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HomeOffice Bürostuhl STEIFENSAND GERNOT Deutschland

Auf unserer Webseite HomeOffice finden Sie Informationen über das neue SITWELL® STEIFENSAND GERNOT HomeOffice Corona und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit auf fragen zum Coronavirus.

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise.

Das Coronavirus legt Deutschland lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice von Zuhause arbeiten müssen.

Pendeln war gestern – HomeOffice (Heimbüro) in Deutschland ist heute‎! Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice in Deutschland erledigt werden kann?

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen mit Rückenpatienten und Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Sitz-Krise sind.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise empfehlen.

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Einigung auf umfassendes Kontaktverbot in Deutschland

Stand: 22.03.2020 17:55 Uhr – Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit werden verboten, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bund und Länder seien sich hier einig, teilte NRW-Ministerpräsident Laschet mit.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verzichten Bund und Länder zwar auf weitergehende Ausgangssperren – stattdessen setzen sie auf ein umfangreiches Kontaktverbot. Das hat NRW-Ministerpäsident Armin Laschet nach einer Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder mitgeteilt.

Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen

– Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren

– Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50

– Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

– Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bwegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich

– Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel

– Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet

– Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen – Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste

– In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

– Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

„Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern der enge, unmittelbare Kontakt“, so der Ministerpäsident des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. Ein entsprechend angepasstes Verbot sei demnach „verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen“ als eine Ausgangssperre.

Deshalb sind von morgen an Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen ist dabei jedoch die Kernfamilie.

Coronavirus in Deutschland:
Fragen und Antworten

Ein Krisenstab aus Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium soll die Ausbreitung des Virus in Deutschland eindämmen und die Infektionsketten bei Einreisen nach Deutschland unterbrechen. Hier finden Sie Antworten des BMI auf häufig gestellte Fragen.

Weitere Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Krisenstab – Was ist Aufgabe des Gemeinsamen Krisenstabs
in Deutschland?

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben den Gemeinsamen Krisenstab gebildet, um die national bedeutsame Gefahrenlage „Coronavirus – COVID–19“ nach dem Pandemieplan des Bundes zu bewältigen. In diesem Krisenstab bündelt die Bundesregierung alle ressortspezifischen Fähigkeiten. Er gibt der Bundesregierung zugleich die Möglichkeit, alle vorhandenen Handlungsoptionen zu nutzen.

Neben BMI und BMG arbeiten auch Vertreterinnen und Vertreter des Auswärtigen Amts sowie der Bundesministerien der Verteidigung (BMVg), für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Finanzen (BMF), für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundeskanzleramts mit. Die Länder sind durch Verbindungsbeamtinnen und -beamte oder besondere Beraterinnen und Berater im Krisenstab eingebunden.

Die Zuständigkeiten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland sind so verteilt, dass der Bund im Pandemiefall eine koordinierende Rolle übernimmt. Dadurch soll ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen in der Pandemiebekämpfung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Ausarbeitung von Empfehlungen an die Länder gefördert werden.

Wie oft tritt der Gemeinsame Krisenstab in Deutschland zusammen?

Wie oft der Gemeinsame Krisenstab zusammentritt, wird in Abhängigkeit der Lage entschieden. Derzeit tritt er zweimal pro Woche zusammen (dienstags und donnerstags). Ein Betrieb rund um die Uhr erscheint momentan noch nicht erforderlich.

Ist der Krisenstab in der Vergangenheit in Deutschland bereits einmal
einberufen worden?

Der gemeinsame Krisenstab wurde bislang nicht in einer echten Lage aufgerufen. Allerdings bestehen Erfahrungen aus Länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübungen, z.B.: LÜKEX 2007, Thema Grippe-Pandemie.

Wer leitet den Gemeinsamen Krisenstab?

Die Leitung des Gemeinsamen Krisenstabs liegt entsprechend der für diese Fälle vorbereiteten Planunterlagen gemeinsam beim BMI (Staatssekretär Hans-Georg Engelke) und beim BMG (Staatssekretär Dr. Thomas Steffen).

Allgemeine Situation –  Wie ist Deutschland vorbereitet?

Deutschland ist bestmöglich vorbereitet. Vor allem das Netzwerk von Kompetenzzentren und Spezialkliniken in Deutschland ist international beispiellos. Wir verfügen über ein sehr gutes Krankheitswarn- und Meldesystem und Pandemiepläne. Die Grundlage für die Pandemieplanung bildet in Deutschland der Nationale Pandemieplan, der im März 2017 von Bund und Ländern verabschiedet wurde und regelmäßig aktualisiert wird. Außerdem werden in Deutschland regelmäßige Notfallübungen an Flughäfen durchgeführt. Die Koordinierung und Informationen übernimmt das Robert Koch-Institut.

Ist die Arbeitsfähigkeit von Polizei und Verwaltung sichergestellt?

Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung wird durch die Umsetzung der in Bund und Ländern existierenden Pandemiepläne mit geeigneten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsgefahren gewährleistet. Dies gilt selbstverständlich auch für die Sicherheitsbehörden. Innerhalb der Bundesregierung haben alle Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden einen eigenen Pandemieplan, der ständig aktualisiert wird.

Zum Beispiel werden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen umgesetzt, Dienstreisen, Besprechungen und Zusammenkünfte reduziert und Maßnahmen zur organisatorischen und technischen Sicherstellung der Arbeit der Stäbe und Behörden getroffen. Gemäß geltender Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ können die Beschäftigten des BMI, deren Aufgaben es zulassen, aus dienstlichen oder persönlichen Gründen mobiles Arbeiten beantragen bzw. nutzen. Ca. 80% sind dazu bereits dauerhaft mit einem Laptop ausgestattet.

Die Bundesverwaltung ist daher auch in Krisensituationen stets arbeitsfähig, Staats- und Regierungsfunktionen können jederzeit aufrechterhalten werden. Auch deshalb werden bis auf Weiteres im Deutschen Bundestag sowie in der gesamten Bundesverwaltung keine Besuchergruppen empfangen.

Gibt es in Deutschland ausreichend Schutzausstattung?

Der Krisenstab hat die außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung sowie von intensivmedizinischen Kapazitäten festgestellt. Das BMG beschafft diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden.

Im Bundesanzeiger wurde am 04.03.2020 eine Anordnung des BMWi veröffentlicht, wonach der Export von medizinischer Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc.) ins Ausland verboten ist. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, u.a. im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus in Deutschland

 

Fragen und Antworten

Was Sie aktuell über das Coronavirus SARS-CoV-2 wissen müssen und was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie auf: www.zusammengegencorona.de

Aktuelles

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Pflegebevollmächtiger Andreas Westerfellhaus haben in einer Pressekonferenz vorgestellt, wie wir Pflegekräfte während der Ausbreitung des Coronavirus besser unterstützen. „Um die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu reduzieren, haben wir beschlossen, die Pflege von jeder nicht notwendigen Bürokratie zu befreien“, so Spahn. Zudem sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes – wenn möglich und erforderlich – an Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Gesundheitsämter abgestellt werden können.

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Hilfreiche Downloads mit dem Coronavirus in Deutschland

  • Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?
    Download in deutsch | englisch | türkisch (barrierefreie PDF-Dateien)

  • Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus

Hotlines zum Coronavirus in Deutschland

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.

Hier finden Sie eine weitere Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren.

Wo finde ich weitere Informationen?

Offiziell bestätigte COVID-19-Fälle in Deutschland und weltweit, Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie beim Robert Koch-Institut.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Bevölkerung bereit.

Das Auswärtige Amt hat Informationen für Reisende zusammengestellt, das RKI veröffentlicht Reisehinweise in verschiedenen Sprachen als Handzettel und Poster.

Beim BMI finden Sie Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.

Informationen zu den wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus stellt das BMWi bereit.

Über arbeitsrechtliche Auswirkungen klärt das BMAS auf.

Zu Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung sowie Haustiere und Landwirtschaft informiert das BMEL.

Kreißsaalempfehlungen und Hinweise für Schwangere und Säuglinge stellt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGGzur Verfügung.

Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache.

Informationen in Gebärdensprache

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Weitere Videos zum Coronavirus in Gebärdensprachen finden Sie auf unserem Youtube-Kanal des BMG.

Podcast-Reihe zum Coronavirus
in Deutschland 

 

Krisenstab des BMI und BMG beschließt Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Corona-Infektionen in Deutschland

Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr werden intensiviert, Prinzipien zur Risikobewertung von Großveranstaltungen wurden beschlossen28. Februar 2020

Der nach dem Pandemieplan des Bundes durch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte gemeinsame Krisenstab hat in seiner zweiten Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Großveranstaltungen

Der Krisenstab beschließt die Prinzipien des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Risikobewertung von Großveranstaltungen. Er empfiehlt, diese Kriterien unverzüglich bei der Risikobewertung zu berücksichtigen.

Der Krisenstab ist der Auffassung, dass bei Anwendung dieser Prizipien unmittelbar bevorstehende internationale Großveranstaltungen wie die ITB abgesagt werden sollten.

2. Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr

Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werden auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert.

Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr)  im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.

Schon jetzt gilt: Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden.

3. Maßnahmen der Bundespolizei

Die Bundespolizei hat angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr Aussteigekarten auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung den Behörden zu melden.

Die Bundespolizei verstärkt ihre Kontrollen im 30-km Grenzraum. Bei Corona-Verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung  mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen.

4. Schutzausstattung

Der Krisenstab bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor. Hierzu gehört insbesondere auch eine geplante zentrale Beschaffung und Bevorratung durch den Bund.

5. Beteiligung/Abstimmung

Der Krisenstab wird die Bundesressorts und die Länder in seine Arbeit eng einbinden und bitten, Auswirkungen und mögliche Betroffenheit ihrer Bereiche in den Krisenstab einzubringen.

Auf der Grundlage der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des RKI befürwortet der Krisenstab, die Gesamtstrategie witerhin im internationalen und europäischen Kontext abzustimmen.
Der Krisenstab wird sich zwei Mal pro Woche treffen. Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 3. März 2020 im BMI statt.

Downloads Coronavirus Deutschland

Was bedeutet die Einführung von vorübergehenden Grenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen?

Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark gelten zunächst bis zum 26. März 2020.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Die Bundespolizei wurde angewiesen, die Kontrollen ab dem 16.03.2020 sicherzustellen.

Angesichts der Inkubationszeit ist es nur bedingt möglich, Träger des Corona-Virus bzw. bereits infizierte Personen bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu erkennen. In einem solchen Fall ziehen die Grenzbehörden unverzüglich die Gesundheitsbehörden hinzu.

Ist der Grenzübertritt zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich überall möglich?

Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist hier verlinkt.

In wichtigen Ausnahmefällen, z.B. bei erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, kann die Bundespolizei den Grenzübertritt ausnahmsweise auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.

Bei welchen dringenden Gründen ist ein Grenzübertritt in Deutschland gestattet?

Der Bundesinnenminister bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark grundsätzlich nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. 

Grenzüberschreitendes Reisen ist aber – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – aus dringenden Gründen (u.a. ärztliche Behandlungen, familiäre Todesfälle) nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig. Zudem bleibt die Rückreise von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, mittels Transit durch Deutschland zulässig. 

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen. 

Reisen von Drittstaatsangehörigen mit Schengen-Visa zu touristischen Zwecken sind demgegenüber grundsätzlich nicht mehr gestattet. Fragen zur Aufrechterhaltung des grenzüberschreitenden öffentlichen Personennah bzw. Regionalverkehrs obliegen den Ländern. 

Welche grenzüberschreitende Privatreise als zwingend notwendig anzusehen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten vor Ort. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind erfahren in der Beurteilung solcher Einsatzfälle, das diese „tägliches Geschäft“ einer Grenzpolizei sind.

Unterliegen auch deutsche Staatsangehörige Einreisebeschränkungen?

Deutsche Staatsangehörige dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen. Für EU-Bürger sowie für Drittstaatsangehörige gilt, dass Grenzübertritte ohne dringenden Reisegrund an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark nicht mehr zulässig sind. Die Entscheidung darüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten vor Ort. Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind erfahren in der Beurteilung solcher Einsatzfälle, da diese „tägliches Geschäft“ einer Grenzpolizei sind.

Rückreisende nach Deutschland aus den Ländern Italien, Österreich, Schweiz – also an den Grenzübergängen in Baden-Württemberg und Bayern – werden durch einen Text auf den elektronischen Hinweisschildern an den Autobahnen und in anderer geeigneter Weise, auch auf anderen Straßen (Einreiserouten), beim Grenzübertritt nach Deutschland gebeten, sich nach Rückkehr 14 Tage zu Hause aufzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein konkreter Corona-Verdachtsfall vorliegt. Die Bundespolizei wird ihrerseits in diesem Sinne auch durch Hinweise an den Grenzübergängen tätig. 

Die Rückreise von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, bleibt im Transit durch Deutschland zulässig.

Warum werden vorübergehende Grenzkontrollen nicht an allen deutschen Binnengrenzen eingeführt?

Die Bundesregierung und der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG prüfen laufend die lagebedingte Anpassung der deutschen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie. Dabei werden auch Auswirkungen von Maßnahmen der Nachbarstaaten berücksichtigt, mit deren Regierungen und Behörden die Bundesregierung mit ihren nachgeordneten Behörden im ständigen Austausch steht.

Die Maßnahmen an den Binnengrenzen sind so gestaltet, dass sie einerseits wirksam und andererseits mit Blick auf die eng zusammengewachsenen Grenzregionen verhältnismäßig sind. Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen konzentriert sich daher aktuell auf die Binnengrenzen, an denen dies aktuell besonders erforderlich erscheint. Ein Kriterium ist dabei die Einstufung einer Region als Risikogebiet.

Was passiert, wenn bei einer Grenzkontrolle ein Corona-Verdachtsfall in Deutschland festgestellt wird?

Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem Coronavirus im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Dies gilt auch für Kontrollen an den deutschen luft- und seeseitigen Außengrenzen. Ob im Fall von Verdachtsfällen medizinische Untersuchungen, Screenings und ggf. auch Quarantänemaßnahmen bei Einreisen nach Deutschland bzw. sonstige gefahrenabwehrende Maßnahmen vorgenommen werden, obliegt der Entscheidung der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes.

Welche Auswirkungen haben die Grenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Zugverkehr?

Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Dies gilt auch für den Zugverkehr. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen seit Montag, 16. März 2020, 08:00 Uhr.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

An den übrigen Binnengrenzen gilt die Allgemeinverfügung des Bundespolizeipräsidiums vom 28.02.2020. Damit werden die Bahnunternehmen in Deutschland verpflichtet, dem Bundespolizeipräsidium die Corona-Verdachtsfälle im Fern- und Regionalverkehr zu melden. Die Bundespolizei hat zudem angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr von den Reisenden sog. „Aussteigekarten“ auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die. Aussteigekarten müssen von allen Personen ausgefüllt werden, die von dem Verdachtsfall durch räumliche Nähe möglicherweise betroffen sein könnten. Darüber entscheidet im Einzelnen die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde bzw. der Polizeiführer.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die vorübergehende Grenzkontrollen eingeführt?

Nach Art. 25 und 28 des Schengener Grenzkodex kann die vorübergehende Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als ultima ratio angeordnet werden. Voraussetzung dafür ist eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne dringenden Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Welche Reisebeschränkungen bestehen im innereuropäischen Luftverkehr?

Bundesinnenminister Seehofer hat am 18. März 2020 in Abstimmung mit den betroffenen EU-Staaten die vorübergehenden Grenzkontrollen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus auf den innereuropäischen Luftverkehr ausgeweitet. 

Die Binnengrenzkontrollen erfolgen ab sofort auch bei in Deutschland ankommenden Flügen aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. 

Für Reisende ohne dringenden Reisegrund bestehen auf diesen Verkehrsverbindungen ab sofort Einschränkungen im Einreiseverkehr. Reisende mit einem dringenden Reisegrund und Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. 

Das Bundesministerium des Innern bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen.

Welche Reisebeschränkungen gibt es im außereuropäischen Luft- und Seeverkehr?

Bundesinnenminister Seehofer hat am 17. März 2020 zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus weitreichende Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen angeordnet. Dies betrifft den internationalen Luft- und Seeverkehr bei Reiseverbindungen, die Ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben. Die Regelung gilt ab sofort, zunächst für 30 Tage.

Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen wird die Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimat-/oder Aufenthaltsstaat gestattet.

Ebenso von den Beschränkungen ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visumz.B. für einen Studienaufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme), soweit sie zu dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt.

Reisende werden gebeten, bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.

Was ist mit Deutschen, die sich in Corona-Regionen oder in Quarantänemaßnahmen im Ausland aufhalten?

Der Krisenstab empfiehlt, dass Deutsche im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen. Bitte beachten Sie hierzu die aktuelle weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Quarantäne in Deutschland

Wer ordnet Quarantänemaßnahmen in Deutschland an?

Anordnung und Organisation einer Quarantäne erfolgen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die örtlich zuständigen Landesgesundheitsbehörden. Das kann unter anderem bedeutet, dass Menschen den Ort, an dem sie sich befinden, nicht verlassen oder andere Orte nicht betreten dürfen, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden.

Was passiert, wenn jemand
gegen die Quarantäneanordnung
in Deutschland verstößt?

Die Polizeibehörden vor Ort setzen die Quarantäne-Anordnungen durch.

Gemäß § 74 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird derjenige mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, der eine nach § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a 23 oder 24 IfSG bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IfSG genannte Krankheit oder einen in § 7 IfSG genannten Krankheitserreger verbreitet.

Mit Wirkung zum 01.02.2020 ist die CoronaVMeldeV in Kraft getreten. Danach fällt Covid-19 unter die Meldepflicht des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des IfSG.

Müssen nun Städte in Deutschland abgeriegelt werden? Wer entscheidet das?

Die Notwendigkeit, aber auch die Verhältnismäßigkeit der Abriegelung ganzer Städte und Gemeinden ist derzeit nicht gegeben. Über eine Abriegelung entscheidet die jeweilige Landesgesundheitsbehörde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Private Vorsorge / Vorräte
in Deutschland

Sollte man einen Vorrat in
Deutschland anlegen?

Unabhängig von Covid-19 empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seit vielen Jahren (mittlerweile in der 6. Auflage vom Dezember 2018) in seinem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“, welche Lebensmittel man vorrätig halten sollte. Im Sinne eines effektiven Selbstschutzes bereitet er die Bevölkerung somit auf diverse Krisen und Katastrophen angemessen vor.

Der Vorsorge-Ratgeber des BBK enthält ereignisunabhängige Informationen wie z.B. zur Lebensmittelbevorratung oder zur Ausstattung der Hausapotheke inkl. entsprechender Checklisten. Das Anlegen von Vorräten, das über den Ratgeber hinausgeht, ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll.

Welche Vorräte sollte man
in Deutschland haben?

Der Vorsorge-Ratgeber des BBK empfiehlt für einen Zehntages-Vorrat folgende Lebensmittel pro Person: Getränke (20 Liter); Getreide, Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln, Nudeln, Reis (3,5 kg); Gemüse, Hülsenfrüchte (4 kg); Obst, Nüsse (2,5 kg); Milch, Milchprodukte (2,6 kg); Fisch, Fleisch, Eier bzw. Volleipulver (1,5 kg); Fette, Öle (0,357 kg); sonstige Lebensmittel nach Belieben.

Die Liste empfiehlt keine konkreten Produkte, sondern nur Lebensmittelgruppen und entsprechende Mengen. Die Bürgerinnen und Bürger können bei der Umsetzung also aus der Vielzahl der angebotenen Produkte in den Märkten ihre persönliche Wahl treffen. 

Das BBK empfiehlt, die Vorräte nicht auf einmal anzuschaffen, sondern seinen Vorrat schrittweise zu erweitern. Dies ist auch mit kleinerem Budget umsetzbar. Zudem empfiehlt das BBK einen „rollierenden“ Vorrat. Das bedeutet, dass der Vorrat in den alltäglichen Lebensmittelverbrauch eingebunden werden sollte.

Drohen Versorgungsengpässe in Deutschland?

Nein. Versorgungsengpässe drohen nach Einschätzung von Vertretern des Einzelhandels, aber auch der Bundesregierung derzeit nicht.

Um Lieferpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Länder aufgefordert, eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit gem. § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird vorbereitet. 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Länder zudem gebeten, die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zunächst bis zum 5. April 2020 auszusetzen.

Welche Aufgaben hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)?

Dem BBK fällt im Bereich des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes vor allem die Aufgabe zu, über Beratung und Erarbeitung von Leitfäden die Strukturen im Gesundheitswesen zu stärken, Vorsorgemaßnahmen anzustoßen und die Ausfallsicherheit zu stärken. Diese Aufgabe ist insb. auf das Ziel gerichtet, im Zivilschutz über entsprechend handlungsfähige Strukturen und Abläufe zu verfügen. Die operative Eindämmung von Covid-19 liegt indes in der Zuständigkeit der Länder. Das BBK übernimmt eine Beratungsfunktion für den Krisenstab des BMI / BMG.

Welche Notfallpläne gibt es in Deutschland?

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit seiner Geschäftsbereichsbehörde Robert-Koch-Institut einen Nationalen Pandemieplan erstellt. Dieser wird in den Ländern in eigene Pandemiepläne umgesetzt.

Welche Rolle spielt das THW in Deutschland?

Das Technische Hilfswerk ist die ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes. Das Engagement der bundesweit knapp 80.000 Freiwilligen, davon die Hälfte Einsatzkräfte, ist die Grundlage für die Arbeit des THW zum Schutz der Bevölkerung. Mit seinem Fachwissen und den vielfältigen Erfahrungen ist das THW mit seinen 668 vollständig ehrenamtlich organisierten Ortsverbänden gefragter Unterstützer für Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und andere.

Das THW leistet Hilfe nicht in medizinischen, sondern in technischen Dingen:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
  4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Das THW steht auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen mit seinem gesamten Einsatzspektrum zur Verfügung. Nach dem Katalog der Einsatzoptionen sind bei Seuchen (Epidemien z.B. Influenza und Pandemien) Rettungs-, Bergungs-, Sicherungsmaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, Unterstützungsmaßnahmen, Logistik- und Führungsunterstützung denkbar. Dafür können Einsatzkräfte auch überregional zusammengezogen werden.

Derzeit ist das THW mit mehreren klassischen Einsatzoptionen beauftragt. Dazu gehört die Bereitstellung von Strom und Beleuchtung für Grenzkontrollen und „Drive-In Abstrichplätze“, der Aufbau von Zelten und der Transport von Proben, Material und Schutzausrüstung für Anforderer. Das THW hat seinen Pandemieplan aktiviert und trägt dafür Sorge, dass die Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen ihre Reaktionsfähigkeit auch vor dem Hintergrund der eigenen Betroffenheit von Erkrankungen sicherstellen kann (z.B. Schutz der Einsatzkräfte durch Beschränkung des Dienstes in den Ortsverbänden auf unabdingbare Maßnahmen).

Wer stellt den Katastrophenfall in Deutschland fest?

Der Bund ist aufgrund seiner verfassungsmäßigen Aufgaben für den Spannungs- und Verteidigungsfall zuständig, die Länder hingegen für Unglücksfälle, Großschadensereignisse und weitere Katastrophen. Der Spannungs- und Verteidigungsfall liegt derzeit nicht vor.

Die Länder erklären den Katastrophenfall aufgrund der länderspezifischen Katastrophenschutzgesetze. Die Feststellung des Katastrophenfalls durch die jeweiligen Landesregierungen oder kommunalen Behörden erfolgt in erster Linie dazu, dass alle Kräfte unter einer einheitlichen Führung und Leitung zusammenwirken. Darüber hinaus vereinfacht die Feststellung des Katastrophenfalls Verwaltungsabläufe.

Kommen immer noch Flüchtlinge aus Italien über die deutschen Grenzen?

Die italienischen Behörden haben mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der medizinischen Situation in Italien alle Dublin-Überstellungen von und nach Italien bis auf weiteres ausgesetzt sind. Die Bundesregierung prüft vor dem Hintergrund dieser Mitteilung das weitere Vorgehen und steht in engem Austausch mit den italienischen Behörden.

Werden Flüchtlinge in Länder abgeschoben, in denen Corona-Infektionen festgestellt wurden?

Der Gemeinsame Krisenstab BMI/BMG berät auch über das weitere Vorgehen beim Vollzug von Abschiebungen und spricht ggf. Empfehlungen dazu aus. Entscheidungen darüber obliegen den zuständigen Bundesländern. Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für die mögliche Anordnung einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (Abschiebestopp). Bislang bestehen keine Ausreisebeschränkungen oder Abschiebestopps für China, in den Iran oder nach Südkorea.

Insgesamt ist zu beachten, dass Rückführungen darüber hinaus auch davon abhängig sind, dass Zuführungen durch die Länder erfolgen können und der Gesundheitszustand der betroffenen Ausländer die Rückführung zulassen muss. Angesichts der vorrangigen Schutzaufgaben der Polizeien der Länder und der Bundespolizei für die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Verhinderung regionalen Verbreitung des Corona-Virus kann es zu weiteren Einschränkungen bei Rückführungsmaßnahmen kommen.

Werden ankommende Flüchtlinge auf
Corona in Deutschland untersucht?

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert-Koch-Institut wurden die Länder gebeten sicherzustellen, dass alle schutzsuchenden Personen, die bei ihrer Ankunft registriert werden, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und vor den Hintergrund des Reiseweges bei der ohnehin erfolgenden medizinischen Untersuchung unverzüglich auch daraufhin in Augenschein genommen und mittels eines geeigneten Tests daraufhin untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus erkennbar sind. 

Zweck dieser Maßnahme ist zu verhindern, dass infizierte Personen in die Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner dieser Einrichtungen und der Mitarbeiter entsteht und im Falle einer Infektion zeitnah über die erforderlichen Behandlungs- und Quarantänemaßnahmen entschieden werden kann.

Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist, sind die Unterbringung, etwa in Erstaufnahmerichtungen, und die (medizinische) Versorgung von Asylsuchenden Aufgabe der Länder.

Werden Integrationskurse – ähnlich wie der Schulunterricht – auch ausgesetzt?

Die Bundesregierung hat den Trägern von Sprachkursen, die im Auftrag des Bundes durchgeführt werden, empfohlen, die Integrations- und Berufssprachkurse kurzfristig zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen zu unterbrechen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine behördliche Schließungsanordnung für den jeweiligen Sprachkursträger bereits vorliegt. Ziel ist ein möglichst einheitliches und praxisnahes Vorgehen. 

Damit werden zum einen vorbelastete oder anderweitig gefährdete Personen vor einer Ansteckungsgefahr geschützt. Zum anderen wird den allgemeinen Empfehlungen der Bundesregierung zur Verlangsamung und Begrenzung der Verbreitung des Virus‘ Rechnung getragen. Zudem wird auf die etwaigen Schließungen der allgemeinbildenden Schulen reagiert, indem rein vorsorglich die Fehlzeitenregelungen angepasst werden. Damit kann von einem Entschuldigungsgrund für ein Fehlen ausgegangen werden, wenn Kinder bis zu 12 Jahren zu betreuen sind. 

Bürostuhl Bielefeld

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Hartes und unbewegliches Sitzen auf DIN und herkömmlichen Bürostühlen ist für viele Frauen oft eine Qual und führt zu Blockaden des Stoffwechsels, die sich in Durchblutungsstörungen der Beine, Nacken- und Schulterschmerzen auswirken. Ärzte, Orthopäden und Gesundheitsexperten fordern, stärker auf die unterschiedlichen Sitzbedürfnisse der Frauen am Arbeitsplatz einzugehen, da viele der frauenspezifischen Bürokrankheiten durch ergonomische Frauen-Büro-Drehstühle wirksam vorgebeugt werden können.

Die Bandscheiben-Drehstühle für Frauen wurden über viele Jahre mit führenden Gender-Medicine-Experten entwickelt, um die frauenspezifischen Sitzkrankheiten einzudämmen.

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Langes Sitzen bedeutet eine hohe Belastung für die Wirbelsäule. Die Lösung sind unsere orthopädisch optimierten Sitze, welche im Zusammenspiel mit der Rückenlehne und Stuhlmechanik ein entspanntes und ermüdungsfreies Sitzen ermöglichen. Alle SitMate Sitzlösungen wurden in Zusammenarbeit mit führenden Arbeitsmedizinern, Orthopäden und Sportwissenschaftlern entwickelt.

Gesundes Sitzen am Arbeitsplatz reduziert nicht nur Krankenstände, sondern erhält auch die Leistungsfähigkeit und Vitalität jedes Mitarbeiters. Die patentierten 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitzlösungen aus dem Hause Gernot Steifensand mit Stahl aus Österreich und deutscher Handarbeit garantieren höchste Qualität für „gesundes Sitzen“. Ein Gewinn für Mitarbeiter und Unternehmen.

Um wirklich herausragende Produkte bieten zu können haben wir uns auf eins konzentriert: den Bürodrehstuhl. Diesen jedoch in jeder erdenklichen Variation. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Nr. 95: BANDSCHEIBEN-Sitz nach Dr. med.Stehle
… sorgt mit der ergonomischen Wellenform für eine aufrechte und bandscheibengerechte Sitzhaltung. Das Becken wird nach vorne gekippt und die Wirbelsäule in die natürliche Doppel-S-Form gebracht, wodurch die Bandscheiben entlastet werden. Für Personen, die durch richtiges Sitzen Rückenschmerzen vorbeugen oder lindern wollen.

Nr. 97: SCHMERZ-AKUT-Sitz nach Dr. med. Mosler
Die spezielle orthopädische Sattelform nimmt durch die Gewichtsverlagerung vom Oberkörper auf die Beinmuskulatur den Druck von den Bandscheiben und der Hüfte, wodurch die Wirbelsäule aufgerichtet und entlastet wird. Besonders empfehlenswert für Personen, die bereits an Rückenschmerzen und Nackenverspannungen leiden. Der Sitz kann erheblich zur Schmerzlinderung bei Hüftproblemen und Arthrose beitragen.

Nr. 80: FRAUEN-Komfort-Sitz nach Dr. med. Sababi
… ist vorne weich abgerundet, mit 7-Zonen-Taschenfederkern von ganz weich bis stützend. Sorgt für besten Sitzkomfort, bei besonders guter Druckverteilung – optimal für die Durchblutung der Beine, da ein Abdrücken der Venen verhindert wird (kann kalte Füße verhindern).

Nr. 00: Ergonomischer Standardsitz
Der DIN-Standardsitz für universellen Einsatz übertrifft alle Anforderungen, Vorschriften und Empfehlungen nach DIN- und EU-Normen weit.

Bürostuhl Altenburg

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Gesund sitzen und sich in Altenburg wohlfühlen ist bei Ergonomie- und Spitzenmanufaktur STEIFENSAND GERNOT besonders wichtig.

Um den hohen Anforderungen im Berufsleben in Altenburg gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig, konzentriert und gesund sein.

Langes Sitzen am Arbeitsplatz in Altenburg bedeutet jedoch eine hohe Belastung für die Wirbelsäule sowie die gesamte Rückenmuskulatur. Umso wichtiger ist daher die Wahl des passenden Bürostuhls und ErgoSwop Chefsessels, der unterstützend und gleichzeitig auf die individuellen Bedürfnisse für Frau, Mann, Groß und Klein angepasst werden kann.

Gesund am Schreibtisch zu sitzen reduziert in Altenburg nicht nur die jeweiligen Krankenstände in Unternehmen in Thüringen, sondern erhöht auch die persönliche Leistungsfähigkeit sowie Vitalität der Mitarbeiter in Altenburg. Bei einer Lebensdauer von 10-15 Jahren bei einen STEIFENSAND GERNOT Bürostuhls gewährt Ihnen ein professioneller Sitwell Gernot Steifensand Bürostuhl einen hohen Mehrwert für nur wenige Cent am Tag.

Beim Sitzen ist das Beste gerade gut genug.

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Corona Hamburg

Das Coronavirus legt Hamburg lahm – und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice arbeiten müssen.

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Pendeln war gestern – Homeoffice (Heimbüro) ist heute‎!

Lange Arbeitswege machen krank, verursachen Staus und sind schlecht fürs Klima. Das 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL HomeOffice steigert die Leistungsfähigkeit und macht zufrieden, glücklich, halten fit und gesund.

Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice erledigt werden kann? Nur wenn Menschen sich isolieren, lässt sich das Coronavirus in Hamburg aufhalten.
Das betrifft auch die Angestellten. Firmen sollten sie jetzt zum Arbeiten nach Hause schicken.

Starten Sie noch heute mit dem unverbindlichen 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitztest für Ihr neues HomeOffice / Heimbüro. 100% kostenlos, 0% Risiko. Für Chefs und Angestellte. Einfach bestellen, auspacken und gesund sitzen.

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner
gegen die Coronavirus-Sitzkrise.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.

Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachhändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise fa­vo­ri­sie­ren.

Gesund sitzen und sich wohl fühlen. Um den hohen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig, konzentriert und gesund sein.

Langes Sitzen am Arbeitsplatz bedeutet jedoch eine hohe Belastung für die Wirbelsäule und die gesamte Rückenmuskulatur. Umso wichtiger ist daher die Wahl des passenden Bürostuhls im HomeOffice, der unterstützend und gleichzeitig individuell auf die Bedürfnisse angepasst werden kann.

Corona Home Office aus der 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL Ergonomie- und Sitzmanufaktur.

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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

PresseTeam24.de
Martin-G. Steifensand
Mühlstraße 25
90530 Wendelstein / Deutschland
Telefon: 09129-40679-0
E-Mail: PresseTeam24@gmx.de

Sitzen auf Krankenschein Rezept

Eine gute Haltung hält die Skelettstruktur ausgewogen und ausgerichtet; Wir begegnen der Schwerkraft indem wir die Wirbelsäule aufrichten, anstatt Sie mit Muskelkraft in einer starren Pose zu halten.

SITWELL STEIFENSAND Schmerz-Akut Sitzkissen – Lassen Sie sich inspirieren von unseren neuen Bürostühlen mit den Schmerz Aktusitz mit Hilfsmittel Nr. 26.46.01.2002.

Die neuen SITWELL Sitzkissen entlasten, entspannen und vorbeugen!

Sitzen neue Definiert – Ausgangspunkt ist das Becken, welches das Fundament für die Wirbelsäule ist. Unsere Schmerz-Akut Sitzkissen positionieren das Becken. „Fast als ob man steht.“

Entlastung der Hüfte, Entlastung der Lendenwirbelsäule, locker bis zu den Schultern. Das ist gutes Sitzen.

Die SITWELL STEIFENSAND verbessern die Lebensqualität am Arbeitsplatz im Büro, oder im HomeOffice Zuhause

Mit unseren bewährten und hilfreichen ergonomischen Bürostühlen und Sitzkissen, können Sie Ihre Lebensqualität nachhaltig verbessern. Das haben auch Mediziner erkannt und wird von Dr. med. Peter Stehle und Dr. med. Michael Sababi bestätigt. Unsere ergonomisch orthopädischen Schmerz Aktu-Sitzkissen sind sowohl in Kliniken als auch bei Therapeuten im Einsatz. 

Historie der Hüft- und Sattelstühle und des Hoch-Sitzens mit offenen Winkel

Die Geschichte des aufrechten Sitzens in offenem Winkel leitet sich von einer chinesischen Tradition ab:

„In der buddhistischen Tradition wird eine Bank oder ein Kissen dazu genutzt eine kniend-ähnliche Position einzunehmen, die über längere Zeiträume für z.B. Zen Meditation, aufrechterhalten werden kann.

Der nach vorne kippbare Sitz öffnet den Winkel zwischen Rumpf und Oberschenkel und führt dazu, dass die Woirbelsäule sich in ihrer natürlichen S-Form aufrichtet.“… Drei norwegische Designer Oddvin Rykken, Peter Opsvik und Prof. Svein Gusrud entwickelten Stühle basieren auf diesem Prinzip.

Siehe: Bettany-Saltikov, J.; Warren, J.; Jobson, M. (2008). „Ergonomically designed kneeling chairs are they worth it? : Comparison of sagittal lumbar curvature in two different seating postures“. 

Studies in health technology and informatics 140: 103–106. PMID 18810008

Die neuen Gender-Seating SITWELL G. STEIFENSAND Sitzkonzepte nach Dr. med. Peter Stehle

In einem herkömmlichen Stuhl befinden sich Rücken und Oberschenkel sowie Ober- und Unterschenkel normalerweise in einem 90-Grad-Winkel, wohingegen der sogenannte Sattelstuhl einen Winkel von etwa 135 Grad ermöglicht. Der deutsche Orthopäde Hannes Schoberth bewies mit Röntgenaufnahmen bereits im Jahr 1962, dass sich das Hüftgelenk nur ca. 60 Grad beugen kann. Demnach wird ein Winkel von 90 Grad im Hüftgelenk nur erreicht, indem das Becken nach hinten gelehnt wird.

In einer Studie in 2006 wurde anhand von Magnetresonanztomographie-Aufnahmen gezeigt, dass der heute empfohlene Hüftwinkel von 90 Grad zu unnatürlichen Belastungen in den Bandscheiben führt und somit nicht empfehlenswert ist.

Aktiv-dynamisches Sitzen auf dem neuen Hüft- und Sattelstühlen aus der 1000 Stühle STEIFENSANED SITWELL Ergonomie- und Sitzmanufaktur in Wendelstein bei Nbg.

Um Rückenschmerzen, die durch nicht entspanntes, statisches Sitzen ausgelöst werden, zu lindern oder sogar zu beheben, empfehlen Mediziner als einfachste Maßnahme das aktiv-dynamische Sitzen. Dabei ist die Sitzposition nicht starr, sondern wird ständig geändert. Dies wird durch bewegliche Sitzflächen und Rückenlehnen ermöglicht.

Zum einen trainiert dadurch ein Benutzer die Stützmuskulatur seiner Wirbelsäule, was Rückenerkrankungen vorbeugt, zum anderen verbessern häufige Wechsel zwischen Belastung und Entlastung die Nährstoffversorgung der Bandscheiben. Stühle mit den oben genannten Mechanikentypen fördern aktiv-dynamisches Sitzen vorwiegend eindimensional nach vorne und hinten.

Der sogenannte Pezziball fördert aktiv-dynamisches Sitzen; er hat aber keine Rückenlehne (ist also kein „Stuhl“) und verlangt vom Benutzer ein ständiges Balancieren, was Viele bei längerem Sitzen als zu anstrengend und von manche als konzentrationsmindernd bei Büroarbeit (speziell Bildschirmarbeit) empfinden.

Verschiedene moderne Pendel- und Balancemechaniken basieren auf der sogenannten „fußgesteuerten Bewegung“. In ihnen ist der Sitz wie an einer Schaukel aufgehängt und/oder rundum beweglich gelagert.

Diese Sitze schwingen und/oder pendeln immer minimal, da es z. B. auf einer Schaukel unmöglich ist, Oberkörper, Beine und Füße zueinander in absoluter Ruhe zu halten; diese Bewegungen werden also unbewusst erzeugt. Bei Stühlen mit schaukelnd aufgehängten Sitzen können sie bereits durch Armbewegungen ausgelöst werden; gedämpft wird diese Haltungsunruhe durch Auflegen der Arme auf einen Schreibtisch. Die Bewegungen sollen die Steuerung der Muskeln zu Gegenbewegungen und die Zirkulation des Blutes im Blutkreislauf fördern.

Sitzkonzept nach A.C. Mandal:

Werden chronischen Rückenschmerzen durch die Art und Weise, in der wir Sitzen verursacht? Für viele Menschen ist dies der Fall, sagen eine zunehmende Anzahl von Experten auf dem Gebiet der Ergonomie.

Hinzu kommt die Tatsache, dass wir schnell zu einer Informationsverarbeitungs Gesellschaft mutieren, in der immer mehr Beschäftigte für längere Zeit Sitzen und wir erkennen, welche entscheidende Rolle der richtige Sitz spielen kann.

Für moderne Forscher, führte, die vor zwei Jahrzehnten vom dänischen Chirurgen, AC Mandal, MD, vorgeschlagene Sitzhaltung in Bezug auf die Wirbelsäule, zu einem Paradigmenwechsel in der Art, wie wir sitzende Arbeiter ergonomisch bewerten. Viele dieser Ideen wurden in neueren Studien validiert.

Einfach gesagt, glaubte Mandal, dass das Jahrhunderte alte Sitz-Konzept – aufrecht mit einem Hüft-Winkel von 90 ° – falsch ist. Diese Art des traditionellen Sitzen, das noch heute praktiziert und von vielen als die eine richtige Art zu Sitzen bekannt ist, ist Ursache für schlechte Lordose (die natürliche S-kurvenförmige Aufrichtung der Wirbelsäule) und Kyphose (Bucklung der Wirbelsäule).

Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen, in Bezug auf postural gesundes Sitzen – wir sollten Kyphose im unteren Rückenbereich vermeiden und eine moderate Lordose halten. Für uns würde dies bedeuten, unter Einbeziehung der natürlichen S-Kurve der Wirbelsäule in unsere Sitzhaltung, weder abgeflacht noch übertreiben gebogen zu Sitzen. Beim aufrechten Stehen, nimmt die Wirbelsäule eine Haltung der natürlichen Lordose ein, wogegen Kyphose in der traditionellen Sitzhaltungen schwierig zu vermeiden ist.

Nahezu alle Experten betrachten eine richtiges Maß an Lordose in Sitz- und Stehhaltungen als entscheidend die Gesunderhaltung der Wirbelsäule zu gewährleisten. Einige der bekannten negativen Auswirkungen der traditionellen, 90 ° Sitz sind:


• Die aufrechte Wirbelsäulenhaltung neigt dazu zusammenbrechen, wenn der obere Rücken sich wölbt (buckelt), was zu einer Haltung führt, die Schulter-, Nacken- und Rückenmuskel verspannt und zu einer falsch ausgerichteten Wirbelsäule und einer Rundung des unteren Rückens (Kyphose) führt.


• Die Durchblutung in den unteren Extremitäten wird geschwächt, was möglicherweise zu Krampfadern, Cellulite, aufgeblähten Füßen, Müdigkeit und der Gefahr der Blutgerinnung in den Beinen führen kann.


• Wenn wir für längere Zeit sitzen, setzen wir auch viel von unserem Körper den Auswirkungen der statischen Belastung aus, der zu Flüssigkeitsverlust in den Bandscheiben führen kann, und die Muskeln schnell ermüden lässt. Versuchen Sie den ganzen Tag auf einem Seminar auf einem dieser einfachen Stapelstühle zu sitzen und sie werden sehen, dass Sie am Ende des Tages stark ermüdet sind.

• Bei Kindern gibt es eine Verbindung zwischen der traditionellen 90 ° Sitzhaltung und der Entwicklung der Skoliose – eine abnorme Krümmung der Wirbelsäule in Zeiten des jugendlichen Wachstums. (Koskelo et al, 2001) 

Mandal bevorzugt eine Art zu sitzen, wobei die Haltung der Wirbelsäule sich der natürlichen Ruheposition nähert. Er nannte diese „Balanced Sitting“ balanciertes Sitzen. Ein Hüft Winkel von 135° oder eine Vorwärts Sitz-Schwenk-Neigung von 45-55°, führt zu einer optimalen ausbalancierten Körperhaltung. Forschungen zeigen, dass in dieser halb stehende Haltung der Bandscheiben-Druck am Niedrigsten ist.

Grundlegende Optionen in dieser ausbalancierten Bürostuhl Sitz-Haltung zu sitzen sind unter anderem:

1. Der standard Bürostuhl, mit einem nach Vorne geneigter Sitzverstellung.

2. Knie Stühle, ein norwegisches Design aus den frühen 1980er Jahren, wo das Gewicht des Körpers vom Knie unterstützt wird.

3. Gymnasikball Stühle – aufblasbaren Gymnastikball, oft platziert auf einer Stuhl Basis mit Rückenlehne.

4. Sitt/Steh Hocker – diese ermöglichen eine nahezu stehende Haltung

5. Sogenannte Sattel Stühle, wo man wie ein Reiter ohne Rückenlehne sitzt

Davon ist wahrscheinlich die einfachste Anpassung an Ihrem Arbeitsplatz ein standard Stuhl mit Sitz-Neigung nach Vorne. Leider nur ein kleiner Prozentsatz der Stühle bieten diese Anpassung, und die im Allgemeinen nicht weit genug kippen, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Zudem beschweren sich auch, die Benutzer dieser Technik, dass sie das Gefühl haben, vom Stuhl zu rutschen.

Die vielversprechendsten dieser Optionen ist möglicherweise tatsächlich der Sattel-Stuhl. Es gibt verschiedene Arten von Sattel Stühle, die neuerdings weiter entwickelt wurden. Zu beachten ist noch:•Der Schreibtisch oder die Arbeithöhe muss höhenverstellbar sein, da man beim aufrechten balancierten Sitzen Höher Sitz!

Die Vorteile dieser Art von Stühlen umfasst:

1. Verbesserte Durchblutung der unteren Extremitäten, wiederum unter anderem geringere Ermüdung.

2. Der Oberkörper bleibt entspannter, Muskelspannung wird minimiert.

3. Hervorragende Mobilität – es ist einfach, sich auf und mit dem Stuhl zu bewegen.

4. Leichter Übergang zu stehendem Arbeiten.

Referenzen für gesundes Sitzen


1. Mandal, A.C. “Balanced Sitting Posture on Forward Sloping Seat”, http://www.acmandal.com/, 2003.

2. Mandal, A.C. “The Seated Man”, (homo sedens). Dafnia Publications, Klampenborg, Denmark . 1985.

3. Pynt, J., et al. “Milestones in the Evolution of lumbar Spinal Postural Health in Seating”, Spine, Volume 27, Number 19 (2002):2180-2189.

4. Vollowitz, E. “Furniture prescription for the conservative management of low-back pain”, Topics in Acute Care and Trauma Rehabilitation 1988:2(4):18-37

4. Peters, H. “Report by the German TUV”, 2002.

5. Saukonpaa, H. “Extracts from the thesis of physiotherapist, Helena Saukonpaa”, 1994.

6. Koskelo, R., et al. “University of Kuopio study for high school students”, 2001.

Jeff Tiedeman, an Ergonomics Consultant with State Fund, is a Certified Safety Professional (CSP), a Board-Certified Industrial Ergonomist (CIE) and is certified as an Associate in Risk Management (ARM). He has done extensive research on specialized topics related to ergonomics, including illumination in the workplace, and has written articles and taught classes on these subjects.

Information or recommendations contained in this article were obtained from sources believed to be reliable at the date of publication. This information is only advisory and does not presume to be exhaustive or inclusive of all workplace hazards or situations.

Siehe: http://www.statefundca.com/safety/SeatingConcepts.asp

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