HomeOffice Bürostuhl STEIFENSAND GERNOT Mecklenburg-Vorpommern
Auf unserer HomeOffice Mecklenburg-Vorpommern Webseite finden Sie wertvolle SITWELL® STEIFENSAND GERNOT Informationen über Gesundheit, Ergonomie, HomeOffice Corona und zum Coronavirus.
Pendeln war gestern – HomeOffice (Heimbüro) in Mecklenburg-Vorpommern ist heute! Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice, oder im Heimbüro erledigt werden kann?
Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Rücken- und Corona-Sitzkrise. Das Coronavirus legt Berlin lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice und Heimbüro von Zuhause arbeiten müssen.
Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen mit Rückenpatienten und Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Sitz-Krise sind.
Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise empfehlen.
Starten Sie noch heute mit dem unverbindlichen 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitztest für Ihr neues HomeOffice / Heimbüro. 100% kostenlos, 0% Risiko. Für Chefs und Angestellte.
Einfach bestellen, auspacken und gesund Sitzen und Arbeiten. Nur wenn Menschen sich isolieren, lässt sich das Coronavirus aufhalten. Das betrifft auch die Angestellten. Firmen sollten sie jetzt zum Arbeiten nach Hause schicken.
Die 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL AG hat für Sie die richtigen HomeOffice Möbel und eine ergonomische Ausstattung für Ihr Arbeitszimmer zu Hause zusammengestellt.
Alle 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL Bürostühle und Büromöbel werden natürlich schnell und direkt ab Fabrik geliefert, oder können bei Ihrem Werks- und Fabrikpartner vor Ort abgeholt werden.
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern verursacht wird.
Coronavirus Update (Live): COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 09, 2020, 21:11 GMT
Coronavirus Cases: 1,592,801
view by country Deaths: 5,021 Recovered: 353,315
Confirmed Cases and Deaths by Country, Territory, or Conveyance
The coronavirus COVID-19 is affecting 209 countries and territories around the world and 2 international conveyances. The day is reset after midnight GMT+0. Sources are provided under „Latest Updates“
Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.
ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Mecklenburg-Vorpommern
Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.
Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19) in Mecklenburg-Vorpommern zu stoppen:
Husten und Schnupfen in Hamburg sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim Niesen und Husten werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.
ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
HUSTEN > Sie in Ihre Armbeuge
BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht
Pendeln war gestern – SITWELL STEIFENSAND Home-Office (Heimbüro) in Mecklenburg-Vorpommern ist heute!
Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner gegen die ergonomische
CORONA-Gesundheitskrise in Mecklenburg-Vorpommern.
Coronavirus (COVID-19) in Mecklenburg Vorpommern
Verfasst von Coronavirus 7. April 2020Keine Kommentare
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Mecklenburg Vorpommern verursacht wird.
Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.
ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Mecklenburg Vorpommern
Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.
Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19) in Mecklenburg Vorpommern zu stoppen:
Husten und Schnupfen in Mecklenburg Vorpommern sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim Niesen und Husten werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.
ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
HUSTEN > Sie in Ihre Armbeuge
BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht
Pendeln war gestern – SITWELL STEIFENSAND Home-Office (Heimbüro) in Mecklenburg Vorpommern ist heute!
Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die ergonomische
CORONA-Gesundheitskrise
Coronavirus Update (Live):
Coronavirus Cases: 1,397,431 view by country Deaths: 80,945
Recovered: 298,513
Last updated: April 07, 2020, 17:34 GMT
https://www.worldometers.info/coronavirus/
Live statistics and coronavirus news tracking the number of confirmed cases, recovered patients, tests, and death toll due to the COVID-19 coronavirus.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung
(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.
Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre. Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.
(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.
(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zuständigen Behörde auf Antrag gewährt.
(6) Bei Arbeitnehmern richtet sich die Fälligkeit der Entschädigungsleistungen nach der Fälligkeit des aus der bisherigen Tätigkeit erzielten Arbeitsentgelts. Bei sonstigen Entschädigungsberechtigten ist die Entschädigung jeweils zum Ersten eines Monats für den abgelaufenen Monat zu gewähren.
(7) Wird der Entschädigungsberechtigte arbeitsunfähig, so bleibt der Entschädigungsanspruch in Höhe des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten auszuzahlen war, bestehen. Ansprüche, die Berechtigten nach Absatz 1 Satz 2 wegen des durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Verdienstausfalls auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften oder eines privaten Versicherungsverhältnisses zustehen, gehen insoweit auf das entschädigungspflichtige Land über.
(8) Auf die Entschädigung sind anzurechnen
1.
Zuschüsse des Arbeitgebers, soweit sie zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigen,
2.
das Netto-Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen nach Absatz 3 aus einer Tätigkeit, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
3.
der Wert desjenigen, das der Entschädigungsberechtigte durch Ausübung einer anderen als der verbotenen Tätigkeit zu erwerben böswillig unterlässt, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
4.
das Arbeitslosengeld in der Höhe, in der diese Leistung dem Entschädigungsberechtigten ohne Anwendung der Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung hätten gewährt werden müssen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Anrechnung sowohl nach Nummer 3 als auch nach Nummer 4 vor, so ist der höhere Betrag anzurechnen.
(9) Der Anspruch auf Entschädigung geht insoweit, als dem Entschädigungsberechtigten Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für die gleiche Zeit zu gewähren ist, auf die Bundesagentur für Arbeit über.
(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat.
(11) Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag ist von Arbeitnehmern eine Bescheinigung des Arbeitgebers und von den in Heimarbeit Beschäftigten eine Bescheinigung des Auftraggebers über die Höhe des in dem nach Absatz 3 für sie maßgeblichen Zeitraum verdienten Arbeitsentgelts und der gesetzlichen Abzüge, von Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen. Ist ein solches Arbeitseinkommen noch nicht nachgewiesen oder ist ein Unterschiedsbetrag nach Absatz 3 zu errechnen, so kann die zuständige Behörde die Vorlage anderer oder weiterer Nachweise verlangen.
(12) Die zuständige Behörde hat auf Antrag dem Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages, den in Heimarbeit Beschäftigten und Selbständigen in der voraussichtlichen Höhe der Entschädigung zu gewähren.
Das 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL HomeOffice mit dem Bandscheiben-Drehstuhl Nr. 1 ist sofort ab Werk und ab Lager lieferbar.
Weitreichende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Corona-Virus breitet sich auch in Mecklenburg-Vorpommern schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung am 14. März weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus in Mecklenburg-Vorpommern verlangsamen sollen.
Pendeln war gestern – Homeoffice (Heimbüro) ist heute!
Lange Arbeitswege machen krank, verursachen Staus und sind schlecht fürs Klima. Das 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL HomeOffice steigert die Leistungsfähigkeit und macht zufrieden, glücklich, halten fit und gesund.
Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice erledigt werden kann? Nur wenn Menschen sich isolieren, lässt sich das Coronavirus in Hamburg aufhalten.
Das betrifft auch die Angestellten. Firmen sollten sie jetzt zum Arbeiten nach Hause schicken.
Starten Sie noch heute mit dem unverbindlichen 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitztest für Ihr neues HomeOffice / Heimbüro. 100% kostenlos, 0% Risiko. Für Chefs und Angestellte. Einfach bestellen, auspacken und gesund sitzen.
Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise.
Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.
Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.
Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise favorisieren.
Gesund sitzen und sich wohl fühlen. Um den hohen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig, konzentriert und gesund sein.
Langes Sitzen am Arbeitsplatz bedeutet jedoch eine hohe Belastung für die Wirbelsäule und die gesamte Rückenmuskulatur. Umso wichtiger ist daher die Wahl des passenden Bürostuhls im HomeOffice, der unterstützend und gleichzeitig individuell auf die Bedürfnisse angepasst werden kann.
Corona Home Office aus der SITWELL Ergonomie- und Sitzmanufaktur.
Gesund am Schreibtisch zu sitzen reduziert nicht nur Krankenstände für die Unternehmen, sondern erhält auch Ihre persönliche Leistungsfähigkeit und Vitalität. Ein Kilogramm SITWELL Bürostuhl kostet € 30,- und hält 10 – 15 Jahre, d.h. ein neuer Bürostuhl kostet pro Tag nur wenige Cent.
Mit den ergonomischen SITWELL Sitzlösungen aus der fränkischen Sitzmanufaktur entscheiden Sie sich für Bürostühle in höchster Qualität. Die Auswahl ist groß und es gibt für jeden Benutzer seinen „persönlichen“ Gesundheits- und Wohlfühlstuhl“. Alle Produkte werden „frei Haus“ und „fix und fertig“ montiert geliefert. Einfach auspacken, hinstellen, reinsetzen und sich wohlfühlen
büro trend Krämer & Schoen GmbH
Eugen-Langen-Str. 14
19061 Schwerin
Germany
Telefon: 0385 – 67683560
Fax: 0385 – 67683558
Website: www.buero-trend.com
E-Mail: info@buero-trend.com
Bürostuhl-Fabrikverkauf-Schwerin.de ist Ihr online Shop für orthopädische Bürostühle und ergonomische Schreibtische in Schwerin.
Das 1000 Stühle Steifensand Sitwell HomeOffice mit dem Corona Krisenbuerostuhl PROFI ist sofort lieferbar.
Mit Fokus auf den Arbeitsplatz und Liebe zum Detail schaffen wir ganzheitliche und ergonomische Lösungen für das Wohlbefinden unserer Kunden, die in der Corona Krise aus dem HomeOffice arbeiten müssen.
Hochwertige Raumgestaltung & Büromöbel überzeugen mit einem perfekt aufeinander abgestimmten Einsatz von Möbeln, Farben, Mustern, Material und Raumaufteilung.
Die Gestaltung von Räumen und Büroeinrichtungen, ist Ausdruck der Persönlichkeit und Unternehmenskultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Ergonomie- und Sitzmanufaktur 1000 Stühle Steifensand Sitwell AG in Wendelstein bei Nürnberg richten Ihr „Corona-Krisen“ Home Office Zuhause persönlich und individuell ein.
Derzeit treten vermehrt Lungenerkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger nunmehrinCoronavirus SARS-CoV-2 umbenannt. Betroffen sind insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört. Weiterhin gelten der Iran, Italien sowie Städte beziehungsweise Regionen in Südkorea, Frankreich, Österreich und Spanien als Risikogebiete. In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 27. Februar wurde der erste Fall in Hamburg bestätigt. COVID-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar.
Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern
Nr.62/2020 | 17.03.2020 | STK | Staatskanzlei
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung über Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft und die Umsetzung der gestern zwischen der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen vereinbarten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beraten.
Sie ergänzen das von der Landesregierung beschlossene 10-Punkte-Paket.
Anbei finden Sie den vollständigen Beschluss des Kabinetts:
Entschlossen, Besonnen und Solidarisch – Weitere Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 (CORONA/COVID-19) in Mecklenburg-Vorpommern
sowie
100-Millionen-EURO-Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns bei der Bewältigung der Corona-Krise
Mit zunehmender Dynamik verbreitet sich das neue Corona-Virus in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. In gleichem Maße nehmen auch die Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft zu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit ihrem Beschluss vom 14.03.2020 notwendige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Situation verlangt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Wirtschaftsakteuren im Land viel ab.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.
Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.
Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.
A.
In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:
1. Verkaufsstellen des Einzelhandels
Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre,
- Reinigungen,
- Waschsalons,
- Zeitungsverkauf,
- Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
- Tierbedarfsmärkte sowie
- der Großhandel,
- Blumenläden.
Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
2. Dienstleistungen, Handwerk
Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheitshandwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.
3. Sonstige Einrichtungen
Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Ausstellungen, Kinos,
- Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (innen und außen),
- Spezialmärkte,
- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
- der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
- Schwimm- und Spaßbäder,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
- sowie Spielplätze (innen und außen).
4. Gaststätten und Restaurants
Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.
5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze
Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.
6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern
Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.
7. Betretungseinschränkungen
Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu: Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.
8. Zusammenkünfte
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.
Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.
Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.
Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.
Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.
B. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:
1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.
2. Landesbürgschaften
Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.
Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.
3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)
Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditätsunterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.
Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.
4. Verfahrensbeschleunigungen für Landeszuschüsse
Die Auszahlung von Investitionszuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitionszuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung sowie von Forschungs- und Entwicklungszuschüssen für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.
5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen
Finanzwirtschaftliche MaßnahmenDie Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:
- zinslose Steuerstundung,
- Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
- der Erlass von Säumniszuschlägen.
Von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.
6. Digitale Unterstützung für KMUD
Das Digitalisierungsministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungsmaßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.
7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.
Die genannten Ministerien werden gebeten, die erforderlichen Regelungen für die unter Teil B Ziffer 1. bis 7. genannten Vorhaben zu erlassen und umzusetzen.
Das Coronavirus legt Mecklenburg-Vorpommern lahm – und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice arbeiten müssen.
Weitreichende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Corona-Virus breitet sich auch in Baden-Württemberg schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung am 14. März weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten zunächst.
Pendeln war gestern – Homeoffice (Heimbüro) ist heute!
Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice
erledigt werden kann? Nur wenn Menschen sich isolieren, lässt sich das Coronavirus aufhalten. Das betrifft auch die Angestellten. Firmen sollten sie jetzt zum Arbeiten nach Hause schicken.
Starten Sie noch heute mit dem unverbindlichen 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitztest für Ihr neues HomeOffice / Heimbüro. 100% kostenlos, 0% Risiko. Für Chefs und Angestellte. Einfach bestellen, auspacken und gesund sitzen.
Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner
für die ergonomische Corona-Sitzkrise.
Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.
Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.
Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise favorisieren.
Isolation ist das Mittel der Wahl gegen das Coronavirus. Ganze Länder riegeln sich ab, nach innen und außen. Hauptsache, es kommen nicht mehr so viele Menschen an einem Ort zusammen und die Übertragung des Virus wird aufgehalten, wenn nicht gar gestoppt.
Auch jedes Unternehmen sollte sich jetzt fragen, was sein Beitrag sein kann, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Reicht es, wenn das Reinigungspersonal die Tastaturen nun häufiger als sonst abwischt?
Genügt es, die Angestellten aufzufordern, bei Halskratzen zu Hause zu bleiben? Oder gibt es womöglich drastischere Maßnahmen, um sie zu schützen? Können nicht einfach alle von zu Hause aus arbeiten?
Wenn es um individuelle Büroausstattungen geht, sind wir Ihr kompetente Partner in Meckelnburg-Vorpommern.
Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern
Nr.62/2020 | 17.03.2020 | STK | Staatskanzlei
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung über Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft und die Umsetzung der gestern zwischen der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen vereinbarten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beraten.
Sie ergänzen das von der Landesregierung beschlossene 10-Punkte-Paket.
Anbei finden Sie den vollständigen Beschluss des Kabinetts:
Entschlossen, Besonnen und Solidarisch – Weitere Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 (CORONA/COVID-19) in Mecklenburg-Vorpommern sowie 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns bei der Bewältigung der Corona-Krise
Mit zunehmender Dynamik verbreitet sich das neue Corona-Virus in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. In gleichem Maße nehmen auch die Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft zu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit ihrem Beschluss vom 14.03.2020 notwendige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Situation verlangt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Wirtschaftsakteuren im Land viel ab.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.
Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.
Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.
A.
In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:
1. Verkaufsstellen des Einzelhandels
Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre,
- Reinigungen,
- Waschsalons,
- Zeitungsverkauf,
- Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
- Tierbedarfsmärkte sowie
- der Großhandel,
- Blumenläden.
Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
2. Dienstleistungen, Handwerk
Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheitshandwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.
3. Sonstige Einrichtungen
Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Ausstellungen, Kinos,
- Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (innen und außen),
- Spezialmärkte,
- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
- der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
- Schwimm- und Spaßbäder,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
- sowie Spielplätze (innen und außen).
4. Gaststätten und Restaurants
Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.
5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze
Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.
6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern
Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.
7. Betretungseinschränkungen
Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu: Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.
8. Zusammenkünfte
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.
Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.
Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.
Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.
Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.
B.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:
1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.
2. Landesbürgschaften
Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.
Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.
3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)
Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditätsunterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.
Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.
4. Verfahrensbeschleunigungen für Landeszuschüsse
Die Auszahlung von Investitionszuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitionszuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung sowie von Forschungs- und Entwicklungszuschüssen für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.
5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen
Finanzwirtschaftliche MaßnahmenDie Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:
- zinslose Steuerstundung,
- Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
- der Erlass von Säumniszuschlägen.
Von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.
6. Digitale Unterstützung für KMUD
Das Digitalisierungsministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungsmaßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.
7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.
Die genannten Ministerien werden gebeten, die erforderlichen Regelungen für die unter Teil B Ziffer 1. bis 7. genannten Vorhaben zu erlassen und umzusetzen.
- August 2024
- Juli 2024
- Juni 2024
- Mai 2024
- April 2024
- März 2024
- Februar 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juni 2018
- April 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- November 2017
- August 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- August 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- März 2014
- Februar 2014
- Januar 2014
- Dezember 2013
- November 2013
- Oktober 2013
- August 2013
- Juli 2013
- Juni 2013
- Mai 2013
- April 2013
- Februar 2013
- Januar 2013
- Dezember 2012
- November 2012
- Oktober 2012
- September 2012
- August 2012
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Januar 2011
- November 2010
- August 2010
- Juli 2010
- März 2010
- Dezember 2009
- Oktober 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2008
- Februar 2008
- Januar 2008
- November 2007
- August 2007
- November 2006
- Dezember 2002
- November 2002
- Oktober 2002
- Mai 2000
- Berlin-Bürostuhl.de
- Büroausstattung-Berlin.de
- Büromoebel-Rudolstadt.de
- Bürostuhl-Aalen.de
- Bürostuhl-Aichach.de
- Bürostuhl-Altenburg.de
- Bürostuhl-Altötting.de
- Bürostuhl-Amberg.de
- Bürostuhl-Ammerland.de
- Bürostuhl-Ansbach.de
- Bürostuhl-Aschaffenburg.de
- Bürostuhl-Augsburg.de
- Bürostuhl-Bad-Oeynhausen.de
- Bürostuhl-Baden.de
- Bürostuhl-BadKissingen.de
- Bürostuhl-Bautzen.de
- Bürostuhl-Bayreuth.de
- Bürostuhl-Bergisch-Gladbach.de
- Bürostuhl-Berlin-Kaufen.de
- Bürostuhl-Berlin.com
- Bürostuhl-Berlin.de
- Bürostuhl-Berlin.de
- Bürostuhl-Biberach.de
- Bürostuhl-Bielefeld.de
- Bürostuhl-Bielefeld.de
- Bürostuhl-Bitburg.de
- Bürostuhl-Bitterfeld-Köthen.de
- Bürostuhl-Bitterfeld-Wolfen.de
- Bürostuhl-Böblingen.de
- Bürostuhl-Bochum.de
- Bürostuhl-Bonn.de
- Bürostuhl-Bremen.de
- Bürostuhl-Bremen.de
- Bürostuhl-Celle.de
- Bürostuhl-Celle.de
- Bürostuhl-Cham.de
- Bürostuhl-Chemnitz.de
- Bürostuhl-Cloppenburg.de
- Bürostuhl-Cottbus.de
- Bürostuhl-Cottbus.de
- Bürostuhl-Dachau.de
- Bürostuhl-Darmstadt.de
- Bürostuhl-Detmold.de
- Bürostuhl-Dresden.com
- Bürostuhl-Dresden.de
- Bürostuhl-Eichstätt.de
- Bürostuhl-Eilenburg.de
- Bürostuhl-Eisleben.de
- Bürostuhl-Elbe-Elster.de
- Bürostuhl-Ellwangen.de
- Bürostuhl-Emden.de
- Bürostuhl-Erfurt.de
- Bürostuhl-Erlangen.de
- Bürostuhl-Erzgebirge.de
- Bürostuhl-Flensburg.de
- Bürostuhl-Forchheim.de
- Bürostuhl-Frankfurt.com
- Bürostuhl-Frankfurt.de
- Bürostuhl-Freiburg.de
- Bürostuhl-Freudenstadt.de
- Bürostuhl-Freystadt.de
- Bürostuhl-Friedberg.de
- Bürostuhl-Fulda.de
- Bürostuhl-Fürth.de
- Bürostuhl-Glauchau.de
- Bürostuhl-Gotha.de
- Bürostuhl-Göttingen.de
- Bürostuhl-Greifswald.de
- Bürostuhl-Günstig-Berlin.de
- Bürostuhl-Gunzenhausen.de
- Bürostuhl-Haiger.de
- Bürostuhl-Hamburg.de
- Bürostuhl-Hamburg.de
- Bürostuhl-Hameln.de
- Bürostuhl-Hannover.de
- Bürostuhl-Herford.de
- Bürostuhl-Hersbruck.de
- Bürostuhl-Hildburghausen.de
- Bürostuhl-Hildesheim.de
- Bürostuhl-Holzminden.de
- Bürostuhl-Idar-Oberstein.de
- Bürostuhl-Ilmenau.de
- Bürostuhl-Karlsruhe.de
- Bürostuhl-Kassel.de
- Bürostuhl-Kaufen.de
- Bürostuhl-Kelheim.de
- Bürostuhl-Köln.de
- Bürostuhl-Kulmbach.de
- Bürostuhl-Leipzig.de
- Bürostuhl-Lichtenfels.de
- Bürostuhl-Lindau.de
- Bürostuhl-Lüneburg.de
- Bürostuhl-Lutherstadt.de
- Bürostuhl-Magdeburg.de
- Bürostuhl-Magdeburg.de
- Bürostuhl-Mainz-Bingen.de
- Bürostuhl-Mainz.de
- Bürostuhl-Marktheidenfeld.de
- Bürostuhl-Meerbusch.de
- Bürostuhl-Meißen.de
- Bürostuhl-Mönchengladbach.de
- Bürostuhl-Mühlhausen.de
- Bürostuhl-München.de
- Bürostuhl-München.de
- Bürostuhl-Münster.de
- Bürostuhl-Münster.de
- Bürostuhl-Neumarkt.de
- Bürostuhl-Neumarkt.de
- Bürostuhl-Nürnberg.de
- Bürostuhl-Nürnberg.de
- Bürostuhl-Nürnbergerland.de
- Bürostuhl-Offenbach.de
- Bürostuhl-Oldenburg.de
- Bürostuhl-Osnabrück.de
- Bürostuhl-Paderborn.de
- Bürostuhl-Passau.de
- Bürostuhl-Peine.de
- Bürostuhl-Plauen.de
- Bürostuhl-Potsdam.de
- Bürostuhl-Pyrmont.de
- Bürostuhl-Ravensburg.de
- Bürostuhl-Ravensburg.de
- Bürostuhl-Ravensburg.de
- Bürostuhl-Regen.de
- Bürostuhl-Regensburg.de
- Bürostuhl-Riesa.de
- Bürostuhl-Rosenheim.de
- Bürostuhl-Rostock.de
- Bürostuhl-Roth.de
- Bürostuhl-Rudolstadt.de
- Bürostuhl-Saalfeld.de
- Bürostuhl-Schwabach.de
- Bürostuhl-Schwabach.de
- Bürostuhl-Schwaben.de
- Bürostuhl-Schwandorf.de
- Bürostuhl-Schweinfurt.de
- Bürostuhl-Schwerin.de
- Bürostuhl-Shop-Berlin.de
- Bürostuhl-Shop-Fulda.de
- Bürostuhl-Shop-Gotha.de
- Bürostuhl-Shop-Würzburg.de
- Bürostuhl-Siegen.de
- Bürostuhl-Soest.de
- Bürostuhl-Sofort-Berlin.de
- Bürostuhl-Sofort-Hamburg.de
- Bürostuhl-Sondershausen.de
- Bürostuhl-Sondershausen.de
- Bürostuhl-Sonneberg.de
- Bürostuhl-Spree-Neisse.de
- Bürostuhl-Stuttgart.de
- Bürostuhl-Sylt.de
- Bürostuhl-Thüringen.de
- Bürostuhl-Ulm.de
- Bürostuhl-Ülzen.de
- Bürostuhl-Wangen.de
- Bürostuhl-Warendorf.de
- Bürostuhl-Wendelstein.de
- Bürostuhl-Wiesbaden.de
- Bürostuhl-Wismar.de
- Bürostuhl-Wittenberg.de
- Bürostuhl-Wuppertal.de
- Bürostuhl-Würzburg.de
- Bürostuhlshop-Nürnberg.de
- Drehstuhl-Dresden.de
- Drehstuhl-Hamburg.de
- Drehstuhl-Köln.de
- Ergonomische Bürostühle
- Fabrikverkauf-Dresden.com
- Fabrikverkauf-Erlangen.de
- Gesund Sitzen in Dresden
- Gesund-Sitzen-Erfurt.de
- Gesund-Sitzen-Hamburg.de
- Gesund-Sitzen-Paderborn.de
- Gesund-Sitzen-Schweinfurt.de
- Gesund-Sitzen-Siegen.de
- Gesund-Sitzen-Stuttgart.de
- Stuttgart-Bürostuhl.de
- www.Bürostuhl-Lübeck.de
- www.Bürostuhl-Ludwigshafen.de
Verfassen Sie einen Kommentar