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Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG § 56 Entschädigung

(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.

Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

(2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

(3) Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung in angemessenem Umfang zusteht (Netto-Arbeitsentgelt). Der Betrag erhöht sich um das Kurzarbeitergeld und um das Zuschuss-Wintergeld, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hätte, wenn er nicht aus den in Absatz 1 genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert wäre. Verbleibt dem Arbeitnehmer nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder bei Absonderung ein Teil des bisherigen Arbeitsentgelts, so gilt als Verdienstausfall der Unterschiedsbetrag zwischen dem in Satz 1 genannten Netto-Arbeitsentgelt und dem in dem auf die Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder der Absonderung folgenden Kalendermonat erzielten Netto-Arbeitsentgelt aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis. Die Sätze 1 und 3 gelten für die Berechnung des Verdienstausfalls bei den in Heimarbeit Beschäftigten und bei Selbständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt und bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

(4) Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.

(5) Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet. Im Übrigen wird die Entschädigung von der zuständigen Behörde auf Antrag gewährt.

(6) Bei Arbeitnehmern richtet sich die Fälligkeit der Entschädigungsleistungen nach der Fälligkeit des aus der bisherigen Tätigkeit erzielten Arbeitsentgelts. Bei sonstigen Entschädigungsberechtigten ist die Entschädigung jeweils zum Ersten eines Monats für den abgelaufenen Monat zu gewähren.

(7) Wird der Entschädigungsberechtigte arbeitsunfähig, so bleibt der Entschädigungsanspruch in Höhe des Betrages, der bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit an den Berechtigten auszuzahlen war, bestehen. Ansprüche, die Berechtigten nach Absatz 1 Satz 2 wegen des durch die Arbeitsunfähigkeit bedingten Verdienstausfalls auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften oder eines privaten Versicherungsverhältnisses zustehen, gehen insoweit auf das entschädigungspflichtige Land über.

(8) Auf die Entschädigung sind anzurechnen

1.
Zuschüsse des Arbeitgebers, soweit sie zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigen,
2.
das Netto-Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen nach Absatz 3 aus einer Tätigkeit, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
3.
der Wert desjenigen, das der Entschädigungsberechtigte durch Ausübung einer anderen als der verbotenen Tätigkeit zu erwerben böswillig unterlässt, soweit es zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall übersteigt,
4.
das Arbeitslosengeld in der Höhe, in der diese Leistung dem Entschädigungsberechtigten ohne Anwendung der Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch sowie des § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung hätten gewährt werden müssen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Anrechnung sowohl nach Nummer 3 als auch nach Nummer 4 vor, so ist der höhere Betrag anzurechnen.

(9) Der Anspruch auf Entschädigung geht insoweit, als dem Entschädigungsberechtigten Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld für die gleiche Zeit zu gewähren ist, auf die Bundesagentur für Arbeit über.

(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat.

(11) Die Anträge nach Absatz 5 sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag ist von Arbeitnehmern eine Bescheinigung des Arbeitgebers und von den in Heimarbeit Beschäftigten eine Bescheinigung des Auftraggebers über die Höhe des in dem nach Absatz 3 für sie maßgeblichen Zeitraum verdienten Arbeitsentgelts und der gesetzlichen Abzüge, von Selbständigen eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen. Ist ein solches Arbeitseinkommen noch nicht nachgewiesen oder ist ein Unterschiedsbetrag nach Absatz 3 zu errechnen, so kann die zuständige Behörde die Vorlage anderer oder weiterer Nachweise verlangen.

(12) Die zuständige Behörde hat auf Antrag dem Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrages, den in Heimarbeit Beschäftigten und Selbständigen in der voraussichtlichen Höhe der Entschädigung zu gewähren.

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Bürostuhl Cube

Wenn sich jemand dazu bekennt, lt. Marke „Sitwell“ (sitzt gut) herzustellen, dann muss er diese selbstredend auch vermarkten. Sonst macht „das Ganze“ keinen Sinn. Wer dieser „jemand“ ist, ergibt sich aus dem Markenlogo, nämlich Herr Gernot M. Steifensand.

Herr Gernot M. Steifensand, der Vorstand der 1000 Stühle Steifensand Sitwell AG hat sich berechtigterweise Gedanken darüber gemacht, wie er die Sitwell-Stühle und Sitzlösungen (und auch mehr!) am besten bzw. ehesten vermarkten kann.

Es musste ein Marketingkonzept gefunden werden, was nicht nur die klassischen anthropometrisch/ergonomischen und damit auch arbeitsmedizinischen und arbeitswissenschaftlichen sowie die designmäßigen und qualitativen Gesichtspunkte und Anforderungen an einen guten Bürostuhl berücksichtigt – was heute bei den meisten Bürostühlen „made in Germany“ fast flächendeckend im wahrsten Sinne des Wortes der Fall ist.

Professor Dr. med. habil. Theodor Peters
Leitender gewerbemedizinischer Direktor i.R.
Facharzt für Arbeitsmedizin/Sozialmedizin
An der Kaiserburg 12
40629 Düsseldorf

Innovatives und ergonomisches Bürostuhl-Design wird gepaart mit maximalen individuellen Einstellmöglichkeiten.

So können Sie die Sitzhöhe, Sitztiefe, Höhe und Winkel der Armlehnen, die Neigung, Härte und Höhe der Rückenlehne und nicht zuletzt die Höhe und die Neigung der Kopfstütze einstellen.

SITWELL CUBE Bürostuhl – Designerstuhl mit maximalem Komfort!

Mit diesem SITWELL Bürostuhl beginnt eine neue Ära des Sitzens. In diesem Hergonomischen Bürostuhl sitzen Sie federleicht und fühlen sich auch nach einem langen Arbeitstag immer noch fit.

Die kinderleichte und intuitive Bedienung ermöglicht schnellen und präzisen Zugriff auf alle Einstellmöglichkeiten. Mit nur einem Hebel haben Sie Zugriff auf alle Stuhlfunktionen – innerhalb kürzester Zeit können Sie Ihre perfekte Sitzposition finden und stundenlang entspannt arbeiten. Die flexible Lendenwirbelstütze hält Ihren Rücken in der perfekten Position für ein angenehmes und entspanntes Sitzen. Sämtliche Teile und Mechaniken sind massiv gefertigt und auf den dauerhaften Gebrauch über viele Jahre hinweg ausgelegt. Hochwertige Materialien und langlebige Bezüge garantieren Ihnen ein außergewöhnliches Sitzvergnügen.

Wir empfehlen den SITWELL CUBE aus dem Hause STEIFENSAND GERNOT bis zu einer maximalen Körpergröße von 1,85m

Der Bürodrehstuhl SITWELLCUBE mit ergonomischen Standardsitz: der DIN-Standardsitz für universellen Einsatz.

SITWELLCUBE: kantig, eckig, kubisch, der Moderne aus der SITWELL-Kollektion.

Rückenlehne (64 cm hoch, 7 cm höhenverstellbar) mit integrierter Lordosenstütze. Sitztiefenverstellung (5 cm). Optional mit Kopfstütze (186087). SYNCHRO MOVE Adaptiv-Mechanik: die Rückenlehne folgt Ihren Bewegungen auf Wunsch leicht verzögert, dies fördert die Aktivität und entlastet Ihren Rücken.

Gegendruck von 50-125 kg einstellbar. Sitz: Breite / Tiefe / Höhe ca. 49/46-51/46-56 cm. weiche Rollen für harte Böden, atmungsaktiver Stoffbezug – Farbe: grau. 2 Jahre Garantie. Anlieferung komplett montiert im Karton mit Kunststoff-Fußkreuz schwarz, OHNE Armlehnen (können optional mitbestellt werden!). Lieferzeit ca. 12 Arbeitstage. Geeignet bis 110 kg Körpergewicht.

Der CUBE robuster XXL-Synchron-Mechanik für Lang-und Dauersitzer. Empfohlene Sitz-Zeit bis 24 Stunden

Sitzen auf Krankenschein

80 % der deutschen Bevölkerung leiden unter Rückenschmerzen, Nackenschmerzen und Schulterschmerzen 30 % haben chronische Rückenschmerzen und Rückenbrand.


40 Prozent der Deutschen leiden darunter

40 Prozent der Deutschen leiden darunter, klagen regelmäßig über Verspannungen in Hals, Nacken und dem unteren Rückenbereich. Häufige Ursache: Falsches Sitzen, bedingt durch Einheitsbürostühle, die zwar DIN und EU-Normen entsprechen, aber gleichzeitig der Hauptverursacher für Bewegungsmangel, Zwangshaltungen und chronischen Erkrankungen sind.

Ergonomisches Sitzen – SITWELL – SITZLÖSUNGEN AUS DER GERNOT STEIFENSAND ERGONONIE- UND SITZMANUFAKTUR WERDEN VON DEN KRANKENKASSEN bezahlt.

Der neue Dr. med. Peter Stehle Bandscheiben-Sitz entlastet den Schulter-, Nacken- und Rückenbereich und kann Rückenschmerzen lindern.

Die orthopädischen Bürostühle mit ergonomischem Bandscheibensitz nach Dr. med. Peter Stehle werden von Ärzten, Orthopäden und Physiotherapeuten bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen empfohlen. Die ergonomische Wellenform sorgt für eine aufrechte und bandscheibengerechte Sitzhaltung.

Der patentierte Bandscheibensitz sorgt dafür, dass das Becken je nach Sitzposition nach vorne kippen kann. Dadurch wird die Wirbelsäule aufgerichtet und führt zu einer ergonomisch richtigen und ermüdungsfreien Sitzposition. 

Der medizinische Dr. med. Michael Sababi schmerzfreie Bürostuhl mit Schmerz-Akut-Sitz und Hilfsmittel Nr. 26.46.01.0002 entlastet den Rücken und kann Schmerzen lindern.

Gesund sitzen und sich wohlfühlen.


Um den hohen Anforderungen im Berufsleben gerecht zu werden, müssen wir leistungsfähig und gesund sein.

Langes Sitzen am Arbeitsplatz bedeutet jedoch eine hohe Belastung der Wirbelsäule und die gesamte Rückenmuskulatur. Bei Rückenschmerzen ist das Beste gerade gut genug. Der Schmerz-Akut-Sattelsitz trägt erheblich zur Schmerzlinderung bei Hüftproblemen und Arthrose bei.

Gernot Steifensand, Sitzforscher, Gender-Ergonomie-Entwickler und Vorstand der Sitwell Gernot Steifensand AG, beschäftigt sich seit über zwei Jahrzehnten mit der Problematik des Sitzens im Büro. Beobachtungen in der Praxis sowie eine ganze Reihe medizinischer Erkenntnisse führten ihn zur Entwicklung einer neuen Generation von Sitzlösungen, bei denen das gesunde und ergonomische Sitzen im Vordergrund steht.

Die neuen Sitz- und Therapiesitzlösungen

Die Sitwell Bürostühle und Sitzlösungen unterscheiden sich durch eine Reihe wirkungsvoller Details von herkömmlichen Bürostühlen. Unterstützt wird das rückenfreundliche Konzept durch die Sitwell Sitz-und Wechselkissen für Bürostühle und Bürosessel. Sie können Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Hüftschmerzen, Bandscheibenvorfall und Rückenbrand vorbeugen. Sie eignen sich auch über die Akutphase hinaus als Schmerzprävention und Prophylaxe weiter auf allen normalen DIN und Einheitsdrehstühlen verwendet werden.

Die ständige Zunahme längerer, sitzender Tätigkeiten in Verbindung mit allgemeinem Bewegungsmangel führt in steigendem Maße zu Rückenbeschwerden. Mittlerweile leiden rund 80% der Bevölkerung unter Rückenschmerzen. Rund 30% der 35 bis 50 jährigen haben sogar chronische Rückenschmerzen. Die damit einhergehenden Krankheitskosten sind erheblich.

Rückenleiden sind mit der häufigste Grund für Arztbesuche und zählen zu den Hauptgründen für die Bewilligung von Frührenten. Der daraus entstehende volkswirtschaftliche Schaden beträgt für Deutschland jährlich rund 36 Milliarden Euro. Ein Ausfalltag eines Angestellten kostet den Arbeitgeber durchschnittlich 500,- Euro. Diese Kosten sind zudem betriebswirtschaftlich unvernünftig, denn ein ergonomischer Bürodrehstuhl kostet nicht mehr als ein einziger Krankheitstag.

Studien haben ergeben, dass über 70% aller Beschäftigten falsch sitzen. Im Laufe seines Arbeitslebens sitzt der Mensch bis zu 80.000 Stunden. Daraus resultieren immer höhere Sitzbelastungen. Umso wichtiger ist das richtige Sitzen.

Was Sie beim Sitzen alles falsch machen können

Sitzen ist Schwerstarbeit für den Körper. Sitzprobleme entstehen vor allem durch eine falsche Sitzhaltung. Häufig wird die komplette Sitztiefe nicht ausgenutzt oder der Stuhl ist einfach falsch eingestellt. Fehler werden vor allem beim Einstellen der Sitzhöhe, dem richtigen Einstellen der Rückenlehnenabstützung und beim Einstellen der Armlehnen gemacht. Falsches Sitzen belastet die Gesundheit auf vielfältige Weise.

Untersuchungen am Büroarbeitsplatz haben ergeben, dass rund 70 % der Nutzer in der vorderen Sitzposition in der vordersten Sitzposition arbeiten. Auch in diesen Arbeitspositionen ist auf Dauer eine Abstützung des Oberkörpers erforderlich, um keinen Rundrücken zu provozieren und zu starke Belastungen der Bandscheiben zu vermeiden.

Die vier wesentlichen gesundheitlichen Folgen einer fehlenden Rückenlehnenabstützung sind:

Einengung der Verdauungsorgane, Beeinträchtigung der Atmung
Konzentrationsmangel – Verspannungen bzw. Erschlaffen der Stützmuskulatur im Rücken und im Bauch – Beeinträchtigung des Blutkreislaufs

Richtiges und gesundes Sitzen mit SITWELL G. STEIFENSAND

Für perfektes, ergonomisches Sitzen müssen Schreibtisch und Bürodrehstuhl richtig aufeinander abgestimmt sein. Schreibtisch und Bürodrehstuhl müssen so eingestellt werden, dass der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel 90 Grad beträgt und die Fußsohlen dabei flach auf dem Boden aufliegen. Eine Sitzneigeverstellung unterstützt das Vermeiden von Druckstellen im Oberschenkelbereich. Dazu sollen die Unterarme locker auf dem Schreibtisch aufliegen, so dass die Schultermuskulatur entspannt ist. Höhenverstellbare Armlehnen unterstützen die Armauflage und beugen Muskelverspannungen im Schulterbereich vor.

Grundsätzlich sollten immer höheneinstellbare Schreibtische mit einem Verstellbereich von mindestens 680 bis 820 mm eingesetzt werden. Nur so können große und kleine Menschen ihre ideale Sitzposition finden.

Für die vorderste Sitzhaltung ergibt sich jedoch wiederum eine fehlende Rückenlehnenabstützung mit den oben genannten Problemen.

Die SITWELL G. STEIFENSAND Sitzlösung für richtiges Sitzen

Es ist nicht nur wichtig auf was der Mensch sitzt, sondern vor allem wie er sitzt. Denn zu den wesentlichen Erkenntnissen der Ergonomieforschung gehört die paradox anmutende Tatsache, dass Sitzen die Aktivität einer Vielzahl von Muskeln erfordert. Sitzen ist keine Knochenarbeit, sondern die Tätigkeit der menschlichen Haltemuskulatur. Und diese ist nicht bei allen Menschen gleich stark ausgeprägt. Dabei ist vor allem die Rückenmuskulatur für die Aufrichtung der menschlichen Wirbelsäule verantwortlich. Die Wirbelsäule ist in ihrer normalen aufrechten Position sehr gut auf Druck belastbar. Wird sie allerdings auf Biegung belastet (verursacht durch eine schwache Haltemuskulatur oder durch eine Fehlhaltung) entsteht eine überstarke Belastung der Bandscheiben und Wirbelgelenke.

Die Folgen sind akute Schmerzen bis hin zu degenerativen, chronischen Erkrankungen, gerne auch als Bandscheibenvorfall bezeichnet. Der Rückenmuskulatur kommt also mit ihrer Haltefunktion eine wichtige Aufgabe zu. Leider führen die Sitzbedingungen im normalen Büroalltag mit langen Sitzzeiten zu einer ungesunden Daueranspannung der gesamten Rückenmuskulatur, die auf Dauer zu einer Muskelverhärtung führen kann. Aber auch andere Muskelgruppen sind betroffen. Wer z.B. permanent beim Schreiben an einer PC-Tastatur die Schultern nur um wenige Zentimeter anhebt, wird schon sehr bald Verspannungen im Schulter und Nackenbereich spüren.

Rückenverspannungen haben zur Folge, dass die Muskulatur ihre Stützfunktion der Wirbelsäule auf Dauer nicht mehr erfüllen kann. Die Wirbelsäule wird nicht mehr aufrecht gehalten, der Sitzende verfällt in den sogenannten Rundrücken mit all seinen negativen Begleiterscheinungen (Rückenschmerzen, Verspannungen der Schulter- und Nackenmuskulatur, allgemeine Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, Konzentrations- und Verdauungsprobleme).

  1. Dynamisches Sitzen
  2. Hintere Sitzposition
  3. Mittlere Sitzposition
  4. Vordere Sitzposition

Den drohenden Verspannungen der Muskeln kann man durch gesundes Sitzverhalten vorbeugen. Dazu gehören auch Dehnungs- und Beweglichkeitsübungen. Ein wesentliches Element ist dabei das sogenannte dynamische Sitzen.

Dynamisches Sitzen ist der permanente Wechsel der Sitzhaltung aus der mittleren aktiven in die vordere bzw. hintere Sitzhaltung. Dabei sollte die Rückenlehne in jeder Position am Rücken anliegen. Ein ergonomischer Bürodrehstuhl fördert das dynamische Sitzen.

Der Mensch als sitzendes Wesen im Büro benötigt die Sitzdynamik als Ausweg aus muskulären Verkrampfungen und Verspannungen, die bei einer rein statischer Haltung zwangsläufig auftreten.

Es ist folglich ein gesundes Verhältnis zwischen Anspannung und Entspannung der verschiedenen Muskelgruppen anzustreben. Dazu sollte der Bürodrehstuhl alle Sitzhaltungen zulassen und dabei die wechselnden Sitzhaltungen des arbeitenden Menschen unterstützen.

Richtiges Sitzen auf ergonomischen Bürostühlen ist Einstellungssache

1. Nehmen Sie tief in Ihrem Sitz Platz und nutzen Sie die volle Sitzfläche.

2. Stellen Sie die Sitzhöhe so ein, dass Ihre Unterarme locker auf der Schreibtischoberfläche aufliegen und dabei die Schultermuskulatur entlastet ist.

3. Die höhenverstellbaren Armlehnen so einstellen, dass die Ellbogen auf den Armlehnen aufliegen (dadurch wird die Schulter- und Nackenmuskulatur entlastet) und die Oberkante der Armlehnen sich möglichst auf einer Höhe mit der Schreibtischplatte befindet.

4. Sollten die Armlehnen auch noch in der Breite einstellbar sein, dann die Einstellung so wählen, dass die Ellbogen nicht zu nah am Körper anliegen.

5. Sofern eine Sitzneigeverstellung vorhanden ist, aktivieren Sie die Sitzneigung zur Vermeidung von Druckstellen an den Unterseiten der Oberschenkel. Der Oberkörperöffnungswinkel (Hüftwinkel) sollte trotz Unterstützung der Rückenlehne generell größer als 90 Grad/ 95 Grad gewählt werden, so dass die daraus folgende Beckenkippung eine Aufrichtung des Oberkörpers bedingt. Die Schreibtischhöhe sollte entsprechend angepasst werden (bei höheneinstellbaren Schreibtischen) oder optional sollte eine Fußstütze eingesetzt werden.

6. Stellen Sie die Höhe der Rückenlehne so ein, dass die Lumbalstütze (stärkste Polsterung der Rückenlehne) ungefähr auf Gürtelhöhe positioniert ist.

7. Stellen Sie den Gegendruck der Rückenlehne so ein, dass der Oberkörper aufgerichtet, aber nicht nach vorn gedrückt wird und die Bewegung des Rückens nach hinten ohne Kraftaufwand möglich ist.

Systemergonomie by SITWELL GERNOT STEIFENSAND

Gesundes Sitzen bedingt einer Vielzahl an Kriterien, die ein Sitzmöbel erfüllen muss. SITWELL G. STEIFENSAND Sitzmöbel werden nach neuesten ergonomischen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, entwickelt und entsprechen höchsten Qualitätsanforderungen.

Die Systemergonomie von SITWELL G. STEIFENSAND fördert das dynamische Sitzen und bietet alle Voraussetzungen für ein gesundes und ermüdungsfreies Sitzen. Bürositzmöbel von SITWELL G. STEIFENSAND pressen den Sitzenden nicht in eine fixierte Zwangshaltung, sondern helfen ihm dynamisch gesund zu sitzen. Der Körper des sitzenden Menschen nimmt auf einem SITWELL G. STEIFENSAND Stuhl die für die Entlastung seiner Wirbelsäule günstigste Haltung ein. Das beugt nicht nur Langzeitschäden vor, sondern fördert auch die Produktivität.

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Buerostuhl LIBERTY by Gernot Steifensand

Der Bürosessel SITWELL LIBERTY aus der GERNOT STEIFENSAND Ergonomie-und Sitzmanufaktur in der Sitz-Konfektion M ist der PROFI Bürostuhl mit Netzrückenlehne und Chef-Design.

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Ob im Büro oder am Schreibtisch im eigenen Heim, der LIBERTY überzeugt mit Komfort. Die Rückenlehne mit atmungsaktivem Netzbezug ist über Rastermechanik in der Höhe einstellbar.

Das himmlische Sitzvergnügen

In Deutschland gibt es mehr als 100.000 Arztpraxen und fast alle haben das gleiche Problem: An den meisten Arbeitsplätzen stehen die falschen Bürodrehstühle.

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Ein guter Stuhl muss nicht teuer sein. Ausschlaggebend für die richtige Auswahl eines Bürodrehstuhls für die Arztpraxis ist die Nutzung des Arbeitsplatzes. Demnach wird ein Beistellstuhl im Labor weniger beansprucht als beispielsweise der Arbeitsstuhl an der Patientenaufnahme. Die 1000 Stühle Gernot-M. Steifensand GmbH kann mit ihrem Produktportfolio sämtliche Einsatzbereiche in Arztpraxen bedienen und alle Anforderungen für die unterschiedlichen Tätigkeiten erfüllen.


Grundsätzlich lässt sich bereits über die Nutzungsdauer eine Klassifizierung vornehmen. So sind typische Beistellstühle nur für eine geringe Beanspruchung ausgelegt und haben tagsüber eine Sitzdauer von ein bis drei Stunden zu absolvieren.

Das Modell Taxus ist als Beistellstuhl ein recht preiswerter Kandidat und ist je nach Ausführung bereits für weniger als 200 Euro erhältlich. Für den günstigen Preis erhält man einen robusten und wartungsfreien Büro-Drehstuhl, wobei der ergonomische Anspruch nicht zu kurz kommt.

Bei einem Beistellstuhl müssen für die richtige Sitzposition Rückenlehnen-Höhe und -neigung mechanisch individuell verstellbar sein. Zudem sollte der Stuhl als medizinische Mindestanforderung einen weichen Sitz mit einer Beckenkammstütze haben.

An der Patientenaufnahme ist schon eine höhere Belastung gefragt. Doch wegen häufigen Aufstehens, um beispielsweise Patientenakten „Die medizinische Mindestanforderung für Beistellstühle sollte ein weicher Sitz und eine Beckenkammstütze sein.“ Orthopäde Dr. med. Peter Taub

zu holen oder Rezepte auszudrucken, wird der Stuhl ebenfalls keiner Dauerbelastung ausgesetzt. Demnach ist mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf Stunden nicht zwingend ein hochpreisiger Bürodrehstuhl gefragt. Dennoch müssen Stühle in dieser Leistungsklasse gewisse medizinische Voraussetzungen erfüllen, um den Ansprüchen an die Patientenaufnahme gerecht zu werden.

ERGONOMISCHE SITZHALTUNG


Das Modell Relax bietet eine Sitzflächen-und Rückenlehnenneigung, die sich stufenlos und unabhängig voneinander einstellen lassen. Vorteil: Die ergonomisch richtige Sitzhaltung wird immer eingenommen. Hinzu kommt ein

Modell Lady Sitwell

„Die 3-D-Pendel Wellness-Sitzmechanik sorgt für die optimale Durchblutung der Beine und beste Nährstoffversorgung der Bandscheiben.“
Modell Tuxus Arzt und Dipl.-Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle
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weicher, atmungsaktiver Klimasitz mit Klimavlies und Sieben-Zonen-Taschenfederkern für besten Sitzkomfort und optimale Druckverteilung gegen den so genannten Sitzstress.


Anders sieht es schon in administrativen Bereichen aus, wo beispielsweise Schreibkräfte ihre tägliche Arbeit verrichten. Durch die ständige Büroarbeit werden die Stühle an den Arbeitsplätzen einer Dauerbelastung unterzogen, die durchaus zehn Stunden betragen kann.


Für den harten Arbeitsalltag bietet sich das Modell Lady Sitwell an. Der Bürodrehstuhl, der speziell für Frauen konzipiert wurde, bietet maximalen Rückenschutz gegen Rückenbrand und Rückenschmerzen bei ständiger Sitzbelastung.

Durch die höhenverstellbare Rückenlehne mit Lordosenstütze wird die Wirbelsäule automatisch in die natürliche S-Form gebracht. Neben der Entlastung der Bandscheiben wirkt die natürliche Sitzposition entspannend für Nacken und Schultermuskulatur. Zusätzlich sorgt die patentierte Pending-Technik für ein dreidimensionales Sitzgefühl. Durch das intuitive Ausbalancieren des Körpers werden die Bandscheiben gestärkt, der Stoffwechsel angeregt und die Durchblutung der Beine gefördert.

KOMPROMISSLOSE GESUNDHEIT

Natürlich sollte auch der Arzt bei der Wahl des richtigen Bürodrehstuhls mit bestem Beispiel vorangehen. Der neue Ortholatic-Balance ist der kompromisslose Gesundheits-Drehstuhl für den anspruchsvollen Arzt. Die so genannte Hip-Move-Synchrontechnik sorgt für die optimale Entlastung des Haltungsapparates und sichert die Nährstoffversorgung der Bandscheiben.

Die hohe, komfortable Rückenlehne mit Beckenkamm- und Kopfstütze dient zur richtigen Abstützung des Rückens unter vollem Erhalt der Schulterbeweglichkeit. Der Lumbo-Sacral-Übergang wird breit abgestützt und die Wirbelsäule wird in die natürliche S-Form gebracht. Zudem bringt der orthopädische Gesundheitssitz mit atmungsaktivem Klimavlies und Sieben-Zonen-Taschenfederkern besten Sitzkomfort und optimale Druckverteilung mit sich.

„Sitzneige- und Rückenlehnenverstellung ermöglichen die richtige Sitzposition.“ Sportmediziner Dr. med. Michael Sababi

„Die Hip-Move-Synchrontechnik sorgt für die optimale Entlastung des Haltungsapparates und sichert die Nährstoffversorgung der Bandscheiben.“
Leitender Gewerbemedizinaldirektor i. R. Prof. Dr. med. habil. Theodor Peters

Die Sitzfläche ist horizontal einstellbar. Die ergonomische Bandscheibenunterstützung sorgt für ein angenehmes Sitzgefühl. Die Armlehnen sind horizontal / vertikal verstellbar und angenehm gepolstert. Die Sitzneigung ist mit der Synchronmechanik einstellbar (4 Positionen). Die Federkraft kann auf das Körpergewicht angepasst werden.

Der Sitzbezug ist leicht austauschbar und das Rückenlehnenunterteil in edler Wolfram-Optik. Die Sitzhöhe ist stufenlos verstellbar (Sicherheitsgasfeder).

SITWELLIBERTY mit ergonomischen Ledersitz, atmungsaktiver Netz-Rückenlehne und modernes Chrom-Design

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Unser Körper leistet jeden tag erstaunliches. Damit er gesund und leistungsfähig bleibt, müssen wir ihn täglich mit Anspannung und Entspannung beanspruchen. Bewegung im Sitzen – das stärkt Ihre Muskeln, baut die Bandscheiben auf und löst Verspannungen im Schulter-Nackenbereich.

SITWELL FORSCHUNG:
Gesundes und aktives Sitzen ist das A und O zur Vorbeugung von Sitzkrankheiten. Der menschliche Körper ist auf Haltungswechsel und Druckverteilung angewiesen. Zur erhaltung der geistigen und physischen Gesundheit ist Bewegung das Wichtigste, um lange gesund und leistungsfähig zu bleiben.

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