeiten. Sie bewirkt einen synchronen Bewegungsablauf von Sitz und Rückenlehne und passt sich den individuellen Körperhaltungen an. Häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Sitzhaltungen entspannt die Muskulatur, entlastet die Bandscheiben und verbessert die Durchblutung. Aufpreis € 100,-
Ergonomische 3D-Feng-Shui-Mechanik
Die neue SITWELL G. STEIFENSAND Feng-Shui Sitzmechanik ist das lebendige Sitzgefühl. Höchste Sitz-Bedürfnisse und Ansprüche werden übertroffen. Eine speziell geformte Sitzfläche sorgt für hohen Sitzkomfort mit einer atmungsaktiven Microfederkern-Polsterung. Die Beckendynamik wird wird gefördert und der natürlichen Bewegungsdrang wird aktiviert. Die Venenpumpe stimmulieren Waden, Beine, Oberschenkel und Po für eine besser durchblutung der Beine.
Das Sitzen wie auf einem Gymnastikball löst energetische Blockaden.
Die Bandscheiben werden besser mit Nährstoffen versorgt. Mehr Blut wird durch die Adern gepumpt, das Herz schlägt schneller, Kreislauf und Lunge werden gestärkt.
Vorteile des dreidimensionalen Sitzens
– Anregung des Stoffwechsels
– Stärkung des Bindegewebes
– Bessere Nährstoffversorgung der Bandscheiben
– Bessere Durchblutung der Beine durch Aktivierung der Venenpumpe
Sitz-Kunde:
Welcher Sitz ist der richtige Sitz für mich?
Nicht das Kurieren an den Symptomen erhält den Menschen gesund, sondern aktives Bewegungstraining und ergonomisch optimierte Sitzlösungen am Arbeitsplatz. Deshalb empfehle ich Ihnen aus jahrzehntelanger Erfahrung mit unseren Kunden und Entwicklungsarbeiten namhafter Ärzte und Orthopäden den orthopädischen Bandscheibensitz für Menschen mit einem Rundrücken oder Flachrücken für maximale Entlastung der Bandscheiben.
Der Dr. med. Peter Stehle PROFI Bandscheibensitz mit 7-Zonen-Taschenfederkern und Klimavlies sorgt für optimale Sitzklimatisierung. Durch den Bandscheibensitz wird das Becken aufgerichtet und stabilisiert und die Wirbelsäule in die natürliche S-Form gebracht. Die Bandscheiben werden dadurch entlastet und geschont. Eine optimale Sitzhaltung und eine bessere Nährstoffversorgung der Bandscheiben. Die Sitzlast wird durch den Bandscheibensitz verteilt, dadurch entstehen keine unangenehmen Pressungen. Eine Beckenrückdrehung wird durch Ausformung des Sitzkissens vermieden.

Dr. med. Peter Stehle PROFI Bandscheiben- und Wohlfühlsitz
Diesen empfehlen wir besonders für Menschen mit einem Flach- oder Rundrücken. Der Bandscheiben/Keilsitz verhindert das Abkippen des Beckens und bringt die Wirbelsäule in die natürliche und stützende Doppel-S-Form, welche die Lendenwirbelsäule entlastet. Die Sitzlast wird durch den Bandscheibensitz verteilt, dadurch entstehen keine unangenehmen Pressungen. Eine Beckenrückdrehung wird durch Ausformung des Sitzkissens vermieden.
Das tägliche, lange Sitzen im Arbeitsalltag Angestellter im Bürojob kann zu einer Überbelastung der Wirbelsäule und der Bandscheiben durch passives Sitzen führen.
Richtiges Sitzen braucht Halt und Bewegungsfreiheit für die richtige Balance, so können Sie durch falsche Sitzhaltung verursachte Haltungsschäden, Wirbelsäulenprobleme, Verspannungen und Rückenschmerzen vermeiden.
Prävention und Vorbeugung liefert ein Bandscheiben- oder Gesundheitsstuhl, immer mehr von Ärzten, vor allem Orthopäden empfohlen. Dieser bietet Dank ihrer optimalen, ergonomischen Form die richtige Unterstützung für den Rücken-, Hals- und Schulterbereich, sorgen für Ergonomie, richtige Haltung am Arbeitsplatz und Balance. Sie fördern natürliche Bewegungsabläufe durch aktives, dynamisches, komfortables Sitzen und wirken einer falschen Sitzhaltung optimal entgegen. Bandscheiben- und Gesundheitsstühle bieten hohen Sitzkomfort sowie die korrekte Einstellung für Ihren Rücken und ihre Wirbelsäule. So wird durch Qualität ein wertvoller Beitrag zu Ihrer Gesunderhaltung und Lebensqualität geliefert, beschwerdefreies Arbeiten steigert die Arbeitsproduktivität.
Nutzen Sie alle Vorteile – unserer Leistungen vor Ort!
LadyShape up just for Women – Der Frauenstuhl Nr. 1
ART. 3 III GG ( Gleichheit) ( Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) Männer und Freuen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechts,….., benachteiligt werden.
Die moderne Frau legt Wert auf gutes Aussehen, bewusste Ernährung und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dafür sorgt „Lady Shape up – just for women“ der Frauenstuhl. Auf ihm ist es ermüdungsfreies Arbeiten im Büro, oder Zuhause möglich.
Auf den Spuren der alten Agypter wandelt die Marke SITWELL. Wieso? Schon 2.300 vor Christus saß Königin Kauit mit ihrem Hohlkreuz auf einem Stuhl, der ihrer Anatomie gerecht wurde. Nofretete entlastete ihren Rundrücken durch einen Keilsitz, dessen Prinzip noch heute bei modernen Bürodrehstühlen wirkt. Doch aktuell haben 70 % der westlichen Frauen ein Hohlkreuz.
Gernot Steifensand der Frauen-Drehstuhl Entwickler-und Produzent fragt: Warum entscheiden fast überall Männer über den Kauf von Bürostühlen und Sitzlösungen am Arbeitsplatz, wenn doch die Mehrzahl der Nutzer weiblich ist? Und warum sitzen unterschiedliche große und schwere Menschen auf gleichen Stühlen, wenn die anatomischen-und biologischen Unterschiede – auch und das besonders die von Frauen und Männern – so gravierend sind?
Die Fragen und genaue Studien der Unterschiede in der Anatomie der Frauen im westlichen Kulturkreis und in Asien ließ Gernot Steifensand Bürostühle, Sitzlösungen und Arbeitsplätze entwickeln, die diesen Eigenheiten gerecht werden. Mit dem patentierten Frau/Mann-Bürostuhl-Konzept ist die Sitwell Gernot Steifensand AG weltweit das einzige Unternehmen, das mit den Marken „LadySitwell und LadyShape up just for women“ speziell auf die Sitzbedürfnisse der Frau eingeht.
Das Bundespatentgericht hat entschieden – Lesen Sie einen Auszug aus dem BESCHLUSS vom BUNDESPATENTGERICHT vom 28. August 2013
BUNDESPATENTGERICHT
26 W (pat) 542/12 – An Verkündungs Statt – zugestellt am (Aktenzeichen) 28. August 2013 B E S C H L U S S In der Beschwerdesache BPatG 154 – 05.11
Verfahrensbevollmächtigte:
Patent- und Rechtsanwälte Meissner, Bolte & Partner GbR, Widenmayerstraße 48, 80538 München, betreffend die Marke 30 2010 016 899 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juni 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie der Richter Reker und Hermann beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Es besteht keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke „Shape“ und der Wort-/Bildmarke „Lady Shape up – just for women„. Obwohl eine Ähnlichkeit in den für die Marken eingetragenen Waren besteht und beide das Wort „Shape“ enthalten, unterscheiden sich die Marken deutlich voneinander.
Die angegriffene Marke enthält vier weitere Worte und prägt zudem ein anderes Schriftbild. Die angegriffene Marke besteht aus der Wendung „Shape up„, die ein geläufiger Gesamtbegriff für „sich in Form bringen“ darstellt und somit eine Gesamtaussage enthält, die von der Alleinstellung der Marke „Shape“ hinweg führt.
Wichtig ist , dass der Durchschnittsverbraucher nicht den Eindruck erhält, dass die betreffenden Marken aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Bundespatentgericht – Beschluss vom 28.August 2013 – Az.: 26 W (pat) 542/12 – betreffend die Marke 30 2010 016 899 – hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juni 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie Richter Reker und Hermann beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I
Gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke 302010016899 für die Waren „Klasse 20: Möbel, Büromöbel; Stühle, Bürostühle, Bürodrehstühle, Sitzhocker“ ist aus der für die Waren „ Klasse 20: Bürositzmöbel, insbesondere Bürostühle und Bürosessel, Teile der vorgenannten Waren soweit in Klasse 20 enthalten“
eingetragenen Wortmarke 39959587
SHAPE
Widerspruch erhoben worden.
Die Markenstelle für Klasse 20 des Deutschen Patent- und Markenamts hat den Widerspruch mit Beschluss vom 21.Mai 2012 zurückgewiesen.
Zur Begründung hat die Markenstelle ausgeführt, zwischen den sich gegenüberstehenden Marken bestehe keine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr habe unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren bestehe, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen. Unter Zurückstellen von Bedenken zur Schutzfähigkeit des Wortes „SHAPE“ in Alleinstellung sei jedenfalls festzustellen, dass das englische Wort „shape“ in seinen zu berücksichtigenden Bedeutungen „Form, Gestalt“, aber auch „Kondition, Ausgestaltung“ einen für Bürositzmöbel beschreibenden Anklang vermittele, der auf eine entsprechende (gegebenenfalls körperangepasste) Ausgestaltung/Funktionalität dieser Produkte hinweise. Da keine Anhalte für einen durch Benutzung erworbenen erhöhten Schutzumfang vorlägen, könne zugunsten der Widersprechenden allenfalls von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgegangen werden.
Auch bei der vorliegenden Identität der beiderseitigen Waren bestehe zwischen den Vergleichszeichen keine Verwechslungsgefahr i.S.d. §9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, weil die Marken in jeder Richtung ausreichende Unterschiede aufwiesen, die selbst bei einer Benutzung für identische Waren die betriebliche Unterscheidung gewährleisteten. Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit sei von dem das Kennzeichenrecht beherrschenden Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen in der eingetragenen Form ankomme. Das schließe nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können. Voraussetzung hierfür sei, dass die anderen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund träten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmten. Stelle man die beiden Marken in ihrer Gesamtheit gegenüber, verhindere schon die Eigenschaft der jüngeren Marke als Kombinationszeichen mit den über die Wiedergabe des Wortes „SHAPE“ hinaus enthaltenen weiteren Wortbestandteilen „LADY“, „UP“, „.JUST FOR WOMEN“ unmittelbare Verwechslungen in klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht. Das Bildelement in Form einer Frauensilhouette sowie die unterschiedlichen Schriftarten und Hervorhebungen und auch die Zweizeiligkeit der jüngeren Marke verstärkten diese Unterschiede noch. Zwar sei in der angegriffenen Marke das Wort „SHAPE“ enthalten, das jedoch aufgrund seiner Eigenschaft als beschreibende Angabe per se schon nicht als kollisionsbegründend in Betracht komme. Außerdem sei offensichtlich nicht das in Alleinstellung vorwiegend als Substantiv wahrzunehmende Wort „SHAPE“ in das Zeichen integriert, sondern der feststehende Gesamtbegriff „SHAPE UP“, der sich als Verb und im Zusammenhang mit den unter der jüngeren Marke geschützten Waren („Möbel, Büromöbel“) als ein klarer Hinweis auf eine Entwicklung darstelle, sei es auf die Beweglichkeit der Möbel selbst oder auf einen bei (Büro) Sitzmöbeln anzustrebenden Trainingseffekt.
Auch die weiteren Bestandteile der jüngeren Marke seien beschreibend, wo bei dem Wort „Lady“ in der vorliegenden Kombination mit der als stilisiert anzusehenden Frauengestalt eine graduell höhere Kennzeichnungsfähigkeit beizumessen sei, als den schlagwortartigen Warenbeschreibungen „SHAPE
UP“ und „…JUST FOR WOMEN“. Nehme daher das Wort „SHAPE“ im Gesamtzusammenhang der angegriffenen Marke nur eine untergeordnete und auch durch die Einbindung in den Gesamtbegriff „shape up“ andere Stellung ein als das in Alleinstellung wiedergegebene Wort „SHAPE“ der Widerspruchsmarke, scheide eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und angenommener normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus.
Gegen den Beschluss der Markenstelle wendet sich die Widersprechende mit der Beschwerde. Zu deren Begründung trägt sie vor, die Widerspruchsmarke weise eine gesteigerte Kennzeichnungskraft auf und werde im Rahmen einer Zeichenserie verwendet. Die angegriffene Marke werde durch den Wortbestandteil „shape“ geprägt. Der Bildbestandteil sei eine einfache Gebrauchsgrafik und wie die restlichen Wortbestandteile für die betreffenden angemeldeten Waren beschreibend.
Sie würden daher keinen Beitrag zur Kennzeichnungskraft der angegriffenen Marke leisten. Auf den Inhalt der Schriftsätze vom 27. Februar und 13. Juni 2013 wird Bezug genommen. Die Widersprechende beantragt, den Beschluss der Markenstelle vom 21. Mai 2012 aufzuheben und auf den Widerspruch hin auszusprechen, dass die angegriffene Marke zu löschen ist.
Der Markeninhaber beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen.
Er verteidigt den angefochtenen Beschluss und weist auf die unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke hin, da das Wort „SHAPE“ unmittelbar beschreibend sei. Es sei dem Verkehr geläufig und von geringer Originalität. Dieser Wortbestand teil nehme auch keine selbständig kennzeichnende Stellung ein, ergebe vielmehr mit den weiteren (Wort-)Bestandteilen den Gesamteindruck des Zeichens. Eine Zeichenserie sei für die Widersprechende nicht geschützt, die auch „SHAPE“ alleine nicht benutze. Auf die Schriftsätze vom 4.April und 21. Juni 2013 wird ergänzend verwiesen.
II
Die zulässige Beschwerde der Widersprechenden ist unbegründet. Zwischen der angegriffenen Marke und der prioritätsälteren Widerspruchsmarke besteht keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach der vorgenannten Bestimmung ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit bzw. der Identität der Marken, der für die Marken eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH GRUR 2008,905Pantohexal; GRUR 2010, 235 AIDA/AID U). Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 2010, 933 Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 aalox/Melox -GRY).
Ausgehend von diesen rechtlichen Grundsätzen besteht zwischen den beiderseitigen Marken selbst bei Identität der Waren keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs.1 Nr.2 MarkenG, denn die Widerspruchsmarke verfügt wegen ihres für die maßgeblichen Waren beschreibenden Anklanges, den die Markenstelle zutreffend herausgearbeitet und dessen werbend anpreisende, allgegenwärtige Verwendung belegt hat, über einen von Haus aus verminderten Schutzumfang. Die Feststellung der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ist im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr (BGH GRUR 2008, 505, 507 TUC-Salzcracker). Eine normale Kennzeichnungskraft kommt Marken zu, die uneingeschränkt geeignet sind, zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen ihres Inhabers zu dienen (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Lloyd).
Dagegen können schutzunfähige Zeichen und Angaben für sich genommen nicht Grundlage einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr sein. Das bedeutet insbesondere, dass der Schutzbereich von Marken, die nur eine geringe Unterscheidungskraft aufweisen und/oder an beschreibende Angaben angelehnt sind, eng zu bemessen ist und sich auf die jeweilige ggf. nur minimale eintragungsbegründende Eigenprägung beschränkt (BGH GRUR 2008, 1002, 1004 -Schuhpark; GRUR 2010, 729, 731 MIXI), wobei allein der Umstand, dass die fragliche Angabe im Verkehr sonst noch verwendet wird, noch nicht gegen eine Kennzeichnungsschwäche spricht (BGH a.a.O. -Schuhpark). Handelt es sich bei der eingetragenen prioritätsälteren Marke um eine beschreibende oder sonst schutzunfähige Angabe, so kann ihr wegen der Bindungswirkung der Eintragung zwar nicht jeder Schutz abgesprochen werden. Jedoch ist der Schutzbereich einer solchen Marke auf ein Minimum zu beschränken, mit der Folge, dass schon geringe Abwandlungen oder Hinzufügungen aus dem Schutzumfang der Marke herausführen (st. Rspr., vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W(pat)202/99 DentOCare/Dent Care; 24 (pat)79/07 THERMA RIVM /THERMARIUM; 29 W (pat) 16/09 -framewwwork/FRAMEWORKS; 30 W (pat) 243/04 BIOLINE/Bioline; 32 W (pat) 23/00-Clima Innova; 29 W (pat) 220/00 TINNOVA;BGH GRUR 2012, 1040 pjur).
Die Widersprechende behauptet zwar eine durch Benutzung einer Markenserie gesteigerte Kennzeichnungskraft. Hierzu ist allerdings unstreitig, dass weitere Marken im Sinne einer eichenserie für sie nicht eingetragen sind. Auch trägt die Widersprechende nichts dazu vor, inwieweit der Verkehr durch Benutzens an einzelne Serienzeichen gewöhnt worden ist. Ebenso wenig werden die vorgetragenen Absatzzahlen ausreichend differenziert, um aus ihnen rechtliche Schlüsse auf den Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke ziehen zu können. Zudem lassen vorgetragene Umsatz oder Absatzzahlen im Allgemeinen keinen Schluss auf eine gesteigerte Verkehrsbekanntheit einer Marke zu (OLG Köln MarkenR 2007, 126 Schlaufuchs und Lernfuchs).
Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke vermag der Senat bei dieser Sachlage entgegen der Ansicht der Widersprechenden nicht zu erkennen. Wegen des geringen Schutzumfangs der Widerspruchsmarke besteht zwischen ihr und der angegriffenen Marke trotz der Übernahme des Bestandteils „SHAPE“ in die angegriffene Marke und der daraus resultierenden gewissen Ähnlichkeit der Marken in diesem Bestandteil keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs.1 Nr.2 MarkenG. Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist stets von der im Register eingetragenen Form der Marken auszugehen (BGH a.a.O. ilPadrone / IIPortone).
Insoweit unterscheiden sich die beiderseitigen Marken sowohl schriftbildlich als auch klanglich auf Grund der Tatsache, dass die angegriffene Marke vier Worte mehr aufweist als die Widerspruchsmarke, deutlich voneinander. Außerdem, und das hat bereits die Markenstelle zu Recht angenommen, ist die Wendung „ SHAPE UP“ im angegriffenen Zeichen ein geläufiger Gesamtbegriff für „sich in Form bringen“ und führt daher von „SHAPE“ in Alleinstellung weg. Die angegriffene Marke weist daher nicht nur deutlich mehr Silben auf als die Widerspruchsmarke, sie enthält auch eine Gesamtaussage, die eine Benennung nur mit dem kennzeichnungsschwachen Bestandteil „SHAPE“ ausschließt.
Bei der Beurteilung der schriftbildlichen Ähnlichkeit der Marken ist schließlich zu berücksichtigen, dass das Schriftbild von Marken erfahrungsgemäß eine genauere und in der Regel sogar wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnung gestattet als die schnell verklingende Bezeichnung einer reinen Wortmarke (BPatG GRUR 2004, 950, 954 -ACELAT/Acesal). Zur Unterscheidbarkeit der Marken trägt insoweit außer der deutlich unterschiedlichen Gesamtlänge der Marken bei, dass die angegriffene Marke in der maßgeblichen eingetragenen Form einen deutlich anderen, sofort ins Auge springenden Zeichenaufbau aufweist als die Widerspruchsmarke. Zuletzt tritt der Bildbestandteil der angegriffenen Marke zwar nicht prägend in den Vordergrund. Der Verkehr wird ihn angesichts des Aussagegehalts der Wortbestandteile aber auch nicht gänzlich unberücksichtigt lassen.
Die Ähnlichkeit der beiderseitigen Marken in ihrer jeweils eingetragenen Form ist in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht daher nur als sehr gering zu bewerten, was bei der geringen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke für die Feststellung einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs.1 Nr.2 MarkenG nicht ausreicht. Der Bestandteil „SHAPE“ der angegriffenen Marke ist auch nicht geeignet, deren Gesamteindruck zu prägen. Die Eignung zur Prägung des Gesamteindrucks fehlt diesem mit der Widerspruchsmarke übereinstimmenden Bestandteil schon deshalb, weil er für die hier maßgeblichen Waren angesichts seines werbend anpreisenden Charakters nur über eine geringe Kennzeichnungskraft verfügt. Schon die Markenstelle hat zutreffend darauf hingewiesen, dass auch bei identischen Waren deshalb eine Verwechslungsgefahr für das Publikum nicht zu besorgen ist. Nur wenn die ältere Kennzeichnung in die jüngere, aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Marke übernommen wird und ohne allein ihren Gesamteindruck zu prägen eine selbständig kennzeichnende Stellung behält und dadurch bei eingesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen, kann eine Verwechslungsgefahr gegeben sein.
Hierfür müssen allerdings weitere besondere Umstände hinzutreten, die den Bestandteil als eine im Rahmen des Gesamtzeichens selbständige Kennzeichnung erscheinen lassen. Auf Grund des gesamtbegrifflichen Charakters der angegriffenen Marke nimmt der Wortbestandteil „SHAPE“
in dieser jedoch keine selbständig kollisionsbegründende Stellung ein, weshalb der Durchschnittsverbraucher auch nicht den Eindruck erhalten kann, dass die betreffenden Waren aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Auch eine markenrechtlich relevante begriffliche Verwechslungsgefahr der Marken besteht nicht. Die Übereinstimmung von Marken in beschreibenden Begriffen oder an diesen angelehnten Bestandteilen reicht für die Annahme einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr nicht aus (st. Rspr; vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 113/04 FITAMIN/VITHMIN; 25 W (pat) 34/07 Sucren/SUKRINETTEN). Das gilt insbesondere für Fälle wie den
vorliegenden, in denen die Übereinstimmung in einem beschreibenden Bestandteil die einzige Gemeinsamkeit beider Marken darstellt, weil der Verkehr dann den Marken allen falls (hier eher: Bring Dich in Form, s.o.) dieselbe beschreibende Aussage entnimmt, die Marken aber nicht demselben Unternehmen zuordnet (BPatG a.a.O. FITAMIN/VITHMIN; OLG München GRUR-PR 2010, 285, 287 PneusOnline).
Weitere Tatsachen, die eine Verwechslungsgefahr der Marken nahelegen könnten, sind weder von er Widersprechenden vorgetragen worden noch sonst ersichtlich. Daher konnte die Beschwerde der Widersprechenden keinen Erfolg haben. Für eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens auf eine der am Verfahren beteiligten Parteien (§ 71 Abs. 1 S.1 MarkenG) besteht nach der Sach- und Rechtslage keine Veranlassung. Auch das Verhalten der Beteiligten gibt keinen Anlass für eine solche Kostenauferlegung. Daher bleibt es bei der für das markenrechtliche Beschwerdeverfahren im Regelfall vorgesehenen gesetzlichen Kostenfolge des § 71 Abs.1 S.2 MarkenG, wonach jeder beteiligte die ihm entstanden Kosten selbst zu tragen hat.
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