Trinkwasser – Inhaber von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden in der Pflicht

Die aktuelle Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 (http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/) sowie die Aktualisierung vom Mai 2011 vergrößert die Aufgaben von Inhabern und allen Involvierten im Bebäudemanagement. Ob Firmengebäude oder Ämter, jeder Betrieb ist betroffen. Nun ist es für jeden Betreiber wichtig, eigenverantwortlich Wissen zu schaffen, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen und auch Kunden kompetent zu Beraten.

Regelmässige Probeentnahmen und Untersuchungen an den Wasserentnahmestellen von Leitungswasser bzw. Trinkwasser ist eine gesetzliche Pflicht (http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__14.html) Viele Inhaber geben diese Aufgabe an externe, sachkundige Personen weiter. Die Proben werden dann an akkreditierte Prüflabore gesendet und nach den Vorgaben geprüft.

Dies erhöht die Kosten für die Auftraggeber, da die Dienstleister zur Probeentnahme vom Objektpersonal begleitet werden müssen. Durch eine Schulung zur Trinkwasserprobenentnahme entfallen diese Zusatzkosten.

Die neue Trinkwasserverordnung tritt am 01. November 2011 in Kraft.

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