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Ergonomischer-Bürostuhl-Dresden.de

www.Buerostuhl24-Dresden.de ist Ihr Bürostuhl-Fabrikverkauf in Dresden für Bandscheibenstühlen, Bürostühlen und für das ganze HomeOffice Zuhause.

Die 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL AG ist der Werks- und Fabrikverkauf in Dresden und Ihr erfahrener Büroausstatter in Dresden.

Die 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL AG ist der Entwickler und Hersteller von ergonomischen Drehstühlen und orthopädischen Sitzlösungen.

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Unser Werk und die angeschlossenen Werks- und Fabrikpartner bieten wir Bürostühle zum aller besten Preis- und Leistungsverhältnis in Dresden an.

Unsere Bürostühle sind für jegliche Aufgabenbereiche und -zwecke, die in der Büroumgebung vorstellbar sind. Das kann zum Beispiel ein schlichter klassischer Drehstuhl mit Armlehnen und Kopfstütze sein, der für den gewöhnlichen Mitarbeiter erdacht ist der etwa sechs bis acht Stunden pro Tag am Arbeitsplatz sitzt.

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1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL

Steifensand Gernot-M. Bürostühle mit einzigartiger 3D-Sitztechnologie.
Das in 1998 in Wendelstein bei Nürnberg gegründete Unternehmen Gernot-M.Steifensand hat sich auf neueste 3D-Sitztechnologie mit höchster Qualität spezialisiert. Alle Bürodrehstuhl und Bandscheibenstuhl Modelle werden in Wendelstein bei Nürnberg, in der firmeneigenen Produktionshalle mit integrierter Polsterei, in aufwendiger Handarbeit gefertigt!

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Steifensand Gernot-M. Bürostühle Qualität Made by Gernot-M. Steifensand ist der Leitsatz vom Gründer und CEO Gernot-M. Steifensand, welches sich in der Bürostuhl-Branche nachhaltig etabliert hat. Steifensand Gernot-M. Bürostühle unterstützen das gesunde Sitzen von Anfang an. Steifensand Gernot-M. Bürostühle gibt es in vielen verschiedenen Modellen, Farben und Ausführungen. Alle verbindet das ergonomische und orthopädische Ziel, gesundes und schmerzfreies Sitzen zu fördern.

Monotones und starres Sitzen ist die am häufigsten eingenommene Körperhaltung im Laufe eines Arbeitstags. Das ist Grund genug, sich bei der Auswahl von Bürositzmöbeln für Bürostühle zu entscheiden, die den Körper bestmöglich unterstützen und somit Leistungsfähigkeit und Wohlgefühl erhalten. 

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Die 1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL AG ist ein mittelständisches, inhabergeführtes Unternehmen, welches Ihnen mit den Gernot-M. Steifensand Sitzlösungen Ihnen eine perfekte Sitzlösung aus Funktion, Innovation und Mechaniken.

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Das ist Qualität „Made by GERNOT-M. STEIFENSAND“!

Schnell, flexibel und mit viel Raum für die Erfüllung Ihrer individuellen „Sitz-Wünsche“ arbeitet das Steifensand Gernot-M. Bürostuhl-Team in Wendelstein bei Nürnberg jeden Tag aufs Neue für die Zufriedenheit der Kunden. 

Entdecken Sie den Unterschied beim ersten Hineinsetzen in einen Steifensand Gernot-M. Bürostuhl. Ergonomisch und modern – Sitzlösungen von Gernot-M. Steifensand.

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Aber auch für gehobenere Einsatzzwecke wie eine 24 -Stunden-Nutzung im Drei-Schichten-Betrieb in einer Leitstelle haben wir den passenden Bürostuhl in unserem Sortiment. Ein ergonomischer Bürostuhl hat unter Anderem ganz andere Anforderungen als der DIN- und Einheitsstuhl von der Stange.

Ein ergonomischer ausgereifter Bürostuhl hat ganz andere Anforderungen an die Bereiche Stabilität und Belastbarkeit als ein herkömmliches Modell, die nur nach DIN- und EU-Norm hergestellt werden.

Für besonders schwergewichtige Menschen bieten wir ebenfalls in Dresden den richtigen Bürostuhl damit diese einen komfortablen und ergonomischen Arbeitsplatz bekommen. Wer einen zeitlosen Chefsessel sucht, kann bei uns aus einem vielfältigen Angebot beispielsweise einen High-End Stuhl in 4mm Vollleder inklusive Kopfstütze wählen.

Nicht nur für den eigentlichen Arbeitsplatz sondern auch für Konferenzzimmer Messestände Kantinen oder Lounges, also für alle denkbaren Umgebungen in der Bürobranche haben wir den für unsere Kunden den optimalen Stuhl.

Ein ergonomischer und orthopädisch optimierter Schreibtischstuhl bestimmt in wesentlichem Maße über Wohlbefinden und Leistungsvermögen seiner Nutzer.

Unter nicht Einhaltung wichtiger Kriterien bei der Auswahl an Schreibtischstühle können zu einer gesundheitsbeeinträchtigenden Sitzhaltung und daraus resultierenden Haltungsschäden führen.

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1000 STÜHLE STEIFENSAND SITWELL AG
Sperbersloher Str. 118
90530 Wendelstein / Germany
Telefon: 09129-40679-0
Fax: 09129-270641
Website: www.steifensand.org
E-Mail: info@steifensand.de

14-Tage – Bürostuhl Test- und Probesitzen – Beim Sitzen ist das beste gerade gut genug!

Herzlich Willkommen bei Ihrer deutschen Sitzmöbelfabrik GERNOT STEIFENSAND und Ihrem direkt ab Werk Bürostuhl- und Büromöbel Onlineshop www.steifensand.org

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Steifensand Gernot-M. Bürostühle mit einzigartig gesundheitsschonender 3D-Sitztechnologie

Das in 1998 in Wendelstein bei Nürnberg gegründete Unternehmen Gernot-M.Steifensand hat sich auf neueste 3D-Sitztechnologie mit höchster Qualität spezialisiert. Alle Bürodrehstuhl und Bandscheibenstuhl Modelle werden in Wendelstein bei Nürnberg, in der firmeneigenen Produktionshalle mit integrierter Polsterei, in aufwendiger Handarbeit gefertigt!

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  • F.-Martin Steifensand, der Bandscheiben und Ergonomie-Pionier der Nachkrigszeit und der Vater von Gernot-M. Steifensand schreibt in seinem Buch „Meine Erfolgsgeschichte“ | F Martin Steifensand | ISBN: 9783800412907 bei Amazon erhältlich. F.-Martin Steifensand Zitat aus dem Buch:

„Ich orientiere mich am Besten, das es auf der Welt gibt. Auch für den Stuhl, für das Sitzen, ist das Beste gerade genug“. 

 
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1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL

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Regionale „Sitz-Einweisung“
Deutsches Markenprodukt
Lokaler Service 

Gernot Steifensand

1000 Stühle STEIFENSAND SITWELL AG
Sperbersloherstr. 118
90530 Wendelstein

Telefon: +49 9129 / 404-0
E-Mail: info@steifensand.de

PENDING-SYSTEM by SITWELL G. STEIFENSAND

Medizinisch- und wissenschaftlich untersucht von : Dr. med. Alfred Büttner CHEFARZT ARZT FÜR INNERE MEDIZIN RÖNTGENOLOGIE.

Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systemist eine wartungsfreie revolutionierende Konstruktion, die einen mehrdimensionalen Bewegungsablauf von Sitz- oder Liegeflächen hervorruft. Durch körpereigene Motorik entstehen kombinierte vertikale, sagittale und horizontale Schauklbewegungen

1.1. Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System als revolutionierende Neuheit für Sitz- und Liegemöbel.

1.2. Bewegungsarmut als Tribut des modernen Menschen an die Zivilisation.

1.3. Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System als Bestandteil von präventiven und therapeutischen Maßnahmen im Sinne eines mehrdimensionalen Reflex- und Resonanzgeschehens (aufgrund autogener Reflexe).

  1. Wirkungsweise des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System:

a) Unmittelbarer Einfluß auf die geforderten Muskelabschnitte (bes. Antischwerkraftmuskeln und Muskulatur der unteren Extremitäten) und Wirkung auf die Atemmuskulatur über Nervenzentren.

b) Langzeiteffekt über zentralnervöse Reflex- und Resonanzabläufe mit Einwirkung auf verschiedene Zentren des Gehirns (bes. auf das sogenannte limbische System).

2.  Anwendungsmöglichkeiten nach allgemeinen und nach medizinischen Gesichtspunkten.

     I. Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systemist eine wartungsfreie revolutionierende Konstruktion, die einen mehrdimensionalen Bewegungsablauf von Sitz- oder Liegeflächen hervorruft. Durch körpereigene Motorik entstehen kombinierte vertikale, sagittale und horizontale Schauklbewegungen.

     II. Es ist allgemein bekannt, daß die Zivilisation dem Menschen eine Vielzahl von Gesundheitsstörungen  gebracht  hat.  Zivilisationsschäden  reichen  von  der Übergewichtigkeit bis zur vegetativen Dystonie und Schlaflosigkeit, beinhalten aber auch wesentlich gefährlichere  Krankheiten  des  Herzens,  der  Gefäße  und  des Organstoffwechsels, wie Herzinfarkt, Bluthochdruck, Arteriosklerose, Diabetes und Gicht.

Es ist aber schlichtweg unmöglich, die gravierenden Auswirkungen unserer heutigen ungesunden Lebensweise wesentlich zu ändern. Der Mensch hat im Lauft seiner ständigen Evolution auf allen Gebieten der Wissenschaft und Technik enorme Fortschritte erzielt und die moderne Gesellschaft ist ohne diese Errungenschaften nicht mehr lebensfähig.

Die präventive, d. h. vorbeugende Medizin, hat sich zur Aufgabe gemacht, gestützt auf umfangreiche Versuchsreihen, Krankheiten, auch die sog. Zivilisationskrankenheiten, z.B. verursacht durch falsche Ernährung und Lebensweise, Bewegungsmangel und Umweltverschmutzung frühzeitig und gezielt zu bekämpfen. Der Mensch ist bereits vor etwa 4500 Millionen Jahren vorprogrammiert gewesen. Unsere Vorfahren waren Jäger und Sammler. So ist der Mensch in erster Linie für die Bewegung geschaffen. Sein größtes Organ ist die Muskulatur, die heute meist nur mehr wenig benutzt und trainiert wird.

Angeboren ist dem Menschen auch seine Aggression, seine bemerkenswert niedrige Hemmschwelle Artgenossen zu töten. In der Frühzeit wurden die Muskeln für diesen Kampf zu überleben für Flucht, Abwehr und für Nahrungserwerb ständig beansprucht. Der moderne Mensch ist diesen Strapazen nicht mehr ausgesetzt, die seine Vorfahren überwinden mußten. Ebenso wie nach Carl Gustav Jung mit dem immensen Zuwachs an Wissen und Erkenntnis die Entwicklung des kollektiven Unbewußten nicht Schritt gehalten hat, hat sich der Mensch in umgekehrter Weise in seinem Werdegang zunehmend den natürlichen Lebensreizen verschlossen.

Die  Lebensweise  ist  überwiegend  sitzend,  die  Wohlstandskost jederzeit  greifbar, Temperatureinflüsse werden durch bequeme Wohnbauten ausgeschaltet. Damit sind wir aus unserer Zivilisation der natürlichen Stimulation beraubt worden. Warum verschaffen sich heute so viele junge Menschen über Drogen extreme Reize?

Leben heißt, auf vielerlei Reize zu reagieren, sich u.a. über Reflexe rhythmische Muskelbewegungnen zu verschaffen. Immobilisation erzeugt, wie man auch aus Tierversuchen weiß, sogar Erosionen und Ulzera der Magenwand.

Heute fehlen bei einer optischen und akustischen Reizüberflutung des Organismus die entsprechenden kompensierenden Vorgänge über Muskeltätigkeit. Bei der Fließbandarbeit ist die Harmonie zwischen Körper, d.h. Körpermuskulatur, sowie Geist und Seele auf das Äußerste strapaziert. Es kommt zum negativen Streß, dem Dys-Streß.

Hier fällt dem Pending-System als einem positiven Stimulans der Muskelmotorik und damit der Biodynamik eine besondere Bedeutung zu. Durch das dynamische Sitzen und Liegen wird eine Möglichkeit geschaffen, unbewußt und ohneAnstrengungen, das Zusammenspiel vieler Muskelgruppen zu trainieren und optimal einzusetzen. Da in dieses Wirkungsgeschehen auch zentralnervöse Regulationsmechanismen einfließen, d.h. über Reflexbahnen auch höhere Areale des Zentralnervensystemsangesprochenund aktiviert werden, ist der Dynamik des Pending­-Systems eine besondere Bedeutung zuzusprechen.

III. Beim Gebrauch des Pending-Systems kann man zunächst eine positive Sofortwirkung auf den Organismus feststellen.  Sitzt man auf einem Stuhl mit Pending-Mechanik so werden die auftretenden mehrdimensionalen Bewegungsabläufe als uneingeschränkt angenehm empfunden. Dieser Effekt ist dadurch zu erklären, daß die bei der Pending-Bewegung ausgelösten Reflexe (propriozeptive Reflexe) auch Zentren des Gehirns günstig beeinflussen.

Auf die genaueren Zusammenhänge des Reflexgeschehens wird später noch eingegangen. Indirekt, d.h. ganz unbewußt, wird während der Pending-Bewegung die Tätigkeit der Muskulatur angeregt. Beim Sitzen ist z.B. die Antischwerkraftmuskulatur von diesen Trainingsmechanismus betrogen. Es handelt sich hierbei um Muskelgruppen, die die aufrechte Haltung des Körpers gewährleisten, wie Nacken-, Rumpf und Beckenmuskulatur. Aber auch andere Muskelpartien, wie die Atemmuskulatur und die Muskulatur der Extremitäten, werden durch die Pending-Mechanik in der Aktivität gesteigert.

Über einen vermehrt angeforderten Sauerstoffbedarf wird die Durchblutung vieler Muskeln intensiviert und der Muskelstoffwechsel und damit der Stoffwechsel des Gesamtorganismus erhöht, ferner der Nachteil der statischen Muskelarbeit des Sitzens gemindert und die Wirbelsäule einschließlich Bandscheiben und Bandapparaten entlastet. Eine gute Sauerstoffversorgung ist deshalb so wichtig, weil nach neuesten Erkenntnissen der Physiologie bei Hypoxie (Sauerstoffmangel) die Calciumpumpe, die das ständig in die Zelle einströmende Calcium heraustransportiert, versagt. Erhöhtes Calcium in einer Zelle wirkt aber toxisch auf die verschiedenen Zellfunktionen. Mit den genannten intensivierten Muskelaktivitäten steht weiterhin eine positive Wechselwirkung auf den Kreislauf in Verbindung, vor allem in Richtung einer Förderung des venösen Rückstroms, die wiederum eine Entlastung der Herztätigkeit zur Folge hat.

Ebenso wie der beschriebene Pending-Effekt auf die Muskulatur herausgestellt werden muß, so ist auch der Einfluß der Pending-Bewegungen auf das periphere und zentrale Nervensystem zu nennen.

Während des Pending-Vorgangs wird die Reflextätigkeit der o.g. betroffenen Muskelgruppen konstant bei harmonischen Bewegungsabläufen gesteigert. Es werden also Reflexe auf Rückenmarksebene, aber auch deren zentrale Kommunikation trainiert. Hier nur einige Worte zum Reflexbegriff.

Ein Reflex ist eine Reaktion des Organismus auf verschiedene Umweltreize. Nach Reizaufnahme über besondere Rezeptoren erfolgt durch Nervenbahnen eine Leitung zumZentralorgan, wie Rückenmark und Gehirn, wobei dann auch eine Reflexantwort über sogenanntezentrifugale Nervenbahnen ausgelöst wird.

Man unterscheidet Eigenreflexe, sog. propriozeptive Reflexe, wobei die Empfangsorgane in den Muskeln, in den Sehnen, den Gelenkkapseln und der Knochenhaut liegen (auch ein Schlag auf eine Sehne führt zu einer Muskeldehnung). Demgegenüber sind Fremdreflexe sog. exterozeptive Reflexe an der Haut und Schleimhaut ausgelöst, auch an der Hornhaut des Auges und an den Sinnesorganen.

Ein großer Teil unserer Bewegungen  läuft  automatisch ab und liegt außerhalb unseres Bewußtseins. Um Haltung und Gleichgewicht zu kontrollieren, sind über Verbindungsbahnen phylogenetisch ältere Koordinationszentren im Hirnstamm, im Kleinhirn, im Mittelhirn und in der Basalganglien eingeschaltet.

So reguliert z.B. die Formatio reticularis des Stammhirns, die ein wichtiges Koordinationszentrum darstellt, über Rezeptoren des Kohlendioxyd- und Sauerstoffgehaltes des Blutes die Atmung und damit die Atemmuskulatur. Diese Formatio reticularis ist aber auch über Verbindungen zum Gleichgewichtssystem durch Bewegen und Schaukeln zu beeinflussen.

Es wurde festgestellt, daß. Katzen, die man zum Schlafen in Wiegen  legte, besser atmeten. Da Säuglinge und alte Menschen im Schlaf nicht genügend durchzuatmen vermögen, sind diese Schlafstörungen ebenso über Schaukelbewegungen zu beeinflussen. Die rhythmischen Bewegungsvorgänge intensivieren die Aktivität beider Zwerchfellhälften, die die wichtigsten Atemmuskeln darstellen. Infolgedessen atmen Kinder in Pending-Betten besser und werden auch beruhigt. Gerade diese Funktionsförderung des Pending-Systems ist besonders herauszustellen.

Außerdem ist zu folgern, daß der gastroösophagiale Reflex (Rückfluß von Mageninhalt in die Speiseröhre), der häufig bei Säuglingen auftritt, durch die Pending-Schaukelbewegungen eingedämmt wird. Die Unruhe dieser Kinder nimmt ab. In Verbindung mit diesen Effekten und einer gesteigerten Atemmuskeltätigkeit kommt es zu einer positiven Beeinflussung der Sauerstoffversorgung des Organismus. Die Gefahr einer Hyperventilationstetanie (durch übersteigerte Atmung hervorgerufene Störung der neuromuskulären Erregbarkeit) ist aber nicht gegeben, da vom Bewußtsein gesteuerte Einflüsse nicht vorliegen.

Vor allem ist zu betonen, daß die durch das Pending-System trainierten, vielfachen Reflexvorgänge eine eigenständige Ursache haben, d.h. durch aktive Muskeltätigkeit unterhalten werden. Man könnte diese Reflexe auch autogen bezeichnen. Es handelt sich also um Reflexabläufe, die sich bei den Muskelbewegungen während des Pending-Vorgangs abspielen.

Im Gegensatz dazu sind Schaukelbewegungen, die maschinell, z.B. durch Motorantrieb hervorgerufen werden, als heterogen  (fremden Ursprungs) zu bezeichnen und rufen ein heterogenes Reflexgeschehen hervor. Der letztgenannte Reflexablauf vermag den Organismus infolge fehlender eigendynamischer Muskelaktivitäten weniger günstig zu beeinflussen.

Die weitere zentrale Wirkung des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems soll nun veranschaulicht werden:

Rhythmische Muskelbewegungen, wie sie durch die Pending-Mechanik ausgelöst werden, beeinflussen nämlich das sog. limbische System. Hier handelt es sich um verschiedene Hirnareale (Hirnwindungen), die bestimmte Gebiete des Gehirns, wie Balken, Zwischenhirn und Basalganglien umgeben. Das limbische System kann also als eine Art Übergangsgebiet zwischen Großhirn und Hirnstamm bezeichnet werden. Dieser limbische Hirnbereich wird als Zentrum für Ausdruck, Affekte, Stimmungen und Triebe angesehen.

Zahlreiche Verbindungsbahnen laufen zu den verschiedensten Stationen des Zentralnervensystems, wie zum Großhirn, zum Hypothalamus, der ein übergeordnetes Zentrum der Hypothese und der vegetativen Zentren darstellt, zum Thalamus, dem Koordinationszentrum und Schmerzzentrum, sowie zur schon genannten Formatio reticularis. Die bekannten Bewegungsabläufe des Pending­-Systems harmonisieren dieses limbische System, dem also alle seelischen und gefühlsmäßigen Vorgänge des Menschen, wie Haß, Neid, Freude zuzuordnen sind. Psychische Erregungen können zu vegetativen Störungen und auch zu somatischen Schäden führen (siehe o.g. Streßulcus der Magenwand). Das limbische System ist die Schaltstelle der Psychosomatik. Außerdem sind die engen Verbindungen zwischen Formatio reticularis und dem Zwischenhirn für den Ablauf des Schlafes zu nennen.

Schlafregulierende Hirnstrukturen liegen nämlich im Zwischenhirn, im Hypothalamus und im medialen Thalamus.

Wird nun das o.g. wichtige limbische System durch harmonische Bewegungsabläufe erregt, so ist auch eine Einflußnahme auf die Hypophyse gewährleistet. Deren Hormonsekretion wird von Nervenzellen des limbischen Systems gesteuert.

Zusammenfassend kann man feststellen, daß die bekannten Regelsysteme des Zentralnervensystems komplexer Natur sind und harmonisch ineinander greifen.

Eine wichtige Funktion nehmen dabei die Überträgerstoffe der Nervenschaltstellen ein, sog. Neurotransmitter   (Noradrenalin,   Serotonin   und  Adrenalinvorläufer  Dopamin), Empfindlichkeitsänderungen der Transmitterwirkorte sollen in der Ursache der Depressionen eine Rolle spielen. Azetylcholin und Glyzin scheinen entgegengesetzt auf die Stimmungslage zu wirken. In der Behandlung von Depressionen sind durch Schlafentzug Erfolge erzielt worden. Hier ist ein Zusammenhang mit der insgesamt verminderten Muskeltätigkeit im Liegen und den damit verbundenen reduzierten Bedarf an Neurotransmittern zu diskutieren.

Die Pending-Konstruktion in Liegemöbeln ermöglicht auch während der Schlafphasen eine unbewußte und harmonische Muskelbeanspruchung die einer „milden Bewegungstherapie während des Schlafes“ gleichkommt. Autogene Reflexe werden auf diese Weise während der wichtigen Körperruhephasen trainiert. Wahrscheinlich ist das entspannte Erwachen nach dem Benutzen von Pending-Liegeflächen auf diese Weise zu erklären.

Die Wirkung des Pending STEIFENSAND SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems liegt in der positiven Beeinflussung der genannten zentralnervösen  Steuerungsvorgänge  über  die  harmonisierenden  reflexgesteuerten Bewegungsabläufe. Damit ist auch das Phänomen zu erklären, daß der Benutzer des Pending-­Systems nach längerem Gebrauch auf diese Bewegungsmechanik nicht mehr verzichten will und kann. Dies beruht auf dem Einfluß des Pending-Systems auf die vegetativen Zentren im Sinne eines ständigen Resonanz- oder Rückkopplungseffektes. Inwieweit auch das körpereigene endorphinergene System mit körpereigenen Substanzen von Opiatwirkung (Endorphine und Enkephaline) bei der Gewöhnung oder dem „Nicht mehr wissen können“ eingreift sei dahingestellt.

Anwendungsmöglichkeiten des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems nach allgemeinen und medizinischen Gesichtspunkten.

Die Verwendungsmöglichkeiten des Systems sind vielschichtig. Auf Grund der geschilderten Reflexabläufe kann das  symphonische zentrale Resonanzgeschehen  auch bei gesunden Menschen positiven Einfluß erzielen und Aggressionen und Stimmungslabilitäten zurückdrängen. Außerdem werden die unangenehmen und schädlichen Auswirkungen langdauernder und einseitiger statischer Muskelbeanspruchung und einer damit verbundenen Bewegungsarmut und deren Folgen verhindert. Bei Berufen mit überwiegend sitzender Tätigkeit, wie bei Schreib- und Fließbandarbeitern, wird das Pending-System eine erhebliche Körperentspannung hervorrufen. Insbesondere wird die Ermüdung der Sitzmuskulatur mittels der Pending-Bewegungsabläufe reduziert.

Gleichermaßen vermag das Pending STEIFENSAND SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems bei verschiedenen Krankheiten günstig einzuwirken.

Patienten, die strenge Bettruhe einhalten müssen oder sogar für immer ans Bett gebunden sind, vermittelt die Pending-Mechanik wenigstens ein minimalesBewegungsgefühl und somit die Empfindung einer gewissen Bewegungsfreiheit. Dabei kann aber uneingeschränkt die etwa verordnete Bettruhe eingehalten werden, da das System belastende Muskelanforderungen ausschließt.

Der Patient bleibt ja in der jeweilig erstrebten Lage – horizontal oder aufrecht. Trotzdem kommt es aber zu einer Anregung der Muskeltätigkeit. Gerade dem schwerkranken oder ständig gelähmten Patienten wird deshalb das Empfinden der totalen Hilflosigkeit und absoluten Bewegungseinschränkung genommen. Diesen, im Lebensgefühl schwer beeinträchtigten Menschen wird damit eine wesentliche Erleichterung zuteil.

Entsprechend den früher beschriebenen Zusammenhängen von Bewegungsrhythmus und Zentralnervensystem sind durch das Pending-System viele psychogen ausgelöste Krankheiten zu beeinflussen. Schlafstörungen, depressive Verhaltensstörungen, wie Antriebslosigkeit, Gehemmtheit und Ängstlichkeit werden ebenso wie vegetative Dysregulationen, die oft mit Kreislaufstörungen, Schwindel und Kopfschmerzen einhergehen, gebessert.

Bei Patienten mit Bandscheiben- und Wirbelsäulenleiden werden die Einflüsse des Pending-­Systems ebenso günstig sein wie bei Fehlfunktionen des Blutrückflusses infolge beeinträchtigter Herztätigkeit oder Fehlfunktionen der venösen Strombahn (Varikosis der unteren Extremitäten). Gerade Patienten mit derartigen Erkrankungen des Bewegungsapparates reagieren auf ungünstige statische Belastungen mit Beschwerdezunahme.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems bei Gesundheitsstörungen verschiedener Gene eine positive Auswirkung zu erzielen vermag.

Der Gebrauch des Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-Systems ist für Menschen mit stereotypen, einseitigen Tätigkeiten als präventives Instrument zu sehen. Als therapeutische Maßnahme kommt die Pending-Mechanik über einen umfassenden, Muskel- und Nervensystem trainierenden, Reflex- und Resonanzprozeß zur Geltung.

Daneben ist allgemein gesprochen die Pending-Konstruktion in Sitz- und Liegemöbeln für gesunde Menschen eine revolutionierende Bereicherung des Lebensgefühls.

Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System – medizinisch gesehen                       

1.  Durch langes Sitzen auf statischen starren, teilweise auch anatomisch völlig falsch konstruierten Stühlen, werden Teile der Wirbelsäule besonders im unteren Lendenwirbelbereich einseitig belastet. Diese Druckbelastung wirkt auf etwa ein Fünftel der gesamten Druckaufnahmefläche eines Wirbels und führt dazu, daß diese langzeitlich extrem belastete Zone mit  Bandscheibenschäden, Haltungsstörungen etc. reagiert (siehe Bild 1).

                                                                               Bild 1: Starres Sitzen

                                                                      

Wirbelquerschnitte – Druckverteilung nur auf etwa ein Fünftel der Gesamtfläche.

Die Symptome sind Rückgratschmerzen in der Lendengegend, Schwierigkeiten beim Bücken oder Heben, Taubwerden der Beine usw. Auch Atembeschwerden sind infolge der ungenügenden Sauerstoffversorgung schon beobachtet worden. Hieraus resultieren wieder psychische Probleme, die die Schaffenskraft und Kreativität des Menschen erheblich beeinträchtigen können.

2. Dynamisches Sitzen

Druck wird ständig auf fast die Hälfte der Gesamtfläche verteilt, in wechselweiser Wirkung, so daß die Bandscheiben mit Energie versorgt werden.

2. Da sich der Mensch dreidimensional bewegt, können diese Probleme auch nur dreidimensional gelöst werden. Das „Pending-System“ trägt dem Rechnung,  denn  es  bewegt sich selbst dreidimensional  im  Einklang  mit  dem menschlichen Körper, ja es gibt sogar durch Reaktion Bewegungen wieder zurück. Der Druck wird kontinuierlich auf etwa die Hälfte der Druckaufnahmefläche eines Wirbels verteilt     (sonst nur ein Fünftel). Hierdurch verbessert sich die gesamte Körperhaltung (Bild 3 und 4), die Sauerstoffversorgung ist optimal gewährleistet. Es wird ja auch bei Skoliosepatienten eine dreidimensionale Behandlungsmethode empfohlen, das sog. Schroth-System, welches die dreidimensionalen   Bewegungsabläufe  der Wirbelsäule erfaßt (siehe Dreidimensionale Skoliosebehandlung, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart – New York, 1981).

3. Bei Gebrauch des „Pending-Systems“ bleibt die Lendenwirbelsäule in funktionsgerechter Haltung, so daß    Engstellen unterhalb des Rippenbuckels erst gar nicht auftreten können. Da die höher gelegenen Wirbelsäulenabschnitte nur kompensatorische Schwingungen machen, richten sich die oberhalb des Lendenwirbelbogens befindlichen Körperpartien von selbst auf. Die Atmung wird freier, die belastenden Körperteil werden wieder mit genügend Sauerstoff versorgt.

4. Bei Gleichgewichtsverlagerung bringt ein mit dem „Pending-System“ ausgestatteter Stuhl die Wirbeldrücke in das Zentrum der Wirbelsäule und es kommt zu keinen nennenswerten Kantenpressung. Zug und Druck wechseln gleichmäßig, wobei auf Grund dieser Druck-Zug-Bewegung die Bandscheiben ständig mit Energie versorgt werden. 120 bis 130 mal pro Minute wechselt hier Zug und Druck – was einen guten Stoffwechsel des Gewebes bewirkt.

Das Pending STEIFENSAND GERNOT SITWELL Bürostuhl-3D-Sitz-System – Biodynamisches Sitzen

Dr. med. Bernd Reinhard Arzt für Orthopädie, Sportmedizin – Badearzt – ChirotherapieRosenheimer Str. 54, 
83043 BAD AIBLING

Das Sitzfleisch kostet uns Bundesbürger jährlich Millionen, wenn nicht Milliarden.

Der zum aufrechten Gang geschaffene Mensch ist zum Stubenhocker geworden. Von 24 Stunden bewegt der Mensch sich heute nur noch 2 Stunden auf seinen eigenen zwei Füßen. 12 Millionen Menschen sitzen ganztägig an ihrem Arbeitsplatz im Büro, 12 Millionen Schüler quälen sich 35 Wochenstunden auf miserablen Stuhlmöbeln u. 9 Millionen Rentner sind nur noch selten aus ihren Sesseln zu bewegen. Die Folgen: 7 Millionen Tage Arbeitsausfall pro Jahr wegen Muskelrheuma, 5 Millionen Erwerbsgeminderte mit einer 60% geminderten Erwerbsfähigkeit. Durch Fehlhaltung und mangelnde Bewegung entstehen nicht nur Bandscheibenschäden, rheumatische Beschwerden wie Muskelverspannungen, Schulterarmschmerzen, Ischias, Lumbago u.v.a. sondern auch solche Erkrankungen, die vom Laien nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Wirbelsäule gebracht werden. Dazu gehören funktionelle Störungen der inneren Organe besonders des Herzens, dazu gehört die Störung der Atmung, der Herz- Kreislauffunktion, Störung des venösen Blutumlaufes und der Verdauung. Die sogenannten vertebralen, also wirbelsäulenbedingten Organstörungen sind vielfältig und weit verbreitet.

Sitzen wird zur Strafe für den Rücken. Dies beweisen Untersuchungen der Arbeitsmedizin, daß bei sitzend tätiger Bevölkerung 14% Kopfbeschwerden 24% Beschwerden in Schulter und Nacken, 57%  Rippenbeschwerden,  18% Beschwerden am Gesäß, 13% Beschwerden am Oberschenkel, 29% an Knien und Füßen aufweisen.

Niemand zählt die Menschen, die infolge des Sitzens Kopfschmerzen bekommen, konzentrationsgestört sind, zu Depressionen neigen, sich gestreßt fühlen, leistungsgemindert und erschöpft nach Hause kommen.

Die Sitzmisere wird Folgen zeigen, solange Wirbelsäulenhygiene noch ein Fremdwort ist, Rückendisziplin noch lästigen Zwang bedeutet. Ausreichende Vorbeugung wird es deshalb nicht geben, weil bislang noch zumindest scheinbar genügend Geld vorhanden ist, die meist nutzlosen Rehabilitationsmaßnahmen zu bezahlen.

Gesundheitserziehung in den Schulen ist nach wie vor ein Stiefkind der Bildungspolitik. Die Gesundheitsaufklärung erstreckt sich auf bloße Theorie.

Im wesentlichen ist man nur in der Industrie daran interessiert, das Sitzen zuperfektionieren, da hierdurch, verständlicherweise, die Produktion steigerungsfähig wird.

Vor nicht ganz 30 Jahren wurden aus  ergonomischen Gründen aus Stehberufen  in zunehmendem Maße Sitzberufe gemacht.

Bereits 1957 machte sich jedoch die Erkenntnis breit, daß die Unversehrtheit derWirbelsäule Voraussetzung für das Wohlbefinden des Sitzenden bedeutet. Für den Langzeitsitzer sollte das Sitzen auf „orthopädischen“ Sitzgelegenheiten die Gesundheit der Wirbelsäule erhalten.

1958 wurde die Pendellehne in Verbindung mit der regulierbaren Sitzneigung der zur automatischen Einstellung des jeweils optimalen Sitzwinkels bei sich stets ändernder Arbeitshaltung eingeführt.

1959 versuchte man durch   regulierbare Sitzflächentiefe,   die schadenbringende Wirbelsäulenhaltung, den total runden Rücken, in die gesundheitserhaltende Position zu steuern.

1963 konnte man sich zum Entschluß durchringen, daß Sitzen kein statischer sondern ein dynamischer Vorgang sein soll.

1969 waren die Stuhlmöbelgestalter der gemeinsamen Überzeugung, daß sie als Sitzmöbelgestalter Präventivaufgaben übernehmen, nach dem Motto: „Vorbeugen ist besser als heilen“. Die Sitze wurden entsprechend konstruiert. Im allgemeinen wurde angestrebt, daß das   Sitzmöbel funktionell dem Menschen anzupassen ist und nicht umgekehrt.

Bis 1980 war man dann technisch so weit, dies zu bewerkstelligen. Das statische Sitzen schien endgültig vom dynamischen Sitzen abgelöst zu sein, dies zumindest auf den Reißbrettern der Stuhlkonstrukteure.

Die technischen Voraussetzungen für das korrekte und gesunderhaltende Sitzen waren geschaffen, doch dies war keine Vorausbedingung, daß der Sitzende seinen Stuhl auch richtig benützte, denn darüber hatte ihn bislang niemand ausreichend aufgeklärt.

Nach wie vor sitzen sehr viele Leute, auch auf den besten Stühlen, falsch!

Es muß jedem einleuchten, daß nur durch die Schaffung von optimalen Sitzmöbeln und durch bewußte und aktive Erziehung zum richtigen Sitzen und zur richtigen Sitzhaltung die unvermeidbaren Belastungen und Schäden durch das passive Sitzen vermindert werden können.

Das Sitzen auf einer starren und unbeweglichen Unterlage heißt: ,,Statisches Sitzen“. Dies bedeutet: Fixieren des Körpers oder einzelner Körperteile für längere Zeit in einer bestimmten Stellung unter dauernder Anspannung von Muskeln und ohne Gegenbewegung. Diese Sitzhaltung führt zwangsläufig zu Gesundheitsschäden.

Dynamisches Sitzen bedeutet mögliche Aktivität, mögliche Bewegung. Stützen u. unterstützen, Wechselrhythmus der Muskulatur anspannen und entspannen. Der Blutdurchfluß eines dynamisch tätigen Muskels beträgt das 20-fache eines ruhenden Muskels. Die Leistungsfähigkeit der Muskulatur wird allein durch ihre Aktivität erhalten.

Biodynamisch sitzen  heißt, sitzen auf einer beweglichen Sitzunterlage, erhaltene Beweglichkeit in allen 3 Dimensionen. Biodynamisch sitzen heißt auch Verminderung der von außen gesteuerten Reflexarmut,  Vermehrung der Reflexreize und somit Vermeidung des allmählichen Verkümmern und Einschlafen der lebensnotwendigen Reflexvorgänge. Es bedeutet für die Muskulatur Erhaltung der Muskelkraft durch fortlaufenden Gebrauch der Muskeln. Genauso wie der Muskel durch Nichtgebrauch schwindet, verflüchtigt sich neurophysiologische Reflexprogramm, welches den betroffenen Muskel in Funktion hält. Biodynamisch sitzen heißt:

„Stillen des Hungers nach Reizen“, der bereits bei Säuglingen deutlich ausgeprägt ist. Die Augen wollen sehen, die Ohren Töne aufnehmen, die Bewegungsorgane brauchen Bewegung. Für die Erhaltung der Reflexe dient bereits das Schaukeln des Säuglings in der Wiege. Biodynamisch sitzen heißt: Energieeinsparung.

Die Sitzfläche folgt nämlich dem verlagerten Schwerpunktlot des Sitzenden. Hinzu kommt, daß auch die Rückverlagcng des Schwerpunktlotes in die ursprüngliche Ausgangsstellung – das System folgt hier dynamisch – eine weitere Energieeinsparung bringt. Die aus vielen tausenden Einzelbewegungen eingesparte Energie bewahrt den sitzenden Menschen vor der eigentlich unnötigen  Energieverschwendung, vor  Müdigkeit  Erschöpfung,  Energielosigkeit, Leistungsminderung. Der ökonomische Umgang mit den eigenen Körperkräften setzt Energien frei, die für das physische und psychische Wohlbefinden des Menschen erhalten bleiben.

Biodynamisch sitzen heißt bandscheibenschonend sitzen. Der auf die Bandscheibe ein- wirkende Druck verteilt sich pendelnd über die gesamte Bandscheibe. Die einzelnen Sektoren der Bandscheibe werden hierbei abwechselnd be- und entlastet. Die allein durch die aufrecht zu erhaltende Ernährung der Bandscheibe wird nicht nur gesichert, sondern wird durch diesen Mechanismus entscheidend verbessert.

Humanisierung des Arbeitsplatzes wird erreicht durch Befreiung vom ständigen Sitzzwang, durch regelmäßige kurze Bewegungspausen am Arbeitsplatz. Wenn wir schon den Sitzzwang hinnehmen müssen, weil arbeitsbedingte, organisatorische Schwierigkeiten auftreten, sollten wir jedoch als Ziel ins Auge fassen, dem zum Sitzen gezwungenen Menschen zumindest optimale Sitzmöbel zur Verfügung zu stellen. Im biodynamischen Sitzen sehe ich eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich diesem erstrebten Ziel zu nähern.

Bad Aibling, den 07.07.1983

Neue Wege der Diagnose und Therapie von Gefäßerkrankungen. Rationelle Diagnostik und Therapie.

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Autor: Dr. med. Peter Schleicher Institut für Therapie und Forschung chronischer Erkrankungen und Immunolgie

Die Zielsetzung für den Verfasser ist es, bei stetig zunehmender Zahl der Herzkreislauftoten nach Ausweitung abgeschlossener Studien und unter Berücksichtigung in Diskussion befindlicher neuer Erkenntnisse  ein  modernes  Konzept  zur  Verhinderung  und  Behandlung  von Herzkreislauferkrankungen zu erstellen.

1985 starben in der Bundesrepublik Deutschland 358 800 Personen an  Herz­kreislauferkrankungen. 158 100 Männer und 200 700 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg damit die Todesfallstatistik um ein weiteres Prozent an.

Trotz intensiver medizinischer Betreuung starben 1985 8200 Personen mehr an dieser Erkrankung als im Jahr zuvor. Somit zeigt sich eine kontinuierliche Zunahme der Herzkreislauferkrankungen mit Todesfolge.

Die Sterblichkeit an Herzkreislauferkrankungen ist in der Welt unterschiedlich hoch. Japaner und Eskimos sind davon weniger betroffen 1,2). Saudi-Arabien hat neben den westlichen Industrienationen die höchste Erkrankungsquote.

Diese alarmierenden Gesichtspunkte veranlaßten Fachleute in Amerika unabhängig davon, in Europa ein Versorgeprogramm zur Behandlung von Arteriosklerose zu erarbeiten.

Risikofaktoren

Erkrankungen wie der arterielle Bluthochdruck die Fettstoffwechselstörung, der Diabetes mellitus sowie verhaltensbedingte Faktoren wie Inhalation von Zigarettenrauch, Adipositas oder Bewegungsmangel sind als unterschiedlich gewuchtete Risikofaktoren für das spätere Auftreten einer manifesten Durchblutungsstörung bekannt 4).

Aussage: Durch Senkung dieser Risikofaktoren kann die Herzinfarktquote um mehr als 40%vermindert werden 5).  Dies zeigen große amerikanische und europäische Interventionsstudien 6,7,8,9,10,11,12).

Neue Erkenntnisse: Häufig ist bei Kreislauferkrankungen und den dazu zählenden Gefäßerkrankungen auch die Fließgeschwindigkeit des Blutes eingeschränkt 5).

Besonders bei Durchblutungsstörungen des Gehirns, des Herzens, der Arme und Beine liegt also auch eine Störung des Blutflusses vor.

Durch die eingeschränkte Fließfähigkeit des Blutes wird nicht genügend Sauerstoff in die Gewebe transportiert, was schnell zu funktionellen Störungen und später zu Organdefekten bis hin zum Gewebstod führt.

Durch eine Stoffwechselstörung, Bluthochdruck Zuckerkrankheit, Rauchen und Bewegungsarmut nimmt die Fließfähigkeit des Blutes (Plasmaviskosität) zusätzlich ab.

Dadurch ist die Sauerstoffversorgung und die Zufuhr von Nährstoffen in die Gewebe weiter verhindert.

In den kleinsten Gefäßen der Mikrostrombahn wird die Fließgeschwindigkeit des Blutes fast ausschließlich von der Plasmaviskosität limitiert, da in den kleinsten Gefäßen ein Hämatokrit von ca. 10% vorliegt.

Die Bekämpfung der Risikofaktoren ist erstes Gebot, um eine Ausweitung der arteriellen Verschlußkranheit zu vermeiden. Nach den neuesten Erkenntnissen gibt es einfache Verfahren, die ohne gravierende Belastung des Patienten Diagnose, Therapie und teilweise Schutz vor dem Fortschreiten der Erkrankung gewährleisten.

Verhütung und Therapiemöglichkeiten

Ernährungsumstellung, aktives Gehtraining nach  Vorschrift, Abbau der bestehenden Risikofaktoren.

Weitere neue Möglichkeiten bietet das Pending-System

Passives Training durch ungebremste Grundschwingung

Der Mensch sitzt täglich wenigstens 8 Stunden und verbringt 8 Stunden liegend im Bett.

Die im Körper natürlicherweise vorhandene Grundschwingung wird dabei durch entsprechende Liege- oder Sitzunterlagen unphysiologisch gebremst. Auffällig ist, daß besonders im Bereich des Beckens und der Oberschenkel häufig degenerative Erkrankungen auftreten. Dies sind Veränderungen der unteren Lendenwirbelsäule mit Bandscheibenschäden, Blockierungen im ISG ­Gelenk (Gelenk zwischen Becken und Steißbein) Degeneration der Hüftköpfe oder Hüftkopfgelenke, arthrotische Veränderungen der Kniegelenke. DieArteriosklerose hat ihren Erkrankungsschwerpunkt ebenfalls mäßig im Beckenbereich, hauptsächlich an den Oberschenkelgefäßen und häufig an Unterschenkel- und Fußarterien. Die venösen und lymphatischen Erkrankungen liegen schwerpunktmäßig fast ausschließlich an den unteren Extremitäten.

Derzeit gültige und erfolgreiche Therapiekonzepte für degenerative Erkrankungen des Stützapparates und der Durchblutungsstörung bei Arteriosklerose sind aktives Training und die Verbesserung der Blutfließfähigkeit. Aktives Training wird anhand von Spezialgeräten und besonderen Gehübungen täglich jedoch nur maximal eine halbe bis 3 Stunden durchgeführt. In der entscheidenden Phase des Sitzens und Liegens werden degenerative Erkrankungen und Gefäßverkalkungen begünstigt.

Durch die Erfindung des Pending-Systems, einer speziellen ungebremsten Schwingung der Aufsitz- oder Liegefläche, wird der Körper in seiner Grundschwingung nicht mehr beeinträchtigt. Dies bedeutet, daß aus einem passiven Bewegungsverhalten ein aktives Bewegungsverhalten entsteht. Die sonst im Beckenbereich auftretende gebremste körpereigene Schwingung wird aufgehoben und die großen Belastungsmomente für Stützapparat und Gefäßsystem können bis zu 16 Stunden am Tag durch passives Training aktiviert werden.

Dies hat zur Folge, daß der Körper in seiner Einhertzschwingung über 24 Stunden ungestört verbringen kann. Damit treten bestimmte Herzkreislaufprobleme und Erkrankungen des Stützapparates nicht mehr auf und werden im Krankheitsfall positiv beeinflußt.

Das passive Training ist die zwingende logische Konsequenz einer großen Präventivstrategie zur Ergänzung mediakamentöser Therapien und des Trainings.

Copyright beim Verfasser. Veröffentlichung auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers.

Verfasser: Dr. Peter Schleicher Ismaninger Straße 65, 81675 München

HomeOffice Bürostuhl STEIFENSAND GERNOT

Auf unserer Webseite HomeOffice – Thüringen finden Sie wertvolle SITWELL® STEIFENSAND GERNOT Informationen über Gesundheit, Ergonomie, HomeOffice Corona und zum Coronavirus.

Das Coronavirus legt Thüringen lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice und Heimbüro von Zuhause arbeiten müssen.

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Rücken- und Corona-Sitzkrise.

Pendeln war gestern – HomeOffice (Heimbüro) in Deutschland ist heute‎! Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice in Deutschland erledigt werden kann?

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen mit Rückenpatienten und Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Sitz-Krise sind.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise empfehlen.

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Coronavirus Sachsen-Anhalt

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Sachsen-Anhalt verursacht wird.

COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 13, 2020, 10:54 GMT

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Thüringen verursacht wird.

Coronavirus Update (Live): 

https://www.worldometers.info/coronavirus/

COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – April 13, 2020, 10:54 GMT

Coronavirus Cases: 1,862,584

Deaths: 114,982 – Recovered: 431,732

Coronavirus Thüringen

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Thüringen verursacht wird.

Coronavirus Update (Live): COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 09, 2020, 21:11 GMT

Coronavirus Cases: 1,592,801
view by country Deaths:  5,021 Recovered: 353,315

Confirmed Cases and Deaths by Country, Territory, or Conveyance

The coronavirus COVID-19 is affecting 209 countries and territories around the world and 2 international conveyances. The day is reset after midnight GMT+0. Sources are provided under „Latest Updates“https://www.worldometers.info/coronavirus/

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Thüringen

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19) in Thüringen zu stoppen:

Husten und  Schnupfen in Thüringen sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim  Niesen und Husten  werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
HUSTEN > Sie in Ihre Armbeuge
BERÜHREN > Sie nicht Ihr Gesicht

Pendeln war gestern – SITWELL STEIFENSAND Home-Office (Heimbüro) in Thüringen ist heute‎!

Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner gegen die ergonomische
CORONA-Gesundheitskrise in 
Thüringen.

Coronavirus (COVID-19) in Thüringen

Verfasst von Coronavirus 7. April 2020Keine Kommentare

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Thüringen verursacht wird.

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


ÜBERTRAGUNG von Coronavirus (COVID-19) in Thüringen

Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

Helfen Sie mit, das Coronavirus (COVID-19) in Thüringen zu stoppen:

Husten und  Schnupfen in Thüringen sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim  Niesen und Husten  werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

ACHTEN > Sie auf Ihre Mitmenschen
HALTEN >Sie zu Anderen Abstand
WASCHEN > Sie häufig Ihre Hände
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CORONA-Gesundheitskrise

Coronavirus Update (Live):
Coronavirus Cases: 1,397,431 

view by country  Deaths: 80,945
Recovered: 298,513

Last updated: April 07, 2020, 17:34 GMT

https://www.worldometers.info/coronavirus/

Live statistics and coronavirus news tracking the number of confirmed cases, recovered patients, tests, and death toll due to the COVID-19 coronavirus.

HomeOffice Bürostuhl STEIFENSAND GERNOT Mecklenburg-Vorpommern

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Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern verursacht wird.

Coronavirus Update (Live): COVID-19 CORONAVIRUS PANDEMIC – Last updated: April 09, 2020, 21:11 GMT

Coronavirus Cases: 1,592,801
view by country Deaths:  5,021 Recovered: 353,315

Confirmed Cases and Deaths by Country, Territory, or Conveyance

The coronavirus COVID-19 is affecting 209 countries and territories around the world and 2 international conveyances. The day is reset after midnight GMT+0. Sources are provided under „Latest Updates“

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


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CORONA-Gesundheitskrise in Mecklenburg-Vorpommern.

Coronavirus (COVID-19) in Mecklenburg Vorpommern

Verfasst von Coronavirus 7. April 2020Keine Kommentare

Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Coronavirus in Mecklenburg Vorpommern verursacht wird.

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.


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Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.

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CORONA-Gesundheitskrise

Coronavirus Update (Live):
Coronavirus Cases: 1,397,431 view by country  Deaths: 80,945
Recovered: 298,513

Last updated: April 07, 2020, 17:34 GMT

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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.

Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre. Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zuständigen Behörde auf Antrag gewährt.

(6) Bei Arbeitnehmern richtet sich die Fälligkeit der Entschädigungsleistungen nach der Fälligkeit des aus der bisherigen Tätigkeit erzielten Arbeitsentgelts. Bei sonstigen Entschädigungsberechtigten ist die Entschädigung jeweils zum Ersten eines Monats für den abgelaufenen Monat zu gewähren.

(7) Wird der Entschädigungsberechtigte arbeitsunfähig, so bleibt der Entschädigungsanspruch in Höhe des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten auszuzahlen war, bestehen. Ansprüche, die Berechtigten nach Absatz 1 Satz 2 wegen des durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Verdienstausfalls auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften oder eines privaten Versicherungsverhältnisses zustehen, gehen insoweit auf das entschädigungspflichtige Land über.

(8) Auf die Entschädigung sind anzurechnen

1.
Zuschüsse des Arbeitgebers, soweit sie zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigen,
2.
das Netto-Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen nach Absatz 3 aus einer Tätigkeit, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
3.
der Wert desjenigen, das der Entschädigungsberechtigte durch Ausübung einer anderen als der verbotenen Tätigkeit zu erwerben böswillig unterlässt, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
4.
das Arbeitslosengeld in der Höhe, in der diese Leistung dem Entschädigungsberechtigten ohne Anwendung der Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung hätten gewährt werden müssen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Anrechnung sowohl nach Nummer 3 als auch nach Nummer 4 vor, so ist der höhere Betrag anzurechnen.

(9) Der Anspruch auf Entschädigung geht insoweit, als dem Entschädigungsberechtigten Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für die gleiche Zeit zu gewähren ist, auf die Bundesagentur für Arbeit über.

(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat.

(11) Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag ist von Arbeitnehmern eine Bescheinigung des Arbeitgebers und von den in Heimarbeit Beschäftigten eine Bescheinigung des Auftraggebers über die Höhe des in dem nach Absatz 3 für sie maßgeblichen Zeitraum verdienten Arbeitsentgelts und der gesetzlichen Abzüge, von Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen. Ist ein solches Arbeitseinkommen noch nicht nachgewiesen oder ist ein Unterschiedsbetrag nach Absatz 3 zu errechnen, so kann die zuständige Behörde die Vorlage anderer oder weiterer Nachweise verlangen.

(12) Die zuständige Behörde hat auf Antrag dem Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages, den in Heimarbeit Beschäftigten und Selbständigen in der voraussichtlichen Höhe der Entschädigung zu gewähren.

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Weitreichende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Corona-Virus breitet sich auch in Mecklenburg-Vorpommern schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung am 14. März weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus in Mecklenburg-Vorpommern verlangsamen sollen.

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Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.

Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise fa­vo­ri­sie­ren.

Gesund sitzen und sich wohl fühlen. Um den hohen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig, konzentriert und gesund sein.

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Derzeit treten vermehrt Lungenerkrankungen durch ein neuartiges Coronavirus (2019-nCoV) auf. Zwischenzeitlich wurde die Erkrankung in COVID-19 und der Erreger nunmehrinCoronavirus SARS-CoV-2 umbenannt. Betroffen sind insbesondere die Metropole Wuhan (11 Millionen Einwohner) und die Provinz Hubei, zu der Wuhan gehört. Weiterhin gelten der Iran, Italien sowie Städte beziehungsweise Regionen in Südkorea, Frankreich, Österreich und Spanien als Risikogebiete. In Deutschland sind Ende Januar 2020 erste Fälle bestätigt worden, am 27. Februar wurde der erste Fall in Hamburg bestätigt. COVID-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern

Nr.62/2020  | 17.03.2020  | STK  | Staatskanzlei

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung über Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft und die Umsetzung der gestern zwischen der Bundesregierung und den 16 Landes­regierungen vereinbarten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beraten.

Sie ergänzen das von der Landesregierung beschlossene 10-Punkte-Paket.

Anbei finden Sie den vollständigen Beschluss des Kabinetts:

Entschlossen, Besonnen und Solidarisch – Weitere Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 (CORONA/COVID-19) in Mecklenburg-Vorpommern

sowie

100-Millionen-EURO-Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns bei der Bewältigung der Corona-Krise

Mit zunehmender Dynamik verbreitet sich das neue Corona-Virus in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. In gleichem Maße nehmen auch die Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft zu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit ihrem Beschluss vom 14.03.2020 notwendige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Situation verlangt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Wirtschaftsakteuren im Land viel ab.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.

Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.

A.

In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:

1. Verkaufsstellen des Einzelhandels 

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
  • Tierbedarfsmärkte sowie
  • der Großhandel,
  • Blumenläden.

Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

2. Dienstleistungen, Handwerk

Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheits­handwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.

3. Sonstige Einrichtungen

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Kinos,
  • Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeit­aktivitäten (innen und außen),
  • Spezialmärkte,
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahme­stellen und ähnliche Einrichtungen,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
  • Schwimm- und Spaßbäder,
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  • sowie Spielplätze (innen und außen).

4. Gaststätten und Restaurants

Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.

5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze

Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobil­stellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.

6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern

Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.

7. Betretungseinschränkungen

Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu: Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.

8. Zusammenkünfte

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungs­einrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.

Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubens­gemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.

Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.

Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.

Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.

B. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:

1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.

2. Landesbürgschaften

Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.

3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)

Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditäts­unterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.

Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.

4. Verfahrens­beschleunigungen für Landeszuschüsse

Die Auszahlung von Investitions­zuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitions­zuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastruktur­förderung sowie von Forschungs- und Entwicklungs­zuschüssen für Unternehmen und private Forschungs­einrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.

5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen

Finanzwirtschaftliche MaßnahmenDie Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:

  1. zinslose Steuerstundung,
  2. Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
  3. der Erlass von Säumniszuschlägen.

Von Vollstreckungs­maßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.

6. Digitale Unterstützung für KMUD

Das Digitalisierungs­ministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungs­maßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.

7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschafts­vertretern und Gewerkschaften

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.

Die genannten Ministerien werden gebeten, die erforderlichen Regelungen für die unter Teil B Ziffer 1. bis 7. genannten Vorhaben zu erlassen und umzusetzen.

Das Coronavirus legt Mecklenburg-Vorpommern lahm – und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice arbeiten müssen.

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Weitreichende Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Corona-Virus breitet sich auch in Baden-Württemberg schnell weiter aus. Daher hat die Landesregierung am 14. März weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten zunächst.

Pendeln war gestern – Homeoffice (Heimbüro) ist heute‎!

Warum jeden Tag ins Büro, wenn die Arbeit auch von Zuhause im HomeOffice
erledigt werden kann? Nur wenn Menschen sich isolieren, lässt sich das Coronavirus aufhalten. Das betrifft auch die Angestellten. Firmen sollten sie jetzt zum Arbeiten nach Hause schicken.

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Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner
für die ergonomische Corona-Sitzkrise.

Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen gerne mit Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Krise sind.

Er betreibt seit vielen Jahren in Deutschland zusammen mit Gernot-M. Steifensand, Dr. med. Sababi, Dr. med. Peter Taub und vielen anerkannten Ärzten eine seriöse und zukunftsweisende Ergonomie- und Krisen-Sitzforschung.

Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise fa­vo­ri­sie­ren.

Isolation ist das Mittel der Wahl gegen das Coronavirus. Ganze Länder riegeln sich ab, nach innen und außen. Hauptsache, es kommen nicht mehr so viele Menschen an einem Ort zusammen und die Übertragung des Virus wird aufgehalten, wenn nicht gar gestoppt.

Auch jedes Unternehmen sollte sich jetzt fragen, was sein Beitrag sein kann, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Reicht es, wenn das Reinigungspersonal die Tastaturen nun häufiger als sonst abwischt?

Genügt es, die Angestellten aufzufordern, bei Halskratzen zu Hause zu bleiben? Oder gibt es womöglich drastischere Maßnahmen, um sie zu schützen? Können nicht einfach alle von zu Hause aus arbeiten?

Wenn es um individuelle Büroausstattungen geht, sind wir Ihr kompetente Partner in Meckelnburg-Vorpommern.

Weitere Maßnahmen der Landesregierung gegen Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern

Nr.62/2020  | 17.03.2020  | STK  | Staatskanzlei

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung über Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft und die Umsetzung der gestern zwischen der Bundesregierung und den 16 Landes­regierungen vereinbarten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beraten.

Sie ergänzen das von der Landesregierung beschlossene 10-Punkte-Paket.
Anbei finden Sie den vollständigen Beschluss des Kabinetts:

Entschlossen, Besonnen und Solidarisch – Weitere Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 (CORONA/COVID-19) in Mecklenburg-Vorpommern sowie 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns bei der Bewältigung der Corona-Krise

Mit zunehmender Dynamik verbreitet sich das neue Corona-Virus in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. In gleichem Maße nehmen auch die Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft zu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit ihrem Beschluss vom 14.03.2020 notwendige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Situation verlangt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Wirtschaftsakteuren im Land viel ab.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.

Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.

A.

In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:

1. Verkaufsstellen des Einzelhandels 

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
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  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
  • Tierbedarfsmärkte sowie
  • der Großhandel,
  • Blumenläden.

Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben.

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

2. Dienstleistungen, Handwerk

Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheits­handwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.

3. Sonstige Einrichtungen

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Kinos,
  • Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeit­aktivitäten (innen und außen),
  • Spezialmärkte,
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahme­stellen und ähnliche Einrichtungen,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
  • Schwimm- und Spaßbäder,
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  • sowie Spielplätze (innen und außen).

4. Gaststätten und Restaurants

Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.

5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze

Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobil­stellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.

6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern

Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.

7. Betretungseinschränkungen

Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu: Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.

8. Zusammenkünfte

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungs­einrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.

Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubens­gemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.

Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.

Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.

Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.

B.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:

1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.

2. Landesbürgschaften

Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.

3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)

Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditäts­unterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.

Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.

4. Verfahrens­beschleunigungen für Landeszuschüsse

Die Auszahlung von Investitions­zuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitions­zuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastruktur­förderung sowie von Forschungs- und Entwicklungs­zuschüssen für Unternehmen und private Forschungs­einrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.

5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen

Finanzwirtschaftliche MaßnahmenDie Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:

  1. zinslose Steuerstundung,
  2. Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
  3. der Erlass von Säumniszuschlägen.

Von Vollstreckungs­maßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.

6. Digitale Unterstützung für KMUD

Das Digitalisierungs­ministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungs­maßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.

7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschafts­vertretern und Gewerkschaften

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.

Die genannten Ministerien werden gebeten, die erforderlichen Regelungen für die unter Teil B Ziffer 1. bis 7. genannten Vorhaben zu erlassen und umzusetzen.

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