Archiv der Kategorie Success
Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung in Bayern?
Die weltweite Ausbreitung des in China erstmals aufgetretenen Coronavirus (2019-nCoV) führt auch bei Unternehmen in Bayern zu zahlreichen Fragen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Folgenden wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt.
Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben können. Es wird darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen und Kammern lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.
Bitte beachten Sie: Alle relevanten Informationen finden Sie fortlaufend aktualisiert zentral an dieser Stelle.
Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
Bitte beachten Sie, dass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 20. März 2020 mit einer Allgemeinverfügung(PDF auf externem Server) eine grundlegende Ausgangsbeschränkung erlassen hat. Die eigene Wohnung darf nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen werden. Dazu gehören u. a. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten sowie Versorgungsgänge des täglichen Bedarfs. Die Auswirkungen für den Einzelhandel werden auf dieser Seite dargestellt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen.
Informationen zur Ausgangsbeschränkung in deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache(PDF auf externem Server).
Unterstützung für betroffene Unternehmen – Soforthilfe Corona in Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden.
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Beantragung: Alle Informationen zur Förderung und das Antragsformular finden Sie hier.
Auch die Bundesregierung hat ein Soforthilfe-Programm für kleine Betriebe angekündigt. Eckpunkte(PDF auf externem Server) sind bereits bekannt, eine Antragstellung ist derzeit aber noch nicht möglich. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Finanzielle Unterstützungsangebote in Bayern
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, die Darlehensprodukte der KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Verfügung. Der Freistaat Bayern stellt mit einer Erhöhung der Rückbürgschaften sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann.
Ziel der Finanzierungshilfen: Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es den Unternehmen ermöglicht, die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren.
Finanzierungsvoraussetzung: Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Ihr Weg zu den Finanzierungshilfen: Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA Förderbank Bayern, der KfW sowie der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) ist grundsätzlich Ihre Hausbank – sie berät und beantragt die finanziellen Hilfen bei LfA und BBB. Bitte sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Hausbank.
Darlehensprogramme in Bayern
Mit den Darlehensprogrammen der LfA Förderbank Bayern, insbesondere dem Universalkredit der LfA, können u. a. der allgemeine Betriebsmittelbedarf oder die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten finanziert werden. Die Darlehensprogramme können mit Haftungsfreistellungen kombiniert werden, die die Hausbanken von Ausfallrisiken entlasten und so die Kreditvergabe erleichtern. Tilgungsfreijahre sind möglich.
Fragen zu den Darlehensprogrammen der LfA beantworten Mitarbeiter der Task Force der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000. Alle wichtigen Informationen finden Sie darüber hinaus auch unter lfa.de.
Auch die KfW weitet die bestehenden Programme aus, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Instrumente für mehr Unternehmen verfügbar zu machen. Insbesondere werden die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit – Universell sowie den KfW Kredit für Wachstum angepasst.
Nähere Informationen zu den Programmen der KfW finden Sie unter kfw.de oder unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539-9001.
Bürgschaftsprogramme in Bayern
Bei nicht ausreichenden Sicherheiten können Darlehen der Banken verbürgt werden:
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB): Die BBB übernimmt Bürgschaften für Kredite von kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern, die den Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau zuzuordnen sind. Die Bürgschaftsobergrenze beträgt 2,5 Millionen Euro. Die maximale Bürgschaftsquote für Betriebsmittelfinanzierungen beträgt 80 Prozent.
Weitere Auskünfte erteilt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH unter der Telefonnummer 089 545857-0. - Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern: Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten. Der Bürgschaftsbetrag ist bis zu 5 Millionen Euro möglich. Darüber hinaus können auch Staatsbürgschaften übernommen werden. Für Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (s. o.) zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt die Förderberatung der LfA Förderbank Bayern unter der Telefonnummer 089 2124-1000.
Schutzschirm zur Krisenunterstützung in Bayern
Wir haben das Förderinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern für alle Anträge, die ab dem 17. März 2020 gestellt werden, bis auf Weiteres geändert:
- LfA-Bürgschaften
Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie Konsolidierungsdarlehen wird von 50 Prozent auf 80 Prozent angehoben.
Zudem genügt es als Voraussetzung für eine Betriebsmittelbürgschaft, dass ein mittelständisches Unternehmen aktuelle Liquiditätsprobleme hat (bislang konnten Betriebsmittelkredite nur in besonderen Fällen z. B. bei erhöhtem Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit Konsolidierungen verbürgt werden). - Universalkredit mit Haftungsfreistellung
Der Haftungsfreistellungssatz beim Universalkredit wird von 60 Prozent auf 80 Prozent angehoben.
Zudem werden die Haftungsfreistellungen beim Universalkredit für größere Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Konzernumsatz (bisher können nur kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler eine Haftungsfreistellung erhalten) sowie für haftungsfreizustellende Darlehensbeträge bis zu 4 Millionen Euro (bisher bis zu 2 Millionen Euro) geöffnet. - Akutkredit
Auf die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts wird verzichtet, unabhängig von der Höhe des beantragten Akutkredits, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten infolge der Corona-Auswirkungen und damit ein akzeptierbarer Konsolidierungsanlass vorliegen und sie die eingeleiteten bzw. geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt. - Ausweitung des vereinfachten Verfahrens für alle Haftungsfreistellungen sowie neu auch für Bürgschaften
Um die Antragsprozesse bei den Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften zu beschleunigen und diese damit für Unternehmen und Freiberufler schneller zugänglich zu machen, wird bis auf Weiteres der Schwellenwert, bis zu dem ein vereinfachtes Verfahren der Risikoprüfung angewendet wird, von derzeit 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Dadurch müssen für diese Fälle weniger Unterlagen eingereicht werden, z. B. wird auf die Bilanzeinreichung sowie die Anlagen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse verzichte
Kurzarbeit in Bayern
Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Darüber hinaus werden – wie von Bayern gefordert – erweiterte Kurzarbeitsregelungen umgesetzt. Im Einzelnen gibt es folgende Erleichterungen:
- Das Erfordernis, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist, wird auf eine Schwelle von 10 Prozent abgesenkt.
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird teilweise oder vollständig verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.
- Wie bereits am 29. Januar 2020 von der Bundesregierung beschlossen, soll im gleichen Zug eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezugs von 12 auf 24 Monate ermöglicht werden.
Diese erweiterten Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Informationen zum Kurzarbeitergeld sowie ihre zuständige Arbeitsagentur finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) bietet in ihrem ServiceCenter zur Kurzarbeit umfangreiche Informationen und eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Kurzarbeitergeld.
Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Bayern
Steuern in Bayern
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.
Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.
Den Antrag zur Steuerstundung(PDF auf externem Server) finden Sie hier. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.
Weitere Informationen zu den bestehenden Möglichkeiten bietet das Bundesministerium der Finanzen.
Sozialversicherungsbeiträge in Bayern
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter extremen Einnahmeausfällen leiden, können bei den zuständigen Krankenkassen eine zinsfreie Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass vorrangig bereits die anderen Unterstützungsmöglichkeiten vergeblich versucht wurden (Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und/oder Krediten) und die glaubhafte Erklärung, dass der Arbeitgeber einen erheblichen finanziellen Schaden durch die Corona-Pandemie erlitten hat.
Bitte denken Sie daran, dass für eine Stundung der Beiträge für den Monat März eine formlose Antragstellung bis spätestens 26. März 2020 erfolgen muss.
Informationen zu den Möglichkeiten und zum Verfahren bietet das Infoblatt des GKV-Spitzenverbands(PDF auf externem Server).
AKTUELLES: CORONAVIRUS Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?
Corona – Schließung von Geschäften und Betrieben
Die Staatsregierung hat durch Allgemeinverfügungen die Öffnung von Einzelhandel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen stark eingeschränkt.
Einzelhandel
- Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art sind zunächst bis einschließlich 3. April 2020 geschlossen. Ausgenommen davon sind z. B. der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Reinigungen. Sonstige Dienstleistungen, etwa Friseurbetriebe, sind nicht zulässig.
- Ob Ihr Betrieb für Kunden geöffnet sein darf, entnehmen Sie im Zweifelsfall bitte den FAQ des Gesundheitsministeriums(PDF auf externem Server).
- Für die Geschäfte, die öffnen dürfen, wurden die zulässigen Ladenöffnungszeiten verlängert. Geöffnet werden darf werktags von 6 bis 22 Uhr, sonntags von 12 bis 18 Uhr. Diese Regelung gilt zunächst bis 30. März 2020.
Hotel- und Gastgewerbe
- Sämtliche gastronomische Betriebe müssen zunächst bis 3. April 2020 geschlossen bleiben. Erlaubt bleiben Angebote „to go“ und die Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke.
- Hotels und weitere Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Diese Regelung gilt bis zunächst 30. März 2020.
Freizeiteinrichtungen
- Alle Freizeiteinrichtungen (u. a. Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Veranstaltungs- und Tagungsräume, Clubs, Bars, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendhäuser) müssen bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen bleiben.
Allgemeinverfügungen
Grundlage der oben beschriebenen Regelungen sind die folgenden Allgemeinverfügungen der Bayerischen Staatsregierung:
Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 (Ausgangsbeschränkung)(PDF auf externem Server)
Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 (Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen)(PDF auf externem Server)
Veranstaltungen
Veranstaltungen sind per Allgemeinverfügung(PDF auf externem Server) generell bis Ende der Osterferien untersagt.
Zuständig für behördliche Untersagungen von Veranstaltungen ist das Gesundheitsamt Ihrer Kreisverwaltungsbehörde. Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden Sie auf der folgenden Seite des Robert-Koch-Instituts.
Gesundheits- und Arbeitsschutz
Zu Gesundheitsfragen können Sie sich über die Telefon-Hotline des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131 68085101 oder über folgende Seiten informieren:
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bundesgesundheitsministerium
- Coronavirus – FAQs
- Infektionsmonitor Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
- Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für Italienreisende
Arbeitszeit
Die Bezirksregierungen haben Allgemeinverfügungen erlassen, um in der Produktion von existenziellen Gütern und für Dienstleistungen zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. In diesen Bereichen gelten folgende Regelungen bis einschließlich 30. Juni 2020:
- Beschäftigte dürfen über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden hinaus und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
- Ruhepausen dürfen verkürzt werden auf mind. 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden, mind. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Ruhepausen dürfen auf mehrere Kurzpausen verteilt werden.
- Die Ruhezeit darf um bis zu zwei Stunden verkürzt werden.
Die (gleichlautenden) Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Bezirksregierung:
- Mittelfranken(PDF auf externem Server)
- Niederbayern(PDF auf externem Server)
- Oberbayern(PDF auf externem Server)
- Oberfranken(PDF auf externem Server)
- Oberpfalz(PDF auf externem Server)
- Schwaben(PDF auf externem Server)
- Unterfranken(PDF auf externem Server)
Service der Kammern und Verbände
Informationen für Arbeitgeber (z. B. Arbeitsausfall, Arbeitsschutz, Dienstreisen, Förderungen und Reiserecht) finden Sie auf den Seiten der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) und den zuständigen Kammern.
Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw)
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat auf Ihren Internetseiten ein ServiceCenter Corona-Pandemie eingerichtet:
- Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (Informationen für Mitglieder), Tel. 089 55178-100
Industrie- und Handelskammern
Die bayerischen IHKs bieten auf Ihren Seiten umfangreiche Informationen:
- IHK Aschaffenburg, Tel. 06021 880-0
- IHK zu Coburg, Tel. 09561 7426-0
- IHK für München und Oberbayern, Tel.: 089 5116-0
- IHK für Niederbayern in Passau, Tel.: 0851 507-101
- IHK Nürnberg für Mittelfranken, Tel. 0911 1335-1335
- IHK für Oberfranken Bayreuth, Tel. 0921 886-0
- IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, Tel. 0941 5694-0
- IHK Schwaben, Tel. 0821 3162-0
- IHK Würzburg-Schweinfurt, Tel. 0931 4194-800
Handwerkskammern
Die bayerischen HWKs stellen auf Ihren Internetseiten umfangreiche Informationen bereit:
- HWK für München und Oberbayern, Tel. 089 5119-0
- HWK für Schwaben, Tel. 0821 3259-0
- HWK für Mittelfranken, Tel. 0911 5309-220
- HWK für Oberfranken, Tel. 0921 910-0
- HWK für Unterfranken, Tel. 0931 30908-3344
- HWK Niederbayern-Oberpfalz, Tel. 0941 7965-0
DEHOGA Bayern
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. stellt umfangreiche Informationen, Formulare und Checklisten für Betriebe der Branche bereit:
- Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Tel. 089 28760-0
Kinderbetreuung
Von 16. März 2020 bis 19. April 2020 besteht ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten.
Informationen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen, wenn Eltern wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht zur Arbeit erscheinen können, sind dem Informationsblatt des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales(PDF auf externem Server) zu entnehmen.
Der Unterrichtsbetrieb an Schulen ist in dieser Zeit eingestellt. Weitere Informationen zu den Schulschließungen bietet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Handel mit China
Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten Antworten rund um Fragen zur Auswirkung des Coronavirus auf das Geschäft in und mit China auf der Seite der Deutschen Auslandshandelskammern in China. Coronavirus-Hotline der Deutschen Auslandshandelskammern in China per E-Mail: infocenter@bj.china.ahk.de.
Auch die Deutsche Botschaft in Beijing bietet bei dringenden Fragen eine Telefon-Hotline an: +86 10 8532 9202 (Bereitschaftsdienst). Die Deutschen Auslandsvertretungen in China weisen auch darauf hin, dass sich Deutsche, die in China leben, in der Krisenvorsorgeliste registrieren lassen sollten.
Aufhebung Sonntagsfahrverbot
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen komplett aufgehoben. Die Regelung gilt ab sofort für alle Güter inklusive Leerfahrten bis einschließlich 29. März 2020. Ziel ist, dass Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden können.
Grenzkontrollen
Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur Eindämmung der Infektionsgefahren vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen ab 16. März 2020, 8:00 Uhr. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen.
Die Bundespolizei hat eine Bescheinigung für grenzüberschreitende Berufspendler(PDF auf externem Server) zur Verfügung gestellt, die vom Arbeitgeber unterzeichnet werden muss. Die Pendlerkarte kann zur Beschleunigung der Kontrolle in die Windschutzscheibe gelegt werden.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Grenzverkehr Österreich-Italien
Österreich hat den Personenverkehr zu den Nachbarländern Italien, Schweiz, Tschechien, Slowakei und Ungarn stark eingeschränkt. Der Warenverkehr auf Schiene und Straße soll gewährleistet werden. Im Straßen-Güterverkehr werden die Lkw-Fahrer an der Grenze Italien/Österreich jedoch Gesundheitskontrollen unterzogen. Es ist daher mit längeren Wartezeiten bei der Einreise zu rechnen
Informationen hierzu bietet die Deutsche Handelskammer in Österreich.
Grenzverkehr Tschechien
Tschechien hat angekündigt, keine Einreisen mehr u. a. für deutsche Staatsbürger zuzulassen. Tschechischen Staatsbürgern ist es verboten, in Risikoländer – darunter Deutschland – zu reisen. Ausnahmen werden Lkw-Fahrern, Piloten und anderen Personen gewährt, die Lebensmitteln liefern. Der internationale Warenverkehr ist bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung weiterhin möglich.
Umfassende Informationen und Formulare zum Grenzverkehr mit Tschechien bietet die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim.
Bürostuhl & Krankenschein
Gesund sitzen und sich wohl fühlen – Um den hohen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig, konzentriert und gesund sein. Langes Sitzen am Arbeitsplatz bedeutet jedoch eine hohe Belastung für die Wirbelsäule und die gesamte Rückenmuskulatur.

Wie beantrage ich den Zuschuss bei der Krankenkasse?
Umso wichtiger ist daher die Wahl des passenden Bürodrehstuhls, der unterstützend und gleichzeitig individuell auf die Bedürfnisse angepasst werden kann, oder eines gemütlichen Relax-Sessels, auf dem Sie sich nach Büroschluss ausruhen können. Ein neuer Stuhl aus unserem Hause hält 10-15 Jahre, d. h. ein neuer Bürodrehstuhl kostet pro Tag nur wenige Cent.
Mit den ergonomischen und patentierten Sitzlösungen von Gernot Steifensand entscheiden Sie sich für Bürodrehstühle und Wohnsessel in höchster Qualität. Die Auswahl ist groß und es gibt für jeden Benutzer seinen „persönlichen“ Gesundheits- und Wohlfühlstuhl.
Alle Produkte werden „frei Haus“ und „fix und fertig“ montiert geliefert.
Einfach auspacken, hinstellen, reinsetzen und sich wohlfühlen.
Folgende Personen können einen Antrag stellen:
- Jeder Versicherte, der wiederholt arbeitsunfähig ist auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden.
- Jeder Versicherte, bei dem eine Rehamaßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation erfolgt ist.
- Jeder Versicherte, bei dem der orthopädische Bürostuhl dazu dient, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Was sind die Voraussetzungen:
- 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder
- 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB)
3 Schritte zum staatlich geförderten orthopädischen Bandscheibendrehstuhl nach Maß von STEIFENSAND GERNOT
1. Füllen Sie das Formular G 100 und die Anlagen G 130 und G 3143 der Deutschen Rentenversicherung aus (siehe Informationsblatt G103).
2. Kontaktieren Sie Ihren behandelnden Hausarzt oder Orthopäden und
bitten Sie ihn, die Formulare G 3004/3005 und G1206 für die ärztliche
Stellungnahme auszufüllen (siehe Informationsblatt G 3002 und G 3003).
3. Senden Sie die von Ihnen ausgefüllten Formulare zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht und einem Kostenvoranschlag an die Deutsche Rentenversicherung.
Wo kann ein Antrag gestellt werden und wer ist bei der Antragstellung behilflich?
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
- Knappschaft Bahn See
- Die Reha-/Sozialberater in der Klinik
- Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger
- Die technischen Berater der Arbeitsagenturen
- Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte
- Die zuständige Krankenkassen
Was benötige ich zur Antragstellung?
- Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebögen (erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger.)
- Das ärztliche Attest vom Facharzt (z.B. Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik mit dem spezifischen Hinweis für einen orthopädischen Stuhl oder ein anderes behindertengerechtes Hilfsmittel
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
- wenn möglich, eigener Brief mit hinreichender Begründung der Notwendigkeit einer behindertengerechten Ausstattung
- Kostenvoranschlag des qualifizierten Fachhändlers
Bandscheiben-Sitz
Sorgt mit der ergonomischen Wellenform für eine aufrechte und bandscheibengerechte Sitzhaltung. Das Becken wird nach vorne gekippt und die Wirbelsäule in die natürliche Doppel-S-Form gebracht, wodurch die Bandscheiben entlastet werden. Für Personen, die durch richtiges Sitzen Rückenschmerzen vorbeugen oder lindern wollen.
Schmerz-Akut-Sitz
Die spezielle orthopädische Sattelform nimmt durch die Gewichtsverlagerung vom Oberkörper auf die Beinmuskulatur den Druck von den Bandscheiben und der Hüfte, wodurch die Wirbelsäule aufgerichtet und entlastet wird. Besonders empfehlenswert für Personen, die bereits an Rückenschmerzen und Nackenverspannungen leiden. Der Sitz kann erheblich zur Schmerzlinderung bei Hüftproblemen und Arthrose beitragen.
Frauen-Komfort-Sitz
Er ist vorne weich abgerundet, mit 7-Zonen-Taschenfederkern von ganz weich bis stützend. Sorgt für besten Sitzkomfort, bei besonders guter Druckverteilung – optimal für die Durchblutung der Beine, da ein Abdrücken der Venen verhindert wird (kann kalte Füße verhindern).
Ergonomischer-Sitz
Der DIN-Standardsitz für universellen Einsatz übertrifft alle Anforderungen, Vorschriften und Empfehlungen nach DIN- und EU-Normen weit.
LADY CUBE Bürostuhl
Frauen aktivieren beim Gehen und Laufen eine Vielzahl von Muskeln. Diese permanente Bewegung hält die Wirbelsäule und den Bewegungsapparat fit und gesund. Beim Sitzen auf herkömmlichen DIN und Einheitsstühlen werden die gesunderhaltenden Bewegungsabläufe des Organismus weitgehend ausgeschaltet.
Muskeln wollen dynamisch arbeiten. Diese Dynamik ist das Herz und die Venenpumpe, die Krampfadern, Rücken- und Nackenschmerzen vorbeugt und die Verdauung im Sitzen verbessert.

Frauen sitzen anders, weil sie anders gebaut sind.
Arbeitsmediziner und Gender-Seating experten haben eine ganz neue Generation von „sensomotorisch-aktivierten“ Sitzlösungen unter der Berücksichtigung des neuen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für Frauen entwickelt, um die „frauenspezifischen Sitzkrankheiten“ einzudämmen.
SITWELL G. STEIFENSAND ERGONOMIE:
Gesundes und professionelles Sitzen am Schreibtisch reduziert nicht nur Krankenstände in Unternehmen, sondern erhält auch die Leistungsfähigkeit und Vitalität der Mitarbeiter.
So unterschiedlich die Menschen auch sind, so differenziert sind auch ihre Körperformen und Sitzgewohnheiten.
SITWELL G. STEIFENSAND SITZ- WISSENSCHAFT:
36% aller Rückenschmerzen liegen im Schulter-Nacken-Bereich. entzündungen und Verschleiß im Kreuzdarmbeingelenk sind bei langem Bewegungsmangel vorprogrammiert und führen zu Schmerzen und Arbeitsausfällen.
SITWELL G. STEIFENSAND SITZ-FORSCHUNG:
Das SITWELLL-Ärzteteam sieht den Menschen als Maß. Alle Produkte sind ergonomisch und orthopädisch für langes Sitzen optimiert. Bürostühle werden in Deutschland für Menschen mit einer Körpergröße von 165 cm bis 178 cm und für ein Gewicht von 65,5 kg – 82,2 kg nach DIN und EU-Norm hergestellt. ein Blick in deutsche Unternehmen offenbart, dass nur wenige Büro-Menschen diesem statistischen Mittelwert entsprechen.
Mit LADYSITWELL® werden durch permanente Bewegungsreize alle Muskeln, insbesondere die Rumpf-, Rücken-, Schulter- und Armmuskulatur trainiert. Diese Muskeln stützen und entlasten die Wirbelsäule. Bandscheiben und Gelenke werden durch die sanften Mikrobewegungen gesund erhalten. Der Stoffwechsel wird dadurch angeregt. Das stärkt die Herz- und Lungenfunktion sowie die Sauerstoffaufnahme in jeder Zelle, wodurch die Leistungsfähigkeit und Ihr Wohlbefinden erhöht werden.
LADY CUBE XXL Bürostuhl mit ergonomischen Frauen-Sitz Nr. 80 7-Zonen Boxspring-Federkern und extra weicher Vorderkante
Der bequeme DAMEN-Komfort-Sitz mit Federkern und weicher und abgerundeter Vorderkante verbessert die Durchblutung der Beine.
Damen-Drehstuhl mit ergonomischen Dr. med. Michael Sababi Lady Gender-Sitz
Frauen haben einen stärkeren Bewegungsdrang aus den Beinen und der Hüfte. Das Bindegewebe einer Frau ist lockerer und die anatomischen und biologischen Voraussetzungen verlangen einen weicheren Sitz.
Der atmungsaktive Damen-Sitz mit 7-Zonen Taschenfederkern garantiert eine beste Druckverteilung und die weiche, abgerundete Sitzforderkante fördert die Zirkulation des Blutes und aktiviert die Venenpumpe in den Beinen – Der beste Schutz vor kalten Füßen.
Der Damenstuhl LADYCUBE XXL wird in höchster Qualität in der Gernot Steifensand Ergonomie- und Sitzmanufaktur hergestellt. LADYCUBE wird von Dr. med. Michael Sababi und vielen internationalen Gender-Ergonomie Experten empfohlen.
Bürodrehstuhl LADYCUBE mit der XXL Mechanik und Frauen-Sitz für universellen Einsatz. CUBE: kantig, eckig, kubisch, der Moderne aus der sitmate-Kollektion.
Rückenlehne (64 cm hoch, 7 cm höhenverstellbar) mit integrierter Lordosenstütze. Sitztiefenverstellung (5 cm). Optional mit Kopfstütze (186087). Sitz: Breite / Tiefe / Höhe ca. 49/46-51/46-56 cm. Weiche Rollen für harte Böden, atmungsaktiver Stoffbezug – Farbe: rot. 2 Jahre Garantie. Anlieferung komplett montiert im Karton mit Kunststoff-Fußkreuz schwarz, OHNE Armlehnen (können optional mitbestellt werden!). Lieferzeit ca. 12 Arbeitstage. Geeignet bis 200 kg Körpergewicht.
LADYCUBE XXL Bürostuhl mit ergonomischen Frauen-Sitz Nr. 80 7-Zonen Boxspring-Federkern und extra weicher Vorderkante
Empfohlene Sitz-Zeit bis 24 Stunden
Grundausstattung:
XXL-Ausführung
Frauen-Sitz Nr. 80
Aufpreise:
Rollen für harte Böden Nr. 15
Aluminium Fußkreuz Nr. 51
Armlehne Nr. 35
Bürodrehstuhl CUBEBALANCE mit XXL Mechanik und XXL Sitz für universellen Einsatz. CUBE: kantig, eckig, kubisch, der Moderne aus der sitmate-Kollektion, der die Männerherzen höhe schlagen lässt.
Rückenlehne (64 cm hoch, 7 cm höhenverstellbar) mit integrierter Lordosenstütze. Sitztiefenverstellung (5 cm). Optional mit Kopfstütze (186087). DIN-Mechanik: die Rückenlehne folgt Ihren Bewegungen auf Wunsch leicht verzögert, dies fördert die Aktivität und entlastet Ihren Rücken. Gegendruck von 50-125 kg einstellbar. Sitz: Breite / Tiefe / Höhe ca. 49/46-51/46-56 cm. weiche Rollen für harte Böden, atmungsaktiver Stoffbezug – Farbe: schwarz. 2 Jahre Garantie. Anlieferung komplett montiert im Karton mit Kunststoff-Fußkreuz schwarz, OHNE Armlehnen (können optional mitbestellt werden!). Lieferzeit ca. 12 Arbeitstage. Geeignet bis 200 kg Körpergewicht.
CUBEBALANCE-M Bürostuhl mit ergonomischen DIN-Sitz Nr. 75 für beste Druckverteilung in den Oberschenkeln und im Gesäß
Empfohlene Sitz-Zeit bis 24 Stunden
Grundausstattung:
XXL-Ausführung
Ergonomischer-DIN-Sitz Nr. 75
Aufpreise:
Rollen für harte Böden Nr. 15
Aluminium Fußkreuz Nr. 51
Armlehne Nr. 35
STEIFENSAND G. SITWELL Bandscheiben und Hüftkissen
Entlastung für die Hüfte und Lendenwirbelsäule – Schmerz, lass nach! Unser ergonomisches und medizinisch getestetes Schmerz lass nach Sitzkissen auf Rezept mit Hilfsmittel Nr. 26.46.01.0002 macht es möglich.
Die Dr. med. Michael Sababi Anti Rückenbrand und orthopädisch günstige Sattelform sorgt beim Sitzen für eine Entlastung der Hüfte und der Lendenwirbelsäule. Auch die Kniegelenke werden dabei geschont.
Das Hinsetzen und Aufstehen mit mit den Bürostuhl auf Rezept mit Hüftkissen fällt deutlich leichter als ohne By By Rückenschmerz und Schmerz Akut Sitzkissen. Dies kann ein erheblicher Beitrag zur Schmerzlinderung sein.

entlasten, entspannen und vorbeugen!
Lassen Sie sich von unseren Dr. med. Michael Sababi By By Rückenschmerz Sitzkissen für einen Rücken ohne Schmerz inspirieren. Wir definieren das ergonomische Sitzen nue. Ausgangspunkt ist das Becken. Unsere Bürostuhl auf Rezept mit den Sitzkissen auf Rezept positionieren Sie das Becken. „Fast als ob man steht.“
„Das Becken als das Fundament der Wirbelsäule.“

Entlastung der Hüfte, Entlastung der Lendenwirbelsäule, locker bis zu den Schultern. Das ist gutes Sitzen mit dem Bürostuhl auf Rezept und dem Dr. Michael Sababi By By Rückenschmerz Sitzkissen.

LEBENSQUALITÄT
VERBESSERN UND ERHALTEN
Das ergonomische und medizinisch getestete SITWELL-Hüftkissen ist ideal geeignet, Hüfte und Lendenwirbel zu entlasten. Denn durch seine spezielle Sattelform gibt es eine orthopädisch optimale Sitzposition vor.
Der neue By By Rückenschmerz Bürostuhl kombiniert dabei die Eigenschaften eines Sattel- und eines Keilkissens. Durch die synchrone Sitzhaltung ist auf dem STEIFENSAND Hüftkissen ein dauerhaftes Sitzen möglich.
Die Knie werden hüftbreit geöffnet und das Becken so optimal positioniert. Dadurch erlangt der Oberkörper eine aufrechte Haltung – fast so, als ob man stehen würde. Mehr noch: Ober- und Unterschenkel stehen auf dem Bandscheiben und Hüftkissen in einem optimalen Winkel zueinander. Gleichzeitig werden die Hüft- und Kniegelenke dabei entlastet. So ist ein leichteres, bequemeres, aufrechteres und orthopädisch richtigeres Sitzen möglich.
Das ergonomische SITWELL STEIFENSAND Hüftkissen ist perfekt geeignet bei Sitzproblemen, Rückenproblemen, Arthrose, Rheuma, Morbus Bechterew, nach einem Bandscheibenvorfall sowie vor oder nach einer Operation.
Es kann keine „Wunder“ bewirken aber orthopädisch wirksam entlasten und damit Erleichterung verschaffen. Für mehr Lebensqualität und Lebensfreude.
Das perfekte KSchmerz Akut Steifensand Sitzkissen ist vor allem eines: kein Keilkissen. Unsere medizinischen By By Rückenschmerz Sitzkissen kombinieren die Eigenschaften eines Sattel- und eines Keilkissens.
So wird das Becken, das Fundament der Wirbelsäule, durch die besondere Form unserer Sitzkissen ideal positioniert. Fast so, als ob man stehen würde.
Diese aufrechte Haltung stabilisiert die Wirbelsäule. Rückenschmerzen verursachende Fehlstellungen oder Schonhaltungen können damit vermieden werden. Man sitzt leicht, bequem, aufrecht und entsprechend orthopädisch richtig. Synchron – ohne Fehlhaltung.
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