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KEINE IMPFPFLICHT! WIR FORDERN EIN WAHLRECHT BEI IMPFUNGEN GEGEN DAS CORONAVIRUS SARS-COV-2
Petition gegen die Einführung einer Impfpflicht und für ein Impfwahlrecht in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2
Liebe MitbürgerInnen,
derzeit wird an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gearbeitet. Sollte es in absehbarer Zeit mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu einer Impfpflicht kommen, dient diese Petition dazu, frühzeitig Einfluss auf eine mögliche Gesetzesinitiative zu nehmen und das Inkrafttreten einer gesetzlichen Impfpflicht zu verhindern.
Begründung: Eine gesetzliche Impfpflicht stellt einen stark schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) dar. Diese beiden Grundrechte würden durch eine Impfpflicht verletzt.
Aufgrund der Unterschiedlichkeit des menschlichen Organismus und des menschlichen Immunsystems, reagiert jeder Mensch auch unterschiedlich auf die Impfwirkstoffe. Die Entscheidung sich impfen zu lassen oder nicht, sollte jeder Mensch selbstbestimmt treffen können. Die Entscheidung sich impfen zu lassen oder nicht, sollte nicht von äußeren Zwängen geleitet werden (in Form eines faktischen Zwanges zur Impfung, da beispielsweise ansonsten der Ausschluss aus Betreuung, Unterricht, Berufsförderung etc. droht).
Die UnterzeichnerInnen fordern die Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, jede Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterlassen und das Recht auf eine freie sowie selbstbestimmte Impfentscheidung anzuerkennen.
Corona-Begründung
GEGEN EINE IMPFPFLICHT, FÜR EIN WAHLRECHT!
Die Bundesregierung erläutert in dem Beschluss vom 15.04.2020 unter Punkt 17 Folgendes: „Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.“
Beschluss vom 15.04.2020:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland-460932
Für weitere Hintergrundinformationen zu einer freien Impfentscheidung empfehle ich „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“:
Corona – HomeOffice
Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise – Das Coronavirus legt Deutschland lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice von Zuhause arbeiten müssen.
Der Arzt, Orthopäde und Sportwissenschaftler Dr. med. Peter Stehle teilt sein medizinisches Fachwissen mit Rückenpatienten und Menschen, die auf der Suche nach einem Rücken ohne Schmerz in der Coronavirus (COVID-19) Sitz-Krise sind.
Dr. med. Peter Stehle weiß mehr über die neue Coronavirus Sitzkrise als die meisten Verbände und Fachändler, die nach wie vor nur den DIN- und Einheitsbürostuhl als die Rückenmedizin gegen Schulter, Nacken und Rückenschmerzen in der Sitzkrise empfehlen.
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Corona Thüringen
Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
26/2020 24.03.2020 – Erstellt von Thüringer Staatskanzlei – Das Kabinett hat heute die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.
Die Verordnung trägt die Unterschrift der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, und sieht folgende Regelungen vor:
„Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) Vom 24. März 2020
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) und § 7 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürIfSGZustVO) vom 2. März 2016 (GVBl. S. 155) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:
§ 1 Grundsätzliche Pflichten in Thüringen
Jede Person ist angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
§ 2 Aufenthalt im öffentlichen Raum in Thüringen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiterhin möglich.
§ 3 Einhaltung von Hygienevorschriften in Thüringen
In allen Betrieben sind Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Arbeitsschutzes sowie wirksame Schutzvorschriften für Mitarbeiter, Besucher und Kunden einzuhalten. Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, der Schutz des Personals vor Infektionen sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände. Dies soll durch Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen, sowie ein verstärktes Reinigungs-und Desinfektionsregime bewerkstelligt werden.
§ 4 Unterstützung durch die Polizei in Thüringen
Die nach der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und falls nötig mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei nach den allgemeinen Bestimmungen unterstützt. Die Aufgaben der nach dem Infektionsschutzgesetz und der nach der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden bleiben unberührt.
§ 5 Ordnungswidrigkeiten, strafbare Handlungen in Thüringen
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und strafbaren Handlungen richtet sich nach den §§ 73 bis 76 IfSG.
§ 6 Weitergehende Anordnungen der zuständigen Behörden in Thüringen
Weitergehende Anordnungen der nach der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Fassung vom 2. Oktober 1998 (GVBl. S. 329-337-) in der jeweils geltenden Fassung zuständigen Behörden bleiben unberührt.
§ 7 Gleichstellungsbestimmung in Thüringen
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils für alle Geschlechter.
§ 8 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen), der Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes, Artikel 5 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen) werden insoweit eingeschränkt.
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten in Thüringen
Diese Verordnung tritt am 25. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 8. April 2020 außer Kraft – Heike Werner – Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Erfurt, den 24. März 2020“
Bürostuhl Bielefeld

Herzlich Willkommen bei Ihrer Ergonomie- und Sitzmanufaktur SITWELL STEIFENSAND AG in Bielefeld – Ergonomisches sitzen, das liegt uns am Herzen.

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Die Lady-Serie – weil Frau in Bielefeld anders sitzt!
Physiologische Faktoren wie Körpergröße, Blutvolumen, Organe, Organfunktion und Stoffwechsel beeinflussen die Nährstoffversorgung der Bandscheiben.
Hartes und unbewegliches Sitzen auf DIN und herkömmlichen Bürostühlen ist für viele Frauen oft eine Qual und führt zu Blockaden des Stoffwechsels, die sich in Durchblutungsstörungen der Beine, Nacken- und Schulterschmerzen auswirken. Ärzte, Orthopäden und Gesundheitsexperten fordern, stärker auf die unterschiedlichen Sitzbedürfnisse der Frauen am Arbeitsplatz einzugehen, da viele der frauenspezifischen Bürokrankheiten durch ergonomische Frauen-Büro-Drehstühle wirksam vorgebeugt werden können.
Die Bandscheiben-Drehstühle für Frauen wurden über viele Jahre mit führenden Gender-Medicine-Experten entwickelt, um die frauenspezifischen Sitzkrankheiten einzudämmen.
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Langes Sitzen bedeutet eine hohe Belastung für die Wirbelsäule. Die Lösung sind unsere orthopädisch optimierten Sitze, welche im Zusammenspiel mit der Rückenlehne und Stuhlmechanik ein entspanntes und ermüdungsfreies Sitzen ermöglichen. Alle SitMate Sitzlösungen wurden in Zusammenarbeit mit führenden Arbeitsmedizinern, Orthopäden und Sportwissenschaftlern entwickelt.
Gesundes Sitzen am Arbeitsplatz reduziert nicht nur Krankenstände, sondern erhält auch die Leistungsfähigkeit und Vitalität jedes Mitarbeiters. Die patentierten 1000 Stühle Steifensand Sitwell Sitzlösungen aus dem Hause Gernot Steifensand mit Stahl aus Österreich und deutscher Handarbeit garantieren höchste Qualität für „gesundes Sitzen“. Ein Gewinn für Mitarbeiter und Unternehmen.
Um wirklich herausragende Produkte bieten zu können haben wir uns auf eins konzentriert: den Bürodrehstuhl. Diesen jedoch in jeder erdenklichen Variation. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Nr. 95: BANDSCHEIBEN-Sitz nach Dr. med.Stehle
… sorgt mit der ergonomischen Wellenform für eine aufrechte und bandscheibengerechte Sitzhaltung. Das Becken wird nach vorne gekippt und die Wirbelsäule in die natürliche Doppel-S-Form gebracht, wodurch die Bandscheiben entlastet werden. Für Personen, die durch richtiges Sitzen Rückenschmerzen vorbeugen oder lindern wollen.
Nr. 97: SCHMERZ-AKUT-Sitz nach Dr. med. Mosler
Die spezielle orthopädische Sattelform nimmt durch die Gewichtsverlagerung vom Oberkörper auf die Beinmuskulatur den Druck von den Bandscheiben und der Hüfte, wodurch die Wirbelsäule aufgerichtet und entlastet wird. Besonders empfehlenswert für Personen, die bereits an Rückenschmerzen und Nackenverspannungen leiden. Der Sitz kann erheblich zur Schmerzlinderung bei Hüftproblemen und Arthrose beitragen.
Nr. 80: FRAUEN-Komfort-Sitz nach Dr. med. Sababi
… ist vorne weich abgerundet, mit 7-Zonen-Taschenfederkern von ganz weich bis stützend. Sorgt für besten Sitzkomfort, bei besonders guter Druckverteilung – optimal für die Durchblutung der Beine, da ein Abdrücken der Venen verhindert wird (kann kalte Füße verhindern).
Nr. 00: Ergonomischer Standardsitz
Der DIN-Standardsitz für universellen Einsatz übertrifft alle Anforderungen, Vorschriften und Empfehlungen nach DIN- und EU-Normen weit.
COVID-19 – Baden Württemberg
Hier finden Sie verlässliche Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus.
Deutschland hat mit Dr. med. Peter Stehle den besten Arzt- und Sportmediziner für die Virus-Sitzkrise.
Das Coronavirus legt Bad Württemberg lahm und sorgt dafür, dass Tausende bis Zehntausende Menschen im HomeOffice in Baden Württemberg von Zuhause arbeiten müssen.
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Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird.
Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Sie können sich schützen, indem Sie sich häufig die Hände waschen und es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen. Halten Sie außerdem Abstand (1 Meter) zu Menschen, die sich unwohl fühlen.
ÜBERTRAGUNG IN BADEN WÜRTTEMBERG
Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, – indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.
Was sind Coronaviren?
Coronaviren wurden erstmalig Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können entweder Menschen oder Tiere infizieren. Ein Teil der Erkältungskrankheiten des Menschen wird durch Coronaviren ausgelöst. Selten können Coronaviren, die zuvor nur Tiere infiziert haben, auf den Menschen übertreten, sich dort weiterverbreiten und auch zu schweren Erkrankungen führen. In der Vergangenheit war das bei den Ausbrüchen von SARS-CoV (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome) der Fall und ist auch bei dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) so.

Was bedeuten SARS-CoV-2 und Covid-19?
Seit dem 11. Februar 2020 trägt das neuartige Coronavirus, das vorläufig mit 2019nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht hierbei für “Schweres Akutes Atemwegssyndrom”. Die Erkrankung, welche durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird, wird mit Covid-19 bezeichnet (Corona Virus Disease 2019).

Wie kann ich mich in Baden Würtemberg infizieren?
Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion, die vorrangig über die Schleimhäute von Mund und Nase, aber auch durch den Kontakt über die Hände erfolgen kann.

Kann das Virus auch über den Stuhlgang bzw. Toilettengang in den Wasserkreislauf in Baden Würtemberg übertragen werden?
Das Virus konnte in einigen Fällen im Stuhl nachgewiesen werden. Nach derzeitigem Stand ist eine Übertragung aus dem Stuhl über Schmierinfektion jedoch äußerst selten. Man geht derzeit davon aus, dass sich das Virus vor allem über Tröpfcheninfektion bzw. Schmierinfektion von Sekreten aus den Atemwegen über die Hände überträgt. Der Wasserkreislauf spielt bei der Übertragung des Virus keine Rolle.

Kann man sich über Trink- bzw. Leitungswasser mit dem Coronavirus in Baden Würtemberg infizieren?
Nein, die Übertragung des neuartigen Coronavirus über Trink- bzw. Leitungswasser ist höchst unwahrscheinlich. Trink- bzw. Leitungswasser kann bedenkenlos getrunken werden. Durch ein mehrstufiges Verfahren werden Krankheitserreger und Schadstoffe während der Trinkwasseraufbereitung in Deutschland aus dem Wasser entfernt.

Wie lange ist die Inkubationszeit bei einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in Baden Würtemberg?
Die Inkubationszeit kann bis zu 14 Tage betragen, im Durchschnitt jedoch 5-6 Tage.
Können die Coronaviren über Oberflächen oder Gegenstände wie Lebensmitteln, Kleidung, Geld oder Post und Paketen übertragen werden?
Von Coronaviren weiß man, dass sie auf unbelebten Oberflächen, wie Metall, Glas oder Plastik eine gewisse Zeit überleben können. Die Stabilität in der Umwelt hängt dabei von vielen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beschaffenheit der Oberfläche ab. Dies gilt auch für Kleidung. Bei importierter Kleidung aus Risikogebieten ist die Wahrscheinlichkeit der Übertragung des Coronavirus gering.

Ist Corona beim Sex in Baden Würtemberg übertragbar?
Auch beim Sex besteht ein hohes Ansteckungsrisiko, denn die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung steigt, wenn man einer Person, die mit dem neuartigen Coronavirus infiziert ist, näher als 1,5 Meter kommt. Auch beim Küssen besteht ein hohes Risiko für eine Übertragung, da hier Speichel ausgetauscht wird. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.liebesleben.de/corona/
Kann ich mich bei meinem Haustier mit COVID-19 Viren anstecken?
Es gibt keine Hinweise darauf, dass Haustiere das Coronavirus übertragen können.

Ist das deutsche Gesundheitssystem dieser Situation in Baden Würtemberg gewachsen?
Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten in Europa. Es werden Maßnahmen zur Vorbereitung und gegen die Ausbreitung der Erkrankung unternommen. Um die Belastung des Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten und die Versorgung schwerkranker Patienten sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Ausbreitung von SARS-CoV-2 so langsam wie möglich erfolgt. Jeder sollte daher die wichtigsten und effektivsten Schutzmaßnahmen wie eine gute Händehygiene, eine korrekte Husten- und Niesetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern berücksichtigen.

Woher kommt das neuartige Coronavirus und wann wurde es in Baden Würtemberg entdeckt?
Es wird vermutet, dass das Virus von Fledermäusen stammt. Die ersten Patienten haben sich augenscheinlich auf einem Huanan-Seafood-Markt in der chinesischen Stadt Wuhan infiziert, bei dem auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien angeboten wurden.

Wie haben sich die ersten Menschen in China angesteckt?
Die ersten Patienten haben sich augenscheinlich auf einem Huanan-Seafood-Markt in der chinesischen Stadt Wuhan infiziert, bei dem auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien angeboten wurden. Die Ansteckungen danach erfolgten von Mensch zu Mensch.

Werden bei einem rasanten Anstieg der Betroffenenzahlen wie in China Krankenhausneubauten in Betracht gezogen?
Das deutsche Gesundheitssystem hat mit 34 Intensivbetten pro 100.000 Einwohner eine der besten Infrastrukturen für Patienten, die intensivmedizinisch betreut und beatmet werden müssen. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit des Ausbruches belasten die Kapazitäten des Gesundheitssystems sehr. Es wird im Moment intensiv daran gearbeitet, die Kapazität von Material, Beatmungsbetten und eingewiesenem Personal zu erhöhen und dynamisch an das Ausbruchsgeschehen anzupassen. Dazu kann auch der Aufbau provisorischer Krankenhäuser gehören.

Informationen für Risikogruppen in Baden Würtemberg
Welche Altersgruppen sind von Covid-19 in Baden Würtemberg besonders betroffen?
Alle Altersgruppen können sich infizieren und erkranken. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Menschen höheren Alters (60+) und jene, die bereits von Grunderkrankungen betroffen sind.
Sind Männer häufiger betroffen als Frauen?
Das Risiko, sich mit dem neurartigen Coronavirus zu infizieren ist – soweit bisher bekannt – für Männer und Frauen etwa gleich groß. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Männer häufiger einen schweren Krankheitsverlauf erleiden als Frauen. Die Ursachen dafür sind noch nicht ausreichend erforscht. Experten vermuten, dass soziale Normen und unterschiedliche Lebensweisen eine Rolle spielen dürften.
Ich bin Pollenallergiker. Bin ich besonders gefährdet, mich mit COVID-19 zu infizieren?
Nein. Pollenallergiker und -allergikerinnen haben keine verminderte immunologische Abwehr. Die Abwehr gegen Bakterien und Viren ist bei ihnen normal, sie sind nicht immungeschwächt. Menschen mit Heuschnupfen haben eine verstärkte immunologische Reaktion auf die in der Luft fliegenden Pollen. Pollenallergiker und -allergikerinnen sollten die von ihnen eingesetzten Medikamente weiterhin verwenden und nicht absetzen.
Entwicklungen und Fallzahlen in Baden Würtemberg
Wie aktuell sind die Fallzahlen der Infizierten, die das Robert Koch-Institut täglich meldet?
Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. Die Gesundheitsämter übermitteln ihre Daten gemäß Infektionsschutzgesetz spätestens am nächsten Arbeitstag elektronisch an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI. In der aktuellen Lage übermitteln die meisten Ämter sogar täglich. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nur Fälle, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung unabhängig vom klinischen Bild vorliegt. Die Daten werden am RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert. Durch die Dateneingabe und Datenübermittlung entsteht von dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls bis zur Veröffentlichung durch das RKI ein Zeitverzug, sodass es Abweichungen hinsichtlich der Fallzahlen zu anderen Quellen geben kann.

Worauf ist die unterschiedliche Höhe der Fallzahlen in Baden Würtemberg zurückzuführen, die täglich gemeldet werden (Fallzahlen des Robert Koch-Instituts und die Johns-Hopkins-Universität)?
Die Johns Hopkins Universität (JHU) und das Robert Koch-Institut beziehen ihre Daten aus unterschiedlichen Quellen. Die Angaben der JHU basieren auf Internetrecherchen, bei der verschiedene Quellen berücksichtigt werden (u.a. Behörden, Medienberichte, Social Media). Dadurch liegen die Zahlen schnell vor. Das RKI verwendet nur offizielle Daten der Gesundheitsämter. Diese Daten sind überprüft und enthalten Angaben zur regionalen Verteilung, Alter, Geschlecht, Symptomen usw. Durch die Überprüfung kann etwas Zeit vergehen. Bei Entscheidungen zum Infektionsschutz sind jedoch qualitativ hochwertige Daten erforderlich.
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