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PENDING-SYSTEM by SITWELL G. STEIFENSAND

Medizinisch- und wissenschaftlich untersucht von : Dr. med. Alfred Büttner CHEFARZT ARZT FÜR INNERE MEDIZIN RÖNTGENOLOGIE.

Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systemist eine wartungsfreie revolutionierende Konstruktion, die einen mehrdimensionalen Bewegungsablauf von Sitz- oder Liegeflächen hervorruft. Durch körpereigene Motorik entstehen kombinierte vertikale, sagittale und horizontale Schauklbewegungen

1.1. Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System als revolutionierende Neuheit für Sitz- und Liegemöbel.

1.2. Bewegungsarmut als Tribut des modernen Menschen an die Zivilisation.

1.3. Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System als Bestandteil von präventiven und therapeutischen Maßnahmen im Sinne eines mehrdimensionalen Reflex- und Resonanzgeschehens (aufgrund autogener Reflexe).

  1. Wirkungsweise des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System:

a) Unmittelbarer Einfluß auf die geforderten Muskelabschnitte (bes. Antischwerkraftmuskeln und Muskulatur der unteren Extremitäten) und Wirkung auf die Atemmuskulatur über Nervenzentren.

b) Langzeiteffekt über zentralnervöse Reflex- und Resonanzabläufe mit Einwirkung auf verschiedene Zentren des Gehirns (bes. auf das sogenannte limbische System).

2.  Anwendungsmöglichkeiten nach allgemeinen und nach medizinischen Gesichtspunkten.

     I. Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systemist eine wartungsfreie revolutionierende Konstruktion, die einen mehrdimensionalen Bewegungsablauf von Sitz- oder Liegeflächen hervorruft. Durch körpereigene Motorik entstehen kombinierte vertikale, sagittale und horizontale Schauklbewegungen.

     II. Es ist allgemein bekannt, daß die Zivilisation dem Menschen eine Vielzahl von Gesundheitsstörungen  gebracht  hat.  Zivilisationsschäden  reichen  von  der Übergewichtigkeit bis zur vegetativen Dystonie und Schlaflosigkeit, beinhalten aber auch wesentlich gefährlichere  Krankheiten  des  Herzens,  der  Gefäße  und  des Organstoffwechsels, wie Herzinfarkt, Bluthochdruck, Arteriosklerose, Diabetes und Gicht.

Es ist aber schlichtweg unmöglich, die gravierenden Auswirkungen unserer heutigen ungesunden Lebensweise wesentlich zu ändern. Der Mensch hat im Lauft seiner ständigen Evolution auf allen Gebieten der Wissenschaft und Technik enorme Fortschritte erzielt und die moderne Gesellschaft ist ohne diese Errungenschaften nicht mehr lebensfähig.

Die präventive, d. h. vorbeugende Medizin, hat sich zur Aufgabe gemacht, gestützt auf umfangreiche Versuchsreihen, Krankheiten, auch die sog. Zivilisationskrankenheiten, z.B. verursacht durch falsche Ernährung und Lebensweise, Bewegungsmangel und Umweltverschmutzung frühzeitig und gezielt zu bekämpfen. Der Mensch ist bereits vor etwa 4500 Millionen Jahren vorprogrammiert gewesen. Unsere Vorfahren waren Jäger und Sammler. So ist der Mensch in erster Linie für die Bewegung geschaffen. Sein größtes Organ ist die Muskulatur, die heute meist nur mehr wenig benutzt und trainiert wird.

Angeboren ist dem Menschen auch seine Aggression, seine bemerkenswert niedrige Hemmschwelle Artgenossen zu töten. In der Frühzeit wurden die Muskeln für diesen Kampf zu überleben für Flucht, Abwehr und für Nahrungserwerb ständig beansprucht. Der moderne Mensch ist diesen Strapazen nicht mehr ausgesetzt, die seine Vorfahren überwinden mußten. Ebenso wie nach Carl Gustav Jung mit dem immensen Zuwachs an Wissen und Erkenntnis die Entwicklung des kollektiven Unbewußten nicht Schritt gehalten hat, hat sich der Mensch in umgekehrter Weise in seinem Werdegang zunehmend den natürlichen Lebensreizen verschlossen.

Die  Lebensweise  ist  überwiegend  sitzend,  die  Wohlstandskost jederzeit  greifbar, Temperatureinflüsse werden durch bequeme Wohnbauten ausgeschaltet. Damit sind wir aus unserer Zivilisation der natürlichen Stimulation beraubt worden. Warum verschaffen sich heute so viele junge Menschen über Drogen extreme Reize?

Leben heißt, auf vielerlei Reize zu reagieren, sich u.a. über Reflexe rhythmische Muskelbewegungnen zu verschaffen. Immobilisation erzeugt, wie man auch aus Tierversuchen weiß, sogar Erosionen und Ulzera der Magenwand.

Heute fehlen bei einer optischen und akustischen Reizüberflutung des Organismus die entsprechenden kompensierenden Vorgänge über Muskeltätigkeit. Bei der Fließbandarbeit ist die Harmonie zwischen Körper, d.h. Körpermuskulatur, sowie Geist und Seele auf das Äußerste strapaziert. Es kommt zum negativen Streß, dem Dys-Streß.

Hier fällt dem Pending-System als einem positiven Stimulans der Muskelmotorik und damit der Biodynamik eine besondere Bedeutung zu. Durch das dynamische Sitzen und Liegen wird eine Möglichkeit geschaffen, unbewußt und ohneAnstrengungen, das Zusammenspiel vieler Muskelgruppen zu trainieren und optimal einzusetzen. Da in dieses Wirkungsgeschehen auch zentralnervöse Regulationsmechanismen einfließen, d.h. über Reflexbahnen auch höhere Areale des Zentralnervensystemsangesprochenund aktiviert werden, ist der Dynamik des Pending­-Systems eine besondere Bedeutung zuzusprechen.

III. Beim Gebrauch des Pending-Systems kann man zunächst eine positive Sofortwirkung auf den Organismus feststellen.  Sitzt man auf einem Stuhl mit Pending-Mechanik so werden die auftretenden mehrdimensionalen Bewegungsabläufe als uneingeschränkt angenehm empfunden. Dieser Effekt ist dadurch zu erklären, daß die bei der Pending-Bewegung ausgelösten Reflexe (propriozeptive Reflexe) auch Zentren des Gehirns günstig beeinflussen.

Auf die genaueren Zusammenhänge des Reflexgeschehens wird später noch eingegangen. Indirekt, d.h. ganz unbewußt, wird während der Pending-Bewegung die Tätigkeit der Muskulatur angeregt. Beim Sitzen ist z.B. die Antischwerkraftmuskulatur von diesen Trainingsmechanismus betrogen. Es handelt sich hierbei um Muskelgruppen, die die aufrechte Haltung des Körpers gewährleisten, wie Nacken-, Rumpf und Beckenmuskulatur. Aber auch andere Muskelpartien, wie die Atemmuskulatur und die Muskulatur der Extremitäten, werden durch die Pending-Mechanik in der Aktivität gesteigert.

Über einen vermehrt angeforderten Sauerstoffbedarf wird die Durchblutung vieler Muskeln intensiviert und der Muskelstoffwechsel und damit der Stoffwechsel des Gesamtorganismus erhöht, ferner der Nachteil der statischen Muskelarbeit des Sitzens gemindert und die Wirbelsäule einschließlich Bandscheiben und Bandapparaten entlastet. Eine gute Sauerstoffversorgung ist deshalb so wichtig, weil nach neuesten Erkenntnissen der Physiologie bei Hypoxie (Sauerstoffmangel) die Calciumpumpe, die das ständig in die Zelle einströmende Calcium heraustransportiert, versagt. Erhöhtes Calcium in einer Zelle wirkt aber toxisch auf die verschiedenen Zellfunktionen. Mit den genannten intensivierten Muskelaktivitäten steht weiterhin eine positive Wechselwirkung auf den Kreislauf in Verbindung, vor allem in Richtung einer Förderung des venösen Rückstroms, die wiederum eine Entlastung der Herztätigkeit zur Folge hat.

Ebenso wie der beschriebene Pending-Effekt auf die Muskulatur herausgestellt werden muß, so ist auch der Einfluß der Pending-Bewegungen auf das periphere und zentrale Nervensystem zu nennen.

Während des Pending-Vorgangs wird die Reflextätigkeit der o.g. betroffenen Muskelgruppen konstant bei harmonischen Bewegungsabläufen gesteigert. Es werden also Reflexe auf Rückenmarksebene, aber auch deren zentrale Kommunikation trainiert. Hier nur einige Worte zum Reflexbegriff.

Ein Reflex ist eine Reaktion des Organismus auf verschiedene Umweltreize. Nach Reizaufnahme über besondere Rezeptoren erfolgt durch Nervenbahnen eine Leitung zumZentralorgan, wie Rückenmark und Gehirn, wobei dann auch eine Reflexantwort über sogenanntezentrifugale Nervenbahnen ausgelöst wird.

Man unterscheidet Eigenreflexe, sog. propriozeptive Reflexe, wobei die Empfangsorgane in den Muskeln, in den Sehnen, den Gelenkkapseln und der Knochenhaut liegen (auch ein Schlag auf eine Sehne führt zu einer Muskeldehnung). Demgegenüber sind Fremdreflexe sog. exterozeptive Reflexe an der Haut und Schleimhaut ausgelöst, auch an der Hornhaut des Auges und an den Sinnesorganen.

Ein großer Teil unserer Bewegungen  läuft  automatisch ab und liegt außerhalb unseres Bewußtseins. Um Haltung und Gleichgewicht zu kontrollieren, sind über Verbindungsbahnen phylogenetisch ältere Koordinationszentren im Hirnstamm, im Kleinhirn, im Mittelhirn und in der Basalganglien eingeschaltet.

So reguliert z.B. die Formatio reticularis des Stammhirns, die ein wichtiges Koordinationszentrum darstellt, über Rezeptoren des Kohlendioxyd- und Sauerstoffgehaltes des Blutes die Atmung und damit die Atemmuskulatur. Diese Formatio reticularis ist aber auch über Verbindungen zum Gleichgewichtssystem durch Bewegen und Schaukeln zu beeinflussen.

Es wurde festgestellt, daß. Katzen, die man zum Schlafen in Wiegen  legte, besser atmeten. Da Säuglinge und alte Menschen im Schlaf nicht genügend durchzuatmen vermögen, sind diese Schlafstörungen ebenso über Schaukelbewegungen zu beeinflussen. Die rhythmischen Bewegungsvorgänge intensivieren die Aktivität beider Zwerchfellhälften, die die wichtigsten Atemmuskeln darstellen. Infolgedessen atmen Kinder in Pending-Betten besser und werden auch beruhigt. Gerade diese Funktionsförderung des Pending-Systems ist besonders herauszustellen.

Außerdem ist zu folgern, daß der gastroösophagiale Reflex (Rückfluß von Mageninhalt in die Speiseröhre), der häufig bei Säuglingen auftritt, durch die Pending-Schaukelbewegungen eingedämmt wird. Die Unruhe dieser Kinder nimmt ab. In Verbindung mit diesen Effekten und einer gesteigerten Atemmuskeltätigkeit kommt es zu einer positiven Beeinflussung der Sauerstoffversorgung des Organismus. Die Gefahr einer Hyperventilationstetanie (durch übersteigerte Atmung hervorgerufene Störung der neuromuskulären Erregbarkeit) ist aber nicht gegeben, da vom Bewußtsein gesteuerte Einflüsse nicht vorliegen.

Vor allem ist zu betonen, daß die durch das Pending-System trainierten, vielfachen Reflexvorgänge eine eigenständige Ursache haben, d.h. durch aktive Muskeltätigkeit unterhalten werden. Man könnte diese Reflexe auch autogen bezeichnen. Es handelt sich also um Reflexabläufe, die sich bei den Muskelbewegungen während des Pending-Vorgangs abspielen.

Im Gegensatz dazu sind Schaukelbewegungen, die maschinell, z.B. durch Motorantrieb hervorgerufen werden, als heterogen  (fremden Ursprungs) zu bezeichnen und rufen ein heterogenes Reflexgeschehen hervor. Der letztgenannte Reflexablauf vermag den Organismus infolge fehlender eigendynamischer Muskelaktivitäten weniger günstig zu beeinflussen.

Die weitere zentrale Wirkung des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems soll nun veranschaulicht werden:

Rhythmische Muskelbewegungen, wie sie durch die Pending-Mechanik ausgelöst werden, beeinflussen nämlich das sog. limbische System. Hier handelt es sich um verschiedene Hirnareale (Hirnwindungen), die bestimmte Gebiete des Gehirns, wie Balken, Zwischenhirn und Basalganglien umgeben. Das limbische System kann also als eine Art Übergangsgebiet zwischen Großhirn und Hirnstamm bezeichnet werden. Dieser limbische Hirnbereich wird als Zentrum für Ausdruck, Affekte, Stimmungen und Triebe angesehen.

Zahlreiche Verbindungsbahnen laufen zu den verschiedensten Stationen des Zentralnervensystems, wie zum Großhirn, zum Hypothalamus, der ein übergeordnetes Zentrum der Hypothese und der vegetativen Zentren darstellt, zum Thalamus, dem Koordinationszentrum und Schmerzzentrum, sowie zur schon genannten Formatio reticularis. Die bekannten Bewegungsabläufe des Pending­-Systems harmonisieren dieses limbische System, dem also alle seelischen und gefühlsmäßigen Vorgänge des Menschen, wie Haß, Neid, Freude zuzuordnen sind. Psychische Erregungen können zu vegetativen Störungen und auch zu somatischen Schäden führen (siehe o.g. Streßulcus der Magenwand). Das limbische System ist die Schaltstelle der Psychosomatik. Außerdem sind die engen Verbindungen zwischen Formatio reticularis und dem Zwischenhirn für den Ablauf des Schlafes zu nennen.

Schlafregulierende Hirnstrukturen liegen nämlich im Zwischenhirn, im Hypothalamus und im medialen Thalamus.

Wird nun das o.g. wichtige limbische System durch harmonische Bewegungsabläufe erregt, so ist auch eine Einflußnahme auf die Hypophyse gewährleistet. Deren Hormonsekretion wird von Nervenzellen des limbischen Systems gesteuert.

Zusammenfassend kann man feststellen, daß die bekannten Regelsysteme des Zentralnervensystems komplexer Natur sind und harmonisch ineinander greifen.

Eine wichtige Funktion nehmen dabei die Überträgerstoffe der Nervenschaltstellen ein, sog. Neurotransmitter   (Noradrenalin,   Serotonin   und  Adrenalinvorläufer  Dopamin), Empfindlichkeitsänderungen der Transmitterwirkorte sollen in der Ursache der Depressionen eine Rolle spielen. Azetylcholin und Glyzin scheinen entgegengesetzt auf die Stimmungslage zu wirken. In der Behandlung von Depressionen sind durch Schlafentzug Erfolge erzielt worden. Hier ist ein Zusammenhang mit der insgesamt verminderten Muskeltätigkeit im Liegen und den damit verbundenen reduzierten Bedarf an Neurotransmittern zu diskutieren.

Die Pending-Konstruktion in Liegemöbeln ermöglicht auch während der Schlafphasen eine unbewußte und harmonische Muskelbeanspruchung die einer „milden Bewegungstherapie während des Schlafes“ gleichkommt. Autogene Reflexe werden auf diese Weise während der wichtigen Körperruhephasen trainiert. Wahrscheinlich ist das entspannte Erwachen nach dem Benutzen von Pending-Liegeflächen auf diese Weise zu erklären.

Die Wirkung des Pending STEIFENSAND SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems liegt in der positiven Beeinflussung der genannten zentralnervösen  Steuerungsvorgänge  über  die  harmonisierenden  reflexgesteuerten Bewegungsabläufe. Damit ist auch das Phänomen zu erklären, daß der Benutzer des Pending-­Systems nach längerem Gebrauch auf diese Bewegungsmechanik nicht mehr verzichten will und kann. Dies beruht auf dem Einfluß des Pending-Systems auf die vegetativen Zentren im Sinne eines ständigen Resonanz- oder Rückkopplungseffektes. Inwieweit auch das körpereigene endorphinergene System mit körpereigenen Substanzen von Opiatwirkung (Endorphine und Enkephaline) bei der Gewöhnung oder dem „Nicht mehr wissen können“ eingreift sei dahingestellt.

Anwendungsmöglichkeiten des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems nach allgemeinen und medizinischen Gesichtspunkten.

Die Verwendungsmöglichkeiten des Systems sind vielschichtig. Auf Grund der geschilderten Reflexabläufe kann das  symphonische zentrale Resonanzgeschehen  auch bei gesunden Menschen positiven Einfluß erzielen und Aggressionen und Stimmungslabilitäten zurückdrängen. Außerdem werden die unangenehmen und schädlichen Auswirkungen langdauernder und einseitiger statischer Muskelbeanspruchung und einer damit verbundenen Bewegungsarmut und deren Folgen verhindert. Bei Berufen mit überwiegend sitzender Tätigkeit, wie bei Schreib- und Fließbandarbeitern, wird das Pending-System eine erhebliche Körperentspannung hervorrufen. Insbesondere wird die Ermüdung der Sitzmuskulatur mittels der Pending-Bewegungsabläufe reduziert.

Gleichermaßen vermag das Pending STEIFENSAND SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems bei verschiedenen Krankheiten günstig einzuwirken.

Patienten, die strenge Bettruhe einhalten müssen oder sogar für immer ans Bett gebunden sind, vermittelt die Pending-Mechanik wenigstens ein minimalesBewegungsgefühl und somit die Empfindung einer gewissen Bewegungsfreiheit. Dabei kann aber uneingeschränkt die etwa verordnete Bettruhe eingehalten werden, da das System belastende Muskelanforderungen ausschließt.

Der Patient bleibt ja in der jeweilig erstrebten Lage – horizontal oder aufrecht. Trotzdem kommt es aber zu einer Anregung der Muskeltätigkeit. Gerade dem schwerkranken oder ständig gelähmten Patienten wird deshalb das Empfinden der totalen Hilflosigkeit und absoluten Bewegungseinschränkung genommen. Diesen, im Lebensgefühl schwer beeinträchtigten Menschen wird damit eine wesentliche Erleichterung zuteil.

Entsprechend den früher beschriebenen Zusammenhängen von Bewegungsrhythmus und Zentralnervensystem sind durch das Pending-System viele psychogen ausgelöste Krankheiten zu beeinflussen. Schlafstörungen, depressive Verhaltensstörungen, wie Antriebslosigkeit, Gehemmtheit und Ängstlichkeit werden ebenso wie vegetative Dysregulationen, die oft mit Kreislaufstörungen, Schwindel und Kopfschmerzen einhergehen, gebessert.

Bei Patienten mit Bandscheiben- und Wirbelsäulenleiden werden die Einflüsse des Pending-­Systems ebenso günstig sein wie bei Fehlfunktionen des Blutrückflusses infolge beeinträchtigter Herztätigkeit oder Fehlfunktionen der venösen Strombahn (Varikosis der unteren Extremitäten). Gerade Patienten mit derartigen Erkrankungen des Bewegungsapparates reagieren auf ungünstige statische Belastungen mit Beschwerdezunahme.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems bei Gesundheitsstörungen verschiedener Gene eine positive Auswirkung zu erzielen vermag.

Der Gebrauch des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems ist für Menschen mit stereotypen, einseitigen Tätigkeiten als präventives Instrument zu sehen. Als therapeutische Maßnahme kommt die Pending-Mechanik über einen umfassenden, Muskel- und Nervensystem trainierenden, Reflex- und Resonanzprozeß zur Geltung.

Daneben ist allgemein gesprochen die Pending-Konstruktion in Sitz- und Liegemöbeln für gesunde Menschen eine revolutionierende Bereicherung des Lebensgefühls.

Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System – medizinisch gesehen                       

1.  Durch langes Sitzen auf statischen starren, teilweise auch anatomisch völlig falsch konstruierten Stühlen, werden Teile der Wirbelsäule besonders im unteren Lendenwirbelbereich einseitig belastet. Diese Druckbelastung wirkt auf etwa ein Fünftel der gesamten Druckaufnahmefläche eines Wirbels und führt dazu, daß diese langzeitlich extrem belastete Zone mit  Bandscheibenschäden, Haltungsstörungen etc. reagiert (siehe Bild 1).

                                                                               Bild 1: Starres Sitzen

                                                                      

Wirbelquerschnitte – Druckverteilung nur auf etwa ein Fünftel der Gesamtfläche.

Die Symptome sind Rückgratschmerzen in der Lendengegend, Schwierigkeiten beim Bücken oder Heben, Taubwerden der Beine usw. Auch Atembeschwerden sind infolge der ungenügenden Sauerstoffversorgung schon beobachtet worden. Hieraus resultieren wieder psychische Probleme, die die Schaffenskraft und Kreativität des Menschen erheblich beeinträchtigen können.

2. Dynamisches Sitzen

Druck wird ständig auf fast die Hälfte der Gesamtfläche verteilt, in wechselweiser Wirkung, so daß die Bandscheiben mit Energie versorgt werden.

2. Da sich der Mensch dreidimensional bewegt, können diese Probleme auch nur dreidimensional gelöst werden. Das „Pending-System“ trägt dem Rechnung,  denn  es  bewegt sich selbst dreidimensional  im  Einklang  mit  dem menschlichen Körper, ja es gibt sogar durch Reaktion Bewegungen wieder zurück. Der Druck wird kontinuierlich auf etwa die Hälfte der Druckaufnahmefläche eines Wirbels verteilt     (sonst nur ein Fünftel). Hierdurch verbessert sich die gesamte Körperhaltung (Bild 3 und 4), die Sauerstoffversorgung ist optimal gewährleistet. Es wird ja auch bei Skoliosepatienten eine dreidimensionale Behandlungsmethode empfohlen, das sog. Schroth-System, welches die dreidimensionalen   Bewegungsabläufe  der Wirbelsäule erfaßt (siehe Dreidimensionale Skoliosebehandlung, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart – New York, 1981).

3. Bei Gebrauch des „Pending-Systems“ bleibt die Lendenwirbelsäule in funktionsgerechter Haltung, so daß    Engstellen unterhalb des Rippenbuckels erst gar nicht auftreten können. Da die höher gelegenen Wirbelsäulenabschnitte nur kompensatorische Schwingungen machen, richten sich die oberhalb des Lendenwirbelbogens befindlichen Körperpartien von selbst auf. Die Atmung wird freier, die belastenden Körperteil werden wieder mit genügend Sauerstoff versorgt.

4. Bei Gleichgewichtsverlagerung bringt ein mit dem „Pending-System“ ausgestatteter Stuhl die Wirbeldrücke in das Zentrum der Wirbelsäule und es kommt zu keinen nennenswerten Kantenpressung. Zug und Druck wechseln gleichmäßig, wobei auf Grund dieser Druck-Zug-Bewegung die Bandscheiben ständig mit Energie versorgt werden. 120 bis 130 mal pro Minute wechselt hier Zug und Druck – was einen guten Stoffwechsel des Gewebes bewirkt.

Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System – Biodynamisches Sitzen

Dr. med. Bernd Reinhard Arzt für Orthopädie, Sportmedizin – Badearzt – ChirotherapieRosenheimer Str. 54, 
83043 BAD AIBLING

Das Sitzfleisch kostet uns Bundesbürger jährlich Millionen, wenn nicht Milliarden.

Der zum aufrechten Gang geschaffene Mensch ist zum Stubenhocker geworden. Von 24 Stunden bewegt der Mensch sich heute nur noch 2 Stunden auf seinen eigenen zwei Füßen. 12 Millionen Menschen sitzen ganztägig an ihrem Arbeitsplatz im Büro, 12 Millionen Schüler quälen sich 35 Wochenstunden auf miserablen Stuhlmöbeln u. 9 Millionen Rentner sind nur noch selten aus ihren Sesseln zu bewegen. Die Folgen: 7 Millionen Tage Arbeitsausfall pro Jahr wegen Muskelrheuma, 5 Millionen Erwerbsgeminderte mit einer 60% geminderten Erwerbsfähigkeit. Durch Fehlhaltung und mangelnde Bewegung entstehen nicht nur Bandscheibenschäden, rheumatische Beschwerden wie Muskelverspannungen, Schulterarmschmerzen, Ischias, Lumbago u.v.a. sondern auch solche Erkrankungen, die vom Laien nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Wirbelsäule gebracht werden. Dazu gehören funktionelle Störungen der inneren Organe besonders des Herzens, dazu gehört die Störung der Atmung, der Herz- Kreislauffunktion, Störung des venösen Blutumlaufes und der Verdauung. Die sogenannten vertebralen, also wirbelsäulenbedingten Organstörungen sind vielfältig und weit verbreitet.

Sitzen wird zur Strafe für den Rücken. Dies beweisen Untersuchungen der Arbeitsmedizin, daß bei sitzend tätiger Bevölkerung 14% Kopfbeschwerden 24% Beschwerden in Schulter und Nacken, 57%  Rippenbeschwerden,  18% Beschwerden am Gesäß, 13% Beschwerden am Oberschenkel, 29% an Knien und Füßen aufweisen.

Niemand zählt die Menschen, die infolge des Sitzens Kopfschmerzen bekommen, konzentrationsgestört sind, zu Depressionen neigen, sich gestreßt fühlen, leistungsgemindert und erschöpft nach Hause kommen.

Die Sitzmisere wird Folgen zeigen, solange Wirbelsäulenhygiene noch ein Fremdwort ist, Rückendisziplin noch lästigen Zwang bedeutet. Ausreichende Vorbeugung wird es deshalb nicht geben, weil bislang noch zumindest scheinbar genügend Geld vorhanden ist, die meist nutzlosen Rehabilitationsmaßnahmen zu bezahlen.

Gesundheitserziehung in den Schulen ist nach wie vor ein Stiefkind der Bildungspolitik. Die Gesundheitsaufklärung erstreckt sich auf bloße Theorie.

Im wesentlichen ist man nur in der Industrie daran interessiert, das Sitzen zuperfektionieren, da hierdurch, verständlicherweise, die Produktion steigerungsfähig wird.

Vor nicht ganz 30 Jahren wurden aus  ergonomischen Gründen aus Stehberufen  in zunehmendem Maße Sitzberufe gemacht.

Bereits 1957 machte sich jedoch die Erkenntnis breit, daß die Unversehrtheit derWirbelsäule Voraussetzung für das Wohlbefinden des Sitzenden bedeutet. Für den Langzeitsitzer sollte das Sitzen auf „orthopädischen“ Sitzgelegenheiten die Gesundheit der Wirbelsäule erhalten.

1958 wurde die Pendellehne in Verbindung mit der regulierbaren Sitzneigung der zur automatischen Einstellung des jeweils optimalen Sitzwinkels bei sich stets ändernder Arbeitshaltung eingeführt.

1959 versuchte man durch   regulierbare Sitzflächentiefe,   die schadenbringende Wirbelsäulenhaltung, den total runden Rücken, in die gesundheitserhaltende Position zu steuern.

1963 konnte man sich zum Entschluß durchringen, daß Sitzen kein statischer sondern ein dynamischer Vorgang sein soll.

1969 waren die Stuhlmöbelgestalter der gemeinsamen Überzeugung, daß sie als Sitzmöbelgestalter Präventivaufgaben übernehmen, nach dem Motto: „Vorbeugen ist besser als heilen“. Die Sitze wurden entsprechend konstruiert. Im allgemeinen wurde angestrebt, daß das   Sitzmöbel funktionell dem Menschen anzupassen ist und nicht umgekehrt.

Bis 1980 war man dann technisch so weit, dies zu bewerkstelligen. Das statische Sitzen schien endgültig vom dynamischen Sitzen abgelöst zu sein, dies zumindest auf den Reißbrettern der Stuhlkonstrukteure.

Die technischen Voraussetzungen für das korrekte und gesunderhaltende Sitzen waren geschaffen, doch dies war keine Vorausbedingung, daß der Sitzende seinen Stuhl auch richtig benützte, denn darüber hatte ihn bislang niemand ausreichend aufgeklärt.

Nach wie vor sitzen sehr viele Leute, auch auf den besten Stühlen, falsch!

Es muß jedem einleuchten, daß nur durch die Schaffung von optimalen Sitzmöbeln und durch bewußte und aktive Erziehung zum richtigen Sitzen und zur richtigen Sitzhaltung die unvermeidbaren Belastungen und Schäden durch das passive Sitzen vermindert werden können.

Das Sitzen auf einer starren und unbeweglichen Unterlage heißt: ,,Statisches Sitzen“. Dies bedeutet: Fixieren des Körpers oder einzelner Körperteile für längere Zeit in einer bestimmten Stellung unter dauernder Anspannung von Muskeln und ohne Gegenbewegung. Diese Sitzhaltung führt zwangsläufig zu Gesundheitsschäden.

Dynamisches Sitzen bedeutet mögliche Aktivität, mögliche Bewegung. Stützen u. unterstützen, Wechselrhythmus der Muskulatur anspannen und entspannen. Der Blutdurchfluß eines dynamisch tätigen Muskels beträgt das 20-fache eines ruhenden Muskels. Die Leistungsfähigkeit der Muskulatur wird allein durch ihre Aktivität erhalten.

Biodynamisch sitzen  heißt, sitzen auf einer beweglichen Sitzunterlage, erhaltene Beweglichkeit in allen 3 Dimensionen. Biodynamisch sitzen heißt auch Verminderung der von außen gesteuerten Reflexarmut,  Vermehrung der Reflexreize und somit Vermeidung des allmählichen Verkümmern und Einschlafen der lebensnotwendigen Reflexvorgänge. Es bedeutet für die Muskulatur Erhaltung der Muskelkraft durch fortlaufenden Gebrauch der Muskeln. Genauso wie der Muskel durch Nichtgebrauch schwindet, verflüchtigt sich neurophysiologische Reflexprogramm, welches den betroffenen Muskel in Funktion hält. Biodynamisch sitzen heißt:

„Stillen des Hungers nach Reizen“, der bereits bei Säuglingen deutlich ausgeprägt ist. Die Augen wollen sehen, die Ohren Töne aufnehmen, die Bewegungsorgane brauchen Bewegung. Für die Erhaltung der Reflexe dient bereits das Schaukeln des Säuglings in der Wiege. Biodynamisch sitzen heißt: Energieeinsparung.

Die Sitzfläche folgt nämlich dem verlagerten Schwerpunktlot des Sitzenden. Hinzu kommt, daß auch die Rückverlagcng des Schwerpunktlotes in die ursprüngliche Ausgangsstellung – das System folgt hier dynamisch – eine weitere Energieeinsparung bringt. Die aus vielen tausenden Einzelbewegungen eingesparte Energie bewahrt den sitzenden Menschen vor der eigentlich unnötigen  Energieverschwendung, vor  Müdigkeit  Erschöpfung,  Energielosigkeit, Leistungsminderung. Der ökonomische Umgang mit den eigenen Körperkräften setzt Energien frei, die für das physische und psychische Wohlbefinden des Menschen erhalten bleiben.

Biodynamisch sitzen heißt bandscheibenschonend sitzen. Der auf die Bandscheibe ein- wirkende Druck verteilt sich pendelnd über die gesamte Bandscheibe. Die einzelnen Sektoren der Bandscheibe werden hierbei abwechselnd be- und entlastet. Die allein durch die aufrecht zu erhaltende Ernährung der Bandscheibe wird nicht nur gesichert, sondern wird durch diesen Mechanismus entscheidend verbessert.

Humanisierung des Arbeitsplatzes wird erreicht durch Befreiung vom ständigen Sitzzwang, durch regelmäßige kurze Bewegungspausen am Arbeitsplatz. Wenn wir schon den Sitzzwang hinnehmen müssen, weil arbeitsbedingte, organisatorische Schwierigkeiten auftreten, sollten wir jedoch als Ziel ins Auge fassen, dem zum Sitzen gezwungenen Menschen zumindest optimale Sitzmöbel zur Verfügung zu stellen. Im biodynamischen Sitzen sehe ich eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich diesem erstrebten Ziel zu nähern.

Bad Aibling, den 07.07.1983

Neue Wege der Diagnose und Therapie von Gefäßerkrankungen. Rationelle Diagnostik und Therapie.

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Autor: Dr. med. Peter Schleicher Institut für Therapie und Forschung chronischer Erkrankungen und Immunolgie

Die Zielsetzung für den Verfasser ist es, bei stetig zunehmender Zahl der Herzkreislauftoten nach Ausweitung abgeschlossener Studien und unter Berücksichtigung in Diskussion befindlicher neuer Erkenntnisse  ein  modernes  Konzept  zur  Verhinderung  und  Behandlung  von Herzkreislauferkrankungen zu erstellen.

1985 starben in der Bundesrepublik Deutschland 358 800 Personen an  Herz­kreislauferkrankungen. 158 100 Männer und 200 700 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg damit die Todesfallstatistik um ein weiteres Prozent an.

Trotz intensiver medizinischer Betreuung starben 1985 8200 Personen mehr an dieser Erkrankung als im Jahr zuvor. Somit zeigt sich eine kontinuierliche Zunahme der Herzkreislauferkrankungen mit Todesfolge.

Die Sterblichkeit an Herzkreislauferkrankungen ist in der Welt unterschiedlich hoch. Japaner und Eskimos sind davon weniger betroffen 1,2). Saudi-Arabien hat neben den westlichen Industrienationen die höchste Erkrankungsquote.

Diese alarmierenden Gesichtspunkte veranlaßten Fachleute in Amerika unabhängig davon, in Europa ein Versorgeprogramm zur Behandlung von Arteriosklerose zu erarbeiten.

Risikofaktoren

Erkrankungen wie der arterielle Bluthochdruck die Fettstoffwechselstörung, der Diabetes mellitus sowie verhaltensbedingte Faktoren wie Inhalation von Zigarettenrauch, Adipositas oder Bewegungsmangel sind als unterschiedlich gewuchtete Risikofaktoren für das spätere Auftreten einer manifesten Durchblutungsstörung bekannt 4).

Aussage: Durch Senkung dieser Risikofaktoren kann die Herzinfarktquote um mehr als 40%vermindert werden 5).  Dies zeigen große amerikanische und europäische Interventionsstudien 6,7,8,9,10,11,12).

Neue Erkenntnisse: Häufig ist bei Kreislauferkrankungen und den dazu zählenden Gefäßerkrankungen auch die Fließgeschwindigkeit des Blutes eingeschränkt 5).

Besonders bei Durchblutungsstörungen des Gehirns, des Herzens, der Arme und Beine liegt also auch eine Störung des Blutflusses vor.

Durch die eingeschränkte Fließfähigkeit des Blutes wird nicht genügend Sauerstoff in die Gewebe transportiert, was schnell zu funktionellen Störungen und später zu Organdefekten bis hin zum Gewebstod führt.

Durch eine Stoffwechselstörung, Bluthochdruck Zuckerkrankheit, Rauchen und Bewegungsarmut nimmt die Fließfähigkeit des Blutes (Plasmaviskosität) zusätzlich ab.

Dadurch ist die Sauerstoffversorgung und die Zufuhr von Nährstoffen in die Gewebe weiter verhindert.

In den kleinsten Gefäßen der Mikrostrombahn wird die Fließgeschwindigkeit des Blutes fast ausschließlich von der Plasmaviskosität limitiert, da in den kleinsten Gefäßen ein Hämatokrit von ca. 10% vorliegt.

Die Bekämpfung der Risikofaktoren ist erstes Gebot, um eine Ausweitung der arteriellen Verschlußkranheit zu vermeiden. Nach den neuesten Erkenntnissen gibt es einfache Verfahren, die ohne gravierende Belastung des Patienten Diagnose, Therapie und teilweise Schutz vor dem Fortschreiten der Erkrankung gewährleisten.

Verhütung und Therapiemöglichkeiten

Ernährungsumstellung, aktives Gehtraining nach  Vorschrift, Abbau der bestehenden Risikofaktoren.

Weitere neue Möglichkeiten bietet das Pending-System

Passives Training durch ungebremste Grundschwingung

Der Mensch sitzt täglich wenigstens 8 Stunden und verbringt 8 Stunden liegend im Bett.

Die im Körper natürlicherweise vorhandene Grundschwingung wird dabei durch entsprechende Liege- oder Sitzunterlagen unphysiologisch gebremst. Auffällig ist, daß besonders im Bereich des Beckens und der Oberschenkel häufig degenerative Erkrankungen auftreten. Dies sind Veränderungen der unteren Lendenwirbelsäule mit Bandscheibenschäden, Blockierungen im ISG ­Gelenk (Gelenk zwischen Becken und Steißbein) Degeneration der Hüftköpfe oder Hüftkopfgelenke, arthrotische Veränderungen der Kniegelenke. DieArteriosklerose hat ihren Erkrankungsschwerpunkt ebenfalls mäßig im Beckenbereich, hauptsächlich an den Oberschenkelgefäßen und häufig an Unterschenkel- und Fußarterien. Die venösen und lymphatischen Erkrankungen liegen schwerpunktmäßig fast ausschließlich an den unteren Extremitäten.

Derzeit gültige und erfolgreiche Therapiekonzepte für degenerative Erkrankungen des Stützapparates und der Durchblutungsstörung bei Arteriosklerose sind aktives Training und die Verbesserung der Blutfließfähigkeit. Aktives Training wird anhand von Spezialgeräten und besonderen Gehübungen täglich jedoch nur maximal eine halbe bis 3 Stunden durchgeführt. In der entscheidenden Phase des Sitzens und Liegens werden degenerative Erkrankungen und Gefäßverkalkungen begünstigt.

Durch die Erfindung des Pending-Systems, einer speziellen ungebremsten Schwingung der Aufsitz- oder Liegefläche, wird der Körper in seiner Grundschwingung nicht mehr beeinträchtigt. Dies bedeutet, daß aus einem passiven Bewegungsverhalten ein aktives Bewegungsverhalten entsteht. Die sonst im Beckenbereich auftretende gebremste körpereigene Schwingung wird aufgehoben und die großen Belastungsmomente für Stützapparat und Gefäßsystem können bis zu 16 Stunden am Tag durch passives Training aktiviert werden.

Dies hat zur Folge, daß der Körper in seiner Einhertzschwingung über 24 Stunden ungestört verbringen kann. Damit treten bestimmte Herzkreislaufprobleme und Erkrankungen des Stützapparates nicht mehr auf und werden im Krankheitsfall positiv beeinflußt.

Das passive Training ist die zwingende logische Konsequenz einer großen Präventivstrategie zur Ergänzung mediakamentöser Therapien und des Trainings.

Copyright beim Verfasser. Veröffentlichung auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers.

Verfasser: Dr. Peter Schleicher Ismaninger Straße 65, 81675 München

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Auf unserer HomeOffice Bremen Webseite finden Sie wertvolle SITWELL® STEIFENSAND GERNOT Informationen über Gesundheit, Ergonomie, HomeOffice Corona und zum Coronavirus.

Pendeln war gestern – HomeOffice (Heimbüro) in Bremen ist heute‎! Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice, oder im Heimbüro erledigt werden kann?

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Rücken- und Corona-Sitzkrise. Das Coronavirus legt Berlin lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice und Heimbüro von Zuhause arbeiten müssen.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen mit Rückenpatienten und Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Sitz-Krise sind.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise empfehlen.

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Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Bremen verursacht wird.

Coronavirus Update (Live): COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 09, 2020, 21:11 GMT

Coronavirus Cases: 1,592,801
view by country Deaths:  5,021 Recovered: 353,315

Confirmed Cases and Deaths by Country, Territory, or Conveyance

The coronavirus COVID-19 is affecting 209 countries and territories around the world and 2 international conveyances. The day is reset after midnight GMT+0. Sources are provided under „Latest Updates“

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19)
in Bremen

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19)
in Bremen zu stoppen:

Husten und  Schnupfen in Bayern sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim  Niesen und Husten  werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
HUSTEN > Sie in Ihre Armbeuge
BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht

Pendeln war gestern – SITWELL STEIFENSAND
Home-Office (Heimbüro) in Bremen ist heute‎!

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner gegen die ergonomische
CORONA-Gesundheitskrise in Bremen.

Coronavirus (COVID-19) in Bremen

Verfasst von Coronavirus 7. April 2020Keine Kommentare

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Bremen verursacht wird.

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.

ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Bremen

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19)
in Bremen zu stoppen:

Husten und  Schnupfen in Bremen sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim  Niesen und Husten  werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
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BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht

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CORONA-Gesundheitskrise

Coronavirus Update (Live):
Coronavirus Cases: 1,397,431 view by country  Deaths: 80,945
Recovered: 298,513

Last updated: April 07, 2020, 17:34 GMT

https://www.worldometers.info/coronavirus/

Live statistics and coronavirus news tracking the number of confirmed cases, recovered patients, tests, and death toll due to the COVID-19 coronavirus.

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Bremen verursacht wird.

Coronavirus Update (Live): COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 09, 2020, 21:11 GMT

Coronavirus Cases: 1,592,801
view by country Deaths:  5,021 Recovered: 353,315

Confirmed Cases and Deaths by Country, Territory, or Conveyance

The coronavirus COVID-19 is affecting 209 countries and territories around the world and 2 international conveyances. The day is reset after midnight GMT+0. Sources are provided under „Latest Updates“

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19)
in Bremen

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19)
in Bremen zu stoppen:

Husten und  Schnupfen in Bayern sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim  Niesen und Husten  werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
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BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht

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CORONA-Gesundheitskrise in Bremen.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.

Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre. Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zuständigen Behörde auf Antrag gewährt.

(6) Bei Arbeitnehmern richtet sich die Fälligkeit der Entschädigungsleistungen nach der Fälligkeit des aus der bisherigen Tätigkeit erzielten Arbeitsentgelts. Bei sonstigen Entschädigungsberechtigten ist die Entschädigung jeweils zum Ersten eines Monats für den abgelaufenen Monat zu gewähren.

(7) Wird der Entschädigungsberechtigte arbeitsunfähig, so bleibt der Entschädigungsanspruch in Höhe des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten auszuzahlen war, bestehen. Ansprüche, die Berechtigten nach Absatz 1 Satz 2 wegen des durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Verdienstausfalls auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften oder eines privaten Versicherungsverhältnisses zustehen, gehen insoweit auf das entschädigungspflichtige Land über.

(8) Auf die Entschädigung sind anzurechnen

1.
Zuschüsse des Arbeitgebers, soweit sie zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigen,
2.
das Netto-Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen nach Absatz 3 aus einer Tätigkeit, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
3.
der Wert desjenigen, das der Entschädigungsberechtigte durch Ausübung einer anderen als der verbotenen Tätigkeit zu erwerben böswillig unterlässt, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
4.
das Arbeitslosengeld in der Höhe, in der diese Leistung dem Entschädigungsberechtigten ohne Anwendung der Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung hätten gewährt werden müssen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Anrechnung sowohl nach Nummer 3 als auch nach Nummer 4 vor, so ist der höhere Betrag anzurechnen.

(9) Der Anspruch auf Entschädigung geht insoweit, als dem Entschädigungsberechtigten Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für die gleiche Zeit zu gewähren ist, auf die Bundesagentur für Arbeit über.

(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat.

(11) Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag ist von Arbeitnehmern eine Bescheinigung des Arbeitgebers und von den in Heimarbeit Beschäftigten eine Bescheinigung des Auftraggebers über die Höhe des in dem nach Absatz 3 für sie maßgeblichen Zeitraum verdienten Arbeitsentgelts und der gesetzlichen Abzüge, von Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen. Ist ein solches Arbeitseinkommen noch nicht nachgewiesen oder ist ein Unterschiedsbetrag nach Absatz 3 zu errechnen, so kann die zuständige Behörde die Vorlage anderer oder weiterer Nachweise verlangen.

(12) Die zuständige Behörde hat auf Antrag dem Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages, den in Heimarbeit Beschäftigten und Selbständigen in der voraussichtlichen Höhe der Entschädigung zu gewähren.

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Weitreichende Maßnahmen in der
Freien Hansestadt Bremen.

Das Corona-Virus breitet sich auch in Bremen schnell weiter aus. Daher hat der Senat am 10. März 2020 weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

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Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.

Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise fa­vo­ri­sie­ren.

Gesund sitzen und sich wohl fühlen. Um den hohen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig, konzentriert und gesund sein.

Langes Sitzen am Arbeitsplatz bedeutet jedoch eine hohe Belastung für die Wirbelsäule und die gesamte Rückenmuskulatur. Umso wichtiger ist daher die Wahl des passenden Bürostuhls im HomeOffice, der unterstützend und gleichzeitig individuell auf die Bedürfnisse angepasst werden kann.

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Coronavirus – Im Land Bremen werden Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege geschlossen
Freitag 13. März

Berichteten über die im Senat beschlossenen Maßnahmen: Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Kinder- und Bildungssenatorin Dr. Claudia Bogedan (links) und Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Weiterer Teilnehmer ist Rainer Zottmann (Leitender Polizeidirektor a.D.), der zum Sonderbeauftragten der Senatskanzlei in der Corona-Krise berufen wurde.

Die steigende Zahl der Coronavirus-Infektionen wirkt sich immer stärker auf Schulen und Kitas aus. Um auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuwirken, werden die Schulen und städtischen Kitas der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ab Montag, 16. März 2020, geschlossen. Diese Maßnahme gilt bis einschließlich 14. April 2020 und ist sehr weitreichend. Im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung ist es aber notwendig, auf einen „Notmodus“ umzustellen.

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „Die Verbreitung des Coronavirus hat in ganz Deutschland und auch in Bremen in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen. Um diese Entwicklung zu verlangsamen, bleibt uns keine andere Wahl. Wir gewinnen so wertvolle Zeit, um uns auf die Behandlung infizierter und erkrankter Patienten vorzubereiten.“

Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung: „Schließungen von Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie der Schulsportanlagen im Lande Bremen sollen dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Angesichts der hohen Dynamik, die wir an den öffentlichen Schulen und städtischen Kitas in der Stadt Bremen in den vergangenen Tagen beobachtet haben, ist es geboten, die Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege des Landes flächendeckend ab Montag zu schließen. Notbetreuungen für Beschäftigte des Gesundheitswesens, Feuerwehr und Polizei – sind sichergestellt. Auch das Lernen und die Vorbereitung auf Prüfungen werden sichergestellt. Schließungen heißt, der Unterrichtsbetrieb findet nicht in üblicher Form statt, schulisches Personal wird aber arbeiten. Wichtig ist es unter anderem, dass Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihren Schulabschluss machen, keinen Nachteil haben.“

Die Kultusministerkonferenz hatte sich zur Anerkennung aller Abschlüsse aus anderen Ländern verpflichtet, auch wenn diese dann vielleicht unter schwierigen Umständen zustande gekommen sind. Für schulisches Personal, welches nicht zu den Verdachtsfällen gehört, und für Beschäftige mit Betreuungsnotfällen gilt eine gesonderte Regelung. Für Montag, 16. März werden in den öffentlichen Schulen zunächst Dienstbesprechungen für alle Beschäftigen angesetzt, um über die weitere Vorgehensweise zur Sicherstellung des Lernens und zur Vorbereitung von Prüfungen nach Maßgaben der Behörde zu beraten.

Hintergrund:
Im Land Bremen sind rund 67.200 Schülerinnen und Schüler in 175 Schulen im allgemeinbildenden Bereich und 25.500 Schülerinnen und Schüler in 24 Schulen im berufsbildenden Bereich betroffen.
In den Kindertageseinrichtungen sind im Land Bremen rund 29.000 Kinder in etwa 500 Einrichtungen betroffen.

Informationen der Gesundheitsbehörde gibt es hier: https://www.gesundheit.bremen.de/

Aktueller Stand Corona in Bremen
Donnerstag 12. März

Das Infektionsgeschehen rund um das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 nimmt in Bremen zu. Die Fallzahlen sind in den letzten Tagen auch auf Grund Rückreisender aus den Urlaubsgebieten in Norditalien angestiegen. Gleichzeitig sind bei vier bestätigten Fällen die Infektionsketten nicht bekannt. Von daher weiten die Gesundheitsämter im Land Bremen ihre Aktivitäten aus und passen diese an die veränderte Lage an. So werden verstärkt sogenannte vulnerable Gruppen durch die Gesundheitsämter in den Fokus der Arbeit gerückt. Dazu zählen zum Beispiel ältere Menschen.

Trotzdem zeigt sich deutlich, dass hauptsächlich Rückkehrer*innen aus Risikogebieten von Infektionen betroffen sind. Es ist daher gerade diesen Personen zu empfehlen, das Risiko von weiteren Infektionen zu minimieren. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir müssen alle dazu beitragen weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Ich bitte Sie darum, darauf zu achten, dass wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, den Kontakt zu besonders gefährdeten Personen möglichst gering zu halten.“

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Aktueller Stand Corona in Bremen
Donnerstag, 12. März

Das Infektionsgeschehen rund um das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 nimmt in auch Bremen zu. Die Fallzahlen sind in den letzten Tagen auch aufgrund Rückreisender aus den Urlaubsgebieten in Norditalien angestiegen. Gleichzeitig sind bei vier bestätigten Fällen die Infektionsketten nicht bekannt. Von daher weiten die Gesundheitsämter im Land Bremen ihre Aktivitäten aus und passen diese an die veränderte Lage an. So werden verstärkt sogenannte vulnerable (verletzliche, verwundbare) Gruppen durch die Gesundheitsämter in den Fokus der Arbeit gerückt. Dazu zählen zum Beispiel ältere Menschen.

Trotzdem zeigt sich deutlich, dass hauptsächlich Rückkehrende aus Risikogebieten von Infektionen betroffen sind. Es ist daher gerade diesen Personen zu empfehlen, das Risiko von weiteren Infektionen zu minimieren. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir müssen alle dazu beitragen, weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Ich bitte Sie darum, darauf zu achten, dass wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, den Kontakt zu besonders gefährdeten Personen möglichst gering zu halten.“

Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Aktueller Stand Corona in Bremen
Mittwoch 11. März

Nachdem am gestrigen Abend eine erste Patientin die stationäre Behandlung beenden konnte und ohne Gefahr der Ansteckung entlassen wurde, ist die Zahl der Infektionen im Land Bremen heute auf insgesamt 32 angestiegen. Damit liegen in der Stadt Bremen zehn neue Infektionen vor, in der Stadtgemeinde Bremerhaven bleibt die Anzahl bei eins. Weiterhin liegen insgesamt zwölf begründete Verdachtsfälle vor, fünf in der Stadtgemeinde Bremen, sieben in Bremerhaven.

Im Laufe des Tages haben verschiedene Kindertagesstätten in Bremen ihre Einrichtungen selbstständig geschlossen. Dabei handelt es sich um zwei Kindertagesstätten von KiTa Bremen sowie eine private Einrichtung. Grund für die Schließungen sind bekannte Infektionen im direkten Umfeld der Kindertagesstätten. Zwei weitere Einrichtungen warten aktuell noch ausstehende Testergebnisse ab. Über die Vorgänge in allen Kindertagesstätten ist das Gesundheitsamt informiert und steht im Austausch mit den Einrichtungen.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Erste mit Corona-Virus infizierte Person in Bremen wieder genesen Mittwoch 11. März

Am Abend des gestrigen Dienstags (10.03.2020) ist die erste Patientin mit einer nachgewiesenen Infektion durch das Virus SARS-CoV-2 aus der stationären Behandlung im Klinikum Bremen-Mitte entlassen worden. Vorangegangen waren dieser Entlassung zwei negative Abstriche. Das bedeutet, dass das Virus bei ihr nicht mehr nachgewiesen werden kann. Der Allgemeinzustand der Patientin ist bereits seit mehreren Tagen sehr gut, sodass eine Entlassung nach den beiden negativen Abstrichen angezeigt war. Senatorin Claudia Bernhard freut sich über diese Entlassung: „Das zeigt, dass aktuell nicht nur neue Infektionen auftreten, sondern auch die Heilung der Infizierten von Erfolg ist. Vielen Dank an das betreuende Team für den Einsatz.“
Die Patientin wurde am 29.02.2020 positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet, nachdem sie aus dem Iran zurückgekehrt war. Seitdem befand sie sich in stationärer Behandlung im Klinikum Bremen-Mitte.

Aktueller Stand Corona in Bremen
Dienstag 10. März

Die Zahl der bestätigten Fälle einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 ist in Bremen am heutigen Dienstag angestiegen. Insgesamt wurden heute 16 neue Infektionen registriert. Bei 15 dieser Fälle handelt es sich um Mitglieder einer Reisegruppe, die aus Norditalien zurückgekehrt sind. Das Gesundheitsamt Bremen wusste von dieser Reisegruppe frühzeitig Bescheid und konnte somit eine umfassende Testung in die Wege leiten. Außerdem konnte die Kontaktpersonenermittlung bei allen Fällen der Reisegruppe erfolgen. Die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolierung und damit in ambulanter Behandlung. Zwei weitere Fälle, die nicht in Zusammenhang mit der Reisegruppe stehen, wurden heute ebenfalls gemeldet. Bei diesen Fällen befindet sich das Gesundheitsamt aktuell in der Recherche der Kontaktpersonen.

Zusätzlich wurde heute ein Fall in Bremerhaven gemeldet. Damit sind im Land Bremen insgesamt 22 Fälle von Infektionen durch SARS-CoV-2 bestätigt. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle liegt bei insgesamt 17, es befinden sich 33 Personen in häuslicher Quarantäne. Die Lageeinschätzung durch das Gesundheitsamt hat sich durch die neuen bestätigten Fälle nicht geändert. Es wird weiterhin die Strategie des sogenannten „Containments“ aufrechterhalten. Das bedeutet, dass eine Eindämmung der Infektionszahlen weiterhin möglich ist, da bei allen bestätigten Fällen nachverfolgt werden kann, wo sich die Betroffenen angesteckt haben, sowie die Ermittlung der Kontaktpersonen möglich ist.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Bremer Senat beschließt Maßnahmen zur Eindämmung von Coronavirus-Infektionen Dienstag 10. März

Der Senat hat am heutigen Dienstag (10. März 2020) aufgrund der aktuellen Situation und zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen beschlossen, dass Großveranstaltungen sowie sonstige Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen abgesagt werden. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, hebt dabei hervor, dass es aktuell darum geht, den Ausbreitungsprozess zu verlangsamen: „Wir haben im Land Bremen aktuell nur fünf bestätigte Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Diese geringe Zahl wollen wir nutzen, um die weitere Ausbreitung zu verlangsamen. Es gibt einen Vorsprung, der uns Zeit zum Handeln verschafft, die Entscheidung des heutigen Tages ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Bremer Bevölkerung.“

Innensenator Mäurer stellte auf der heutigen Senatspressekonferenz eine entsprechende Allgemeinverfügung vor. Innensenator Mäurer: „Ziel dieser Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das Risiko für die Bevölkerung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen“, erklärte Mäurer. Mit dieser Maßnahme sind zunächst ab dem 12. März bis einschließlich 26. März 2020 in der Stadtgemeinde Bremen Großveranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen verboten.

Auch Veranstalter von kleineren Veranstaltungen und Ansammlungen sind dazu angehalten, die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (insbesondere die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ vom 28. Februar 2020) zu beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden vor einer Infizierung umzusetzen. Für den Fall, dass die Hinweise des Robert-Koch-Instituts keine hinreichende Beachtung finden, werden gegenüber einzelnen Veranstaltungen und Ansammlungen Auflagen erteilt oder Verbote ausgesprochen.

Für öffentliche wie nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige Menschenversammlungen mit einer Teilnehmerzahl unter 1.000 Personen gelten zunächst für den Zeitraum 12. März 2020 bis einschließlich 26. März 2020 die folgenden Auflagen:

a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.

b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenraume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern) vorgehalten werden.

c. Die Teilnehmenden müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.

Die Veranstalter nichtöffentlicher Veranstaltungen mit über 250 Personen müssen ab 12. März bis 26. März 2020 die Veranstaltung beim Ordnungsamt Bremen (oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de) anzeigen. So wird das Amt in die Lage versetzt, von jeglichen Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, Kenntnis zu erlangen, um ggf. die Veranstalter und Teilnehmenden über präventive Möglichkeiten der Minimierung der Gefahren einer Infektion informieren oder ggf. beschränkende Maßnahmen anordnen zu können.

Die Allgemeinverfügung hat erst einmal Gültigkeit bis zum 26. März 2020. „Die Lage ist natürlich dynamisch. Aktuell werden Maßnahmen ergriffen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Wir werden laufend darüber entscheiden, ob eine Anpassung und auch eine zeitliche Verlängerung der Allgemeinverfügung notwendig ist. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Gesundheit der Bevölkerung“, so Claudia Bernhard.

Die Entscheidung des Senats hat auch Auswirkungen auf das kommende Heimspiel von SV Werder Bremen. „Die Absage von Großveranstaltungen trifft den Verein in einer Zeit, in der die Mannschaft auf den Rückhalt ihrer Fans so angewiesen ist, besonders hart“, so Mäurer. Doch es gelte, dem Risiko eines Infektionsausbruchs im Stadion mit zehntausenden von Besucherinnen und Besuchern entgegen zu wirken. Mäurer: „Doch statt selbst die Verantwortung für die Zuschauerinnen und Zuschauern im Stadion zu übernehmen, überlässt die DFL als Veranstalter der Bundesliga die Entscheidung den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.“ Andere Veranstalter in Deutschland hätten schon umsichtiger und vorausschauender gehandelt und Messen, Kongresse und Konzerte eigenverantwortlich und zum Schutze der Teilnehmenden abgesagt. „Ich appelliere nachdrücklich an den Präsidenten der DFL“, so Mäurer weiter, „für den Schutz der Stadionbesucherinnen und -besucher sowie für Chancengleichheit im Wettbewerb Sorge zu tragen. Zumindest die Spiele am kommenden Wochenende sollten verschoben werden, um so Zeit zu gewinnen für eine bundeseinheitliche Lösung.“

Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 11.03.2020 auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.

Aktueller Stand Corona in Bremen
Montag, 9. März

Am heutigen Montag, 9. März, haben sich in Bremen keine neuen Fälle von Infektionen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben. Da auch am Wochenende keine neuen Infektionen bekannt geworden sind, bleibt die Zahl der positiven Testergebnisse bei vier. Das positive Testergebnis eines Lehrgangsteilnehmers am Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung Bremerhaven, wird nicht in Bremen registriert, sondern in seinem Wohnort außerhalb Bremens. Darüber hinaus stehen im Land Bremen 18 offene Testungen von begründeten Verdachtsfällen aus. Insgesamt befinden sich dadurch aktuell 37 Personen in häuslicher Quarantäne.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt

Ohne Feminismus keine Klimawende

Mit der Preisverleihung zur Bremer Frau des Jahres an Frederike Oberheim setzt der Bremer Frauenausschuss ein starkes politisches Zeichen am heutigen 8. März. „Klimawende und Feminismus gehören zusammen. Schon jetzt sind Frauen besonders stark von den Folgen des Klimawandels betroffen. Das liegt vor allem daran, dass sie ärmer sind. Sie haben nicht die Ressourcen, sich zu schützen oder zu fliehen und tragen nach wie vor die Hauptlast für die Sorgearbeit“ so Senatorin Claudia Bernhard.

Gleichzeitig sind die Klimaproteste zum großen Teil von Frauen getragen. Sie bringen Überzeugungen in die Bewegung ein, die in der Tradition des Feminismus stehen. Das Misstrauen gegenüber rein technokratischen Lösungen, die Unzufriedenheit mit der institutionellen Politik und basisdemokratische Strukturen sind Grundelemente, die auch für feministische Bewegungen immer prägend waren und sind.

Deshalb ist es genau die richtige Entscheidung, den diesjährigen Weltfrauentag in Bremen unter das Motto „Besseres Klima für Frauen“ zu stellen. „Es hat einen doppelten Sinn. Wir brauchen unbedingt klimapolitische Fortschritte, weil es überwiegend Frauen sind, die die Rechnung für die falschen politischen Weichenstellungen bezahlen werden. Aber es gilt auch: Die derzeitige klimapolitische Bewegung trägt dazu bei, ein besseres Klima für Gleichstellung, gleiche politische Rollen und eine frauenfreundliche politische Kultur zu schaffen“ betont Claudia Bernhard.

Aktueller Stand Corona in Bremen Freitag, 6. März

Am Donnerstagabend hat sich der noch offene Verdachtsfall auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus bestätigt. Es handelt sich dabei um die Ehefrau des bereits am Dienstag positiv getesteten Rückkehrers aus Norditalien. Durch das positive Testergebnis ergibt sich keine veränderte Lage, da die Kontaktpersonen beider Fälle bereits am Dienstag ermittelt wurden und sich in häuslicher Quarantäne befinden.

Im Land Bremen gibt es dadurch insgesamt vier bestätigte Corona-Fälle. Zwei Fälle befinden sich in klinischer Betreuung, zwei weitere in häuslicher Quarantäne.

Aktueller Stand Corona in Bremen Freitag, 6. März

Im Laufe des Freitags haben sich im Land Bremen keine weiteren Corona-Fälle ergeben. Aktuell liegen für das Land Bremen zwei begründete Verdachtsfälle vor. Eine betroffene Person ist wohnhaft in Bremen, befindet sich aber aktuell in Italien, wo auch der Test auf das Corona-Virus durchgeführt wird. Die zweite Person befindet sich in Bremen in häuslicher Quarantäne.
Insgesamt liegen weiterhin vier bestätigte Fälle einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus im Land Bremen vor. Zwei Fälle befinden sich in ambulanter Behandlung, zwei weitere in stationärer. Insgesamt besteht bei 15 Personen eine angeordnete häusliche Isolierung, da sie Kontaktpersonen der Kategorie I nach Definition des Robert-Koch-Instituts sind.

Zur Entlastung der Hausärzte sowie der Notfallambulanzen der Kliniken wird am Montagvormittag die Corona Ambulanz am Klinikum Bremen-Mitte in Betrieb genommen. Diese Ambulanz wird im Gebäude 99 eingerichtet und durch das Personal des Klinikums Bremen-Mitte betreut. Bürger*innen sind gebeten sich nicht selbstständig zur Corona-Ambulanz zu begeben, sondern weiterhin zuerst telefonisch Kontakt mit den zuständigen Haus- oder Kinderärzt*innen aufzunehmen. Diese werden telefonisch ermitteln, ob es sich um einen begründeten Corona-Verdachtsfall handelt. Nur in einem solchen Fall und wenn eine Diagnosestellung durch den behandelten Arzt nicht möglich ist, kann eine Überweisung an die Corona-Ambulanz stattfinden. Die Corona-Ambulanz wird von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, sowie am Wochenende zwischen 10 und 14 Uhr öffnen.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Aktueller Stand Corona in Bremen Donnerstag, 5. März

Die Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus des gestrigen Tages konnten heute mit einer Ausnahme ausgeräumt werden. Bei einem Fall steht das Testergebnis noch aus. Zwei der bestätigten Infektionen befinden sich weiterhin in klinischer Behandlung, der dritte nach wie vor in häuslicher Quarantäne. Somit bleibt es im Land Bremen bei drei bestätigten Infektionen durch das neuartige Corona-Virus.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der zentrale Behördennummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet, soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Aktueller Stand Corona in Bremen Mittwoch, 4. März

Am heutigen Mittwoch haben sich keine weiteren Corona-Fälle im Land Bremen bestätigt. Es bleibt demnach bei drei Fällen, von denen einer ambulant behandelt wird und sich in häuslicher Quarantäne befindet. Zwei weitere befinden sich in stationärer Behandlung im Klinikum Bremen-Ost bzw. Klinikum Bremen-Mitte.

Darüber hinaus werden aktuell zehn begründete Verdachtsfälle im Land Bremen untersucht. Neun davon befinden sich in der Stadtgemeinde Bremen, ein weiterer in Bremerhaven. Diese Verdachtsfälle befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne. Außerdem hat das Gesundheitsamt in der Stadt Bremen für 14 Personen häusliche Quarantäne angeordnet.

Um einem möglichen Engpass bei der Versorgung mit Schutzausrüstung für medizinisches Personal entgegen zu wirken, gibt es bereits Zusagen von Einrichtungen, die aktuell nicht von der Situation rund um das neuartige Corona-Virus betroffen sind. Diese können kurzfristig Bestände zur Verfügung stellen. Des Weiteren wurde bereits Kontakt mit Firmen aufgenommen, die auch in der Lage sind Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer (0421) 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet, soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Aktueller Stand Corona in Bremen Dienstag, 3. März

Neben der bereits am Samstag positiv auf das neuartige Corona-Virus getesteten Frau, ergaben sich am Dienstag, 3. März, zwei weitere Corona-Fälle in Bremen. Neben einem Fernfahrer handelt es sich um einen Urlaubsrückkehrer aus Südtirol.
In der Stadtgemeinde Bremen sind Stand Dienstagabend außerdem noch fünf Verdachtsfälle nach der Definition des Robert-Koch-Instituts getestet worden. Diese Verdachtsfälle befinden sich in häuslicher Isolierung.

Bei allen bestätigten Fällen hat das Gesundheitsamt Bremen (GBA) eine umfassende Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Diese ergab am Dienstag für den erkrankten Fernfahrer insgesamt sieben Kontaktpersonen, für den Urlaubsrückkehrer fünf Bremer Bürger*innen sowie drei auswärtige Personen. Alle Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolierung, das GBA steht zur Sicherstellung der Versorgung der auswärtigen Personen in Kontakt mit den zuständigen Stellen in den jeweiligen Heimatregionen.

Wie bereits am gestrigen Montag angekündigt, befindet sich das Gesundheitsressorts im laufenden Abstimmungsprozess zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle. Dabei werden aktuell Standorte geprüft sowie die Aufgabenbereiche für diese Stelle definiert.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer (0421) 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und des Gesundheitsamts Bremen zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet, soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Zwei weitere Corona-Fälle in Bremen Dienstag, 3. März

Am heutigen Dienstag, 3. März, wurden in Bremen zwei weitere Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet. Dabei handelt es sich zum einen um einen Fernfahrer, der aktuell im Klinikum Bremen-Ost versorgt wird. Das Gesundheitsamt Bremen (GAB) hat die Ermittlung der Kontaktpersonen durchgeführt, zwei der Kontaktpersonen befinden sich aktuell ohne Symptome in häuslicher Quarantäne.
Beim zweiten neu registrierten Fall handelt es sich um einen Mann, der nach der Rückkehr aus dem Skiurlaub in Südtirol über Symptome geklagt hat. Er befindet sich gemeinsam mit seiner Ehefrau, die ebenfalls Symptome aufweist, aktuell in häuslicher Quarantäne. Das Testergebnis der Frau steht noch aus. Das GAB befindet sich in Kontakt mit den Betroffenen und ermittelt weitere mögliche Kontaktpersonen.

Aktueller Stand Corona in Bremen Montag, 2. März

Am Montag 02.03.2020, haben sich in Bremen weder neue Verdachtsfälle nach der Definition des Robert-Koch-Instituts ergeben, noch bestätigte Corona-Fälle gezeigt.
Als zentrale Stelle, um Fragen der Bevölkerung beantworten zu können, wurde die Telefonnummer (0421)-115 geschaltet. Dort werden die wichtigsten Fragen rund um das Corona-Virus zwischen 8 und 18 Uhr beantwortet. Das Personal, das die Anrufe entgegennimmt, wurde vom Gesundheitsamt extra für diese Tätigkeit geschult.

Nachdem am gestrigen Sonntag, 01.03.2020, ein erster Flug aus Bergamo bereits mit Hinweisen für Reisende und Rückkehrende aus Risikogebieten versorgt wurde, werden inzwischen alle ankommenden Flüge aus Risikogebieten mit diesen Hinweisen versorgt. Außerdem werden von den Passagieren notwendige Daten erhoben, um sie im Falle einer Infektion informieren zu können.

Pendeln war gestern – Homeoffice (Heimbüro) ist heute‎!

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Derzeit treten vermehrt Lungenerkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger nunmehrinCoronavirus SARS-CoV-2 umbenannt. Betroffen sind insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört.

Weiterhin gelten der Iran, Italien sowie Städte beziehungsweise Regionen in Südkorea, Frankreich, Österreich und Spanien als Risikogebiete. In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 27. Februar wurde der erste Fall in Hamburg bestätigt. COVID-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Weitreichende Maßnahmen in Bremen

Das Corona-Virus breitet sich auch in Bremen schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung am Freitag (10. März) weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

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solation ist das Mittel der Wahl gegen das Coronavirus. Ganze Länder riegeln sich ab, nach innen und außen. Hauptsache, es kommen nicht mehr so viele Menschen an einem Ort zusammen und die Übertragung des Virus wird aufgehalten, wenn nicht gar gestoppt.

Auch jedes Unternehmen sollte sich jetzt fragen, was sein Beitrag sein kann, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Reicht es, wenn das Reinigungspersonal die Tastaturen nun häufiger als sonst abwischt?

Genügt es, die Angestellten aufzufordern, bei Halskratzen zu Hause zu bleiben? Oder gibt es womöglich drastischere Maßnahmen, um sie zu schützen? Können nicht einfach alle von zu Hause aus arbeiten?

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Derzeit treten vermehrt Lungenerkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger nunmehrinCoronavirus SARS-CoV-2 umbenannt.

Betroffen sind insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört. Weiterhin gelten der Iran, Italien sowie Städte beziehungsweise Regionen in Südkorea, Frankreich, Österreich und Spanien als Risikogebiete.

In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 27. Februar wurde der erste Fall in Bremen bestätigt. COVID-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Coronavirus – Im Land Bremen werden Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege geschlossen
Freitag 13. März

Berichteten über die im Senat beschlossenen Maßnahmen: Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Kinder- und Bildungssenatorin Dr. Claudia Bogedan (links) und Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Weiterer Teilnehmer ist Rainer Zottmann (Leitender Polizeidirektor a.D.), der zum Sonderbeauftragten der Senatskanzlei in der Corona-Krise berufen wurde.

Die steigende Zahl der Coronavirus-Infektionen wirkt sich immer stärker auf Schulen und Kitas aus. Um auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuwirken, werden die Schulen und städtischen Kitas der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ab Montag, 16. März 2020, geschlossen. Diese Maßnahme gilt bis einschließlich 14. April 2020 und ist sehr weitreichend. Im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung ist es aber notwendig, auf einen „Notmodus“ umzustellen.

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „Die Verbreitung des Coronavirus hat in ganz Deutschland und auch in Bremen in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen. Um diese Entwicklung zu verlangsamen, bleibt uns keine andere Wahl. Wir gewinnen so wertvolle Zeit, um uns auf die Behandlung infizierter und erkrankter Patienten vorzubereiten.“

Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung: „Schließungen von Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie der Schulsportanlagen im Lande Bremen sollen dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Angesichts der hohen Dynamik, die wir an den öffentlichen Schulen und städtischen Kitas in der Stadt Bremen in den vergangenen Tagen beobachtet haben, ist es geboten, die Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege des Landes flächendeckend ab Montag zu schließen. Notbetreuungen für Beschäftigte des Gesundheitswesens, Feuerwehr und Polizei – sind sichergestellt. Auch das Lernen und die Vorbereitung auf Prüfungen werden sichergestellt. Schließungen heißt, der Unterrichtsbetrieb findet nicht in üblicher Form statt, schulisches Personal wird aber arbeiten. Wichtig ist es unter anderem, dass Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihren Schulabschluss machen, keinen Nachteil haben.“

Die Kultusministerkonferenz hatte sich zur Anerkennung aller Abschlüsse aus anderen Ländern verpflichtet, auch wenn diese dann vielleicht unter schwierigen Umständen zustande gekommen sind. Für schulisches Personal, welches nicht zu den Verdachtsfällen gehört, und für Beschäftige mit Betreuungsnotfällen gilt eine gesonderte Regelung. Für Montag, 16. März werden in den öffentlichen Schulen zunächst Dienstbesprechungen für alle Beschäftigen angesetzt, um über die weitere Vorgehensweise zur Sicherstellung des Lernens und zur Vorbereitung von Prüfungen nach Maßgaben der Behörde zu beraten.

Hintergrund:
Im Land Bremen sind rund 67.200 Schülerinnen und Schüler in 175 Schulen im allgemeinbildenden Bereich und 25.500 Schülerinnen und Schüler in 24 Schulen im berufsbildenden Bereich betroffen.
In den Kindertageseinrichtungen sind im Land Bremen rund 29.000 Kinder in etwa 500 Einrichtungen betroffen.

Informationen der Gesundheitsbehörde gibt es hier: https://www.gesundheit.bremen.de/

Aktueller Stand Corona in Bremen Donnerstag 12. März

Das Infektionsgeschehen rund um das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 nimmt in Bremen zu. Die Fallzahlen sind in den letzten Tagen auch auf Grund Rückreisender aus den Urlaubsgebieten in Norditalien angestiegen. Gleichzeitig sind bei vier bestätigten Fällen die Infektionsketten nicht bekannt. Von daher weiten die Gesundheitsämter im Land Bremen ihre Aktivitäten aus und passen diese an die veränderte Lage an. So werden verstärkt sogenannte vulnerable Gruppen durch die Gesundheitsämter in den Fokus der Arbeit gerückt. Dazu zählen zum Beispiel ältere Menschen.

Trotzdem zeigt sich deutlich, dass hauptsächlich Rückkehrer*innen aus Risikogebieten von Infektionen betroffen sind. Es ist daher gerade diesen Personen zu empfehlen, das Risiko von weiteren Infektionen zu minimieren. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir müssen alle dazu beitragen weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Ich bitte Sie darum, darauf zu achten, dass wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, den Kontakt zu besonders gefährdeten Personen möglichst gering zu halten.“

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Aktueller Stand Corona in Bremen Donnerstag, 12. März

Das Infektionsgeschehen rund um das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 nimmt in auch Bremen zu. Die Fallzahlen sind in den letzten Tagen auch aufgrund Rückreisender aus den Urlaubsgebieten in Norditalien angestiegen. Gleichzeitig sind bei vier bestätigten Fällen die Infektionsketten nicht bekannt. Von daher weiten die Gesundheitsämter im Land Bremen ihre Aktivitäten aus und passen diese an die veränderte Lage an. So werden verstärkt sogenannte vulnerable (verletzliche, verwundbare) Gruppen durch die Gesundheitsämter in den Fokus der Arbeit gerückt. Dazu zählen zum Beispiel ältere Menschen.

Trotzdem zeigt sich deutlich, dass hauptsächlich Rückkehrende aus Risikogebieten von Infektionen betroffen sind. Es ist daher gerade diesen Personen zu empfehlen, das Risiko von weiteren Infektionen zu minimieren. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir müssen alle dazu beitragen, weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Ich bitte Sie darum, darauf zu achten, dass wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren, den Kontakt zu besonders gefährdeten Personen möglichst gering zu halten.“

Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Aktueller Stand Corona in Bremen Mittwoch 11. März

Nachdem am gestrigen Abend eine erste Patientin die stationäre Behandlung beenden konnte und ohne Gefahr der Ansteckung entlassen wurde, ist die Zahl der Infektionen im Land Bremen heute auf insgesamt 32 angestiegen. Damit liegen in der Stadt Bremen zehn neue Infektionen vor, in der Stadtgemeinde Bremerhaven bleibt die Anzahl bei eins. Weiterhin liegen insgesamt zwölf begründete Verdachtsfälle vor, fünf in der Stadtgemeinde Bremen, sieben in Bremerhaven.

Im Laufe des Tages haben verschiedene Kindertagesstätten in Bremen ihre Einrichtungen selbstständig geschlossen. Dabei handelt es sich um zwei Kindertagesstätten von KiTa Bremen sowie eine private Einrichtung. Grund für die Schließungen sind bekannte Infektionen im direkten Umfeld der Kindertagesstätten. Zwei weitere Einrichtungen warten aktuell noch ausstehende Testergebnisse ab. Über die Vorgänge in allen Kindertagesstätten ist das Gesundheitsamt informiert und steht im Austausch mit den Einrichtungen.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Erste mit Corona-Virus infizierte Person in Bremen wieder genesen Mittwoch 11. März

Am Abend des gestrigen Dienstags (10.03.2020) ist die erste Patientin mit einer nachgewiesenen Infektion durch das Virus SARS-CoV-2 aus der stationären Behandlung im Klinikum Bremen-Mitte entlassen worden. Vorangegangen waren dieser Entlassung zwei negative Abstriche. Das bedeutet, dass das Virus bei ihr nicht mehr nachgewiesen werden kann. Der Allgemeinzustand der Patientin ist bereits seit mehreren Tagen sehr gut, sodass eine Entlassung nach den beiden negativen Abstrichen angezeigt war. Senatorin Claudia Bernhard freut sich über diese Entlassung: „Das zeigt, dass aktuell nicht nur neue Infektionen auftreten, sondern auch die Heilung der Infizierten von Erfolg ist. Vielen Dank an das betreuende Team für den Einsatz.“
Die Patientin wurde am 29.02.2020 positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet, nachdem sie aus dem Iran zurückgekehrt war. Seitdem befand sie sich in stationärer Behandlung im Klinikum Bremen-Mitte.

Aktueller Stand Corona in Bremen Dienstag 10. März

Die Zahl der bestätigten Fälle einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 ist in Bremen am heutigen Dienstag angestiegen. Insgesamt wurden heute 16 neue Infektionen registriert. Bei 15 dieser Fälle handelt es sich um Mitglieder einer Reisegruppe, die aus Norditalien zurückgekehrt sind. Das Gesundheitsamt Bremen wusste von dieser Reisegruppe frühzeitig Bescheid und konnte somit eine umfassende Testung in die Wege leiten. Außerdem konnte die Kontaktpersonenermittlung bei allen Fällen der Reisegruppe erfolgen. Die Betroffenen befinden sich in häuslicher Isolierung und damit in ambulanter Behandlung. Zwei weitere Fälle, die nicht in Zusammenhang mit der Reisegruppe stehen, wurden heute ebenfalls gemeldet. Bei diesen Fällen befindet sich das Gesundheitsamt aktuell in der Recherche der Kontaktpersonen.

Zusätzlich wurde heute ein Fall in Bremerhaven gemeldet. Damit sind im Land Bremen insgesamt 22 Fälle von Infektionen durch SARS-CoV-2 bestätigt. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle liegt bei insgesamt 17, es befinden sich 33 Personen in häuslicher Quarantäne. Die Lageeinschätzung durch das Gesundheitsamt hat sich durch die neuen bestätigten Fälle nicht geändert. Es wird weiterhin die Strategie des sogenannten „Containments“ aufrechterhalten. Das bedeutet, dass eine Eindämmung der Infektionszahlen weiterhin möglich ist, da bei allen bestätigten Fällen nachverfolgt werden kann, wo sich die Betroffenen angesteckt haben, sowie die Ermittlung der Kontaktpersonen möglich ist.

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Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Bremer Senat beschließt Maßnahmen zur Eindämmung von Coronavirus-Infektionen Dienstag 10. März

Der Senat hat am heutigen Dienstag (10. März 2020) aufgrund der aktuellen Situation und zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen beschlossen, dass Großveranstaltungen sowie sonstige Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen abgesagt werden. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, hebt dabei hervor, dass es aktuell darum geht, den Ausbreitungsprozess zu verlangsamen: „Wir haben im Land Bremen aktuell nur fünf bestätigte Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Diese geringe Zahl wollen wir nutzen, um die weitere Ausbreitung zu verlangsamen. Es gibt einen Vorsprung, der uns Zeit zum Handeln verschafft, die Entscheidung des heutigen Tages ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Bremer Bevölkerung.“

Innensenator Mäurer stellte auf der heutigen Senatspressekonferenz eine entsprechende Allgemeinverfügung vor. Innensenator Mäurer: „Ziel dieser Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das Risiko für die Bevölkerung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen“, erklärte Mäurer. Mit dieser Maßnahme sind zunächst ab dem 12. März bis einschließlich 26. März 2020 in der Stadtgemeinde Bremen Großveranstaltungen (öffentliche und nichtöffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen verboten.

Auch Veranstalter von kleineren Veranstaltungen und Ansammlungen sind dazu angehalten, die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (insbesondere die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ vom 28. Februar 2020) zu beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden vor einer Infizierung umzusetzen. Für den Fall, dass die Hinweise des Robert-Koch-Instituts keine hinreichende Beachtung finden, werden gegenüber einzelnen Veranstaltungen und Ansammlungen Auflagen erteilt oder Verbote ausgesprochen.

Für öffentliche wie nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige Menschenversammlungen mit einer Teilnehmerzahl unter 1.000 Personen gelten zunächst für den Zeitraum 12. März 2020 bis einschließlich 26. März 2020 die folgenden Auflagen:

a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.

b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenraume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern) vorgehalten werden.

c. Die Teilnehmenden müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.

Die Veranstalter nichtöffentlicher Veranstaltungen mit über 250 Personen müssen ab 12. März bis 26. März 2020 die Veranstaltung beim Ordnungsamt Bremen (oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de) anzeigen. So wird das Amt in die Lage versetzt, von jeglichen Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, Kenntnis zu erlangen, um ggf. die Veranstalter und Teilnehmenden über präventive Möglichkeiten der Minimierung der Gefahren einer Infektion informieren oder ggf. beschränkende Maßnahmen anordnen zu können.

Die Allgemeinverfügung hat erst einmal Gültigkeit bis zum 26. März 2020. „Die Lage ist natürlich dynamisch. Aktuell werden Maßnahmen ergriffen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen soll. Wir werden laufend darüber entscheiden, ob eine Anpassung und auch eine zeitliche Verlängerung der Allgemeinverfügung notwendig ist. Im Vordergrund steht dabei natürlich die Gesundheit der Bevölkerung“, so Claudia Bernhard.

Die Entscheidung des Senats hat auch Auswirkungen auf das kommende Heimspiel von SV Werder Bremen. „Die Absage von Großveranstaltungen trifft den Verein in einer Zeit, in der die Mannschaft auf den Rückhalt ihrer Fans so angewiesen ist, besonders hart“, so Mäurer. Doch es gelte, dem Risiko eines Infektionsausbruchs im Stadion mit zehntausenden von Besucherinnen und Besuchern entgegen zu wirken. Mäurer: „Doch statt selbst die Verantwortung für die Zuschauerinnen und Zuschauern im Stadion zu übernehmen, überlässt die DFL als Veranstalter der Bundesliga die Entscheidung den örtlichen Gesundheitsämtern und Ordnungsbehörden.“ Andere Veranstalter in Deutschland hätten schon umsichtiger und vorausschauender gehandelt und Messen, Kongresse und Konzerte eigenverantwortlich und zum Schutze der Teilnehmenden abgesagt. „Ich appelliere nachdrücklich an den Präsidenten der DFL“, so Mäurer weiter, „für den Schutz der Stadionbesucherinnen und -besucher sowie für Chancengleichheit im Wettbewerb Sorge zu tragen. Zumindest die Spiele am kommenden Wochenende sollten verschoben werden, um so Zeit zu gewinnen für eine bundeseinheitliche Lösung.“

Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 11.03.2020 auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.

Aktueller Stand Corona in Bremen Montag, 9. März

Am heutigen Montag, 9. März, haben sich in Bremen keine neuen Fälle von Infektionen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben. Da auch am Wochenende keine neuen Infektionen bekannt geworden sind, bleibt die Zahl der positiven Testergebnisse bei vier. Das positive Testergebnis eines Lehrgangsteilnehmers am Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung Bremerhaven, wird nicht in Bremen registriert, sondern in seinem Wohnort außerhalb Bremens. Darüber hinaus stehen im Land Bremen 18 offene Testungen von begründeten Verdachtsfällen aus. Insgesamt befinden sich dadurch aktuell 37 Personen in häuslicher Quarantäne.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt

Ohne Feminismus keine Klimawende

Mit der Preisverleihung zur Bremer Frau des Jahres an Frederike Oberheim setzt der Bremer Frauenausschuss ein starkes politisches Zeichen am heutigen 8. März. „Klimawende und Feminismus gehören zusammen. Schon jetzt sind Frauen besonders stark von den Folgen des Klimawandels betroffen. Das liegt vor allem daran, dass sie ärmer sind. Sie haben nicht die Ressourcen, sich zu schützen oder zu fliehen und tragen nach wie vor die Hauptlast für die Sorgearbeit“ so Senatorin Claudia Bernhard.

Gleichzeitig sind die Klimaproteste zum großen Teil von Frauen getragen. Sie bringen Überzeugungen in die Bewegung ein, die in der Tradition des Feminismus stehen. Das Misstrauen gegenüber rein technokratischen Lösungen, die Unzufriedenheit mit der institutionellen Politik und basisdemokratische Strukturen sind Grundelemente, die auch für feministische Bewegungen immer prägend waren und sind.

Deshalb ist es genau die richtige Entscheidung, den diesjährigen Weltfrauentag in Bremen unter das Motto „Besseres Klima für Frauen“ zu stellen. „Es hat einen doppelten Sinn. Wir brauchen unbedingt klimapolitische Fortschritte, weil es überwiegend Frauen sind, die die Rechnung für die falschen politischen Weichenstellungen bezahlen werden. Aber es gilt auch: Die derzeitige klimapolitische Bewegung trägt dazu bei, ein besseres Klima für Gleichstellung, gleiche politische Rollen und eine frauenfreundliche politische Kultur zu schaffen“ betont Claudia Bernhard.

Aktueller Stand Corona in Bremen Freitag, 6. März

Am Donnerstagabend hat sich der noch offene Verdachtsfall auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus bestätigt. Es handelt sich dabei um die Ehefrau des bereits am Dienstag positiv getesteten Rückkehrers aus Norditalien. Durch das positive Testergebnis ergibt sich keine veränderte Lage, da die Kontaktpersonen beider Fälle bereits am Dienstag ermittelt wurden und sich in häuslicher Quarantäne befinden.

Im Land Bremen gibt es dadurch insgesamt vier bestätigte Corona-Fälle. Zwei Fälle befinden sich in klinischer Betreuung, zwei weitere in häuslicher Quarantäne.

Aktueller Stand Corona in Bremen Freitag, 6. März

Im Laufe des Freitags haben sich im Land Bremen keine weiteren Corona-Fälle ergeben. Aktuell liegen für das Land Bremen zwei begründete Verdachtsfälle vor. Eine betroffene Person ist wohnhaft in Bremen, befindet sich aber aktuell in Italien, wo auch der Test auf das Corona-Virus durchgeführt wird. Die zweite Person befindet sich in Bremen in häuslicher Quarantäne.
Insgesamt liegen weiterhin vier bestätigte Fälle einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus im Land Bremen vor. Zwei Fälle befinden sich in ambulanter Behandlung, zwei weitere in stationärer. Insgesamt besteht bei 15 Personen eine angeordnete häusliche Isolierung, da sie Kontaktpersonen der Kategorie I nach Definition des Robert-Koch-Instituts sind.

Zur Entlastung der Hausärzte sowie der Notfallambulanzen der Kliniken wird am Montagvormittag die Corona Ambulanz am Klinikum Bremen-Mitte in Betrieb genommen. Diese Ambulanz wird im Gebäude 99 eingerichtet und durch das Personal des Klinikums Bremen-Mitte betreut. Bürger*innen sind gebeten sich nicht selbstständig zur Corona-Ambulanz zu begeben, sondern weiterhin zuerst telefonisch Kontakt mit den zuständigen Haus- oder Kinderärzt*innen aufzunehmen. Diese werden telefonisch ermitteln, ob es sich um einen begründeten Corona-Verdachtsfall handelt. Nur in einem solchen Fall und wenn eine Diagnosestellung durch den behandelten Arzt nicht möglich ist, kann eine Überweisung an die Corona-Ambulanz stattfinden. Die Corona-Ambulanz wird von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, sowie am Wochenende zwischen 10 und 14 Uhr öffnen.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass aus medizinisch-fachlicher Sicht das präventive Tragen von Atemmasken sowie die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln im Alltag nicht angezeigt ist. Die persönliche Schutzausrüstung wird im Bereich der medizinischen Versorgung benötigt.

Aktueller Stand Corona in Bremen Donnerstag, 5. März

Die Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Corona-Virus des gestrigen Tages konnten heute mit einer Ausnahme ausgeräumt werden. Bei einem Fall steht das Testergebnis noch aus. Zwei der bestätigten Infektionen befinden sich weiterhin in klinischer Behandlung, der dritte nach wie vor in häuslicher Quarantäne. Somit bleibt es im Land Bremen bei drei bestätigten Infektionen durch das neuartige Corona-Virus.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der zentrale Behördennummer 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet, soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Aktueller Stand Corona in Bremen Mittwoch, 4. März

Am heutigen Mittwoch haben sich keine weiteren Corona-Fälle im Land Bremen bestätigt. Es bleibt demnach bei drei Fällen, von denen einer ambulant behandelt wird und sich in häuslicher Quarantäne befindet. Zwei weitere befinden sich in stationärer Behandlung im Klinikum Bremen-Ost bzw. Klinikum Bremen-Mitte.

Darüber hinaus werden aktuell zehn begründete Verdachtsfälle im Land Bremen untersucht. Neun davon befinden sich in der Stadtgemeinde Bremen, ein weiterer in Bremerhaven. Diese Verdachtsfälle befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne. Außerdem hat das Gesundheitsamt in der Stadt Bremen für 14 Personen häusliche Quarantäne angeordnet.

Um einem möglichen Engpass bei der Versorgung mit Schutzausrüstung für medizinisches Personal entgegen zu wirken, gibt es bereits Zusagen von Einrichtungen, die aktuell nicht von der Situation rund um das neuartige Corona-Virus betroffen sind. Diese können kurzfristig Bestände zur Verfügung stellen. Des Weiteren wurde bereits Kontakt mit Firmen aufgenommen, die auch in der Lage sind Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer (0421) 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Diese Nummer lässt sich nicht nur aus der Stadtgemeinde Bremen anrufen, sondern auch aus Bremerhaven. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet, soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Aktueller Stand Corona in Bremen Dienstag, 3. März

Neben der bereits am Samstag positiv auf das neuartige Corona-Virus getesteten Frau, ergaben sich am Dienstag, 3. März, zwei weitere Corona-Fälle in Bremen. Neben einem Fernfahrer handelt es sich um einen Urlaubsrückkehrer aus Südtirol.
In der Stadtgemeinde Bremen sind Stand Dienstagabend außerdem noch fünf Verdachtsfälle nach der Definition des Robert-Koch-Instituts getestet worden. Diese Verdachtsfälle befinden sich in häuslicher Isolierung.

Bei allen bestätigten Fällen hat das Gesundheitsamt Bremen (GBA) eine umfassende Kontaktpersonennachverfolgung durchgeführt. Diese ergab am Dienstag für den erkrankten Fernfahrer insgesamt sieben Kontaktpersonen, für den Urlaubsrückkehrer fünf Bremer Bürger*innen sowie drei auswärtige Personen. Alle Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolierung, das GBA steht zur Sicherstellung der Versorgung der auswärtigen Personen in Kontakt mit den zuständigen Stellen in den jeweiligen Heimatregionen.

Wie bereits am gestrigen Montag angekündigt, befindet sich das Gesundheitsressorts im laufenden Abstimmungsprozess zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle. Dabei werden aktuell Standorte geprüft sowie die Aufgabenbereiche für diese Stelle definiert.

Bereits seit Montag können Bremer*innen unter der Nummer (0421) 115 Informationen über und um das Corona-Virus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und des Gesundheitsamts Bremen zur Verfügung gestellt.

Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet, soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.

Zwei weitere Corona-Fälle in Bremen Dienstag, 3. März

Am heutigen Dienstag, 3. März, wurden in Bremen zwei weitere Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet. Dabei handelt es sich zum einen um einen Fernfahrer, der aktuell im Klinikum Bremen-Ost versorgt wird. Das Gesundheitsamt Bremen (GAB) hat die Ermittlung der Kontaktpersonen durchgeführt, zwei der Kontaktpersonen befinden sich aktuell ohne Symptome in häuslicher Quarantäne.
Beim zweiten neu registrierten Fall handelt es sich um einen Mann, der nach der Rückkehr aus dem Skiurlaub in Südtirol über Symptome geklagt hat. Er befindet sich gemeinsam mit seiner Ehefrau, die ebenfalls Symptome aufweist, aktuell in häuslicher Quarantäne. Das Testergebnis der Frau steht noch aus. Das GAB befindet sich in Kontakt mit den Betroffenen und ermittelt weitere mögliche Kontaktpersonen.

Aktueller Stand Corona in Bremen Montag, 2. März

Am Montag 02.03.2020, haben sich in Bremen weder neue Verdachtsfälle nach der Definition des Robert-Koch-Instituts ergeben, noch bestätigte Corona-Fälle gezeigt.
Als zentrale Stelle, um Fragen der Bevölkerung beantworten zu können, wurde die Telefonnummer (0421)-115 geschaltet. Dort werden die wichtigsten Fragen rund um das Corona-Virus zwischen 8 und 18 Uhr beantwortet. Das Personal, das die Anrufe entgegennimmt, wurde vom Gesundheitsamt extra für diese Tätigkeit geschult.

Nachdem am gestrigen Sonntag, 01.03.2020, ein erster Flug aus Bergamo bereits mit Hinweisen für Reisende und Rückkehrende aus Risikogebieten versorgt wurde, werden inzwischen alle ankommenden Flüge aus Risikogebieten mit diesen Hinweisen versorgt. Außerdem werden von den Passagieren notwendige Daten erhoben, um sie im Falle einer Infektion informieren zu können.

Pendeln war gestern – Homeoffice (Heimbüro) ist heute‎!

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Derzeit treten vermehrt Lungenerkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger nunmehrinCoronavirus SARS-CoV-2 umbenannt. Betroffen sind insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört.

Weiterhin gelten der Iran, Italien sowie Städte beziehungsweise Regionen in Südkorea, Frankreich, Österreich und Spanien als Risikogebiete. In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 27. Februar wurde der erste Fall in Bremen bestätigt. COVID-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

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Das Coronavirus legt Baden-Wuerttemberg lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice und Heimbüro von Zuhause arbeiten müssen.

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Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird.

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.

ÜBERTRAGUNG IN BADEN WÜRTTEMBERG

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, – indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Was sind Coronaviren?

Coronaviren wurden erstmalig Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können entweder Menschen oder Tiere infizieren. Ein Teil der Erkältungskrankheiten des Menschen wird durch Coronaviren ausgelöst. Selten können Coronaviren, die zuvor nur Tiere infiziert haben, auf den Menschen übertreten, sich dort weiterverbreiten und auch zu schweren Erkrankungen führen. In der Vergangenheit war das bei den Ausbrüchen von SARS-CoV (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome) der Fall und ist auch bei dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) so.

Was bedeuten SARS-CoV-2 und Covid-19?

Seit dem 11. Februar 2020 trägt das neuartige Coronavirus, das vorläufig mit 2019nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht hierbei für “Schweres Akutes Atemwegssyndrom”. Die Erkrankung, welche durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, wird mit Covid-19 bezeichnet (Corona Virus Disease 2019).

Wie kann ich mich in Baden Würtemberg infizieren?

Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion, die vorrangig über die Schleimhäute von Mund und Nase, aber auch durch den Kontakt über die Hände erfolgen kann.

Kann das Virus auch über den Stuhlgang bzw. Toilettengang in den Wasserkreislauf in Baden Würtemberg übertragen werden?

Das Virus konnte in einigen Fällen im Stuhl nachgewiesen werden. Nach derzeitigem Stand ist eine Übertragung aus dem Stuhl über Schmierinfektion jedoch äußerst selten. Man geht derzeit davon aus, dass sich das Virus vor allem über Tröpfcheninfektion bzw. Schmierinfektion von Sekreten aus den Atemwegen über die Hände überträgt. Der Wasserkreislauf spielt bei der Übertragung des Virus keine Rolle.

Kann man sich über Trink- bzw. Leitungswasser mit dem Coronavirus in Baden Würtemberg infizieren?

Nein, die Übertragung des neuartigen Coronavirus über Trink- bzw. Leitungswasser ist höchst unwahrscheinlich. Trink- bzw. Leitungswasser kann bedenkenlos getrunken werden. Durch ein mehrstufiges Verfahren werden Krankheitserreger und Schadstoffe während der Trinkwasseraufbereitung in Deutschland aus dem Wasser entfernt.

Wie lange ist die Inkubationszeit bei einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in Baden Würtemberg?

Die Inkubationszeit kann bis zu 14 Tage betragen, im Durchschnitt jedoch 5-6 Tage.

Können die Coronaviren über Oberflächen oder Gegenstände wie Lebensmitteln, Kleidung, Geld oder Post und Paketen übertragen werden?

Von Coronaviren weiß man, dass sie auf unbelebten Oberflächen, wie Metall, Glas oder Plastik eine gewisse Zeit überleben können. Die Stabilität in der Umwelt hängt dabei von vielen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beschaffenheit der Oberfläche ab. Dies gilt auch für Kleidung. Bei importierter Kleidung aus Risikogebieten ist die Wahrscheinlichkeit der Übertragung des Coronavirus gering.

Ist Corona beim Sex in Baden Würtemberg übertragbar?

Auch beim Sex besteht ein hohes Ansteckungsrisiko, denn die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung steigt, wenn man einer Person, die mit dem neuartigen Coronavirus infiziert ist, näher als 1,5 Meter kommt. Auch beim Küssen besteht ein hohes Risiko für eine Übertragung, da hier Speichel ausgetauscht wird. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.liebesleben.de/corona/

Kann ich mich bei meinem Haustier mit COVID-19 Viren anstecken?

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Haustiere das Coronavirus übertragen können.

Ist das deutsche Gesundheitssystem dieser Situation in Baden Würtemberg gewachsen?

Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten in Europa. Es werden Maßnahmen zur Vorbereitung und gegen die Ausbreitung der Erkrankung unternommen. Um die Belastung des Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten und die Versorgung schwerkranker Patienten sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Ausbreitung von SARS-CoV-2 so langsam wie möglich erfolgt. Jeder sollte daher die wichtigsten und effektivsten Schutzmaßnahmen wie eine gute Händehygiene, eine korrekte Husten- und Niesetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern berücksichtigen.

Woher kommt das neuartige Coronavirus und wann wurde es in Baden Würtemberg entdeckt?

Es wird vermutet, dass das Virus von Fledermäusen stammt. Die ersten Patienten haben sich augenscheinlich auf einem Huanan-Seafood-Markt in der chinesischen Stadt Wuhan infiziert, bei dem auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien angeboten wurden.

Wie haben sich die ersten Menschen in China angesteckt?

Die ersten Patienten haben sich augenscheinlich auf einem Huanan-Seafood-Markt in der chinesischen Stadt Wuhan infiziert, bei dem auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien angeboten wurden. Die Ansteckungen danach erfolgten von Mensch zu Mensch.

Werden bei einem rasanten Anstieg der Betroffenenzahlen wie in China Krankenhausneubauten in Betracht gezogen?

Das deutsche Gesundheitssystem hat mit 34 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner eine der besten Infrastrukturen für Patienten, die intensivmedizinisch betreut und beatmet werden müssen. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit des Ausbruches belasten die Kapazitäten des Gesundheitssystems sehr. Es wird im Moment intensiv daran gearbeitet, die Kapazität von Material, Beatmungsbetten und eingewiesenem Personal zu erhöhen und dynamisch an das Ausbruchsgeschehen anzupassen. Dazu kann auch der Aufbau provisorischer Krankenhäuser gehören.

Informationen für Risikogruppen in Baden Würtemberg

Welche Altersgruppen sind von Covid-19 in Baden Würtemberg besonders betroffen?

Alle Altersgruppen können sich infizieren und erkranken. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Menschen höheren Alters (60+) und jene, die bereits von Grunderkrankungen betroffen sind.

Sind Männer häufiger betroffen als Frauen?

Das Risiko, sich mit dem neurartigen Coronavirus zu infizieren ist – soweit bisher bekannt – für Männer und Frauen etwa gleich groß. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Männer häufiger einen schweren Krankheitsverlauf erleiden als Frauen. Die Ursachen dafür sind noch nicht ausreichend erforscht. Experten vermuten, dass soziale Normen und unterschiedliche Lebensweisen eine Rolle spielen dürften.

Ich bin Pollenallergiker. Bin ich besonders gefährdet, mich mit COVID-19 zu infizieren?

Nein. Pollenallergiker und -allergikerinnen haben keine verminderte immunologische Abwehr. Die Abwehr gegen Bakterien und Viren ist bei ihnen normal, sie sind nicht immungeschwächt. Menschen mit Heuschnupfen haben eine verstärkte immunologische Reaktion auf die in der Luft fliegenden Pollen. Pollenallergiker und -allergikerinnen sollten die von ihnen eingesetzten Medikamente weiterhin verwenden und nicht absetzen.

Entwicklungen und Fallzahlen in Baden Würtemberg

Wie aktuell sind die Fallzahlen der Infizierten, die das Robert Koch-Institut täglich meldet?

Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. Die Gesundheitsämter übermitteln ihre Daten gemäß Infektionsschutzgesetz spätestens am nächsten Arbeitstag elektronisch an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI. In der aktuellen Lage übermitteln die meisten Ämter sogar täglich. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nur Fälle, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung unabhängig vom klinischen Bild vorliegt. Die Daten werden am RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert. Durch die Dateneingabe und Datenübermittlung entsteht von dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls bis zur Veröffentlichung durch das RKI ein Zeitverzug, sodass es Abweichungen hinsichtlich der Fallzahlen zu anderen Quellen geben kann.

Worauf ist die unterschiedliche Höhe der Fallzahlen in Baden Würtemberg zurückzuführen, die täglich gemeldet werden (Fallzahlen des Robert Koch-Instituts und die Johns-Hopkins-Universität)?

Die Johns Hopkins Universität (JHU) und das Robert Koch-Institut beziehen ihre Daten aus unterschiedlichen Quellen. Die Angaben der JHU basieren auf Internetrecherchen, bei der verschiedene Quellen berücksichtigt werden (u.a. Behörden, Medienberichte, Social Media). Dadurch liegen die Zahlen schnell vor. Das RKI verwendet nur offizielle Daten der Gesundheitsämter. Diese Daten sind überprüft und enthalten Angaben zur regionalen Verteilung, Alter, Geschlecht, Symptomen usw. Durch die Überprüfung kann etwas Zeit vergehen. Bei Entscheidungen zum Infektionsschutz sind jedoch qualitativ hochwertige Daten erforderlich.

Update 20. März 2020: 
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, den 21. März 2020:

Pendeln in Baden Württemberg war gestern – Home-Office
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Dr. med. Peter Stehle betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise fa­vo­ri­sie­ren.

Das neuartige Coronavirus 2019-nCoV breitet sich weltweit aus. Um eine unkontrollierte Weiterverbreitung in Deutschland zu verhindern, ist es wichtig, Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Einschätzung der aktuellen Lage für
Baden-Württemberg

Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Ministerium für Soziales und Integration auf die Bewertung des Robert Koch-Institutes. Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. 

Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region. Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein.

Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. Am 11. März 2020 wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt. In Baden-Württemberg wurde – wie in weiteren deutschen Bundesländern auch – bei einigen Reiserückkehrern vorsorglich eine Diagnostik veranlasst.

Bisher gibt es in Baden-Württemberg 3.665 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis und 17 Todesfälle.

Tabelle zur Karte (XLSX)

Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt, welches die Fälle aus ganz Baden-Württemberg gebündelt an das Ministerium für Soziales und Integration meldet, kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen sowie zeitliche Verzögerungen geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Falls Ihnen eine Karte älteren Datums angezeigt wird, drücken Sie bitte gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „F5“. Dann lädt Ihr Browser die aktuellste Version.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 20. März 2020) (PDF)

Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Website des Kultusministeriums.

Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Das Wirtschaftsministerium hat eine Übersicht aller Geschäfte veröffentlicht, die gemäß der Corona-Verordnung geöffnet bleiben dürfen oder geschlossen werden müssen: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (PDF)

Die Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gilt ab sofort (19. März) und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft: Corona-Verordnung WfMB (PDF)

Die Verordnung zur Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege gilt ab sofort (19. März) und tritt mit Ablauf des 15. Juni 2020 außer Kraft: Corona-Verordnung § 71 SGB XI (PDF)

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Auf unserer HomeOffice Brandenburg Webseite finden Sie wertvolle SITWELL® STEIFENSAND GERNOT Informationen über Gesundheit, Ergonomie, HomeOffice Corona und zum Coronavirus.

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Auf unserer Webseite HomeOffice finden Sie Informationen über das neue SITWELL® STEIFENSAND GERNOT HomeOffice Corona und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit auf fragen zum Coronavirus.

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Einigung auf umfassendes Kontaktverbot in Deutschland

Stand: 22.03.2020 17:55 Uhr – Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden verboten, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bund und Länder seien sich hier einig, teilte NRW-Ministerpräsident Laschet mit.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verzichten Bund und Länder zwar auf weitergehende Ausgangssperren – stattdessen setzen sie auf ein umfangreiches Kontaktverbot. Das hat NRW-Ministerpäsident Armin Laschet nach einer Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder mitgeteilt.

Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen

– Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren

– Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50

– Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

– Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bwegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich

– Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel

– Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet

– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste

– In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

– Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

„Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern der enge, unmittelbare Kontakt“, so der Ministerpäsident des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. Ein entsprechend angepasstes Verbot sei demnach „verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen“ als eine Ausgangssperre.

Deshalb sind von morgen an Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen ist dabei jedoch die Kernfamilie.

Coronavirus in Deutschland:
Fragen und Antworten

Ein Krisenstab aus Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium soll die Ausbreitung des Virus in Deutschland eindämmen und die Infektionsketten bei Einreisen nach Deutschland unterbrechen. Hier finden Sie Antworten des BMI auf häufig gestellte Fragen.

Weitere Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Krisenstab – Was ist Aufgabe des Gemeinsamen Krisenstabs
in Deutschland?

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben den Gemeinsamen Krisenstab gebildet, um die national bedeutsame Gefahrenlage „Coronavirus – COVID–19“ nach dem Pandemieplan des Bundes zu bewältigen. In diesem Krisenstab bündelt die Bundesregierung alle ressortspezifischen Fähigkeiten. Er gibt der Bundesregierung zugleich die Möglichkeit, alle vorhandenen Handlungsoptionen zu nutzen.

Neben BMI und BMG arbeiten auch Vertreterinnen und Vertreter des Auswärtigen Amts sowie der Bundesministerien der Verteidigung (BMVg), für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Finanzen (BMF), für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundeskanzleramts mit. Die Länder sind durch Verbindungsbeamtinnen und -beamte oder besondere Beraterinnen und Berater im Krisenstab eingebunden.

Die Zuständigkeiten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland sind so verteilt, dass der Bund im Pandemiefall eine koordinierende Rolle übernimmt. Dadurch soll ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen in der Pandemiebekämpfung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Ausarbeitung von Empfehlungen an die Länder gefördert werden.

Wie oft tritt der Gemeinsame Krisenstab in Deutschland zusammen?

Wie oft der Gemeinsame Krisenstab zusammentritt, wird in Abhängigkeit der Lage entschieden. Derzeit tritt er zweimal pro Woche zusammen (dienstags und donnerstags). Ein Betrieb rund um die Uhr erscheint momentan noch nicht erforderlich.

Ist der Krisenstab in der Vergangenheit in Deutschland bereits einmal
einberufen worden?

Der gemeinsame Krisenstab wurde bislang nicht in einer echten Lage aufgerufen. Allerdings bestehen Erfahrungen aus Länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübungen, z.B.: LÜKEX 2007, Thema Grippe-Pandemie.

Wer leitet den Gemeinsamen Krisenstab?

Die Leitung des Gemeinsamen Krisenstabs liegt entsprechend der für diese Fälle vorbereiteten Planunterlagen gemeinsam beim BMI (Staatssekretär Hans-Georg Engelke) und beim BMG (Staatssekretär Dr. Thomas Steffen).

Allgemeine Situation –  Wie ist Deutschland vorbereitet?

Deutschland ist bestmöglich vorbereitet. Vor allem das Netzwerk von Kompetenzzentren und Spezialkliniken in Deutschland ist international beispiellos. Wir verfügen über ein sehr gutes Krankheitswarn- und Meldesystem und Pandemiepläne. Die Grundlage für die Pandemieplanung bildet in Deutschland der Nationale Pandemieplan, der im März 2017 von Bund und Ländern verabschiedet wurde und regelmäßig aktualisiert wird. Außerdem werden in Deutschland regelmäßige Notfallübungen an Flughäfen durchgeführt. Die Koordinierung und Informationen übernimmt das Robert Koch-Institut.

Ist die Arbeitsfähigkeit von Polizei und Verwaltung sichergestellt?

Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung wird durch die Umsetzung der in Bund und Ländern existierenden Pandemiepläne mit geeigneten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahren gewährleistet. Dies gilt selbstverständlich auch für die Sicherheitsbehörden. Innerhalb der Bundesregierung haben alle Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden einen eigenen Pandemieplan, der ständig aktualisiert wird.

Zum Beispiel werden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen umgesetzt, Dienstreisen, Besprechungen und Zusammenkünfte reduziert und Maßnahmen zur organisatorischen und technischen Sicherstellung der Arbeit der Stäbe und Behörden getroffen. Gemäß geltender Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ können die Beschäftigten des BMI, deren Aufgaben es zulassen, aus dienstlichen oder persönlichen Gründen mobiles Arbeiten beantragen bzw. nutzen. Ca. 80% sind dazu bereits dauerhaft mit einem Laptop ausgestattet.

Die Bundesverwaltung ist daher auch in Krisensituationen stets arbeitsfähig, Staats- und Regierungsfunktionen können jederzeit aufrechterhalten werden. Auch deshalb werden bis auf Weiteres im Deutschen Bundestag sowie in der gesamten Bundesverwaltung keine Besuchergruppen empfangen.

Gibt es in Deutschland ausreichend Schutzausstattung?

Der Krisenstab hat die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung sowie von intensivmedizinischen Kapazitäten festgestellt. Das BMG beschafft diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden.

Im Bundesanzeiger wurde am 04.03.2020 eine Anordnung des BMWi veröffentlicht, wonach der Export von medizinischer Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc.) ins Ausland verboten ist. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, u.a. im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus in Deutschland

 

Fragen und Antworten

Was Sie aktuell über das Coronavirus SARS-CoV-2 wissen müssen und was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie auf: www.zusammengegencorona.de

Aktuelles

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Pflegebevollmächtiger Andreas Westerfellhaus haben in einer Pressekonferenz vorgestellt, wie wir Pflegekräfte während der Ausbreitung des Coronavirus besser unterstützen. „Um die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu reduzieren, haben wir beschlossen, die Pflege von jeder nicht notwendigen Bürokratie zu befreien“, so Spahn. Zudem sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes – wenn möglich und erforderlich – an Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Gesundheitsämter abgestellt werden können.

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Hilfreiche Downloads mit dem Coronavirus in Deutschland

  • Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?
    Download in deutsch | englisch | türkisch (barrierefreie PDF-Dateien)

  • Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus

Hotlines zum Coronavirus in Deutschland

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.

Hier finden Sie eine weitere Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren.

Wo finde ich weitere Informationen?

Offiziell bestätigte COVID-19-Fälle in Deutschland und weltweit, Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Bevölkerung bereit.

Das Auswärtige Amt hat Informationen für Reisende zusammengestellt, das RKI veröffentlicht Reisehinweise in verschiedenen Sprachen als Handzettel und Poster.

Beim BMI finden Sie Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.

Informationen zu den wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus stellt das BMWi bereit.

Über arbeitsrechtliche Auswirkungen klärt das BMAS auf.

Zu Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung sowie Haustiere und Landwirtschaft informiert das BMEL.

Kreißsaalempfehlungen und Hinweise für Schwangere und Säuglinge stellt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGGzur Verfügung.

Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache.

Informationen in Gebärdensprache

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Weitere Videos zum Coronavirus in Gebärdensprachen finden Sie auf unserem Youtube-Kanal des BMG.

Podcast-Reihe zum Coronavirus
in Deutschland 

 

Krisenstab des BMI und BMG beschließt Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Corona-Infektionen in Deutschland

Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr werden intensiviert, Prinzipien zur Risikobewertung von Großveranstaltungen wurden beschlossen28. Februar 2020

Der nach dem Pandemieplan des Bundes durch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte gemeinsame Krisenstab hat in seiner zweiten Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Großveranstaltungen

Der Krisenstab beschließt die Prinzipien des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Risikobewertung von Großveranstaltungen. Er empfiehlt, diese Kriterien unverzüglich bei der Risikobewertung zu berücksichtigen.

Der Krisenstab ist der Auffassung, dass bei Anwendung dieser Prizipien unmittelbar bevorstehende internationale Großveranstaltungen wie die ITB abgesagt werden sollten.

2. Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr

Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werden auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert.

Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr)  im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.

Schon jetzt gilt: Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden.

3. Maßnahmen der Bundespolizei

Die Bundespolizei hat angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr Aussteigekarten auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung den Behörden zu melden.

Die Bundespolizei verstärkt ihre Kontrollen im 30-km Grenzraum. Bei Corona-Verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung  mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen.

4. Schutzausstattung

Der Krisenstab bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor. Hierzu gehört insbesondere auch eine geplante zentrale Beschaffung und Bevorratung durch den Bund.

5. Beteiligung/Abstimmung

Der Krisenstab wird die Bundesressorts und die Länder in seine Arbeit eng einbinden und bitten, Auswirkungen und mögliche Betroffenheit ihrer Bereiche in den Krisenstab einzubringen.

Auf der Grundlage der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des RKI befürwortet der Krisenstab, die Gesamtstrategie witerhin im internationalen und europäischen Kontext abzustimmen.
Der Krisenstab wird sich zwei Mal pro Woche treffen. Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 3. März 2020 im BMI statt.

Downloads Coronavirus Deutschland

Was bedeutet die Einführung von vorübergehenden Grenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen?

Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark gelten zunächst bis zum 26. März 2020.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Die Bundespolizei wurde angewiesen, die Kontrollen ab dem 16.03.2020 sicherzustellen.

Angesichts der Inkubationszeit ist es nur bedingt möglich, Träger des Corona-Virus bzw. bereits infizierte Personen bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu erkennen. In einem solchen Fall ziehen die Grenzbehörden unverzüglich die Gesundheitsbehörden hinzu.

Ist der Grenzübertritt zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich überall möglich?

Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist hier verlinkt.

In wichtigen Ausnahmefällen, z.B. bei erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, kann die Bundespolizei den Grenzübertritt ausnahmsweise auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.

Bei welchen dringenden Gründen ist ein Grenzübertritt in Deutschland gestattet?

Der Bundesinnenminister bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. 

Grenzüberschreitendes Reisen ist aber – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – aus dringenden Gründen (u.a. ärztliche Behandlungen, familiäre Todesfälle) nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig. Zudem bleibt die Rückreise von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, mittels Transit durch Deutschland zulässig. 

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen. 

Reisen von Drittstaatsangehörigen mit Schengen-Visa zu touristischen Zwecken sind demgegenüber grundsätzlich nicht mehr gestattet. Fragen zur Aufrechterhaltung des grenzüberschreitenden öffentlichen Personennah bzw. Regionalverkehrs obliegen den Ländern. 

Welche grenzüberschreitende Privatreise als zwingend notwendig anzusehen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten vor Ort. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind erfahren in der Beurteilung solcher Einsatzfälle, das diese „tägliches Geschäft“ einer Grenzpolizei sind.

Unterliegen auch deutsche Staatsangehörige Einreisebeschränkungen?

Deutsche Staatsangehörige dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen. Für EU-Bürger sowie für Drittstaatsangehörige gilt, dass Grenzübertritte ohne dringenden Reisegrund an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark nicht mehr zulässig sind. Die Entscheidung darüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten vor Ort. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind erfahren in der Beurteilung solcher Einsatzfälle, da diese „tägliches Geschäft“ einer Grenzpolizei sind.

Rückreisende nach Deutschland aus den Ländern Italien, Österreich, Schweiz – also an den Grenzübergängen in Baden-Württemberg und Bayern – werden durch einen Text auf den elektronischen Hinweisschildern an den Autobahnen und in anderer geeigneter Weise, auch auf anderen Straßen (Einreiserouten), beim Grenzübertritt nach Deutschland gebeten, sich nach Rückkehr 14 Tage zu Hause aufzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein konkreter Corona-Verdachtsfall vorliegt. Die Bundespolizei wird ihrerseits in diesem Sinne auch durch Hinweise an den Grenzübergängen tätig. 

Die Rückreise von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, bleibt im Transit durch Deutschland zulässig.

Warum werden vorübergehende Grenzkontrollen nicht an allen deutschen Binnengrenzen eingeführt?

Die Bundesregierung und der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG prüfen laufend die lagebedingte Anpassung der deutschen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie. Dabei werden auch Auswirkungen von Maßnahmen der Nachbarstaaten berücksichtigt, mit deren Regierungen und Behörden die Bundesregierung mit ihren nachgeordneten Behörden im ständigen Austausch steht.

Die Maßnahmen an den Binnengrenzen sind so gestaltet, dass sie einerseits wirksam und andererseits mit Blick auf die eng zusammengewachsenen Grenzregionen verhältnismäßig sind. Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen konzentriert sich daher aktuell auf die Binnengrenzen, an denen dies aktuell besonders erforderlich erscheint. Ein Kriterium ist dabei die Einstufung einer Region als Risikogebiet.

Was passiert, wenn bei einer Grenzkontrolle ein Corona-Verdachtsfall in Deutschland festgestellt wird?

Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem Coronavirus im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Dies gilt auch für Kontrollen an den deutschen luft- und seeseitigen Außengrenzen. Ob im Fall von Verdachtsfällen medizinische Untersuchungen, Screenings und ggf. auch Quarantänemaßnahmen bei Einreisen nach Deutschland bzw. sonstige gefahrenabwehrende Maßnahmen vorgenommen werden, obliegt der Entscheidung der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes.

Welche Auswirkungen haben die Grenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Zugverkehr?

Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Dies gilt auch für den Zugverkehr. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen seit Montag, 16. März 2020, 08:00 Uhr.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

An den übrigen Binnengrenzen gilt die Allgemeinverfügung des Bundespolizeipräsidiums vom 28.02.2020. Damit werden die Bahnunternehmen in Deutschland verpflichtet, dem Bundespolizeipräsidium die Corona-Verdachtsfälle im Fern- und Regionalverkehr zu melden. Die Bundespolizei hat zudem angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr von den Reisenden sog. „Aussteigekarten“ auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die. Aussteigekarten müssen von allen Personen ausgefüllt werden, die von dem Verdachtsfall durch räumliche Nähe möglicherweise betroffen sein könnten. Darüber entscheidet im Einzelnen die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde bzw. der Polizeiführer.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die vorübergehende Grenzkontrollen eingeführt?

Nach Art. 25 und 28 des Schengener Grenzkodex kann die vorübergehende Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als ultima ratio angeordnet werden. Voraussetzung dafür ist eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Welche Reisebeschränkungen bestehen im innereuropäischen Luftverkehr?

Bundesinnenminister Seehofer hat am 18. März 2020 in Abstimmung mit den betroffenen EU-Staaten die vorübergehenden Grenzkontrollen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus auf den innereuropäischen Luftverkehr ausgeweitet. 

Die Binnengrenzkontrollen erfolgen ab sofort auch bei in Deutschland ankommenden Flügen aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. 

Für Reisende ohne dringenden Reisegrund bestehen auf diesen Verkehrsverbindungen ab sofort Einschränkungen im Einreiseverkehr. Reisende mit einem dringenden Reisegrund und Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. 

Das Bundesministerium des Innern bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen.

Welche Reisebeschränkungen gibt es im außereuropäischen Luft- und Seeverkehr?

Bundesinnenminister Seehofer hat am 17. März 2020 zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus weitreichende Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen angeordnet. Dies betrifft den internationalen Luft- und Seeverkehr bei Reiseverbindungen, die Ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben. Die Regelung gilt ab sofort, zunächst für 30 Tage.

Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen wird die Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimat-/oder Aufenthaltsstaat gestattet.

Ebenso von den Beschränkungen ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visumz.B. für einen Studienaufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme), soweit sie zu dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt.

Reisende werden gebeten, bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.

Was ist mit Deutschen, die sich in Corona-Regionen oder in Quarantänemaßnahmen im Ausland aufhalten?

Der Krisenstab empfiehlt, dass Deutsche im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen. Bitte beachten Sie hierzu die aktuelle weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Quarantäne in Deutschland

Wer ordnet Quarantänemaßnahmen in Deutschland an?

Anordnung und Organisation einer Quarantäne erfolgen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die örtlich zuständigen Landesgesundheitsbehörden. Das kann unter anderem bedeutet, dass Menschen den Ort, an dem sie sich befinden, nicht verlassen oder andere Orte nicht betreten dürfen, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden.

Was passiert, wenn jemand
gegen die Quarantäneanordnung
in Deutschland verstößt?

Die Polizeibehörden vor Ort setzen die Quarantäne-Anordnungen durch.

Gemäß § 74 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird derjenige mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, der eine nach § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a 23 oder 24 IfSG bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfSG genannten Krankheitserreger verbreitet.

Mit Wirkung zum 01.02.2020 ist die CoronaVMeldeV in Kraft getreten. Danach fällt Covid-19 unter die Meldepflicht des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des IfSG.

Müssen nun Städte in Deutschland abgeriegelt werden? Wer entscheidet das?

Die Notwendigkeit, aber auch die Verhältnismäßigkeit der Abriegelung ganzer Städte und Gemeinden ist derzeit nicht gegeben. Über eine Abriegelung entscheidet die jeweilige Landesgesundheitsbehörde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Private Vorsorge / Vorräte
in Deutschland

Sollte man einen Vorrat in
Deutschland anlegen?

Unabhängig von Covid-19 empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit vielen Jahren (mittlerweile in der 6. Auflage vom Dezember 2018) in seinem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“, welche Lebensmittel man vorrätig halten sollte. Im Sinne eines effektiven Selbstschutzes bereitet er die Bevölkerung somit auf diverse Krisen und Katastrophen angemessen vor.

Der Vorsorge-Ratgeber des BBK enthält ereignisunabhängige Informationen wie z.B. zur Lebensmittelbevorratung oder zur Ausstattung der Hausapotheke inkl. entsprechender Checklisten. Das Anlegen von Vorräten, das über den Ratgeber hinausgeht, ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll.

Welche Vorräte sollte man
in Deutschland haben?

Der Vorsorge-Ratgeber des BBK empfiehlt für einen Zehntages-Vorrat folgende Lebensmittel pro Person: Getränke (20 Liter); Getreide, Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis (3,5 kg); Gemüse, Hülsenfrüchte (4 kg); Obst, Nüsse (2,5 kg); Milch, Milchprodukte (2,6 kg); Fisch, Fleisch, Eier bzw. Volleipulver (1,5 kg); Fette, Öle (0,357 kg); sonstige Lebensmittel nach Belieben.

Die Liste empfiehlt keine konkreten Produkte, sondern nur Lebensmittelgruppen und entsprechende Mengen. Die Bürgerinnen und Bürger können bei der Umsetzung also aus der Vielzahl der angebotenen Produkte in den Märkten ihre persönliche Wahl treffen. 

Das BBK empfiehlt, die Vorräte nicht auf einmal anzuschaffen, sondern seinen Vorrat schrittweise zu erweitern. Dies ist auch mit kleinerem Budget umsetzbar. Zudem empfiehlt das BBK einen „rollierenden“ Vorrat. Das bedeutet, dass der Vorrat in den alltäglichen Lebensmittelverbrauch eingebunden werden sollte.

Drohen Versorgungsengpässe in Deutschland?

Nein. Versorgungsengpässe drohen nach Einschätzung von Vertretern des Einzelhandels, aber auch der Bundesregierung derzeit nicht.

Um Lieferpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Länder aufgefordert, eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit gem. § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird vorbereitet. 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Länder zudem gebeten, die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zunächst bis zum 5. April 2020 auszusetzen.

Welche Aufgaben hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)?

Dem BBK fällt im Bereich des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes vor allem die Aufgabe zu, über Beratung und Erarbeitung von Leitfäden die Strukturen im Gesundheitswesen zu stärken, Vorsorgemaßnahmen anzustoßen und die Ausfallsicherheit zu stärken. Diese Aufgabe ist insb. auf das Ziel gerichtet, im Zivilschutz über entsprechend handlungsfähige Strukturen und Abläufe zu verfügen. Die operative Eindämmung von Covid-19 liegt indes in der Zuständigkeit der Länder. Das BBK übernimmt eine Beratungsfunktion für den Krisenstab des BMI / BMG.

Welche Notfallpläne gibt es in Deutschland?

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit seiner Geschäftsbereichsbehörde Robert-Koch-Institut einen Nationalen Pandemieplan erstellt. Dieser wird in den Ländern in eigene Pandemiepläne umgesetzt.

Welche Rolle spielt das THW in Deutschland?

Das Technische Hilfswerk ist die ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes. Das Engagement der bundesweit knapp 80.000 Freiwilligen, davon die Hälfte Einsatzkräfte, ist die Grundlage für die Arbeit des THW zum Schutz der Bevölkerung. Mit seinem Fachwissen und den vielfältigen Erfahrungen ist das THW mit seinen 668 vollständig ehrenamtlich organisierten Ortsverbänden gefragter Unterstützer für Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und andere.

Das THW leistet Hilfe nicht in medizinischen, sondern in technischen Dingen:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
  4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Das THW steht auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen mit seinem gesamten Einsatzspektrum zur Verfügung. Nach dem Katalog der Einsatzoptionen sind bei Seuchen (Epidemien z.B. Influenza und Pandemien) Rettungs-, Bergungs-, Sicherungsmaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, Unterstützungsmaßnahmen, Logistik- und Führungsunterstützung denkbar. Dafür können Einsatzkräfte auch überregional zusammengezogen werden.

Derzeit ist das THW mit mehreren klassischen Einsatzoptionen beauftragt. Dazu gehört die Bereitstellung von Strom und Beleuchtung für Grenzkontrollen und „Drive-In Abstrichplätze“, der Aufbau von Zelten und der Transport von Proben, Material und Schutzausrüstung für Anforderer. Das THW hat seinen Pandemieplan aktiviert und trägt dafür Sorge, dass die Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen ihre Reaktionsfähigkeit auch vor dem Hintergrund der eigenen Betroffenheit von Erkrankungen sicherstellen kann (z.B. Schutz der Einsatzkräfte durch Beschränkung des Dienstes in den Ortsverbänden auf unabdingbare Maßnahmen).

Wer stellt den Katastrophenfall in Deutschland fest?

Der Bund ist aufgrund seiner verfassungsmäßigen Aufgaben für den Spannungs- und Verteidigungsfall zuständig, die Länder hingegen für Unglücksfälle, Großschadensereignisse und weitere Katastrophen. Der Spannungs- und Verteidigungsfall liegt derzeit nicht vor.

Die Länder erklären den Katastrophenfall aufgrund der länderspezifischen Katastrophenschutzgesetze. Die Feststellung des Katastrophenfalls durch die jeweiligen Landesregierungen oder kommunalen Behörden erfolgt in erster Linie dazu, dass alle Kräfte unter einer einheitlichen Führung und Leitung zusammenwirken. Darüber hinaus vereinfacht die Feststellung des Katastrophenfalls Verwaltungsabläufe.

Kommen immer noch Flüchtlinge aus Italien über die deutschen Grenzen?

Die italienischen Behörden haben mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der medizinischen Situation in Italien alle Dublin-Überstellungen von und nach Italien bis auf weiteres ausgesetzt sind. Die Bundesregierung prüft vor dem Hintergrund dieser Mitteilung das weitere Vorgehen und steht in engem Austausch mit den italienischen Behörden.

Werden Flüchtlinge in Länder abgeschoben, in denen Corona-Infektionen festgestellt wurden?

Der Gemeinsame Krisenstab BMI/BMG berät auch über das weitere Vorgehen beim Vollzug von Abschiebungen und spricht ggf. Empfehlungen dazu aus. Entscheidungen darüber obliegen den zuständigen Bundesländern. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für die mögliche Anordnung einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (Abschiebestopp). Bislang bestehen keine Ausreisebeschränkungen oder Abschiebestopps für China, in den Iran oder nach Südkorea.

Insgesamt ist zu beachten, dass Rückführungen darüber hinaus auch davon abhängig sind, dass Zuführungen durch die Länder erfolgen können und der Gesundheitszustand der betroffenen Ausländer die Rückführung zulassen muss. Angesichts der vorrangigen Schutzaufgaben der Polizeien der Länder und der Bundespolizei für die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Verhinderung regionalen Verbreitung des Corona-Virus kann es zu weiteren Einschränkungen bei Rückführungsmaßnahmen kommen.

Werden ankommende Flüchtlinge auf
Corona in Deutschland untersucht?

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert-Koch-Institut wurden die Länder gebeten sicherzustellen, dass alle schutzsuchenden Personen, die bei ihrer Ankunft registriert werden, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und vor den Hintergrund des Reiseweges bei der ohnehin erfolgenden medizinischen Untersuchung unverzüglich auch daraufhin in Augenschein genommen und mittels eines geeigneten Tests daraufhin untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus erkennbar sind. 

Zweck dieser Maßnahme ist zu verhindern, dass infizierte Personen in die Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner dieser Einrichtungen und der Mitarbeiter entsteht und im Falle einer Infektion zeitnah über die erforderlichen Behandlungs- und Quarantänemaßnahmen entschieden werden kann.

Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist, sind die Unterbringung, etwa in Erstaufnahmerichtungen, und die (medizinische) Versorgung von Asylsuchenden Aufgabe der Länder.

Werden Integrationskurse – ähnlich wie der Schulunterricht – auch ausgesetzt?

Die Bundesregierung hat den Trägern von Sprachkursen, die im Auftrag des Bundes durchgeführt werden, empfohlen, die Integrations- und Berufssprachkurse kurzfristig zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen zu unterbrechen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine behördliche Schließungsanordnung für den jeweiligen Sprachkursträger bereits vorliegt. Ziel ist ein möglichst einheitliches und praxisnahes Vorgehen. 

Damit werden zum einen vorbelastete oder anderweitig gefährdete Personen vor einer Ansteckungsgefahr geschützt. Zum anderen wird den allgemeinen Empfehlungen der Bundesregierung zur Verlangsamung und Begrenzung der Verbreitung des Virus‘ Rechnung getragen. Zudem wird auf die etwaigen Schließungen der allgemeinbildenden Schulen reagiert, indem rein vorsorglich die Fehlzeitenregelungen angepasst werden. Damit kann von einem Entschuldigungsgrund für ein Fehlen ausgegangen werden, wenn Kinder bis zu 12 Jahren zu betreuen sind. 

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