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Pendeln war gestern – HomeOffice (Heimbüro) in Hamburg ist heute‎! Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice, oder im Heimbüro erledigt werden kann?

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Rücken- und Corona-Sitzkrise. Das Coronavirus legt Berlin lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice und Heimbüro von Zuhause arbeiten müssen.

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Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen mit Rückenpatienten und Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Sitz-Krise sind.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise empfehlen.

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Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Hamburg verursacht wird.

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Hamburg verursacht wird.

Coronavirus Update (Live): COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 09, 2020, 21:11 GMT

Coronavirus Cases: 1,592,801
view by country Deaths:  5,021 Recovered: 353,315

Confirmed Cases and Deaths by Country, Territory, or Conveyance

The coronavirus COVID-19 is affecting 209 countries and territories around the world and 2 international conveyances. The day is reset after midnight GMT+0. Sources are provided under „Latest Updates“

https://www.worldometers.info/coronavirus/

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Hamburg

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19) in Hamburg zu stoppen:

Husten und  Schnupfen in Hamburg sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim  Niesen und Husten  werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
HUSTEN > Sie in Ihre Armbeuge
BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht

Pendeln war gestern – SITWELL STEIFENSAND Home-Office (Heimbüro) in Hamburg ist heute‎!

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner gegen die ergonomische
CORONA-Gesundheitskrise in Hamburg.

Coronavirus (COVID-19) in Hamburg

Verfasst von Coronavirus 7. April 2020Keine Kommentare

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Hamburg verursacht wird.

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Hamburg

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19) in Hamburg zu stoppen:

Husten und  Schnupfen in Hamburg sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim  Niesen und Husten  werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
HUSTEN > Sie in Ihre Armbeuge
BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht

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CORONA-Gesundheitskrise

Coronavirus Update (Live):
Coronavirus Cases: 1,397,431 view by country  Deaths: 80,945
Recovered: 298,513

Last updated: April 07, 2020, 17:34 GMT

https://www.worldometers.info/coronavirus/

Live statistics and coronavirus news tracking the number of confirmed cases, recovered patients, tests, and death toll due to the COVID-19 coronavirus.

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Hamburg verursacht wird.

Coronavirus Update (Live): COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 09, 2020, 21:11 GMT

Coronavirus Cases: 1,592,801
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Confirmed Cases and Deaths by Country, Territory, or Conveyance

The coronavirus COVID-19 is affecting 209 countries and territories around the world and 2 international conveyances. The day is reset after midnight GMT+0. Sources are provided under „Latest Updates“

https://www.worldometers.info/coronavirus/

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Hamburg

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

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Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner gegen die ergonomische
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Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Hamburg verursacht wird.

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


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Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

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CORONA-Gesundheitskrise

Coronavirus Update (Live):
Coronavirus Cases: 1,397,431 view by country  Deaths: 80,945
Recovered: 298,513

Last updated: April 07, 2020, 17:34 GMT

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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.

Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre. Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zuständigen Behörde auf Antrag gewährt.

(6) Bei Arbeitnehmern richtet sich die Fälligkeit der Entschädigungsleistungen nach der Fälligkeit des aus der bisherigen Tätigkeit erzielten Arbeitsentgelts. Bei sonstigen Entschädigungsberechtigten ist die Entschädigung jeweils zum Ersten eines Monats für den abgelaufenen Monat zu gewähren.

(7) Wird der Entschädigungsberechtigte arbeitsunfähig, so bleibt der Entschädigungsanspruch in Höhe des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten auszuzahlen war, bestehen. Ansprüche, die Berechtigten nach Absatz 1 Satz 2 wegen des durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Verdienstausfalls auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften oder eines privaten Versicherungsverhältnisses zustehen, gehen insoweit auf das entschädigungspflichtige Land über.

(8) Auf die Entschädigung sind anzurechnen

1.
Zuschüsse des Arbeitgebers, soweit sie zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigen,
2.
das Netto-Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen nach Absatz 3 aus einer Tätigkeit, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
3.
der Wert desjenigen, das der Entschädigungsberechtigte durch Ausübung einer anderen als der verbotenen Tätigkeit zu erwerben böswillig unterlässt, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
4.
das Arbeitslosengeld in der Höhe, in der diese Leistung dem Entschädigungsberechtigten ohne Anwendung der Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung hätten gewährt werden müssen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Anrechnung sowohl nach Nummer 3 als auch nach Nummer 4 vor, so ist der höhere Betrag anzurechnen.

(9) Der Anspruch auf Entschädigung geht insoweit, als dem Entschädigungsberechtigten Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für die gleiche Zeit zu gewähren ist, auf die Bundesagentur für Arbeit über.

(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat.

(11) Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag ist von Arbeitnehmern eine Bescheinigung des Arbeitgebers und von den in Heimarbeit Beschäftigten eine Bescheinigung des Auftraggebers über die Höhe des in dem nach Absatz 3 für sie maßgeblichen Zeitraum verdienten Arbeitsentgelts und der gesetzlichen Abzüge, von Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen. Ist ein solches Arbeitseinkommen noch nicht nachgewiesen oder ist ein Unterschiedsbetrag nach Absatz 3 zu errechnen, so kann die zuständige Behörde die Vorlage anderer oder weiterer Nachweise verlangen.

(12) Die zuständige Behörde hat auf Antrag dem Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages, den in Heimarbeit Beschäftigten und Selbständigen in der voraussichtlichen Höhe der Entschädigung zu gewähren.

Das 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL HomeOffice ist sofort ab Werk und ab Lager lieferbar.

Weitreichende Maßnahmen in der Hansestadt Hamburg

Das Corona-Virus breitet sich auch in der Hansestadt Hamburg schnell weiter aus. Daher hat der Hamburger Senat weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. 

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Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice erledigt werden kann? Nur wenn Menschen sich isolieren, lässt sich das Coronavirus in Hamburg aufhalten.
Das betrifft auch die Angestellten. Firmen sollten sie jetzt zum Arbeiten nach Hause schicken.

Der englische Begriff home office lässt sich wohl am ehesten mit „Büro im eigenen Zuhause“ übersetzen. Neben home office wird im Englischen auch von small office, telecommuting, telework(ing) oder working from home gesprochen.

Ähnlichen gibt es im Deutschen: Homeoffice (auch in der Schreibweise Home-Office, seltener: HomeOffice) wird teilweise auch als Heimarbeit oder Telearbeit bezeichnet. Allen drei Arbeitsformen gemeinsam ist, dass die Arbeit nicht im Gebäude des Arbeitgebers stattfindet.

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Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.

Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise fa­vo­ri­sie­ren.

Gesund sitzen und sich wohl fühlen. Um den hohen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig, konzentriert und gesund sein.

Langes Sitzen am Arbeitsplatz bedeutet jedoch eine hohe Belastung für die Wirbelsäule und die gesamte Rückenmuskulatur. Umso wichtiger ist daher die Wahl des passenden Bürostuhls im HomeOffice, der unterstützend und gleichzeitig individuell auf die Bedürfnisse angepasst werden kann.

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Ihr Ansprechpartner in der Hansestadt Hamburg ist:

GLOGNER GmbH – Zentrale
Rolf Christian
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22885 Barsbüttel bei Hamburg / GermanyTelefon: +49 (0)40 / 67 05 15 85
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Mit Fokus auf den Arbeitsplatz und Liebe zum Detail schaffen wir ganzheitliche und ergonomische Lösungen für das Wohlbefinden unserer Kunden, die in der Corona Krise aus dem HomeOffice arbeiten müssen.

Hochwertige Raumgestaltung & Büromöbel überzeugen mit einem perfekt aufeinander abgestimmten Einsatz von Möbeln, Farben, Mustern, Material und Raumaufteilung.

Die Gestaltung von Räumen und Büroeinrichtungen, ist Ausdruck der Persönlichkeit und Unternehmenskultur.

Die Ergonomie- und Sitzmanufaktur 1000 Stühle Steifensand Sitwell AG in Wendelstein bei Nürnberg richten Ihr „Corona-Krisen“ Home Office Zuhause persönlich und individuell ein.

Derzeit treten vermehrt Lungenerkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger nunmehrinCoronavirus SARS-CoV-2 umbenannt. Betroffen sind insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört. Weiterhin gelten der Iran, Italien sowie Städte beziehungsweise Regionen in Südkorea, Frankreich, Österreich und Spanien als Risikogebiete. In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 27. Februar wurde der erste Fall in Hamburg bestätigt. COVID-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Wie ist der aktuelle Stand in Hamburg?

Aktuelle Informationen, unter anderem zur Zahl der bestätigten Infektionen in Hamburg, erhalten Sie in den Pressemitteilungen der Freien und Hansestadt Hamburg.

Für alle Hamburgerinnen und Hamburger hält die Stadt Hamburg folgende Informationswege vor:

  • Aufgrund der veränderten Situation wurde eine Hotline für Hamburg eingerichtet, diese ist unter der Nummer 428 284 000 zu erreichen.
  • Unter 116117 ist der Arztruf der kassenärztlichen Vereinigung zu erreichen. Er berät bei einem konkreten Infektionsverdacht telefonisch und vermittelt ggf. in die Versorgung. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburgs wird versucht, die Kapazitäten zu erweitern.

Was tun, wenn ich denke, dass ich infiziert bin?

Das wichtigste ist, keine Arztpraxis oder Notaufnahme aufsuchen, dadurch könnten im Zweifel andere Patientinnen und Patienten angesteckt werden. Hamburgerinnen und Hamburger mit einschlägigen Symptomen, die in jüngster Zeit in betroffene Gebiete gereist sind oder die Kontakt zu Personen hatten, die infiziert sein können, können sich in ihrer Arztpraxis oder unter den oben angegebenen Nummern Rat holen. Die kassenärztliche Vereinigung Hamburgs bereitet gerade vor, dass nach Rücksprache mit der 116117 eine Testung zu Hause erfolgen kann, um weitere Kontakte mit anderen Menschen zu vermeiden.

Die Behörde rät weiterhin dazu, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Nießetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten/niesen) zu achten und genügend Abstand zu Erkrankten und anderen Personen zu halten. Weitere Informationen und Hygienetipps sind auf der Seite infektionsschutz.de der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.

Wie ist Hamburg aufgestellt?

Hamburg ist im Fall einer ungewöhnlichen Seuchenlage gut aufgestellt. Die Hansestadt hält ausreichend klinische Einrichtungen vor, um Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Symptomen und einer entsprechenden Reise-Anamnese in Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann, zu versorgen. Mit dem Bernhardt-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) und dem Institut für Hygiene und Umwelt (HU) als Landesbetrieb der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) stehen Einrichtungen mit internationaler Reputation für Forschung und Diagnostik von Infektionskrankheiten zur Verfügung.

Bei Bedarf können sich Bürgerinnen und Bürger wie oben bereits erwähnt bei der extra eingerichteten telefonischen Hotline unter der Telefonnummer 040 42828-4000 melden und weitere Informationen zum neuartigen Coronavirus und Ansprechpartner in Hamburg erhalten.

Für den Fall, dass ein Gesundheitsamt von einer Person erfährt, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet eingereist ist, informiert das zuständige Gesundheitsamt den Einreisenden über das COVID-19-Ausbruchsgeschehen, Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken. Es erfolgt eine individuelle Befragung, um das individuelle Risiko zu erheben und Maßnahmen festzulegen. Gleichzeitig ist es damit möglich, bei Auftreten von Symptomen die medizinische Versorgung zu koordinieren. Über die Telefonnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes können medizinische Fragen aufgenommen werden.

Information an Flughäfen, Bahnhöfen, ÖPNV
Hamburg verfährt entsprechend den Vorgaben und Absprachen mit dem Bundesgesundheitsministerium und gibt insbesondere an zentralen Stellen Informationen zum Corona-Virus aus. In Flugzeugen werden für Reisende aus betroffenen Gebieten sogenannte Ausstiegskarten verteilt, auf denen Aufenthaltsorte, Sitzplatznummer sowie Wohnadressen erfasst werden. Dies wird laut Bundesregierung auch auf die Bahn und Fernbusse ausgeweitet, die aus betroffenen Gebieten kommen.

Der Hafen und Flughafenärztliche Dienst des Institutes für Hygiene und Umwelt steht in kontinuierlichem Austausch mit dem Hafen, dem Hamburger Flughafen, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Flughafenfeuerwehr sowie dem Robert Koch-Institut (RKI), den anderen Bundesländern und den deutschen IGV-Flughäfen (Flughäfen gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften) Frankfurt, München, Düsseldorf und Berlin. Die Gesundheitsbehörden der Flughäfen von Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin stimmen sich aktuell eng mit dem Robert Koch Institut und dem Bundesverkehrsministerium ab und haben Informationsmaterial für ankommende Reisende aus China in deutscher, englischer und chinesischer Sprache ausgeteilt. Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Eine direkte Flugverbindung zwischen Hamburg und China besteht derzeit nicht.

Das RKI übernimmt fortan als zuständige Bundesbehörde eine stärkere Koordinierungsrolle zwischen den einzelnen Ländern. Das RKI steht im engen Austausch mit der WHO und überwacht alle neu eintreffenden Nachrichten zu dem Geschehen und nimmt an Telefonkonferenzen teil. Die Informationen werden im RKI von einem Expertenteam täglich zusammengefasst und dann anderen Behörden und der (Fach)-Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Möglicher Pandemiefall
Alle Behörden verfügen über Pandemiepläne, die zurzeit aktualisiert werden. Mit den Maßnahmen wird die Funktions-und Leistungsfähigkeit der Behörden auch im Ernstfall aufrecht erhalten. Dazu gehört unter anderem das reibungslose Funktionieren der technischen Infrastruktur und Kommunikation oder die personelle Sicherstellung der wichtigen Fachbereiche auch in Krisen-und Ferienzeiten. Der Pandemiefall ist bisher nicht ausgerufen worden.

Erkrankungen mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Rahmen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen. Dies bedeutet, dass die WHO einen Notfallausschuss aus internationalen Experten und Vertretern des meldenden Mitgliedstaates einberuft und über das weitere Vorgehen entscheidet. Auch im weiteren Verlauf des Geschehens sollen regelmäßig relevante Informationen, zusammen mit der Falldefinition, den Laborergebnissen, der Ursache und Art des Risikos, der Zahl der Krankheits- und Todesfälle sowie die Ausbreitung beeinflussende Bedingungen und weitere getroffene Gesundheitsmaßnahmen an die WHO gemeldet werden.

Nach der Ausrufung einer gesundheitlichen Notlage kann die WHO ferner den Regularien zufolge international gültige Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie anordnen, zum Beispiel Maßnahmen hinsichtlich Beförderer oder Beförderungsmittel, Reisende oder Güter, Container oder Container-Verladeplätze. Die Mitgliedsstaaten, die die internationalen Gesundheitsvorschriften ratifiziert haben, müssen ihnen dann folgen. Die WHO stuft den Ausbruch des Corona-Erregers seit dem 11. März 2020 als Pandemie ein.

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Weitreichende Maßnahmen in der Hansestadt Hamburg

Das Corona-Virus breitet sich auch in der Hansestadt Hamburg schnell weiter aus. Daher hat der Hamburger Senat weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen.

Isolation ist das Mittel der Wahl gegen das Coronavirus. Ganze Länder riegeln sich ab, nach innen und außen. Hauptsache, es kommen nicht mehr so viele Menschen an einem Ort zusammen und die Übertragung des Virus wird aufgehalten, wenn nicht gar gestoppt.

Auch jedes Unternehmen sollte sich jetzt fragen, was sein Beitrag sein kann, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Reicht es, wenn das Reinigungspersonal die Tastaturen nun häufiger als sonst abwischt?

Genügt es, die Angestellten aufzufordern, bei Halskratzen zu Hause zu bleiben? Oder gibt es womöglich drastischere Maßnahmen, um sie zu schützen? Können nicht einfach alle von zu Hause aus arbeiten?

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Derzeit treten vermehrt Lungenerkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger nunmehrinCoronavirus SARS-CoV-2 umbenannt.

Betroffen sind insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört. Weiterhin gelten der Iran, Italien sowie Städte beziehungsweise Regionen in Südkorea, Frankreich, Österreich und Spanien als Risikogebiete.

In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 27. Februar wurde der erste Fall in Hamburg bestätigt. COVID-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Wie ist der aktuelle Stand in Hamburg?

Aktuelle Informationen, unter anderem zur Zahl der bestätigten Infektionen in Hamburg, erhalten Sie in den Pressemitteilungen der Freien und Hansestadt Hamburg.

Für alle Hamburgerinnen und Hamburger hält die Stadt Hamburg folgende Informationswege vor:

  • Aufgrund der veränderten Situation wurde eine Hotline für Hamburg eingerichtet, diese ist unter der Nummer 428 284 000 zu erreichen.
  • Unter 116117 ist der Arztruf der kassenärztlichen Vereinigung zu erreichen. Er berät bei einem konkreten Infektionsverdacht telefonisch und vermittelt ggf. in die Versorgung. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburgs wird versucht, die Kapazitäten zu erweitern.

Was tun, wenn ich denke, dass ich infiziert bin?

Das wichtigste ist, keine Arztpraxis oder Notaufnahme aufsuchen, dadurch könnten im Zweifel andere Patientinnen und Patienten angesteckt werden. Hamburgerinnen und Hamburger mit einschlägigen Symptomen, die in jüngster Zeit in betroffene Gebiete gereist sind oder die Kontakt zu Personen hatten, die infiziert sein können, können sich in ihrer Arztpraxis oder unter den oben angegebenen Nummern Rat holen. Die kassenärztliche Vereinigung Hamburgs bereitet gerade vor, dass nach Rücksprache mit der 116117 eine Testung zu Hause erfolgen kann, um weitere Kontakte mit anderen Menschen zu vermeiden.

Die Behörde rät weiterhin dazu, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Nießetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten/niesen) zu achten und genügend Abstand zu Erkrankten und anderen Personen zu halten. Weitere Informationen und Hygienetipps sind auf der Seite infektionsschutz.de der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.

Wie ist Hamburg aufgestellt?

Hamburg ist im Fall einer ungewöhnlichen Seuchenlage gut aufgestellt. Die Hansestadt hält ausreichend klinische Einrichtungen vor, um Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Symptomen und einer entsprechenden Reise-Anamnese in Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann, zu versorgen. Mit dem Bernhardt-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) und dem Institut für Hygiene und Umwelt (HU) als Landesbetrieb der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) stehen Einrichtungen mit internationaler Reputation für Forschung und Diagnostik von Infektionskrankheiten zur Verfügung.

Bei Bedarf können sich Bürgerinnen und Bürger wie oben bereits erwähnt bei der extra eingerichteten telefonischen Hotline unter der Telefonnummer 040 42828-4000 melden und weitere Informationen zum neuartigen Coronavirus und Ansprechpartner in Hamburg erhalten.

Für den Fall, dass ein Gesundheitsamt von einer Person erfährt, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet eingereist ist, informiert das zuständige Gesundheitsamt den Einreisenden über das COVID-19-Ausbruchsgeschehen, Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken. Es erfolgt eine individuelle Befragung, um das individuelle Risiko zu erheben und Maßnahmen festzulegen. Gleichzeitig ist es damit möglich, bei Auftreten von Symptomen die medizinische Versorgung zu koordinieren. Über die Telefonnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes können medizinische Fragen aufgenommen werden.

Information an Hamburger Flughäfen, Bahnhöfen, ÖPNV

Hamburg verfährt entsprechend den Vorgaben und Absprachen mit dem Bundesgesundheitsministerium und gibt insbesondere an zentralen Stellen Informationen zum Corona-Virus aus. In Flugzeugen werden für Reisende aus betroffenen Gebieten sogenannte Ausstiegskarten verteilt, auf denen Aufenthaltsorte, Sitzplatznummer sowie Wohnadressen erfasst werden. Dies wird laut Bundesregierung auch auf die Bahn und Fernbusse ausgeweitet, die aus betroffenen Gebieten kommen.

Der Hafen und Flughafenärztliche Dienst des Institutes für Hygiene und Umwelt steht in kontinuierlichem Austausch mit dem Hafen, dem Hamburger Flughafen, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Flughafenfeuerwehr sowie dem Robert Koch-Institut (RKI), den anderen Bundesländern und den deutschen IGV-Flughäfen (Flughäfen gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften) Frankfurt, München, Düsseldorf und Berlin. Die Gesundheitsbehörden der Flughäfen von Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin stimmen sich aktuell eng mit dem Robert Koch Institut und dem Bundesverkehrsministerium ab und haben Informationsmaterial für ankommende Reisende aus China in deutscher, englischer und chinesischer Sprache ausgeteilt. Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Eine direkte Flugverbindung zwischen Hamburg und China besteht derzeit nicht.

Das RKI übernimmt fortan als zuständige Bundesbehörde eine stärkere Koordinierungsrolle zwischen den einzelnen Ländern. Das RKI steht im engen Austausch mit der WHO und überwacht alle neu eintreffenden Nachrichten zu dem Geschehen und nimmt an Telefonkonferenzen teil. Die Informationen werden im RKI von einem Expertenteam täglich zusammengefasst und dann anderen Behörden und der (Fach)-Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Möglicher Pandemiefall in Hamburg

Alle Behörden verfügen über Pandemiepläne, die zurzeit aktualisiert werden. Mit den Maßnahmen wird die Funktions-und Leistungsfähigkeit der Behörden auch im Ernstfall aufrecht erhalten. Dazu gehört unter anderem das reibungslose Funktionieren der technischen Infrastruktur und Kommunikation oder die personelle Sicherstellung der wichtigen Fachbereiche auch in Krisen-und Ferienzeiten. Der Pandemiefall ist bisher nicht ausgerufen worden.

Erkrankungen mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Rahmen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen. Dies bedeutet, dass die WHO einen Notfallausschuss aus internationalen Experten und Vertretern des meldenden Mitgliedstaates einberuft und über das weitere Vorgehen entscheidet. Auch im weiteren Verlauf des Geschehens sollen regelmäßig relevante Informationen, zusammen mit der Falldefinition, den Laborergebnissen, der Ursache und Art des Risikos, der Zahl der Krankheits- und Todesfälle sowie die Ausbreitung beeinflussende Bedingungen und weitere getroffene Gesundheitsmaßnahmen an die WHO gemeldet werden.

Nach der Ausrufung einer gesundheitlichen Notlage kann die WHO ferner den Regularien zufolge international gültige Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie anordnen, zum Beispiel Maßnahmen hinsichtlich Beförderer oder Beförderungsmittel, Reisende oder Güter, Container oder Container-Verladeplätze. Die Mitgliedsstaaten, die die internationalen Gesundheitsvorschriften ratifiziert haben, müssen ihnen dann folgen. Die WHO stuft den Ausbruch des Corona-Erregers seit dem 11. März 2020 als Pandemie ein.

Informationen für die Eltern in Hamburg

Aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, die am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien vorläufig um zwei Wochen bis zum 29. März 2020 zu verlängern und den regulären Schulbetrieb in den nächsten 14 Tagen für die Schülerinnen und Schüler ruhen zu lassen. Die Erkrankung ist bei Kindern und Jugendlichen bislang ganz überwiegend von milden Verläufen geprägt. Dennoch kann die Krankheit auch an Schulen übertragen werden. Um die Ausbreitung zu verhindern, ist es daher notwendig, soziale Kontakte auf ein Minimum zu verringern. Mit dieser Maßnahme nehmen wir auch die von Eltern in den letzten Tagen geäußerten Sorgen auf.

Notbetreuung von 8.00 bis 16.00 Uhr
an allen Schulen in Hamburg

Alle Schulleitungen sind gehalten, gemeinsam mit den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal der Schule und bei vielen Grundschulen mit dem GBS-Träger eine Notbetreuung von 8.00 bis 16.00 Uhr an allen Schulen zu organisieren. Auch die Schülerbeförderung findet vorläufig weiter statt. Vorerst können alle Eltern, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, diese Notbetreuung in Anspruch nehmen. Sie gilt nur für Kinder bis 14 Jahre sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf. Wir appellieren in dieser besonderen Situation jedoch an Sie, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken. Dabei ist natürlich die Voraussetzung, dass die Kinder gesund sind und die Ferien nicht in einem Corona-Risikogebiet verbracht haben. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, darf die Schule 14 Tage nicht betreten. (Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer)

Unterrichtsangebote für zu Hause in Hamburg

Die Lehrkräfte der Schulen sind gebeten, verlässliche digitale und mediale Informationsketten und Informationssysteme untereinander und zu den Schülerinnen und Schülern zu Hause auf zubauen. Ziel ist es, Ihren Kindern Lernangebote und Lernaufträge für die nächsten Tage zu die selbstständig bearbeitet werden können. Bitte unterstützen Sie die Schulen dabei.

Sicherstellung der Abschlussprüfungen in Hamburg

Eine Priorität von Schulen und Schulbehörde wird es sein, dass alle schriftlichen Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen ohne Einschränkung an den bereits festgesetzten Terminen stattfinden können. Die Schulen werden ihre „Prüflinge“ und Sie auf dem Laufenden halten.

Schulische Veranstaltungen bleiben bis Ende April in Hamburg abgesagt

Über den 29.03.2020 hinaus bleibt es dabei, dass alle schulischen Veranstaltungen wie Feiern, Sportfeste, Konzerte oder Theaterstücke bis Ende April abzusagen sind.

Klassenfahrten und Schüleraustausche

Reiseverbote für Klassenfahrten und Schüleraustausche in das Ausland gelten für alle Hamburger Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2019/20. Für die Dauer des Ruhens des Schulbetriebs sind auch alle Klassenfahrten innerhalb Deutschlands abzusagen.

Über Klassenfahrten nach Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs innerhalb Deutschlands entscheidet gemäß der Richtlinie für Schulfahrten vom 20.04.2016 die Schulleitung in Abstimmung mit der jeweiligen Klassenleitung sowie den Klassenelternvertretungen. Sollen nach Abwägung der Beteiligten Klassenfahrten auch innerhalb Deutschlands storniert werden, wird die getroffene Entscheidung von der zuständigen Behörde unterstützt, auch wenn sich daraus ggf. rechtliche Auseinandersetzungen ergeben. Für eine Erstattung der Stornokosten können sich Schulen an die zuständige Stelle für Schadensersatzleistungen in der Rechtsabteilung der Schulbehörde wenden. Ansonsten gelten die Vorgaben der Richtlinie für Schulfahrten. Danach können Schülerinnen und Schüler gemäß § 28 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz aus wichtigem Grund von der Teilnahme befreit werden. Die Schulleitung entscheidet auf Antrag der Sorgeberechtigten.

Hygienevorschriften sind auch in der Notbetreuung in Hamburg genau zu beachten

Selbstverständlich sind ausnahmslos alle gehalten, auch in Zeiten der Notbetreuung sorgfältig die Hygienehinweise der Hamburger Gesundheitsbehörde bzw. des Robert-Koch-Instituts (www.infektionsschutz.de/hygienetipps) zu beachten. Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Liebe Eltern,

wir stehen gemeinsam mit den Schulen vor einer besonderen Situation, für die es kein Beispiel gibt und die uns täglich vor neue und sich ständig ändernde Herausforderungen stellt. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, wie sich die Infektionen in Deutschland und Hamburg entwickeln werden und welche Maßnahmen noch folgen müssen. Über tägliche Newsletter werden wir Sie, die Schulen und die Schulöffentlichkeit zeitnah über alle Maßnahmen und Veränderungen informieren. In dieser sehr ungewöhnlichen Lage setzen wir auf Transparenz und auf die Eigeninitiative aller Beteiligten.

Gleichzeitig möchte ich Sie als Eltern um Unterstützung bitten und um Verständnis, wenn nicht alle Fragen sofort von beantwortet werden können. Die Schulbehörde und die Hamburger Schulen tun alles, um die besondere Lage gut zu bewältigen.

Weitere Informationen- Informationen zum Coronavirus der Gesundheitsbehörde

Hamburg ( [ˈhambʊʁk]; regional auch  [ˈhambʊɪ̯ç] [ˈhambɔːχ]), amtlich Freie und Hansestadt Hamburg (niederdeutsch Friee un Hansestadt Hamborg, LändercodeHH), ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Der amtliche Name verweist auf die Geschichte Hamburgs als Freie Reichsstadt und als führendes Mitglied des Handelsbundes der Hanse.[14][1]

Hamburg ist mit ca. 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die größte Stadt in der Europäischen Union, die keine Hauptstadt ist. Die Metropolregion Hamburg hat über fünf Millionen Einwohner,[9] im städtischen Ballungsraum[15] leben rund 2,2 Millionen Einwohner. Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert,[12][16] darunter mit dem Stadtteil Neuwerk auch eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.

Der Hamburger Hafen ist einer der größten Umschlaghäfen weltweit[17] und macht Hamburg zusammen mit dem internationalen Flughafen zu einem der bedeutendsten Logistikstandorte in Europa. Wirtschaftlich und wissenschaftlich ist die Metropole vor allem im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik, der Biowissenschaften und der Informationstechnik sowie für die Konsumgüterbranche bedeutend. Der Bildungs- und Forschungsstandort Hamburg umfasst mehrere renommierte Bildungseinrichtungen und Forschungszentren.

Seit 2015 sind die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel Teil des UNESCO-Weltkulturerbes.[18][19] Weitere bekannte Kulturdenkmäler und Wahrzeichen sind das Hamburger Rathaus und die fünf markanten Hauptkirchen. Typisch für das Stadtbild sind weiterhin viele Klinkerfassaden sowie die Wassernähe mit zahlreichen Flüssen, Fleeten und Kanälen. International bekannt sind auch der Stadtteil St. Pauli mit der Reeperbahn als Vergnügungsviertel sowie das 2016 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie. Der Musicalstandort Hamburg gehört zu den bedeutendsten auf dem europäischen Kontinent. Hamburg verzeichnet ein starkes Wachstum im Bereich des internationalen Stadttourismus und gilt als eine der Städte mit der höchsten Lebensqualität in der Welt.[20]

Hamburg ist seit 1996 Sitz des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH). Seit 2004 wird mit dem Hamburg Summit ein bedeutendes chinesisch-europäisches Gipfeltreffen in der Hansestadt ausgetragen.[21] Im Juli 2017 fand hier der zwölfte G20-Gipfel statt.[22]

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